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cten 24. kedruar ^O^esberickt Papierrausch Auch Papier kann berauschen. Wenn Zahlen darauf gedruckt sind. Und so »in Papierrausch tst gefährlicher als ein gewöhnlicher, von Spirituosen erzeugter. Dieser trifft nur den einzelnen, und nach einem wüsten Kopf, vulxo Katzenjammer, stellt sich der Normalzustand von selbst wieder her. Anders der Papierrausch. Sr ergreift ein ganze» Volk und laßt es nicht wieder los. Zn dieser Lage befindet sich heute unser deut- sches Volk. Seitdem der Dollar einmal 50 000 ge- standen hat und infolgedessen alle Dörscnwerte und leider auch die Preise für alle Gegenstände des täg lichen Bedarfs eine fabelhafte Höhe erreicht hatten, sind die weitesten Kreise jetzt, wo man den Dollar glücklich unter die Hälfte herabgcbracht hat, nicht ron der Vorstellung abzubringen, daß der Zustand der 50 000 bald wiederkehren muß. Das fremde Geld ist nmlich durch die zahlreich hier weilenden Ausländer im Volke viel verbreiteter als mau ge meinhin annimmt. Ein Beispiel für viele. Ich betrete einen Laden, nm erwas zu kaufen. Neben mir eine Frau, Luc desgleichen tut. Da höre ich sie zur Derkaufcrm sagen: »Frau Sl., ich kann Ihnen nicht alles zahlen, Nest schreiben Sie nur an. Meine Pensionäre haben mir fremde Scheine gegeben und ich will warten, bis sie wieder gestiegen sind.* Als ich den Laden verlassen habe, folgt mir die Frau und fragt mich: »Sagen Sie, wird es noch lange dauern, bis der Dollar wieder steigt?* In dieser Weise ist unser ganzes Volk von einem Taumel befallen. Alles spekuliert. Es gab einmal eine Zeit — und sie liegt nicht weit zurück —> da setzte alles auf Pferde. »Tips* wurden bezahlt und die Leute L la Klonte machten glänzende Geschäfte. Das ist so ziemlich ein überwundener Standpunkt. Was kann man dabei werden? Man liest ja, daß an der Börse manche Papiere an einem Tage Sprünge von 30 000, 40 000 und noch viel mehr machen. Das ist ein Geschäft! Co läuft denn alles zu den Danken hin und spekuliert. Da ist kein Stand ausgenommen und selbst in den Schulen grassiert schon dieses Fieber. Es sind sogar Fälle bekannt, daß Frauen, die die Fürsorgeunterstützung in Anspruch nehmen, die empfangene Unterstützung zu Spekulationszwecken be nutzten. Die Danken haben daher alle Hände voll zu tun; Zweigstellen werden errichtet, neue Bank geschäfte schi eßen empor. Und was ist der Zwe des ganzen Treibens? Jeder will sich am Papier berauschen. An ein Erwachen ans diesem Traume ist — leider — so schnell nicht zu denken. Wer findet La» rechte Mittel gegen Liesen Rausch? Keine fremde» Geldsorten am Eiseubahuschalter. Die Mitteilung, nach der unter besonderen Um ständen an deutschen Eisenbahnfahrkartenschaltern Reisende auf Wunsch in fremder Währung zahlen dürfen, ist falsch ausgelegt worden. Wie uns dazu das Rcichsverkehrsministerium mitteilt, ist eine Er mächtigung, fremdes Geld an Fahrkartenschaltern an- zunehmen, nicht beabsichtigt gewesen. Rach einem Erlaß vom 10. Oktober vorigen Jahres ist aus ländisches Geld an den Schaltern nur dann an- zunchmen, wenn nach Tarifbestimmungen die Be zahlung in fremder Währung ausdrücklich zugelassen tst. Dies trifkt jedoch nur für wenige Grenzbcmn- hvfe zu, wie für den badischen Bahnhof in Basel, während auf allen Bahnhöfen des inneren deutschen Verkehrs fremde Geldsorten am Eifenbahnschalter nicht angenommen werden. Frachter» und Volkswirtschaft. Der sächsische DirtschaftSminister hat für die kommende Woche die sächsischen Handelskammern und Gewerbe kammern sowie einige andere wirtschaftliche Juteressenverbände zu einer Sitzung in das WirtschastSministerium eingeladen, in der zu der Frachtpolitik des ReichSverkehrsministeriumS Stellung genommen werden soll. Der Minister hatte schon vor einigen Wochen im sächsischen Landtag darauf hingewiesen, daß er die dauernden Irachtenerhöhungen in dem Umfange, wie sie jetzt in immer kürzester Frist voraenommen werden, für eine volkswirtschaftliche Gefahr halte. » Verhaftete Kupserdrahtdiebe. Durch Diebstähle an Reichstelegraphenleitungen zwischen Halle j und Berlin wurde wiederholt in den letzten I Monaten der Fernsprech- und Telegraphenverkehr gestört. Jetzt hat man eine Diebesbande sestge» nommen, de-en Anführer der Herbergsvater der Herberg- in Zahna war. Essener Sinder nach Dänemark. 120 Kinder au-S Essen trafen auf dem Hamburger Haupt- bahnhoie ein, um von hier aus Wetter nach Dänemark zu fahren, wo sie längere Zett Auf nahme finden. Das Note Kreuz nahm sich der Kinder während ihres kurzen Aufenthaltes irr Hamburg an Jugendliche Giftmischerin. Um einen Dieb stahl bei ihrem Brotherrn zu verschleiern, ist ein 15 Jahre altes Dienstmädchen in Hamburg zur Giftmischerin geworden. Das junge, kaum der Schule entwachsene Mädchen hatte einige Silbersachen gestohlen, und als es diesen Dieb stahl entdeckt sah, schüttete es Salpetersäure in den Kaffee ihres Brotherrn, eines alten Rentners. Als dieser trank, merkte er jedoch das Gift, und das Mädchen wurde verhaftet. Es gestand ein, die Absicht gehabt zu haben, den Alten zu der- giften, damit er nicht imstande sei, Anzeige zu erstatten. Ter Rentner befindet sich außer Lebensgefahr, nachdem er zunächst schwer er krankt war. Preistreiberei im Buchhandel? «egen die Schlüsselzahl Der Dörscnverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig hat die Schlüsselzahl für die Berechnung der Bücherpreiss von 1400 auf 2000 erhöht. Die Katalog- preise der meisten deutschen Verleger werden von jetzt an also mit 2000 multipliziert. Auch die Verleger, die nicht das Prinzip der Grundpreise und der Schlüsselzahlen angenommen haben, erhöhten ihre Bücherpreise entsprechend den Steigerungen der Papierpreise und der Buchdrucker- und Buchbinder tarife. Eine Reclamhest kostet jetzt 600 Mark, ein Bändchen der Insel-Bücherei rund 1800 Mark (mit den Lokalaufschlägen der Sortimentsbuchhandlun gen), ein Band der sehr beliebten Teubner-Samm- luna »Aus Natur und Geisteswelt* 2000 Mark broschiert, 3000 Mark gebunden. Ein Roman Dostojewskis kostet 15 000 Dlark, der »Faust* in der schönen Großherzog-Wilhelm-Ernst-Taschen-Ausgabe des Insel-Verlags 13 200 Mark in Leinen und 39 000 Mark in Leder. Spenglers zwei Bände »Untergang des Abendlandes* (dessen neu bearbeiteter erster Band jetzt auch vorlicgt) kosten 80 000 Mark. Eine Meldung, die allerdings noch der Nach prüfung bedarf, kommt aus Frankfurt a. M. Danach soll in einem Prozeß vor dem dortigen Schöffen gericht wegen Preistreiberei im Buchhandel die Staatsanwaltschaft mitgeteilt haben, daß sie gegen den Börsenverein Deutscher Buchhändler in Leipzig Strafantrag wegen Preistreiberei gestellt habe, und zwar wegen der Bücherpreise au» dem Grundpreis und der Schlüsselzahl. Die Meldung war bis jetzt nicht nachzuprüfen, und es muß erst festgestellt werden, ob nicht ein Miß verständnis vorlicgt, ehe man sich mit dem Fall ge nauer beschäftigt. Vom Lörsenverein selbst liegt darüber noch keine Stellungnahme vor. Die Vorstände der Börsen vereine der deutschen Buchhändler und des deutsche Verlegervereins haben lediglich in einer gemein- samen Sitzung die Beschwerden, die aus dem Aus lande über die Uebsrspvnnung der von einzelnen Der- lagsfirmen festgesetzten Preise kamen, geprüft und in einer Erklärung bekannt gegeben, daß sie diese Be schwerden zum Teil als berechtigt anerkennen. Die Vorstände waren der Ansicht, daß die übersetzten Preise alsbald wieder herabgesetzt werden müssen. Rhein- und Ruhr-Spende In unserer Geschäftsstelle sind für die Rhein- und Ruhrspende weiterhin eingegangen: Ocmichenscher Ges.-Berein Leipzig-Li., ISIIer Ges.-Derein Halle (Saale), gesammelt am 11. Februar, anläßlich des 50jährigen Jubiläums Brauer 11347 -4t; Gustav Lösche 300 E. S. 1000 -4t; Wolf 2000 -4t; Knaben- , klasse la der 4. Volksschule 2306 ^t; Dr. Möhring» Untcrichtsanstalt, Mädchen-Fortbildungsschule, Kl. 5 650 «4t; do. Kl. 6 760 -4t; Männergesangverein Droß- f Pösna 23160 »8; E. S. 5000 -4t; Landcspolizei Leipzig, 8. Revierbereitschast 47 400 »tt; 40. Volks schule, Knabenklasse 2a 4350 -4t; gesammelt auf der Hochzeit Esther Tormann—Hermann Schaja 26 000 -4l; Alma Winkler 20 000 »tt; August Revinu» 1000 -4t. Sine Familie von Ladendieben. Am Montag br- ginnt inBerltn der Prozeß gegen »Röder und Ge nossen*, bei dem sich tne fünf Ehepaare Morvilius, Förster, Hül*. Eckert und Röber wegen unzähliger Ladenüiebstähle zu verantworten haben. Wir haben seinerzeit über die aufsehenerregenden Verhaftungen berichtet, unter denen auch die des Direktor» der Nrichstreuhandgeseüschaft Franz Morviliu» war. Im ganzen hat die Anklagebehorde nicht weniger al» ICr. 47 Selle LH 68 bestohlene Berliner Firmen ermittelt. Die ver hafteten Frauen belasteten sich gegenseitig, di« Msttter die Töchter und Schwestern und umgekehrt, un debcnso die Frauen ihre Ehemänner. Don wesen» lichem Interesse bei der Verhandlung dürfte es sein, Klarheit darüber zu schassen, wie es möglich war, das gestohlene, vielfach sehr umfangreiche Gut un bemerkt aus den Geschäften zu entfernen. Nohrsär-e. In Oldenburg hat eine Ge sellschaft ein Patent auf einen neuen Sarg an- gemeldet, der den Anforderungen eines Hol»- ,arges vollkommen entsprechen, aber nur etwa die Hälfte kosten soll. Der Rahmen besteht aus Holz, die Wände dagegen aus Rohr; da» Rohr ist mtt einem Verputz versehen. Nie Frauen im Osten China Eine energische Bewegung um das Frauenstimm recht hat auch hier eingesetzt. Die vor kurzem von bekannten Führerinnen in» Leben gerufene »Liga für politische Betätigung der Fräsen* mit dem Sitz in Peking hat folgendes Programm auf gestellt: »Wir beklagen die unterdrückte Stellung der chinesischen Frauen seit Jahrtausenden. Da nun da» Parlament eröffnet und eine Verfassung für da» Reich vorbereitet wird, wollen auch wir uns mit betätigen und nach dem neuen Gesetz unseren vollen Anteil haben. Darum ist diese Liga für politische Betätigung der Frauen gegründet wor den, und es ist unsere Hoffnung, daß alle Frauen sich ihr anschließen werden, damit wir vereint er- folgreich sein und uns selbst und unscrm Lande Ehre machen mögen.* Noch energischer geht die weibliche Jugend vor. Die Organisation der Studentinnen der Normal- Hochschule für Mädchen in Peking fordert in einem erheblich weitergehenden, umfassenden Programm außer dem Frauenstimmrecht noch alle möglichen Re formen auf erzieherischem, familienrechtlichem, wirt schaftlichem und sozialem Gebiet, so u. a.: Zulassung zu allen öffentlichen Unterrichtsanstalten, gleiche Rechte für Mann und Frau in der Ehe, gleiches Erb recht für Söhne und Töchter. Im Einklang mit ersterem soll eine entsprechende Aenderung der Trau ungszeremonien vorgenommen werden, und soll fer ner das Konkubinat, eine bisher auch bei Ehemännern gebräuchliche Institution, als Vergehen in derselben Weise bestraft werden, wie in den westlichen Län- dern die Bigamie. Selbstverständlich treten die „Jungen* auch energisch für den Grundsatz des glei- chen Lohnes bei gleicher Leistung, für einen weit- gehenden Mutterschutz der lohnarbeitenden Frauen, und nicht zuletzt für die körperliche Kräftigung des weiblichen Geschlechts ein — in erster Linie natür lich für die allgemeine Abschaffung der Fußverkrüp- pelung, diesen schlimmften Hindernisses der Bewe gungsfreiheit der chinesischen Frau. Man darf der weiteren Entwicklung dieser ziet- bewußten Frauenbewegung, die in den Kreisen der Gebildeten sympathisch beurteilt wird, mit besonde rem Interesse entgegensehen. Japan Nachdem durch die jüngst erfolgte Aufhebung des Verbote» politischer Versammlungen für Frauen diesen der Weg für eine Propaganda zur Erlangung politischer Rechte "freigegeben war, hat di: Bewegung mit erneutem Nachdruck eingesetzt und er freut sich einer stetig wachsenden Popularität. Als ein befriedigendes Zeichen der Zeit wird eine richter liche Entscheidung betrachtet, die vor kurzem vom Appellationshof in Osaka — wie es scheint als all gemein gültig für das ganze Land — gefällt wurde uad überall Vie größte Sensation hervorgerufen hat. Handelte es sich doch um nichts Geringeres als die Befreiung der Geisha, einer ganzen, großen weiblichen Menschenklasse, die bis jetzt praktisch in einem Zustand der Sklaverei gelebt hat. Die Entscheidung, die durch die richtige romantisch« Geishageschichte einer 18jährigen Heldin Kuniwaka (»da« junge Land*) veranlaßt wurde und dahin ging: »daß hinfort kein Mädchen durch einen ohne ihre wissentlich« Zustimmung oder gegen ihren Willen abgeschlossenen Vertrag gebunden sein soll* — trifit tatsächlich das ganze Geishasystem an der Wurzel. Die Jahrhunderte alte japanische Sitte, daß Eltern hübscher und begabter 7—12jähriger Mäd chen, deren Erhaltung ihnen schwer fällt, diese einem Teehausbesitzer zur Erziehung und Verwendung ab» Geisha übergeben, ist bekannt. Dies geschah nun stets auf Grund eines Vertrages, wonach da» Mäd chen bei ihm zu bleiben und ihm in allen Stücken Gehorsam zu leisten hatte, solange sic die Kosten de» Unterrichts in Tanz, Musik, Blumenbinden, Anstand, Tafelsitte, Konversation »sw., sowie für ihre Er nährung und — das wichtigste — Kleidung nicht mit Zinsen zurückerstattete. Schon die erste Instanz hatte entschieden, daß nach heutigen Begriffen ein solcher Vertrag Sklaverei bedeute und seine Einhaltung nickst erzwingbar sei. Bei der Bestätigung des Urteils hob das Appellationsgericht noch hervor, daß es sich um eine Minderjährige handele, deren Einnahmen stets von ihrem Herrn cinbehalten wurden, daß da her der Vertrag auch gegen die Moral verstoße und somit null und nichtig sei. Afghanistan Zn Kabul, der Hauptstadt von Afghanistan ist vor kurzem eine medizinische Hochs-^ul» fürFraucn errichtet worden, die bereits von über 500 Studentinnen besucht wird. Da es sich dabei vornehmlich um Aerztinnen für die mohammedani schen Frauen handelt, denen die Religion die Be handlung durch einen männlichen Arzt verbietet, wird an der Hochschule — um dem Bedürfnis in anderen Ländern Rechnung zu tragen — auch persisch, russisch usw. gelehrt. Indien Die Fortschritte der Frauenbewegung sind hi« in letzter Zeit sehr bedeutende gewesen. Das gilt be- sonders von der Bewegung um das Frauen stimmrecht, die in den Provinzen von Madras und Bombay bereits zu einem vollen Erfolg geführt in anderen wenigstens vielversprechende Teilerfolge errungen hat, so beispielsweise eine sehr große Mehr heit für das kommunale Stimmrecht in Kalkutta, von der man einen maßgebenden Einfluß auf de« konservativen Landtag Bengalens und die allgemeine Einführung der Reform auch in den anderen Städten der Provinz erbofst. — Zurzeit ist die besondere Aufmerksamkeit der Frauenorganisationen auf die Mädchenvolksschule gerichtet. Ein allgemei ner Schulzwang ist nun auch für Indien in Aussicht genommen, bei dem man allerdings zunächst, wir üblich, nur an die Knaben gedacht hatte. Daß er auch auf die Mädchen ausgedehnt werde, ist der Zweck einer sehr lebhaften Propaganda der Frauen. Ihrem wachsenden Einfluß ist öffenbar auch der rapide Rückgang des Alkobolismu» mit zu danken, von dem aus allen Teilen des Landes be richtet wird. — Mit großer Genugtuung berichten die Zeitungen von den Erfolgen der zahlreichen weiblichen Studierenden an den indischen Universitäten, von den Auszeichnungen und Preisen bei den Abschlußprüfungen, bezüglich deren sie den männlichen Studenten prozentual weit überlegen sind. .Wie ritterlich sich diese trobdem ihren Kolle ginnen gegenüber verhalten, beweisen die enthusiasti schen Ovationen, mit denen die weiblichen Kandi daten bei Entgegennahme ihrer Divlome begrüßt werden. Strikt Das Elend der schuldlos geschiedenen Zrau Von Rechtsanwalt vr. Ksud-München In einer Zett, in der da» Verlangen nach einer Reform de» Ehescheidungsrechto die Gemüter bewegt, muß einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß auch die Stellung, die da» Bürgerliche Gesetzbuch der schuldlos geschiedenen Frau einräumt, überaus ungerecht und deshalb unhaltbar ist. Wirt schaftliche Rot und seelische» Leid: mehr hat das geltende Recht für die schuldlos geschiedene Frau kaum übrig, wie i» folgendem kurz gezeigt werden soll: Zunächst ist «» keinesweg» richtig, wenn man glaubt, der allein für schuldig erklärte Mann müsse seine Frau unter allen Umständen alimentieren. Der Gesetzgeber verweist die Frau zunächst auf die E.n- künfte ihrs« Vermögens und die Erträgnisse ihrer Arbeit. Die Unterhaltspflicht des Mannes, aus dessen Verschulden die Ehe geschieden wurde, setzt also die Bedürftigkeit der Frau voraus. Dabei geht das Reichsgericht so weit, daß c» in einen« Urteil ausgesprochen hat, die geschiedene (d. h. die schuldlos geschiedene!) Frau sei oer- pflichret, eine den früheren Verhältnissen ent sprechende Gelegenheit zur Ausnützung ihrer Fähig keiten zu benützen, widrigenfalls sie sich eine ent sprechend? Ermäßigung rhrer Unterhaltsansprüche gefallen lassen müsse. Geradezu trostlos wird die Lage der geschiedenen Frau, wenn der Mann wieder heiratet und Kinder aus der zweiten Ehe hervorgehen. In diesem Fall soll sich der Unterbaltsanspruch der geschiedenen Frau nach Billigieitsrücksichten be stimmen. Das Gesetz gibt dem Manne das Recht, zuerst für die zweite Frau zu sorgen. Die geschiedene Frau muß dem Manne nachweisen, daß es noch seinen Vermögens- und Erwerbsv-rhält- nisssn „de- Billigkeit entspricht*, wenn auch sie ihn noch zn Unterhaltslcistunaen heranziehen will Da dies:- Nachweis zumeist sich sehr schwierig gestaltet oder von vornherein ausgeschlossen ist, zumal da bei der gegenwärtigen Geldentwertung der Mann sich glücklich schätzen darf, wenn er eine Familie durch bringt, so bedeutet in der Regel eine zweite Ehe schließung des Mannes den Verlust der Unterhalts ansprüche der schuldlos geschiedenen Frau. Mit Recht ist bei den Reichstagsdebatten gefordert worden, daß diese Bestimmung von Grund au» geändert wird. Sehr verbreitet ist auch der Irrtum, als stünde die elterliche Gewalt der Mutter »u, wenn Kinder aus der Ehe vorhanden sind und diese au» Verschulden des Vaters geschieden wird. Da» Bürgerliche Gesetzbuch teilt in diesem Falle die mit der elterlichen Gewalt verbundenen Befugnisse: Die Mutter erhält das Recht, für die Person des Kindes zu sorgen, aber auch nicht mehr! Das Recht der Vermögensverwaltung verbleibt dem Vater, auch wenn die Ehe aus seinem alleinigen Verschulden geschieden ist. Auch sein Recht zur Vertretung des Kindes bleibt unter allen Umstanden un berührt. Demnach ist die schuldlos geschiedene Mutter zwar berufen, das Kind zu sich zu nehmen, seinen Aufenthalt zu bestimmen und es zu erziehen. Eie kann aber z. D. keinen Lehrvertrag für das Kind abschließen, denn zu seiner Vertretung ist nach wie vor nur der Vater befugt. Ebensowenig kann sie in das Vermögen des Kindes eingreifen oder auch nur über die Zinsen aus dessen Vermögen verfügen. Sie kann auch nicht klagen für ihr Kind, nicht ein mal geacn den leiblichen Vater, wenn er — was leider so häufig ist — für das Kind keinen Unter halt bezahlt. In diesem Falle muß erst vom Vor- mundschaftsgericht ein Pfleger aufgestellt werden. Welche Qualen es für eine feinfühlende Mutter bedeutet, wenn sie in wichtigen Angelegenheiten ihres Kinde» immer wieder an den allein für schuldig befundenen Pater herantreten muß, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Man sorge endlich dafür, daß der Vater kraft Gesetzes die elterliche Gewalt verliert, wenn die Ehe au» seinem alleinigen Verschulden geschieden wird! Besonder» hart ist es auch für die schuld!»» geschiedene Frau, daß sie mit der Auflösung der Ehe ihr Erbrecht verliert. Sie ist wehrlos, wenn der Mann sie im Testament übergeht. Aber auch wenn der Mann ohne Hinterlassung efteee letzt willigen Verfügung sterben sollte, beerbt sie ihn nicht, denn nur die Frau, mit welcher der Erblasser bei seinem Tode verheiratet war, kann ihre Ansprüche al» Erbin geltend machen. Bekanntlich kann bei uns eine Ehe (mit einer Ausnahme) nur aus Verschulden des anderen Ehe gatten geschieden werden. Das Verschuldung!». Prinzip zugunsten der Frau wirklich durchzuführen, dazu konnte sich der Gesetzgeber nicht entschließen. Wäre e» nicht richtiger, das Prinzip ganz fallen zu lassen und damit einem zeitgemäßen Ehescheidungs recht die Bahn frei zu geben? Englischer Humor. Der Geistliche der Neger gemeinde entdeckt zu seinem Entsetzen zwei Männer, die am Sonntag Karten spielen — und dazu noch um Geld. „Rastus," sagt der Geistliche zu dem einen vorwurfsvoll, „weißt du nicht, daß es Sünde ist, am Sonntag Karten zu spielen?* „Za, Pastor,* sagt dieser bekümmert. „Aber du kannst mir glauben: Zch muß für meine Suside schwer be zahlen.* — Harry: „Zch hörte, daß Gertrud einen Mann geheiratet hat, der durch glückliche Spe kulationen sebr reich geworden ist? Da ist sie wohl sehr glücklich?* Grace: »Ach nein, sie haben sich Lus8cdae!6evk L!n8enüen! Der votsrrsiekueis bestellt tllerwit sw sul ckas Uel» srscbeweucls l.eipr»Ker Tageblatt u. kür 6eu XoQüt Mrr 1S23 ruw kreise vov 2800 öksrk twll 9 kostdsstslltzsbübr uvck srsucbt uw Lustolluos äurek cisu LrieltrStzsr. !?»w« uack 3i»ock: Ort uuck vLftuu: