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Mittwoch. 80. März 1938 Sächsische vottwzeltuns Nummer 7S, Seite » Zubeistürme begrüßen Goebbels in Wien Der Eroberer Berlins begeistert empfangen — rriumphfahrt durch da- Spalier der Schaffenden — Eindrucksvoller Empfang durch die Landesregierung auf dem Flugplatz Aspern Vlvtirsn Nukseroekei're Unnugslenmlne Ein Besetz über die Auslockerung der Kündigungstermine bei Wohnungsmieten ist am 24. März d. I. verkündet worden und tritt alsbald in Krast. Der Hauptinhalt des neuen Gesetzes Ist der, daß die Kündigungsfristen, die bisher mich nach dem Gesetz regelmätzig nach Kalendervierteljahren bemessen waren, nunmehr der Regel nach auf Monatsfrist umgestellt werden. Dies bedeutet praktisch, datz statt wie bisher 4 Hauptumzugs termine in Zukunst 12 Umzugstcrmine im Jahre in Uedung sein werden. Diese Verteilung der Umzüge über das ganze Jahr ist auch der Sinn der neuen gesetzgeberischen Mahnahmen. Damit wird eine schon lange vom Möbeltransportgewerbe ge wünschte Auflockerung der Umzugstermine herbctgesiihrt. Auf Grund der bisherigen Regelung hat sich der Uebelstand heraus gebildet. dah die Beschäftigung im Möbcltransportgewerbe sehr ungleichmäßig war und an den Quartalsterminen so starke Belastung aufwies, dah die Arbeit kaum zu bewältigen war, während in der Zwischenzeit häufig ein Mangel an Beschäf tigung eintrat. Unter diesen schwankenden Beschästigungsver- hältnissen hat besonders auch die Arbeitnehmerschaft im Möbel transportgewerbe gelitten, die zu den Viertelsahrsterminen stark in Anspruch genommen wurde und kaum ausreichte: ein großer Teil der Arbeitnehmer wurde alsbald wieder überflüssig und entlassen Die Deutsche Arbeitsfront hat schon seit geraumer Zelt auf eine Aenderung dieser Zustände hingewlrkt. Die Vor schläge zu einer Reform wurden im Nelchsjustizministerium bearbeitet und haben nun zu der neuen gesetzlichen Regelung geführt. Das neue Gesetz bestimmt, dah bei Mietverhältnissen von unbestimmter Dauer künftig zu jedem Monatslehten auch dann gekündigt werden kann, wenn nach den bisherigen gesetz lichen oder vertraglichen Bestimmungen die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig sein würde. Bei Mietvcrhältnissen, die für eine bestimmte Dauer vereinbart sind, die sich aber nach Ablauf der ersten Mietzeit jedesmal um einen kürzeren als einjährigen Zeitabschnitt nach dem Vertrage verlängern, gilt ebenfalls die neue Kiindigungsvor- schrist; d. h auch diese Mietverhältnisse gelten als aus unbe stimmte Zeit verlängert, können also nunmehr jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. War z. B. ein Mietvertrag über eine Wohnung zunächst über zwei Jahre abgeschlossen und bestimmte der Vertrag, dah bei Fortsetzung des Mietvertrages über die zunächst geltenden zwei Jahre hinaus der Vertrag mit vlerteljährl. Kiindigungsmögllchkeit welterlaufcn soll, so wird durch das neue Gesetz die letztere Bestimmung des Mietvertra ges nunmehr aufgehoben, und es gilt die monatliche Kündigung. Dabei sollen aber die bisherigen vertraglichen Vorschriften, die slir den Zeitpunkt der Kiindigungserklärung galten, auch wei terhin in Geltung bleiben. War also im Vertrage bestimmt, dah bis zum dritten Tage des Kalendervierteljahres gekündigt werden dürfe, so gilt dies auch weiterhin für die einmonatliche Kündigungsfrist. Die neuen Kündlgnngsvorschristen gelten für Wohnungen sowie für solche Geschäftsräume, die mit Wohnungen zusammen aus Gründen wirtschaftlichen Zusammenhanges ver mietet worden sind. Für reine Geschäftsräume dagegen gelten die neuen Kündigungsfristen nicht. Das Möbeltrans- portgewerbe wird die Auswirkungen der neuen Vorschriften in Kürze durch eine gleichmähigere Beschäftigung zu spüren be kommen, und damit wird der Zweck der neuen Regelung er reicht sein. Cs ist aber noch auf den sehr wichtigen Umstand HInzuwcisen, dah durch die neue Regelung der Kündigungs termine die geltenden Vorschriften des Reichsmietengesetzes und des Mieterschuhgesetzes in keiner Weise berührt werden; d. h. die Kündigungsbeschränkungen des Mieterschutzgesetzes bleiben aufrechterhalten. Nur soweit aus Grund des Mieter- schutzgcsehes Kündigungen von Mietverhälinissen zulässig sind, werden diese auch nach den neuen Vorschriften erfolgen können. Voraussetzung ist. dah ein Mietverhältnis über unbestimmte Dauer vörllegt, wie das allerdings bei denjenigen Mietver trägen, die dem Mieterschutzgesetz unterliegen, häufiger der Fall sein dürfte. Zn zehn Tagen ... 18 47d Arbeiter «nerven bereit» in Oesterreich nen eingestellt. VN8. Wien, 2S. März. »«reit« drei Tag« «ach dem Umbruch ist in Wie« eine Son- deraNlo» für ArbeAsbeschassung in die Wege geleitet worden. — Di« erste« Ergebnisse dieser Aktion liegen «unmehr vor. — Da nach sind in knapp zehn Tagen nicht weniger als 18 476 erwerbs lose Arbeiter ««d Angestellte de« Elend der Arbeitslosigkeit entrissen «nd «ine, danernden Beschäftig««, ,»geführt worden. Im einzelnen erfolgten/folgende Einstellungen: Im Bau- gewerbe 2687, BeNeidungsIndustrie 1846, Grafische Industrie 827, Holzindustrie 667, Hotelgewerbe 969, Lebensmittelgewerde 776, Friseure 221, Schuherzeugung 431, Landwirtschaft 198, Me- tallarbeiter 2361, Angestellte in Bürobetrleben 1687. Die Stadt Wien hat 3365 Arbeiter und Angestellte neu eingestellt. —Gleich, zeitig wurden durch die REBO. 2886 Erwerbslose «ntergebracht Demnach find in der Zeit vom 18. bi, zum 26. März, in zehn Tagen, allein in Wien mehr Erwerbslose wieder für immer in Arbeit «nd Brot gebracht worden, als von dem bisherigen System in einem Jahr vorübergehend Beschäftigte untergebracht werden konnten. Wien, 36. Mürz. VE Glanz der strahlenden Märzsonne überflutet, bietet der Flugplatz Aspern ein farbenprächtiges Bild. Hier herrscht sein»' feit NUttag ein lebhaftes Treiben. Obwohl Reichsminister Dr. Goebbels erst in den Nachmittagsstunden eintrifit, sind doch viele tausende Wiener zu dem viele Kilometer von der Stadt entfernt liegenden Flugplatz gekommen, um ihm schon vor den Toren der Stadt ihren aus tiefstem Herzen kommenden Will- kommensgruh zu entbieten. Zahlreich Vetreter von Staat, Partei und Wehrmacht hat ten sich aus dem Flugplatz zum Empfang des Ministers einge- fundcn, unter ihnen die Minister Dr. Wolfs und Menghin, die Staatssekretäre Mühlmann und Kaltenbrunner und Ministe rialrat Berndt. Als die Maschine aus dein Rollfeld hält, verläßt Reichs- mlnlster Dr. Goebbels als erster das Flugzeug. — Stürmisä-er Jubel ist der erste Gruh der Wiener an den Eroberer Berlins. In seiner Begleitung befanden sich Staatssekretär Hanke und der Berliner Polizeipräsident Graf Helldors. Die ersten Grütze der Wiener Regierung überbringt der Staatssekretär Kaltenbrunner in herzlichen kameradschaft lichen Worten. Während die Menscheninenge, dl« den Flugplatz umsäumt, dein Minister die Hand zum Deutscl)en Gruh ent- gcgenftreckt und stürnrische Heilrufe ihm entgeqenbrausen, setzt sich die Wagenkolonne langsam zur Fahrt in die Stadt in Bewegung. 15 Kilometer Fahrt durch jubelnde Massen. Nur mühsam konnte sich der Wagen des Ministers auf der 15 Kilometer langen Strecke den Weg bahnen, da die spalier bildenden Massen überall aus die Fahrbahn drängten, nm Dr. Goebbels, der im Wagen stehend immer wieder für diesen be geisterten Empfang dankte, die Hand zu drücken. Besmrdors eindrucksvoll war das Bild gerade auch in den fast ausschließlich von Werktätigen beivahnten Stadtvierteln. Männer mit von Entbehrung gezeiäpieten Gesichtern, Frauen, denen man die Tage der Not ansehen konnte, hielten noch immer die Hand erhoben, auch als die Wagenkolonne schon lange vorüber war. Hier haben die letzten Tage und Wnä>en eine neue Hoffnung aus gepflanzt. Hier haben Tage genügt, um einen neuen Glauben zu entzünden. Davon zeugen an jedem Haus, ja fast an jedem Fenster Flaggen und Fähnchen in den Farben des großen Deut schen Reiches. Fe mehr es der Stadt zu geht, um so dichter werden die Menschenmauern. — Der Ruf ..Ein Volk, ein Reich, ein Füh rer!" pflanzt sich lawinenartig fort. Vom Praterstern an geht es nur langsam vorwärts. Aus allen Wagen, Fenstern und allen Balkonen schallen die Heilrufe dem Minister entgegen. Am Schwarzenbergplatz wird Reichsminister Dr. Goeb bels von dem Reichsstatthalter in Oesterreich Dr. Seyß-Fnguart empfangen, der ihn im Namen der Landesregierung herzlich Neugliederung der Wehrmacht in dem bisherigen Deutsch-Oesterreich Tank an die 8. Armee. — 17. Armeekorps (Wien), 18. Armee korps (Salzburg). Berlin, 30. März. Die Eingliederung des österreichi schen Bundeshccres In die Wehrmacht wird mit dem 1. April abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt ab werden im bisherigen Oesterreich das Gruppcnkommando 5 (Wien) mit dem 17. Arme«. Korps (Wien) und dem 18. Armeekorps (Salzburg) neu gebildet. Generaloberst von Bock, der bisherige Oberbefehlshaber der 8. Armee, kehrt damit nach Erledigung seines Auftrages aus seine Friedensstelle als Oberbefehlshaber de» Gruppenkommandos 3 in Dresden zurück. Der Oberbefehlshaber des Heeres hat aus diesem Anlaß in einem Schreiben an den Oberbefehlshaber der 8. Armee allen beteiligten Kommandostellen und Truppen für ihre Leistungen und ihre vorbildliche soldatische Haltung seinen Dank und seine besondere Anerkennung ausgesprochen. Im Zuge der Neugliederung hat der Führer und Reichs kanzler mit Wirkung vom 1. April 1938 ernannt: Die Generale der Infanterie: List, Oberbefehlshaber der Gruppe 2, zum Oberbefehlshaber der Gruppe 5: Adam, Kom mandeur der Wehrmachtsakademie, zum Oberbefehlshaber der Gruppe 2. Die Generalleutnante: Ruoff, Chef des Mcneralstabes d. Gruppe 3, zum Chef des Generalstnbes der Gruppe 5; Kie nitz, Kommandeur der 24. Division, zum Kommandierenden General des 17. Armeekorps. Den Feldmarschalleutnant: Ben er, Generaltruppeninspck- tor im ehemaligen österreichischen Bundesministerium für Lan desverteidigung, zum Kommandierenden General des 18. Ar meekorps. Auch Oesterreich- Verabauern wird geholfen 6660 Zentner Roggen und 220 000 kg Erbswurst werden verteilt. Graz, 30. März. Zur Linderung der Not in den bäuer lichen Notstandsgebieten wird eine grohzügige Roggenaktion durchgefiihrt. Durch die Kreisbauernführer gelangen im Ein vernehmen mit der NSV 6600 Zentner Roggen zur Verteilung. Gleichzeitig werden in den notleidenden Gebirgsbaucrngegendcn ebenfalls durch die Kreisbauernführer 220600 kg Erbswurst verteilt. willkommen heißt. Reichsminister Dr. Goebbels schreitet unter dem Jubel der vieltausendköpfigen Menge die Front der Ehren stürm« ab und begibt sich darauf mit seiner Begleitung in das Hotel „Imperial", in dem er für die kurzen Tage seines Wie ner Aufenthaltes Wohnung genommen Hot. D«n ganzen Nachmittag hielt die Menschenmenge vor dem Hotel die Strahen besetzt, um die Abfahrt zum Rathaus niäzt zu versäumen. Immer wieder hallten Sprechchöre zu den Fen stern des Ministers herauf, um ihn auf den Balkon zu rufen. Die Ausdauer der Taufende wurde belohnt, als Dr. Goebbels? heraustrat und für die Ovationen herzlich dankte. Dr. Goebbels lm Wiener Rathaus Festlicher Empfang durch die Stadt. Gegen 18 Uhr trat Reichsminister Dr. Goebbels die Fahri zum Rathaus an, wo die Stadt Wien zu Ehren des Gastes in festlichem Rahmen einen Empfang gab. Auf allen Ringstraßen begleitete den Minister mich hier wieder der nur schwer zu beschreibende Iubelsturm der Wiener Bevölkerung, die vom ersten bis zum letzten Meter ein un durchdringliches Spalier bildete und in wienerischer Herzlichkeit dem alten Mitkämpfer des Führers ihre Liebe, ihren Dank und ihre Treue zrnn Ausdruck brachte. Aus dem weiten Vorplatz des stolzen gotischen Rathaus baues empfingen gleichfalls Zehntausende Dr. Goebbels mit langanhaltenden Heilrufen. Ser Festakt lm Aalhaussaal Im Festsaal selbst hatten sich inzwischen die führenden. Männer der Stadt Wien, des Staates, der Partei und der Wehr macht zur vegrühung eingefunden. Durch ihr« Reihen gehend, hieh der Minister auch den greisen Sieger von Jlitsch-Tolmein, General «rauh, willkommen. Nachdem noch geraume Zeit lang die trcu«n Kämpfer für die Sache Adolf Hitlers in Oesterreichs Gauen und in Wien Gelegenheit bekommen hatten, Worte der Erinnerung an ge meinsam durä)gestandene schwere Kampsjahre mit Dr. Goeb bels auszutauschen, nahm der Bürgermeister von Wien, Dr. Nenbacher, während sich die Empfangsteilnehmcr von ihren Plätzen erhoben, das Wort zu einer herzlichen Degrüßunas- anspracl)e, fiir die Dr. Goebbels ebenso herzlich dankte. Ergriffen sangen die Empfangsteilnehmer die Lieder der Nation. Dann trat Reichsnrinister Dr. Goebbels die Fahrt zu der schon seit Stunde» wegen Uebersüllung gesperrten Riesenhall« des ehemaligen Nordweslbahnhoses an. Bei seiner Abfahrt er strahlte, einem märchenhaften Lichterschloß gleichend, festlich erleuchtet der prachtvolle Bau des Wiener Rathauses. Auch für die Allen wird gesorgt Neue Reichshils« für Kleinrentner. — Erste Zahlung Ende April. Berlin, 30. März. Nachdem die nationalsozialistische Re gierung das nach der Machtübernahme geschaffene Gesetz über Kleinrentnerhilse durch eine Verordnung vom 24. Dezember 1937 weiter ausgebaut hat, stellt sie jetzt fiir das nächste Haus haltsjahr 28250 000 RM. zur Einführung neuer zusätzlicher Leistungen fiir die Kleinrentner bereit. Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister verösfentlicht in dem Deutschen Reichsanzeiger die Bestimmungen, die vom 1. April 1938 an für die Zahlung von Reichszuschiissen an Kleinrentner gelten. Während bisher das Reich besondere Mittel einsetzen muhte, um die Fürsorgenerbände bei der Durch führung ihrer Fürsorgenraßnahmen für die Kleinrentner zu ent lasten, erhält von jetzt an jeder einzelne Kleinrentner neben den Leistungen der Kleinrcntnerfürsorge und Klcinrenlncrhilse einen lausenden Retchszuschuß in bestimmter Höhe. Die Für sorgeverbände zahlen den Reichszuschuß im Auftrage des Rei ches ans. Die erste Zahlung criolgt für die Monate April und Mai gleichzeitig Ende April. Vom Ma: an wird der Reichs zuschuß regelmäßig monatlich im voraus gezahlt. Die neuen Leistungen bedeuten fiir die Kleinrentner eine wesentliche Er leichterung ihrer wirtschaftliä)«» Lage. Fiir die Zahlung des Reichszufchusses ist u. a.-folgcndes bestimmt: Den Reichszirschuß erhalten alle von den Bezirkssürsorge- verdänden kaufend unterstützten Kleinrentner lm Sinne de» Klvinrentnerhilfegesetzes oder der Fiirsorgepslichtverordnung Der Kleinrentner braucht keinen Antrag auf Gewährung des Reichszuschusscs zu stellen; vielmehr zahlt der Bezirksfiirsorge- verband den Reichszuschuß an alle laufend unterstützten Klein rentner ohne weiteres aus. Kleinrentner, die der Bezirkssiir- sorgcvcrband iii Altersheimen oder in sonstigen Anstalten be treut, erhalten den Reichszuschuß nur dann, wenn , die im ein zelnen Fall gewährte Anftaltsfttrsorge eigene grundsätzliche Ausgaben des Kleinrentners zur Verbesserung seiner Lebens haltung rechtfertigt. Keinen Reichszuschoß erhalten Kleinrent ner. die im Sinne des Reichsbürgervechts Juden sind oder als solche gelten. Der Reichszuschuß beträgt für Kleinrentner ohne mituntcr- stützk Angehörige In städtisclien Bczirksfürsorgeverbänden mit über 100 600 Einwohnern monatlich 12 RM., mit 20 000 bis 100 000 Einwohnern monatlich 11 RM., mit unter 20 000 Ein wohnern monatlich 10 RM., in ländlichen Bezirksfürsorgever- bänüen monatlich 10 RM. Kurrs ^ockricktsn Lin Wahlkandldat, den nicht einmal die eigene Frau wählte. Sofia, 30. März. Bei den Sobranjewahlen, die jetzt etap penweise durchgefiihrt werden und in denen es keine Darteien- vertveter mehr gibt, sondern lediglich individuelle Kandidaturen, ereignete sich in einer Donaustoot «in heiterer Vorfall, der im ganzen Lande belacht wird. Da auf Grund des neuen Wahl gesetzes jeder ehremverte Bürger seine persönliche Kandidatur anmelden konnte, lieh es sich irgendein Herr Iivanoff nicht neh men, sich ebenfalls als Volksvertreter in spe auszustellen. Wie groß aber muß seine Enttäuschung gewesen sein, als die Wahl männer beim besten Willen nicht mehr als eine einzige Stimme für ihn feslstellen konnten. Dabei ist Iwanoff verheiratet, und seine Frau hat an der gleichen Urne abgostimmt. Da man nicht annehmen kann, dah Iwanosf sich selbst verleugnet hat und seine Stimme einem Gegenkandidaten gab, bleibt nur übrig, daß sogar sein« bessere Ehehälfte nicht für ihn gestimmt hat. Man darf annehmen, daß sie ja wohl wußte, warum. Mordtat nach acht Jahren gesühnt. vrieg, 30. März. Das Brieger Schwurgericht verurteilte am Dienstag den 35 Jahre alten Paul Rieger wegen Mordes an dem Landwirtssohn Paul Nuilmeier aus Gerlachyaln, den er am 16. Oktober 19M aus der Landstraße durch Messerstiche in bestialischer Weise getötet und beraubt hat, zum Tode. Rieger war bereits 1932 wegen Totschlags an der Theoterkasstererin Dietrich, dl« im Dezember 1980 den Tod fand, zu lebensläng lichem Zuchthaus verurteilt worden. Dine im Oktober 1932 wegen Ermordung Nullmeiers eingeleitete Untersuchung gegen den Angeklagten endete ergebnislos. Erst in letzter Zeit ver stärkten sich die Belastungsmomente gegen ihn, di« jetzt zur Anklage und zu seiner Verurteilung führten. Verbrecher und Gesiingnisbeamter unter einer Decke. Amsterdam, 30. März. In Amsterdam wurde ein Prozeß gegen einen ehemaligen Gcfängnisbeamten verhandelt, der in Holland allergrößtes Aufsehen erregte. Der Beamte hat mit Verbrecherkreisen gemeinsame Sache gemacht, Bestechungsgelder von Sträflingen und deren Angehörigen angenommen und wiederholt den Verkehr zwischen Verbrechern und der Amster damer Unterwelt vermittelt. Das Jeugenverhör ergab, daß er selbst durch Uebermittlung von Nachrichten sich der Beihilfe zu schweren Diebstählen schuldig gemacht habe. Zwei Fr«uen lebendig oervrannt. Posen, 30. März. In Posen brach in einem Laubenhäuschen der Laubenkolonie Feuer aus. Zwei Frauen, die in der Laube schliefen, fielen den Flammen zum Opfer. Es wird Brandstif tung vermutet. Der an der Brandstelle sofort eingetvofsenen Feuerwehr gelang es nicht mehr, die Frauen zu retten. Blutige Schlacht aus einem polnische« vutshos. Warschau, 80. März. Zu einem tragischen Zwischenfall, der zwei Personen das Leben kostete, kam es aus einem Gut in der Nähe von Przeworsk'in Mfitelgattzien. Ein mehrfach vorbestrafter Landarbeiter, der Mit einem Mlilitävgcwehr den Gutshsrrn bedrohte, wurde von einem jungen Hausangestellten niedergeschossen und getötet. Durch die Schüsse des Hausange stellten wurde aber gleichzeitig noch c4n dem Gutcherrn zu Hilfe eilender Gutsbeamter tödlich getroffen. Dm iSutSher, wurde lebensgefährlich verlebt. Bei Kleinrentnern, die mit einem oder mehreren Empfän gern öffentficher Fürsorge oder Arbeitslosenunterstützung in Fanriliengsmeinschast (Haushaltsgemeinfcl)aft) Zusammenleben, beträgt der Monatssatz des Reichszuschusses an Steile der oben angegebenen Beträge in den entsprechenden Gruppen 16 RM., 14,50 RM. oder 13 RM. Der Reichszuschuß wird auf die eigenen Leistungen des Bezirksfiirsorgeverbandes nicht angerechnet, so daß sich das bisherige Einkommen des Kleinrentners >mi den vollen Betrag des Reichszuschusses erhöht. Die Einführung entsprechender Maßnahmen für die Klein rentner im Lande Oesterreich bleibt im Hinblick auf das dort gellende Kleinrentnergesetz vom 18. Juli 1929 einem besonderen Erlaß Vorbehalten. Sie eigene Mutter au- Habgier vergiftet Nürnberg, 80. März. Anfangs des Monats wurde die 72jährige taubstumme und fast erblindete Margarete Rcus in den Morgenstunden in ihrer Wohnung mit Gas vergiftet tot aufgefunden. Bei der polizeilichen Untersuchung deuteten ver schiedene Umstände darauf hin, daß die Frau nicht freiwillig aus dem Leben geschieden war. Ihre wegen Mordverdachts festgenommene 34jährige Tochter, die verwitwete Kunigunde Krämer, welche die Wohnung mit der Mutter teilte, hat nun im Untersuchungsgefängnis unter der Last des Beweismateriala zugegeben, ihre Mutter mit Gas vergiftet zu haben. Als Grund für ihre furchtbare Tat gibt Kunigunde Krämer an, daß sie für ihre bevorstehende Wiedervcrheiratung Geld benötigt habe, das sie als Alleinerbin ihrer Mutter durch den Verkauf von Liegenschaften erzielen wollte.