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96 Eberhard Windecke. 11V. Wie die böhmischen Herren eine Gesandtschaft an König Sigmund schickten und ihn baten, daß er die folgenden Artikel bestätigen wolle, wie es sein Bruder Wenzel auch gethan hätte, worauf jedoch der König nicht eingehen wollte. *) Sobald der König Wenzel im Jahre 1419 gestorben war, sandten die böhmischen Hussiten und Ketzer zum römischen und ungarischen König Sigmund, an den das Königreich Böhmen gefallen war, daß er ihnen die folgenden Stücke bestätige und durchgehen lasse, in der Weise, wie unten geschrieben steht. Als er das nicht thun wollte, treten sie ihm mit der Zeit immer feind licher entgegen. 111. Von der Erlaubniß des Königs besonders betreffend das Empfangen des Sakramentes. Zum Ersten soll des Königs Gnade Freiheit geben in Bezug auf Gottes Wort und Ordnung, insbesondere auch auf das Em pfangen des Leibes und Blutes Christi durch alle Leute, wie sein Bruder, der König Wenzel dieselbe Erlaubniß auch gegeben hat. 112. Von dem Bekenntniß und von den Verordnungen des Königs Wenzel. König Wenzel hatte anerkannt, daß das Empfangen des heiligen Blutes eine Ordnung und ein Gesetz Gottes sei, und daß Niemand im Lande diese Sache schmähen oder verketzern solle, vielmehr sollten die Priester mit einander Messe lesen und die Leute alle gemeinschaftlich dazu gehen. Wer dawider handele, solle aus dem Lande Vertrieben werden. 113. Von der Schrift, die man an den Papst senden soll im Anstrage deS Königs. Dem Papste soll man im Namen des Königs, der Land herren, der Landleute, des Erzbischofs, des Kapitels, der Städte und des ganzen Volkes schreiben, daß das Königreich wegen des 1) Die folgenden Artikel sind bei Windecke Ucbersetzung aus dem Böhmischen. Vergl. von Bezold I, 33. 3.