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WlA WHO och en bl Bischofswerda, Stolpe» und Umgegend Zu gemeinnütziger Unterhaltung für alle Stände. ' Redigirt unter Verantwortlichkeit de» Verleger«. 46.^ Mittwoch, den IS. Juni. ^1850 Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich tONgx. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile «derberen Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Nummer bis Lags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Rgr. 5 Pf. Generalverordnung deS Ministeriums deS Innern, vom 4. Juni 1850. Nachdem nach der Verordnung, einige Zusätze zu dem Preßgesetze vom 18. Nov. 1848 bett., vom 3. Juni d. I., ein Lheil der Aufsicht über die Presse auf die Polizeibehörden und KreiSdirectionen übergegangen, zu diesem Behuft aber e« nothwendig ist, daß die genannten Behörden von dem Inhalte insbesondere der in ihrem Bezirke erscheinenden Zeitschriften jederzeit gehörig in Kenntniß gesetzt werden, so hat das Ministerium des Innern für angemessen befunden, daß dasjenige. Exemplar der in Sachsen erscheinenden Zeitschriften, welches nach §. 9 des Preßgesetzes vom 18. Nov. 1848 an das vormalige Reichsministerium des Innern und nach dessen Aufhören an die provisorische Centtalbundescommission zu Frankfurt am Mam einzusenden war, von nun an zuvörderst an die Polizeibehörde des Otts, an welchem die Herausgabe der bett. Zeitschrift er folgt, und von dieser an die Kreisdirection des Bezirks abgegeben werde, welche der Weiterbeförderung an den endlich«» Bestimmungsort sich unterziehen wird. — Sämmtliche Redactionen, Herausgeber und Verleger von in hiesigen Landen erschei nenden Zeitschriften werden daher angewiesen, bei Vermeidung der in H. 14 des Preßgesetzes für dm Unterlassungsfall ange- drohtm Strafen, das seither für das vormalige Reichsministenum des Innern und sodann für die provisorische Bundescenttal- commisfion zu Frankfurt am Main bestimmt gewesene Freiexemplar jeder Nummer der von ihnen redrgitten, herauSgegebenen oder verlegten Zeitschriften fortan an die oben bezeichnete Ottspolizeibehörde mit derselben Beschleunigung abzugebm, womit die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. — Gleichzeitig erhalten auch sämmtliche Polizeibehörden, dmm in dieser Weise ein Freiexemplar der in ihrem Bezirke erscheinenden Zeitschriften zuzugehen hat, Veranlassung, nicht nur dessen rechtzeitige Abgabe an sie genau zu überwachen und im Unterlassungsfälle sofort das §. 14 des Preßgesetzes bezeichnete Verfahren wider die Säu migen einzuleiten, sondern auch die" ihnen in dieser Weise zugehenden Freiexemplare, insofern nicht ein besonderer, solchenfalls der betreffenden Kreisdirection sofort anzuzeigender Grund der Zurückhaltung dazwischen tritt, spätestens binnen acht Tagen nach dem Erscheinen der betreffenden Nummer an die Kreisdirection ihres Bezirks abzugebm. — Dresden, dm 4. Juni 18SV. Ministerium des Innern. v. Friesen. Eppendorf. Politische Umschau. Sachsen. Bischofswerda, 9. Juni. Inden ersten Mor genstunden des 8. Juni wurde das nahe gelegene Dorf Schmölln von einer bedeutenden Feuersbrunst heim gesucht, wodurch 5 dec sogenannten neuen Häuser in Asche gelegt wurden. Die im tiefen Schlaf ruhenden Bewohner haben wenig oder gar Nichts zu retten ver mocht. Die Entstehungsursache ist zur Zeit noch unbekannt. Mögen edle Menschenfreunde sich finden, die Hartbetroffenen, welche ohnehin zur unbemittelten Claffe gehören, mit Gaben der Liebe zu unterstützen. — Zn genanntem Dorfe ereignete sich ein paar Tage vorher ein anderes beklagenSwcrtheS Unglück, indem eine junge hochschwangere Frau durch einen mit Stei nen beladenen Wagen dergestalt verletzt wurde, daß sie am andern Tage unter den größten Schmerzen den Geist aufgeben mußte. Neustadt bei Stolpen, 10. Juni. Endlich hat auch hier die Reaktion ihr Ziel, wonach sie längst ge strebt, erreicht. Wir haben Militair znrAufrechthal- Fünfter Jahrgang. tung der Ruhe und Ordnung erhalten. Wahrschein lich wird man auswärts glauben, cs sei hier Mord und Todtschlag vorgekommen, und ein hiesiger Corre- spondent für das alte Dr. I. wird nicht säumen, die grellsten Bilder darüber zu malen, doch dergleichen ist man gewöhnt und wer einigermaßen das Drängen und Treiben der hiesigen, sich allerdings schroffer als irgendwo gegenüberstehenden Parteien richtig in'S Auge faßt, muß gestehen, daß weniger die Demokratie, als Einige von der entgegengesetzten Partei Veranlas sung zu vorgekommencn Reibungen gegeben haben. Um aber übertriebenen Gerüchten einigermaßen zu begegnen, schreibe ich Ihnen, daß durchaus keine Ver anlassung zu Herbeiziehung von Militairschutz vor handen war, und daß uns daS Erscheinen desselben nicht wenig überraschte. Einige Neckereien, die zwischen jungen Leuten und einem hiesigen Beamten vorgekom men, sollen Letzteren veranlaßt haben, kräftig dahin zu wirken, daß, auf Kosten der Bürgerschaft, welche natürlich die Einquartierungslast zu tragen hat, eine Compagnie Schützen requinrt wurde. In Lohmen bei Pirna ereignete sich am 5. Juni