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küeue Zustlr-Onotesk« tn Mosksu In Moskau geht es zu, wie Im Jerusalem der letzten Tage. Dl. eine Machthabergruppe bringt die andere ym. Nach der Borurteilung und Erschießung der sogenannten Sinowjewisten, also der alten Stotzgarde des Bolschewismus, im August, die mit der Erschießung Sinowjew-Apselbaums, Kamencw-Karsunkel- steins, Bakajews und anderer endete, beginnt am Sonnabend «in gleicher Schauprozetz in Moskau gegen 20 Personen, unter denen sich so hervorragende Stütze» des Moskowitertums, wie Radek-Sobelsohn, Sokolnikow-Brillant und Piatakow besinden. Sie werden beschuldigt, der Trotzki-Bronsteinschen Opposition sich geneigt mit den Sinowjewisten in enger Verbindung gestan den und gegen Stalin eine Opposition mit dem Zwecke der Ermordung dieses Mannes angezettelt zu haben. Auch daraus steht die Todesstrafe. Aber wie Sinowjew und Kamenew, so sind aust Radek-Sobelsohn und die anderen Hauptangeklagten die alte Leningarde, die Stalin, der Georgier, der sich aus den Bürokratenschemel und durch allerlei Ränke zum Diktator Rutz lands hinausdiente und niemals die revolutionären Kämpfe selbst geführt hat, mit seinen Getreuen auf das bitterste hatzt. Dabei haben die Angeklagten hervorragende Posten in Sowjet- rutzland eingenommen. Piatakow war erster Stellvertreter des Volkskommissars der Schwerindustrie, er gehörte zu den hervor ragendsten Persönlichkeiten des Sowjctrutzlands und gilt als einer der Urheber der Fünsjahrespläne, die die Technisierung und Militarisierung des Landes zum Zweck hatten. Sokolnikow- Brillant vertrat einst als Botschafter die Sowjetinteressen in London, wurde dann Leiter der Industrie-Abteilung sür Holz und war ebenfalls mit der Durchführung des Fünsjahrcsplanes matzgebcnd betraut. Radek-Sobelsohn gehört schließlich zu den Gestalten, die auch in Deutschland unliebsam genug liekannt geworden sind. Im Jahre 1909 tauchte er plötzlich in Bremen auf, vertrat die anarchosyndikalistische Richtung innerhalb der deutschen Gewerkschaftsbewegung und gab zusammen mit dem aus der holländischen Sozialdemokratie ausgeschlossenen Dr. Pannekock eine in sehr östlichem Deutsch geschriebene Leit artikel-Korrespondenz für die radikalen Zeitungen heraus, die ihm eine Masse Geld etnbrachte. Als er seine Gegner haltlos verunglimpfte, sahen sich diese genötigt, in einem Bremer Blatte einen Aussatz erscheinen zu lassen, der sich unter dem Titeln „Radek alias Sobelsohn" etwas genauer mit dieser zweideuti gen Persönlichkeit befaßte. Es wurde nachgewicscn, daß Radek Sobelsohn hieß, aus dem polnischen Ghetto stammte, als Schatz meister der PPS., der Polnischen Sozialdemokratie, Mitglieder beiträge unterschlagen und sich nach Deutschland geflüchtet hatte, worauf ihn die PPS. aus ihren Reihen ausschlotz. Radek- Sobelsohn hatte ferner, obgleich er sich als Mitglied der deut schen Sozialdemokratie bezeichnete, niemals Beiträge sür die Partei gezahlt. Infolge dieser Enthüllungen sah sich nach langem Schweigen der marxistische Berliner „Vorwärts" endlich ge nötigt zu verkünden, mit dem Fall werde sich der Chemnitzer Parteitag beschäftigen. Dort schüttelte der Häuptling der Mar xisten, Bebel, den Radek-Sobelsohn — „ein Mensch", sagte er, „dessen Name nicht wert ist, in den Mund genommen zu wer den" — den jüdischen Einwanderer ab, Radek-Sobelsohn wurde aus der Partei ausgeschlossen, aber die radikalen Sozialdemo kraten hielten ihn. Während des Krieges gab er von der Schweiz aus gegen Deutschland die Spartakusbriefe heraus, beim Frie- densschluß in Brest-Litowsk erschien Radek-Sobelsohn und brachte derartige Spitzfindigkeiten vor, datz General Hoffmann kräftig mit der Faust auf den Tisch schlug und die Bolschewisten gezwungen waren, auf die Ghetto-Methoden zu verzichten. Seit der Zeit hat Radek-Sobelsohn bis In den Dezember hinein als Leitartikler der amtlichen Iswestija immer wieder gegen Deutschland gehetzt und vor allem seit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. Jetzt stehen die drei mit anderen Angeklagten vor Gericht. Ihre Taten kür das bolschewistische Rußland schützen sie nicht davor, der Rache einer Machtgruppe und dem Hasse Stalina zum Opfer zu fallen. Trohki will enthüllen Pari», 22. Januar. Wie die Blätter aus Mexiko-Stadt berichten, erklärte Lo Trotzki-Bronstein, der sich bekanntlich zur Zeit in Mexiko auf hält, Pressevertretern gegenüber, der plötzliche Beschluß d--r Saw- jetreglerung. Radek-Sobelsohn, Kokolnikoff und 15 andere des „Trotzkismus" vevdächtige Personen unter Anklage zu stellen, beweise, dckß die Sowsetmachthaber Angst hätten, das russische Volk könne die Wahrheit erfahren. Da die merikaniscire Regie rung sich ihm gegenüber sehr gastsreundschaftlich erwiesen habe, hoff« er, daß sie ihm gestatten werde, der Welt die Wahrheit über die politischen Massenmorde in Rußland zu enthüllen. Kirchendieke am Wett Sechs Einbrüche im Berliner Norden. In der letzten Zelt treibt im Berliner Norden eine Diebes kolonne ihr Unwesen, die des Nachts in die Kirchen eindringt und dort die Opferstöcke ausraubt. So wurden kurz hinterein ander di« Kapernaumkirche In der Seestratze, die Landeskirche am Weddingplatz, di« St. Sebastiankirche am Gckrtenplatz, die Gethsemanekirche in der Stargarder Straße und die Pfarrkirche in Weitzensee helmgesucht. In allen diesen Fällen drückten die Banditen wertvolle Kirchenfenster ein und gelangten so in das Innere, wo sie sich sofort über die Opferstöck« hermachten und diese ausrckubten. wobei ihnen Beträge bis zu Kg Mark in die Hände fielen. Ein sechster Einbruch wurde in der Nächt zum Donnerstag zweifellos von den gleichen Tätern In die Gnaden- kirck-e Im Invalidenpark verübt. Diesmal mutzten die Burschen ohne Deute abzleken, da die Oplerstöcke geleert waren. MWon-mündigkelt Vor kurzem veröffentlichte der Evangelische Oberkirchen rat In Berlin einen Erlaß über den K i r ch e n a u v t r I t t Minderjähriger. Nach dem im Jahre 1921 vom Reichs tag beschlossenen „Gesetz über die religiöse Kindercrziehung" liegt nach dem vollendeten 14. Lebensjahr die Entscheidung beim Kinde selbst, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will Es kann aus der Kirche, der es bisher angehört hat, aus- cheiden und gegebenenfalls in eine andere Glaubensgemein- chnft cintretrn oder aber seinen Eintritt in eine solche Gemein- chast vollziehen, wenn es ihr bisher noch nicht angehörte. Das silt für alle religiösen Gemeinschaften, auch für die sogenannten Weltanscl-auunasverelnc, nicht nur für die vom Staat aner kannten Religionsgemeinschaften. Bis zum vollendeten vier zehnten Lebensjahr« ist die Glaubenserziehung des Kindes dem freien Ermessen der Eltern überlassen. Zu diesem Erlaß schreibt di« „Frankfurter Zeitung" am 21. d. M. u. a.: „Es wirkt zweifellos überraschend, datz man einem Kinde bereits in so frühem Alter die persönliche Ent scheidung Uber seine Religionszugehörigkeit, ohne Rücksicht aus den Willen der Ellern, überlassen hat. Für Entscheidungen, die ost weniger wichtig sind, hat da» Bürgerliche Gesetzbuch 'N- Ehrengerichtsordnung auch sür die Wirtschaft Graf von der Goltz Vorsitzender des neuen Ehrengerichishofe- Berlin, 21. Januar. Bereits in dem Erlaß «iber die Nrsor» der Organisation der gewerbliche» Wirtschaft hatte der Reichswirtschastsmiaister Dr. Schacht «»gekündigt, daß «iae Ehre«g«richt»barkeit für de» gesamten Bereich der gewerbliche» Wirtschaft ringrsührt «er de» sollte. Sin Ausschuß der Neichswirtschaftskammer unter Leitung des Rechtsanwalt» Graf »on der Goltz wurde mit der Ausarbeitung von Borschlägen beauftragt. Das Ergebnis seiner Beratungen hat Graf von der Goltz »or einige» Wochen unter eingehenden mündlichen Darlegungen dem Reichswirtschasts- minister überreicht. Nunmehr hat der Reichswirtschastvminister Dr. Schacht dir Rrichvwirtschastskammrr angewiesen, dir von ihm gebilligte Ehrengerichtsordnung durch Ausnahme in die Satzung der Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in Kraft zu setzen. Die neue Ehrengerichtsordnung der deutschen Wirtschaft geht davon aus, daß alle Unternehmen und gesetzliche Vertreter von Unternehmungen die Pflicht haben, Anstand und Sitte des ehrbaren Unternehmers zu wahren und sich durch ihr Verhalten der Achtung würdig zu zeigen, die der Berus und die Zugehörig keit zur Organisation der gewerblichen Wirtschaft erfordern. Gröbliche Verletzungen dieser Pflichten sollen durch di« Ehren gerichte geahndet werden. Dem Ehrengerichtsversahren können sich auch sonstige, in verantwortlicher Stellung in gewerblichen Unternehmungen tätige Personen sowie Geschäftsführer von Kammern, Gruppen und Verbänden, die nicht Beamte sind, nnterwersen. Als Gericht« i» erster Instanz entscheiden die bei den 18 Vezirkswirtschastskammern eingerich teten Ehrengerichte, und zwar in der Besetzung von einem Vor sitzenden, welcher die Fähigkeit zum Richteramt und wirtschaft ¬ lich« Kenntnisse haben muß, nnd mindestens zwei Beisitzern aus den Kreisen der gewerblichen Wirtschaft. Das Verfahren, sür das im wesentlichen die Bestimmungen der Strafprozessordnung gelten sollen, zersällt in ein Vorverfahren, in dem die eingehenden Anzeigen aus ihre Stichhaltigkeit vorgeprüst wer den, und zwar entweder wenn Anzeigender und Beschuldigter der gleichen Wirtschaftsgruppe angehören, vom zuständigen Wirtschaftsgruppenleiter oder von dem Leiter der Wirtschafts kammer, und in das eigentliche Ehrengrrichtsver» fahren, das durch den Antrag des Wirtschaftsgruppenleiter» oder Wirtschaftskammerleiters eingeleitet wird. Das Verfahren endigt mit Freispruch, Einstellung oder Verurteilung. Es sind vier Ehre»strafen vorgesehen, nämlich Warnung, Verweis, Geldbuße und zeitweise oder dauernde Aberkennung der Fähigkeit. Aemter in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder des Verkehrs zu bekleiden. Vei den Geldbußen wird der Gedanke des Entwurf» zum neuen Strafgesetzbuch verwirklicht, datz sogenannte Tages butzen festgesetzt werden, deren geldliche Höhe unter freier Be rücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu bemessen ist. Gegen die Entscheidung des erst instanzlichen Urteils kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung eingelegt werden. Sie geht an den Ehrengerichtshos der deutschen Wirtschaft, der bei der Neichswirtschastskammer errichtet ist. Er entscheidet in einer Besetzung von einem Vor sitzenden und vier Beisitzern. Zum Vorsitzenden wird der Rechts anwalt Gras von der Goltz bestellt werden. Die Ehrengerichtsbarkeit der gewerblichen Wirtschaft tritt nicht in Konkurrenz zu den ordentlichen Gerichten oder zu den bereits bestehenden Parteigerichten und sozialen Ehrengerichten des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Das Veflnden des Papstes Im Zustand des Heiligen Vaters scheint in den letzten Tagen wieder ein Rückschlag «ingetreicn zu sein. Die Schmer zen im Bein haben sich erneut eingestellt und sollen, wie einzelne Berichterstatter melden, zeitweise fast unerträglich sein; die überaus kräftige Herzmuskulatur leiste dem Fortschritt des Leidens »och Widerstand. Von einem Teil der Presse wird di« erneute Verschlechterung auf das zur Zett in Rom hcrrsä-ende schlechte, feuchte und regnerische Wetter zurückgesührt. Aus Rat seines Arztes hat der Papst die Zeit, die er außerhalb des Bet tes in seinem Fahrstuhl verbringt, abgekürzt, doch hindert das den Patienten nicht, sich auch iveiterhin der gewohnten Arbeit zu widmen. Diesen schlechten Nachrichten stehen die Berichte der letzten Tage aus der Vatikanstadt entgegen, die wesentlich günstiger lauteten, wenn auch diese Berichte sich klar darüber waren, datz eine völlige Heilung bei dem.hohen Alter des Patienten nicht erwartet werden könne. Der Papst selbst sei sich darüber durch aus nicht im ungewissen und er sei sich über den schließlichen letalen Ausgang seines Leidens völlig in» klaren. Gerade deshalb habe er, in wahrhaft heroischer Ausfassung seiner Pflich ten, in den letzten Tagen dem Wunsche Ausdruck gegeben, kein« Stund« zu versäumen, die ihm noch sür sein Wirken übrig bliebe. Wie schon mehrfach während der Krankheit des Papstes, so wurden auch die Nachrichten über die letzte Verschlimmerung von einer gewissen Presse in sensationeller Weis« aufgebauscht. Diesen Zeitungen, die keine Rücksichten und keine Hemmungen kennen, ist die Krankheit des Papstes gerade gut genug, eine Sensation daraus zu machen. Es handelt sich dabei bezeich nenderweise um dieselben Zeitungen, die sich anläßlich des Be suches der deutschen Kardinäle und Bischöfe in Rom in den unsinnigsten Gerüchten ergehen und denen dieser Besuch eine willkommene Gelegenheit ist, eine neue Greuelhetze gegen Deutschland loszulassen. Ter „Oberschlesssche Ku rier" weist diese Sensationsmacher zurecht nnd schreibt: „In vatikanischen Kreisen verwahrt man sich entschieden gegen müßige Kombinationen, die den Enwkang der beut"'«» Kircl;en- fürsten beim Papst nut dein Aufenthalt des Min'^'^nräsidenten Göring in Rom in Verbindung bringen wollen. Ebenso wendet man sich gegen Gcrüchtemeldungcn, wonach eine Kündioung des Reichskonkordats von einem der beiden Partner geplant sei. Damit ist am allerwenigsten zu rechnen, es geht vielmehr dar um, die Auslegung einiger wichtiger Bestimm»»»«» des Kon kordats, z. B. in der Iuaendfrage, zu klären und einen gekicher ten Rechtszustand zu schassen." Hochzeit am schwedischen Königshos Kopenhagen, 22. Januar. Am königlichen Hof findet am 22. Januar die Vermählung der Prinzessin Alerandrine-Luike mit dem Grafen Luitpold Castell-Castell statt. Die Braut ist eine Tochter des Prinzen Harald, des Bruders des regierenden Kö nigs Christian X. und der Prinzessin Helena aus dem Hause Glücksburg. Die Trauung wird in der Scklokkirlkv der Kri- stiansborg vollzogen. Nach der kirchlichen Feier findet in der Kristiansborg ein« Galatasel statt, an der außer den Mitgliedern der königlichen Familie und den aus dem Ausland« erwarteten Verwandten des jungen Paares die Würdenträger des Staates teilnehmen werden. Schloß Krawaru im Kultschiuer Ländchen abgebrannt Lroppau, 22. Januar. Auf Schloß Krawarn nn Hultschiner Ländchen brach Donnerstag früh «in Brand aus. der das wert volle Gebäude bis auf die Grundmauern ei»äsck>«rte. Lediglich die Schlotzkäpelle blieb erhalten. Zehn Feuerwehren bemühten sich vergeblich, das Feuer niederzukämpfen. In den weitläufi gen Schlotzmilagen, die zu Benin» des 18. Jahrhunderts unter dem Freiherrn Georg Rudolf Eichendorfs errichtet worden find, waren in den letzten Jahren zwei staatliche Schulen unter gebracht. Von der Einrichtung des Schlosses konnte nur ein Teil in Sicherheit gebracht iverden. Der Schaden wird auf über 2 Millionen Tsche chenkronen beziffert. Unter den zerstörten Kunstschnhen sol len wertvolle Fresken und ein kostbares velaemälde von Adolf von Menzel, das Friedrich den Großen darstellt, sein. Die Ur sache des Brandes ist noch nicht ermittelt. AtvelstScklges Großstugzeug Rewqork, 22. Januar. Ein Passagier-Großflugzeu». d<rg zwei Stockwerke und eine Wendeltrepve ankweisen nn- Sih- und Schlafgelegenheit sür vierria Fahroäste haben soll, wird gegenwärtig von der Boeing Airernst Company für die ameri kanisch« Fluggesellschaft Pan-American Airwans gebaut. Das nerre Großflugzeug, dcks den Dienst auf der Transno»'kik-2lng- ltnte versehen wird, soll eine Geschwindigkeit bis zu 200 Ttnn- denmcilen entwickeln und eine Flüaelsnannweite von 50 Meter haben. Es wird von vier Motoren mit j« 1500 Pferdekräften angctrieben. ein erheblich höheres Alter verlangt. Erst mit 21 Jahren wird ein junger Mensch volljährig, so daß er ohne Genehmigung sei ner Eltern oder des Vormundes die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens vornehmen kann. Während er mit vierzehn Jahren — so argumentieren die Gegner jener vielumstrittenen Bestim mung — mit rechtlich bindender Kraft bereits seine religiöse Stellung festlegen darf, vielleicht sür sein ganzes Leben, mutz er noch sieben Jahre warten, bis er ohne Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters rechtlich gültige Willenserklärungen über vergleichsweise nebensächliche Gegenstände abgebcn darf. Hier liegt sicher ein innerer Widerspruch vor, mindestens eine Ueber- schähuna des Wertes wirtschaftlichen Handelns gegenüber reli giöser Ueberzeugung. Nach einer Entscheidung des Kammer gerichts haben derartige Austrtttocrklärungen Minderjähriger auch dann ihre Gültigkeit, wenn sie im Widerspruch zu dem Willen der Eltern abgegeben wurden. Es wäre durchaus zu er wägen, ob diese Bestimmung über die Religionsmiindigkeit nicht bald geändert werden sollte, nicht zu dem Zwecke etwa, kirch liche Positionen zu verstärken, sondern um religiösen und alaubensmätzigen Entscheidungen den angemessenen Ernst zu sichern. Sch ießlich gehört schon mehr moralische und geistige Reife dazu, seinen Glauben selbst, vielleicht im Gegensatz zu der bisherigen Erziehung, z« bestimmen, als man sie einem Vier zehnjährigen gewöhnlich zutrauen darf." Menmischling als Pflegevater arische» Kin-cS ungeeignet Eine bemerkenswerte Entscheidung des Reichsgerichts Leipzig, 22. Ian. Das Reichsgericht hat jetzt den pro zessualen Schlußstrich unter einen Rechtsstreit gezogen, dem fol gender Sachverhalt zugrundelag. Ein arisches Pslegekind war im Jahre 1928 Pflegeeltcrn überlassen worden, deren männ licher Teil jüdischer Mischling ist. Anfang 1996 wurde das Kind vom Jugendamt aus dieser Pflege genommen. Die Beschwerde hiergegen wurde von den Gerichten zurückgewiesen. Der Ehe- . mann rügte mit seiner vor dem Reichsgericht eingelegten Re vision die Ansicht des Verivaltungsgerickts als rechtsirrig, datz das geistige und sittliche Wohl eines arischen Pflegekindes eine Erziehung durch ein Ehepaar, dessen männlicher Teil jüdischer Mischling ist. nicht zulasse, auch wenn keinerlei Tatsachen be kannt geworden seien, die eine Gefährdung des geistigen und sittlichen Wohles des Kindes durch die Erziehung der Pflege eltern befürchten Netzen. Zu dem vom Jugendamt ausgesprochenen Widerruf der Erlaubnis zur Ausnahme des Pflegekindes hatte das Berwal- tungsgericht ansgesührt: Die nationalsozialistische Staatssührung sehe in der Heranziehung des deutschen Kindes arischer Ab stammung zu einem art--und rasscbewußten Volksgenossen eine Verpflichtung gegenüber dem Volk. Zu dieser Erziehung eipcs arischen Kindes könne aber grundsätzlich ein Pflegevater, der jüdischer Mischling sei, nicht in dem Matze geeignet sein, wie rin Pflegevater arischer Abstammung. Dieser Auffassung hat sich das Reichsgericht angeschlossen und in seiner klageabwcisenden Entscheidung lV B 67 86 er klärt: Eine Verkennung des Begriffes des geistigen und sitt lichen Wohles des Kindes kann hierin nicht gesunden werden. Das Jugendamt hat lediglich in Ausübung des ihm zustehenden pslichtmätzigen Ermessens gehandelt, wenn es die Erlaubnis widerrief, weil es die Erziehung des Pflegekindes zu einem art- und rassebemutzten Volksgenossen bei den Beschwerde führern nicht als gewährleistet ansah. Vopptlmord In Zena Jena, 22 Januar. Vor einigen Tagen waren auf einem Berggrundstück in der Nähe von Jena, teils mit Reisig und Erde zngedeckt, teils ver graben, zwei Leichen aufgefunden worden. Sie wäre» in Dek- ken eingepackt und verschnürt nnd wiesen schwere Kopfverlet zungen und Würgemale aus. Die Feststellungen ergaben, datz es sich um die 55jährige Fran Gaar und ihren 81jährigen Vater handelte, die seit etwa drei Wocl>en vermißt wurden. Als drin gend der Tat verdächtig wurden nunmehr ein Mitbewohner des Gaarschen Wohnhauses und dessen Frau verhaftet. Allem Anscl-ein nach sind Mictstreitigkeiten das Motiv zur Tat ge« wesen. Finnischer Dampfer mit 26 Bann gescheitert Schnee und Sturm in Norwegen. Oslo, 22 Januar. D«r furchtbare Sturm an der West- und Siidkllste hat «in wettere» Opfer gefordert: der finnisch« Dampfer „Savonmaa" ist auf d«r -Sh« von Land»« in der Näh« von Mandal gescheitert. Di« 2« Mann stark« Besatzung hat den Seemannstod gesunden. Die Bahn zwischen Bergen und Oslo könnt« infolge der starken Schneeverwehungen den Betrieb noch nicht wieder auf nehmen. Es ist damit zu rechnen, datz bis Montag der Ver kehr auf dieser Strecke ruht. Die Stadt Stavanger ist durch Schnee und Sturm vollständig von der Umwelt abgeschnittcn. Die Schiffahrt an -er mmvegischen Süd- und Westküste ist ein gestellt morden.