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Seite 8 Nummer 298—3». Iahrg Dienstag. 21. Dezember 1937 Nachruf Hitlers auf General Ludendorsf Mit st enbau - rwallui.il, gelegene» von ins- irdmasscn >ll erfüllt nce durch, nst. Für cke nötig Schrtstleibwg: Vr«d«»-S^ P-Necstr. 17, sternwf «711 «.voll GeMIt»p«ll«, Vnick m» Verla,: S«r»a«1a vochdnUkrct » Vrrla, LH. ». v. vllntel, P,N«fw«tz, 17, yamng voll« -aDfchNlr Ke. 1AS, vaMr Stad»«! vread«» vr. «7S7 8m Fall« va» HSHcr« »«walt, v«rb»t, «lntcetendec vcicled» PSning«» hat dar v<^Ieher ad« W«rbun,tt<tb«ada l»UN NlnspiNch», fall» dl« Zrltun, l» befchcilnttc« Umlauf, a«r» stLtct od« »Ilht «rllh«lnl. SrsillleiiaartißDr«»»»» r e l st e n sausgang mmendcc llnhänqec engenfeld iftsmässiq und auf en kann- ver, eine oü«r selten Lastkrast- zen elnen ,en kam aftwagen. sslerendcr rasse in» Lastkrait- allen ver- Bel der Brandkatastrophe sind nach den letzten Mel dungen insgesamt 80Menschenumgekommen, darun ter 48Ang«hökigederSchulkinder. Das Unglück er eignete sich bei der Vorführung eines Films Uber den Krieg in China, zu der sich 300 Schulkinder und 150 Angehörig« elng«- funden hatten. Der Filmstreifen fing Feuer und da» ganz« Schulgebäude stand binnen weniger Minuten in Hellen Flam men. Der Generals Tokio, 21. Dezember. In de» südlich von Osaka gelegenen Provinz Wakayama ist eine achtklasstge Volksschule durch Feuer vollkommen zerstört worden. getragen, wo der Kommandierende General des 7. Armeekorps und Befehlshaber im Wehrkreis 7, General der Artillerie von Reichenau, ihn empfing und in den im 2. Stockwerk des Ge neralkommandos gelegenen Fahnensaal begleitete. Hinter dem Sarg schritten die beiden Söhne des Feldherr», während Frau Mathilde Ludendorff von einem Fenster des Krankenhauses aus den: eindrucksvollen Akt beiwohnte. Belag»«rt Vrritz«». > Unjcl-enprets«: dt« Ifpattl»« » »« dcett« gell« ß Pst-I illr Famlll«»aszet-n, » PK- - stk xkatzwll«!»« «»»» »K Kim Sevr-« leiste». as allen nten mit« ' e Benäch- ' und Be- ind Umg. erlobungs- nachtsaus- Volksztg. und Ver- man von sie Zusen- nackvollen, erlobung»- mia Buch- «n, 8p«oc«r, 8trlckkl«ia«r, «n,r.»iniosr»- »«««: d«i ilmitrrtr. 29 üchM volksser Adolf Wagner an der Vahre des toten Feldherrn Der Gauleiter überbringt das Beileid des Führers. Mllnchen, 21. Dez. Im persönlichen Auftrage des Führers und Reichskanzler» Adolf Hitler hat Gaulelter Staatsminister Adolf Wagner heute vormittag 10,80 Uhr im Generalkommando des 7. Armeekorps in München an der Vahr« des verstorbenen Feld herrn Ludendorff im Beiseln des Kommandierenden Generals von Reichenau sowie von Frau Dr. Mathilde Ludendorff dem Hause Ludendorsf das tiefempfundene Beileid de» Führer» zum Ableben dec grohen Toten überbracht. ner. X, w. Mine, «lf. rr. L-«, «m, 3. ntii^ I«r, 13. R-ls, «. Lairado«, <kd«lmard«r, llxnd, heilr« !I> macht seit, rlx», e. St-u« t d«r Spe>l«« imm«a writx« find. sU<g<« ErscheM » «al »ScheEch. vkenatNch« Vezvgepret» durch Trüg« «loschl. »0 Pfg. dt». «y Vs,. rrMeloß« 1.7V; d»rch dl« Pest 1.7V «t»iqiI«ßNch Vost!Ibrnot>lung»grbllhr, ,ujllgllch I» vfl- Veft-veftell-cl». OHVl-K,. 10 Vs,., S-nnaL-Nd. u. grsttoy-Nr. » Pf,. «Kdtstrllung«» müll«« spLttlk»» «lim wech« vor «dlaas der v«»»^vU IchrlstNq d«I« Verlag «Inge,a»^i set«. Ulfe» reß»« d-n-l rckx vddeftelliuv« «vt^^»e-«e». Aufbahrung im Halmensaal des INünchener Generalkommandos München, 2t. Dez. Der Fahnensaol, wo die Leiche General Ludendorffs auf gebahrt wurde, ist mit schwarzen Tüchern ausgeschlagen und mit den Fahnen und Standarten der Truppenteile des Standortes München geschmückt. Nur wenige Kerzen erhellen den Raum und werfen ihr flackerndes Licht auf den von der Rcichskriegs- flagge bedeckten und mit Helm und Degen des Feldherrn ge schmückten Sarg, zu dessen Selten zwei Stabsoffiziere des Hee res und der Luftwaffe die Ehrenwache halten. Zu Füssen des Sarges, an dem der Kommandierende General des 7. Armee korps, General der Artillerie von Reichenau, bereits einen Lor beerkranz niedergelegt hat. sind 4 Kissen mit den Orden und Kriegsauszeichnungen des Feldherrn ausgebreitet. Gegen Mittag legte der Chef des Generalstabes des 7. Armeekorps, Oberst Brennecke, auch im Namen des Chefs des Generalstabes des Heeres, General der Artillerie Beck, elnen Kranz an der Bahre nieder. Die sterblichen Usberreste General Ludendorffs werden bis zur Morgenfrühe des Mittwoch im Fahnensnal des General kommandos aufgebahrt bleiben. Berlin, 21. Dezember. Führer und Reichskanzler hat zum Tode des Ludendorsf nachstehenden Aufruf erlassen. Deutscher dem Tode des General» Ludendorsf lst eine geschicht ¬ lich« Erscheinung von uns gegangen. Mit seinem Namen ver bindet sich für alle kommenden Zeiten der geätzte Heldenkampf des deutschen Volkes. Vereinsamt inmitten einer ebenso schwachen wie Wurzel- losen politischen Umgebung versucht» dieser Mann im grohen Kriege an der Seite des Feldmarschalls dl« Widerstandskraft der Nation zu unvergleichlichen Leistungen emporzureitzen, um damit den Deutschen und ihrem Reich« di« Freiheit zu erhalten. Rachem charakterlose Gesinnung und fammeroolle Schwäch« seinen Sturz herbelgesührt hatten, brach DeutsOand zusammen und kiel bis zur Schmach von Versailles. In diesen Jahren der tiefsten Erniedrigung verband sich der Feldherr des Weltkriege» Ludendorsf mit den Kämpfern zur inneren und flüsteren Wlederaufrlchtung der Ration. Für diese Freiheit rang und Pritt er nun feitdem auf fein« Weis«. Der so grotzen und ausschliesslichen Zielsetzung entsprach di« fanatisch« Hingab« di«se» Mannes. Sein« Lieb« und sein« Gebet« gehört«« unserem Volk, sein Hatz seinen Feinden! Wie bei allen kompromisslosen Kämpfern dieser Erd« wird auch bei ihm der Eindruck seiner Persönlichkeit der Nachwelt -ewutzter werden al» vielen Zeitgenossen der Gegenwart. In feiner Erscheinung erhält di« Ruhmeshall« unserer Geschichte einen neuen Zeugen der Grütze der deutschen Ration. Adolf Hitler. Sie llcbersührung der Leiche Ludendorffs ln» Münchener Generalkommando. München, 21. Dez. In stiller Feierlichkeit wurden am Dienstagvormittag 10 Uhr die sterblichen Ueberreste General Ludendorffs in den Fah nensaal des Generalkommandos des 7. Armeekorps in der Schönfeld-Strasse üb'ergeführt. Am Sterbezimmer in dem unmittelbar gegenüberliegenden Iosefinum holten der Chef des Generalstabes des 7. Armee korps, Oberst Brennecke, und ein Ehrengeleit von 7 Offizieren den nur mit Helm und Degen des Verblichenen bedeckten Sarg ab. Durch ei» Ehrenspalier der Wehrmacht wurde der Sarg quer über die Strahe bis zur Einfahrt des Generalkommandos Manische Kriegsschiffe beschossen Amoy Acht sapanische Kriegsschiffe haben am Montag die Be festigungen von Amoy beschossen. Die Kriegsschiffe führten diesen Vorstotz von der Insel Kinmun her durch, die gegenwärtig 80 japanischen Schisfseinheiten als Flottenbasi» dient. Gleich zeitig mit der Veschletzung von See her erfolgten Bombenan griffe aus der Lust. Entgegen anderen Meldungen lst bisher noch keine Landung japanischer Truppen in der Bias-Bucht festgestellt worden. Zwischen Gelbem Nuß und Mgtse Dl» Japaner wollen Nord- und Südfront verbinden Hankau, 21. Dezember. An der Nordfront stehen, chine sischen Berichten zufolge, die japanischen Truppen rm Begriff, den Gelben Flutz zu überschreiten, und zwar 200 Kilometer oberhalb und 100 Kilometer unterhalb von Tsinan. An der Südsront haben starke japanische Abteilungen den Jangtse bei Tschlnklang, Nanking und Wuhu überquert. Infolge dieses Druckes der japanischen Streitkräfte, die ckinesischerseits mit mehreren 10 000 angegeben werden, mutzte die chinesische Front weiter zurückgenommen werden. Auf dem Nordufer des Jangtse dringen die japanischen Truppen längs der Tientsin—Pukau- Bahn vor, wo sie bereits Kiaschan, 80 Kilometer nordwestlich von Pukau, erreicht haben. Auch am Kaiser-Kanal und an der Handelsschiffe in fremden Küstengewäffern Ucber die Rechtsstellung der Kriegsschiffe eines Staates weitz wohl auch der Laie ziemlich genau Bescheid. Er weitz, datz ein Kriegsschiff auch in autzerheimifchen Gewässern ein Stück Hei matsgebiet des Flaggenstaates darstellt. Er weitz, datz Kriegs schiffe legitimiert sind, für die Interessen ihres Flaggenstaate» einzutreten, nötigenfalls mit Gewalt und auch autzerhalb der eigenen Staatsgebietes. Er weitz, datz sie die Kriegsflagge ihre» Staates führen, die ein Hoheitszeichen ist. Zusainmengefatzt gilt die Rechtsstellung eines Kriegsschisses einschlictzlich seiner Boote als eines Organs der Staatshoheit in Konsequenz seiner Neal- Exterritorialität: 1. an Bord eines Kriegsschiffes gilt auch in rcmden Küsteugewässern allein die Rechtsordnung des Flaggen staates. 2. Userstaatliche Gerichte sind für das fremde Kriegs schiff niemals zuständig. 3. Differenzen des Kriegsschiffs mit den Behörden des Eaststaates müssen aus diplomatischem Weg« beseitigt werden. 1. Staatsorgane des Uferstaatcs können an Bord eines fremden Kriegsschiffes ohne Zustimmung des Kom mandanten nicht amtieren. 5. Asylgewährung ist grundsätzlich möglich. 6. Das anher Dienst gestellte fremde Kriegsschiff ist eine Sache im Eigentum seines Flaggenstaates. — Allerdings stehen Kriegsschiffen fremde Häfen grundsätzlich nur nach vorauf gegangener Genehmigung offen. Diese Genehmigung wird von manchen Staaten generell erteilt, unter Umständen aber auch an gewisse Bedingungen, zum Beispiel Aufenthaltsdauer und Zahl der gleichzeitig anwesenden Schiffe einer Macht geknüpft. Scheint demnach die Rechtsstellung des Kriegsschiffes in fremden Küsteugewässern ziemlich klar festgelegt, so ist die Rechtsstellung eines Handelsschiffs weit verwickelter. Denn die Rechtsstellung des Handelsschiffs ist abhängig von seiner Staats zugehörigkeit, dokumentiert durch seine Flagge und vom Auf enthaltsort. Jeder Staat hat Ncchtshohcit über di« Schiff« seiner Flagge aus freier See und über alle Schisse innerhalb seines Hoheitsgebietes. Grundsätzlich würde also beim Eintritt in fremde» Hoheitsgebiet das Recht des Gastlandes an die Stelle des Heimatrechts des Schisses treten müssen. Durch solch« Rege lung würden aber dem Weltverkehr störende Hemmungen er wachsen. Da grundsätzlich das Handelsschiff Träger des Lvelt- seeverkehrs ist, haben die am Seeverkehr interessierten Staaten auf zwei Wegen diese Hemmungen zu vermeidcn versucht. Ein mal verpflichteten sich die Staaten gegenseitig durch Konsular-, Schiffahrts- und Handelsverträge zu einer Sonderbehandlung fremder Handelsschiffe in ihren Hoheitsgewässern, zum andern benutzten die Schiffahrts-Interessenten die ihnen zustehcnde Ver tragsfreiheit zur freiwilligen Bindung an private, die See- oerkehrssragen einheitlich regelnde Uebereinkommcn. Zunächst bedarf vom Gesichtspunkt der Rechtsstellung eine» Handelsschiffs in fremden Küsteugewässern der Begriff Küstengewässer der rechtlichen Fixierung. Völkerrechtlich teilt man die Kiistengewässer in Binnengewässer, in die der Küste und dem Autzensaum der Binnengewässer vorgelagerte Territorial-Zone und die dieser Zone vorgelagerten A u tz e n ge w ä ss e r. In der Aussenzone weicht die Rechtsstel lung eines Handelsschiffes von seiner Rechtsstellung auf freiem Meere nur dann ab, wenn sein Flaggenstaat gegenüber dem be treffenden Küstenstaat besondere Bindungen übernommen hat. In Territorialgewässern ist die Rechtsstellung des fremden Han delsschiffs, wenn es die Gewässer nicht nur durchfährt, sondern dort Aufenthalt nimmt, die gleiche wie die im folgenden dar gelegte Rechtsstellung in Binnengewässern. In bezug auf Bin nengewässer ist der Anspruch der einzelnen Staaten sehr ver schieden. Im allgemeinen gilt jedoch, datz Binnenmeere, Buch ten, Meerengen, Flussmündungen nicht als Binnengewässer eine» Staates erklärt werden können, wenn ihre Oeffnung nach See zu breiter ist als eine bestimmte Seemeilenzahl, und wezm der betreffende Staat nicht Anrainer und Herr des gesamte« Ufers ist. Die Territorialzon« — Hoheitsgebiet de» Ufer staates, aber belastet mit dem Durchsahrtsrecht für den See verkehr aller Staaten — wird von den Uferstaaten in verschie dener Ausdehnung beansprucht, ost sogar von dem gleiche« Staate für verschiedene Zweck« festgesetzt. Der Normal-Anspruch lautet aus 3 Seemeilen Entfernung von der freien Küste. (Aber Frankreich z. B. beansprucht di« Respektierung seiner Staats hoheit innerhalb einer O-Seemeilen-Zon» und von 12 See meilen für Zollzwecke. Rumänien z. B. verlangt ein Hoheits recht von 4 Seemeilen in Dingen der Neutralität und 4 See meilen in Fischerei-Angelegenheiten.) In den Binnengewässern ist dt« Staatshoheit des Ufer staates grundsätzlich unbeschränkt. Dort gelten die Gesetze und Verordnungen des Uferstaate». Auch da» fremd« Handelsschiff steht unter der Rechtsordnung des Uferstaates, soweit nicht Ver träge anderes bestimmen. Durch Erteilung des Rechts, sein« Flagge zu führen, erkennt ein Staat die Zugehörigkeit «ine» Handelsschiffes zu seiner Rcchtsordunng an. Voraussetzung die- >er Rechtsstellung aber ist der Nachweis, dass diese Flagge recht mässig geführt wird. Darum müssen Handelsschiffe ihr Flaggen zertifikat stets an Bord haben. Ein Flaggenwechsel hat auch den Wechsel der an Bord geltenden Rechtsordnung zur Folg«. Deshalb sieht ». B. die deutsche Seemannsordnung vor, dass di« 80 Todesopfer — darunter 48 Schüler Zapanische Schule durch Feuer zerstört - Sei der Vorführung eines Filmes über den Krieg in China Awainan-Bahn marschieren japanische Truppenabteilungen nach Norden. Die chinesisch« Presse schliesst aus den militärischen Opera tionen der Japaner am Gelben Fluss und am Jangtse aus einen japanischen Plan, der die Vereinigung der Nord- und Süd front bezweckt, um eine Verbindung zwischen den er oberten Gebieten herzustellen. Scharfe Polemik der USA-Presse ln Verfolg des „panat)"'AwischensallS Newyork, 21. Dezember. Die amtliche japanische Darstellung des „Panay"- Zwischenfalles wird von der amerikanischen Presse verstärkt abgewiesen. Insbesondere wird von neuem die von japanischer Seite wiederholt als unzutreffend bezeichnete Behauptung auf gestellt, dass japanische Soldaten das Kanonenboot nach der Bombardierung durch Flieger unter Maschinengeivehrfeuer ge nommen hätten. Die Haltung Japan gegenüber ist nach wie vor scharf. Die Ergebnisse der Mielmeerreise Delbos unterrichtete Phipp» Paris, 21. Dezember. Der „Matin" berichtet, dass der französische Aussenminister Delbos den englischen Botschafter Sir Eric Phipps von den Ergebnissen seiner Mitteleuropa-Rundfahrt Kenntnis gegeben habe. Der englische Botschafter habe dem französischen Aussen minister die Sorgen der britischen Staatsmänner über die Ent wicklung der Ereignisse im Fernen Osten mitgeteilt. Am die Wiedereröffnung der Weltausstellung Paris will keinen Zuschuss geben. Paris, 21. Dezember. Im Pariser Stadtrat wurde am Montag die Finanzierung einer eventuellen Wiedereröffnung -er Weltausstellung erörtert, ohne dass man über -ie Behand lung der Schwierigkeiten hinauskam. Die Stadt will keinen neuen finanziellen Zuschuss geben. Es wurde auch angeregt, im Falle der Wiedereröffnung den Vergnügungspark nickt bestehen zu lassen. Vrandlalastrvphe in japanischer Schule