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zog ,ub nt- he: ,lle rde ,aß ,en her t." cht eS ,ch oig ils die eil, ,og ch- og sie ,el n-' en ire iid ilf, iel iel >el Leben König Sigmunds. Kap. 129-132. 103 König und der Herzog, doch so, daß dem Könige eine erhebliche Summe zu Theil wurde. Auch den andern Klägern mußte Herzog Ludwig genug thun: Er mußte dem Bischof von Regensburg eine gute Festung *) auf dem Nordgan wiedergeben, dem Abt von Gesesse neuntausend Gulden baar bezahlen, dem Kloster seine Güter wiedergebcn und sonst gegen Jedermann nach dem Urtheil des Gerichts billig handeln. 130. Dieser Meister und Prediger war ein Jünger von Meister Huß gewesen und lehrte danach in Böhmen, wie die Hnssiten die Edeln zu ihrem Glauben bringen könnten?) Als in Böhmen die Ketzerei im Jahre 1418 begonnen hatte, unterwies der Meister Huß, der zu Konstanz nachher verbrannt wurde, mit seinen Nachfolgern das Volk in drei Stücken. 131. Hier wird erzählt, womit sic die Edeln überwanden. Damit die Edeln bestimmt würden in ihren Orden zu treten sprach Huß und schlug vor, daß die Geistlichkeit nicht mehr als ihre Nothdurft haben sollte, womit sie sich von einem Male zum andern Male Hinfristen könnte. Dies nahmen die Mächtigen im Lande mit Freuden auf, bemächtigten sich der Güter der Geistlichen, benutzten sie und hofften, daß das so bleiben werde: darum wurde die Ketzerei so arg, daß die Christen große Noth dadurch gelitten haben, denn Wiedergeben thut gar wehe! 132. Hier wird erzählt, wie die Gemeinde von den Hnssiten unterwiesen ward. Zum andern lehrten sie die Gemeinde, daß sie ihren Herren nicht mehr als dreißig Pfennig jährlich geben solle. Darüber waren die Leute sehr froh, hofften auch, daß es so bleiben solle, zumal doch Jedermann gern frei ist, und wollten demnach nicht mehr arbeiten und das Land bebauen, sagten, ihre Herren seien ihre Brüder, und ein Mann wäre dem andern gleich. Ebenso verhetzten sie junge Männer und Weiber damit, daß sie keine 1) Hohenburg. Aschb. II, 283, 10. — 2) Den Kap. 130—134 scheint ein fremder Be ucht zu Grunde zu liegen. Darauf deutet auch die verkehrte Ueberschrift hin.