Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 21.12.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193712210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19371221
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19371221
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1937
-
Monat
1937-12
- Tag 1937-12-21
-
Monat
1937-12
-
Jahr
1937
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 21.12.1937
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag. St. Dezember 19S7 SSchflsche volbszeltung Nummer 2S8. Seite S Das Staatsbegräbnis General Lu-en-orffs München, »1. Dezember. Das Staatsbegräbnis de» veneral, der Jnsanterle Erich Ludendorss nimmt folgenden Verlauf: Mittwoch, den 82. Dezember früh, öffentliche Auf« bahrung am Siegestor. 1V Uhr Staatsakt. Ueberführung vom Siegestor zur Jeldherrnhalle, wo die Trauerparade lzwel Bataillon« Infan terie, eine Artillerie-Abteilung, eine Abteilung Marine, «In Bataillon Luftwaffe) unter Führung des Generalmajors van Vinkel bereitsteht. Spalierbildung der Wehrmacht und Gliederungen der Partei zu beiden Seiten der Ludwigstraße. Rede des Reichskrtegsminlsters. Kranzniederlegung des Reichskriegsminilters, des General feldmarschalls von Mackensen, der Oberbefehlshaber der Wchr- machtteile und der besonders bestimmten Abordnungen. Marsch der Trauerparade durch Residenz- und Diener strahe, Rindermarkt, Sendlinger Straße, Srndlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße. Von dort Uebernahme des Sarges durch moto risierte Staffeln und Fahrt nach Tutzing. Trauerakt im Haufe Ludendorss. (Engster Familien kreis.) Beisetzung im Friedhof Tutzing unter militärischen Thren. Zum Staatsakt an der Jeldherrnhalle können infolge Raummangels nur Karten an geladene Gäste ausgcgebcn werden. Diejenigen Offiziere und Beamten der alten Wehrmacht im Generalrang, die in näherer dienstlicher oder persönlicher Beziehung zu dem Verstorbenen gestanden haben und die beab sichtigen, an dem Staatsakt teilzunehmen, werden gebeten, ihre Teilnahme sofort telegraphisch anzumelden, und zwar: a) diejenigen Teilnehmer, die einen Sonderzug ab Berlin benutzen wollen, an das Heeres-Personalamt, Berlin W 35, Tirpitzuser 72. Abfahrt dieses Zliges am Dienstag, den 21. 12. 1937 um 21.45 Uhr vom Berliner Anhalter Bahnhof. Am Anhalter Bahnhof befindet sich eine Auskunft- und Karten ausgabestelle der Kommandantur Berlin; b) alle übrigen Teilnehmer an das Generalkommando VII. AK München. Auskunft und Kartenausgabcstellc der Kom mandantur München im Hauptbahnhos München. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme am Staatsakt nicht möglich. Wie Ludendorff starb München, 21. Dezember. Als General Ludendorfs sich in den ersten Tagen des No vember in das Josephinum begab, um sich von einer schweren Erkrankung der Nieren heilen zu lassen, da dachte zunächst wohl niemand daran, daß er sein schönes Heim am Starnberger See nicht Wiedersehen würde. Wider Erwarten aber verschlechterte sich im Laufe des Monats sein Zustand immer mehr, so daß am 80. November zum ersten Male die vcffentltchkeii auf die be sorgniserregende Erkrankung aufmerksam gemacht wurde. Dann hörten die Bulletins der Aerzte wieder auf. Zwar war der Krank« noch nicht außer allen Gefahren, aber es schien doch eine merkliche Erleichterung etngetreten zu sein. Die Ver wandten des Generals, die an seinem Krankenbett erschienen waren, sind wieder abgereist. Nur seine Frau Mathilde wich kamn von dem Kranken und verbrachte den größten Teil der letzten Wochen ebenfalls im Josephinum. Mit einem ungeheuer zähen Willen hing der General am Leben. Obwohl er sich Uber die Schwere seiner Erkrankung nicht im unklaren war, glaubte er doch in den letzten Tagen nicht an seinen baldigen Tod. Mit rührender Aufmerksamkeit besprach er mit jeder der ihn pflegen den Barmherzigen Schwester die Weihnachtswünsche. Jeder wollte er selbst eine Weihnachtsireude bereiten. Niemals kam ein Wort der Unzufriedenheit über die Leistungen der Schwe stern aus seinem Mund. Im Gegenteil, die Tatsache, daß er mit jeder Schwester das Weihnachtsgeschenk selbst besprach, zeigt, wie gut das Verhältnis zwischen bem schwer erkrankten Patienten und seinen Pflegern mar. Auch Frau Mathilde hat sich wiederholt anerkennend über die dem hohen Patienten zuteil gewordene Pflege ausgesprochen. Der General war stets bei klarem Bewußtsein und zeigte bis zu seinen letzten Augen blicken für alles größtes Interesse. Immer mußte ihn sein« Frau über alle Vorgänge in der Welt informieren. In der Nacht zum Montag trat plötzlich ein bedenklicher Krästeverfall, verbunden mit zunehmender Herzschwäche, ein. Aber immer noch war der General bei vollem Bewußtsein. Noch mals schien er unter Aufbäumung aller seiner Kräfte dem Tode sich entgegenbäumen zu wollen. Wie immer, weilte auch diese Nacht Frau Dr. Mathilde Ludendorss in seiner Nähe. Aber jetzt nahm die Schwäche des Blutkreislaufes bedenklich zu. Erst wenige Minuten vor seinem Tod verließ ihn endgültig das Be wußtsein. Um 8.29 Uhr war sein Leben zu Ende. IXoflDSN Ksrseksn — I^evoluttonssgent mit <iem öiplomstenpsv Eine kurze, Knappe Meldung aus Moskau: Karachan ist wegen Hochverrats hingerichtet worden. Ganze sechs Worte — ein Bolschewistenschicksal hat sich erfüllt. 1904 hörten die russi- schen revolutionären Kreise zuerst von ihm, als er, ein Arme nier von Geburt, ansing, in der russischen sozialdemokratischen Partei seiner engeren Heimat eine Rolle zu spielen. Zweimalige Verbannung war die Folge seiner politischen Tätigkeit. Als er das zweite Mal zurückkehrte, war Rußland schon >m Begriff, zusammenzubrechen. Karachan schloß sich an Trotzki an, der ihn nach dem Sieg der Oktoberrevolution mit nach Brest- Litowsk nahm. Damit war der Auftakt für die diplomatische Laufbahn dieses bolschewistischen Armeniers gegeben, der nicht iveniger als sechs asiatische Sprachen beherrschte. Ihn schickte der Kreml nach China, wo er zwar im Diplomatenfrack aus trat, tatsächlich aber als rühriger roter Revolutionär tätig war. Sein doppeltes Spiel brachte es zuwege, daß er mit Tschang- tsolin ins Geschäft kam, daß zwischen Moskau und Peking korrekte Beziehungen entstanden, aber schließlich das so kunst voll errichtete Gebäude wieder zum Einsturz gebracht wurde. Denn sein revolutionärer Trieb war stärker als seine diplo matische Vorsicht. Doch die Katze läßt das Mausen nicht. Karachan ging nach Siidchina, wo man für die Bolschewisten mancherlei übrig hatte. Auch hier war der Bolschewistenagent mit dem Diplomatenpaß in der Tasche derart aktiv, daß die Engländer nervös wurden. Denn seine Agitation griff nach Indien hinüber. Der Kreml holte Ihn zurück, lieh dieses gute Pferd aber nicht lange im Stall. Als stellvertretender Außen kommissar bearbeitete er die Türkei, Persien und Afghanistan. Er konnte mehr als einen außenpolitischen Erfolg verbuchen, so daß er sich schließlich nach Ankara als Botschafter versetzen sieh, ganz offensichtlich mit der Absicht, hier das Spiel sort- zusetzen, das er in China begonnen hatte. Aber die Türken, die sich die sowjetrusstsche Freundschaft gern gefallen liehen, weil sie für die Erreichung ihrer nationalen Ziele recht förder lich war, dachten gar nicht daran, sich den Moskauern mit Haut und Haaren zu verschreiben. Infolgedessen machte sich im Kreml eine merkliche Unzufriedenheit mit Karachan geltend, der abbcrufen wurde. Allgemein legte man seine Abberufung so aus, daß auch er aus der Liste der Opfer der GPU stehe. Die Vermutungen haben sich bestätigt. Das „dankbare Vaterland aller Proletarier" hat ihn mit einem Genickschuß ausgelöscht. Sorthy über die Könlgsfrage Budapest, 21. Dezember. Anläßlich der Enthüllung «Ines Porträts des verstorbenen Generals der Kavallerie Stephan Horthy von Nagybanya, des älteren Bruders des Reichsverwesers, die im Rahmen einer Generalversammlung des Munizipalausschusses des Komitats Szolnok erfolgte, hielt auch Reichsverweser Horthy eine Rede, In der er u. a. erklärte: „Wir müssen mehr als je zuvor trach ten, alles zu vermeiden, was zu einer Zwietracht zwischen dem Ungartum führen könnte. In der letzten Zeit wird in den auf den Parteiversammlungen gehaltenen Reden oft gesagt: „Es müsse verhindert werden, daß irgendein Diktator die Macht an sich reiße." Wer wollte aber hier heute Diktator werden? Ich glaube nicht, daß hier jemand bezweifeln würde, daß die unbedingt verläßliche Brachialgewalt die entsprechende Kraft besitzt, um jedes abenteuerliche diesbezügliche Unter nehmen zu unterbinden. Damit hängt auch das bedauerliche ständige Aufwerfen der Königsfrage in der letzten Zett zu sammen. Ich selbst halte es für meine Pflicht, die uralte Insti tution des Königstums zu erhalten. Eine republikanische Etaatsform ist bei uns meiner Ansicht nach undenkbar; aber Ich will heute wiederum betonen, nur die zuständigen verfas sungsmäßigen Faktoren sind berufen, die Aktualität der Rege lung der aus diesem Gebiet noch schwebenden Fragen in einem Zeitpunkt festzustellen, wo die Nation es für richtig halten wird, ihren Willen durch die dazu berufenen Organe zu be kunden. Es gibt also keinen Grund zur Beunruhigung. Vor 17 Jahren, anläßlich der Enthüllung des zur Verewigung des Andenkens der Nationalarmce errichteten Denkmals in Szekes- sehervar, habe ick bereits gesagt, daß ich es nicht zulassen könne, daß die Person des Reichsverwesers in Ungarn mit dem königlichen Thron in Verbindung gebracht werde. In die sem Sinne fasse ich meine Pflicht auch heute auf. Ich richte daher an die ganze große Oesfentltchkeit die Bitte, die uralte Institution des Königtums nicht zum Spielzeug politischer Hader zu machen." 7üjährlger mlt seinem Enkel als Wilddieb sestaenommen Schleesen, 21. Dezember. Bereits seit längerer Zeit stand «in hier lebender 76 Jahre alter Mann im Verdacht des Wil derns. Bei einer jetzt vorgenommenen Haussuchung konnte er «inwandfrei überführt werden. Er hat seine Wilddiebereien zu sammen mit feinem fünfzehnjährigen Enkel ausgesührt. Ein Tesching und Schlingengerät wurden beschlagnahmt. IS Zahre Zuchtbau- sllr de« Totschläger Saile Da» Opfer «in« 70siihrig« Händlerin. Der 24 Jahve alte Karl Salle, der am 20. August 1937 die 70jährige Apollonia Schindler in Ihrem Seifengeschäft in Charlottenburg iiberfiel und erdrosselte, wurde wegen besonders schweren Raubes und zugleich Totschlags zu ins gesamt 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteUt. Dl« Ansicht des Sachverständigen. Der medizinische Sachverständige kennzeichnete den Ange klagten als einen egozentrischen Menschen, der stets glaube, im Recht zu sein und dazu neige, seine Mitmenschen zu kritisieren. Einem ungewöhnlichen Mißtrauen stehe unvermittelt eine nicht zu überbietende Offenherzigkeit gegenüber, mit der er in seinem .Lebensgeständnis" eine Reihe von Straftaten — Diebstähle Betrügereien und Abtreibungen — zugegeben habe, die den Be hörden noch nicht bekannt waren. Der Verteidiger wies darauf hin, daß der Angeklagte zwei Tage vor der Tat nichts mehr zu sich genommen hatte, weil er nach dem Bruch mit seinem Freunde V. weder über Lebensmittel noch über Geld verfügte. Der Sachverständige gab zu, daß das Hungergefühl die Triebhaftigkeit des Angeklagten ziveisellos noch gesteigert hat. Der Staatsanwalt fordert Todesstraf«. Anschließend hielt der Staatsanwalt seine Anklagerede, in der er die tatsächliche und die rechtliche Seite des Falles aus- lithrllch erörterte. Das ganze Vorleben des Angeklagten, so stellte der Staatsanwalt cwschließend fest, insbesondere dle Aus führungen seiner selbst zugegebenen früheren Straftaten, zwin gen bei Berücksichtigung aller Tatumstände auch in diesem Falle zu dem Schluß, daß er sich die Folgen seines Handelns genau überlegt und damit gerechnet hat, daß seine Gewaltanwendung gegenüber der alten Frau deren Tod zur Folge haben würde. Bis er fluchtartig dle Wohnung verließ, hat er sich nicht mehr um sein Opfer gekümmeri und den Abend nach der Tat mit «iner Freundin in einem Tanzeafä verbracht. Züchtlgungsrechi und Klndesmißhandlung Ein Vater hatte auf seinen fast 16 Jahre alten Sohn, der ihm anläßlich von Vorhaltungen grob, ungehörig gegenüber getreten war, mehrere Minuten lang blindlings mit einer Hundepeitsche eingeschlagen. Der Vater war aus 8 225d Straf gesetzbuch zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Reichsgericht, das dieses Urteil aufhob, hat in seiner Ent scheidung grundlegende Ausführungen über die Abgrenzung - von Züchtigungsrecht und Kindesmißhandlung gemacht. Voraus setzung für eine Bestrafung des Vaters wegen Kindesmißhand« lung, sagt das Reichsgericht, ist zunächst, daß er seinem Kinde vorsätzlich sein. ZUchtigungsrecht überschreitende Mißhand lungen zugesügt hat. Bei der Frage, ob eine solch« Ueber« schreitung vorliegt, ist davon auszugehen, daß die Züchtigung eine Betätigung des Rechts und der Pflicht der Sorge für die Person des Kindes ist; sie muß daher u. a. auch die körperliche Beschaffenheit des Kindes, sein Alter und die Größe seiner Verfehlung berücksichtigen. Rechtfertigen die Umstände die An wendung solcl>«r Mittel, die eine nachhaltige und schmerzhafte Wirkung Hervorrufen, und kann nur von solchen der erziehe rische Erfolg erwartet werden, so wird regelmäßig anzunehmen sein, daß die Grenzen der zufälligen Züchtigung nicht über schritten sind. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist Tat frage. Daß im vorliegenden Falle der Vater bei der Ziichti- gung das Maß des Zulässigen durch Zielrichtung (Kopf und Gesicht), Heftigkeit und Dauer weit überschritten hat, sieht auch das Reichsgericht als bedenkenfrei erwiesen an. Aber das Reichsgericht hält das Norliegen einer sllr eine Verurteilung aus 8 223 b erforderlichen bewußten rohen Miß Hand- lung nicht sllr nachgcwiesen. Zu den Merkmalen des „Quä lens" im Sinne des Gesetzes gehört, daß die Mißhandlung einer gefühllosen Gesinnung entspringt. Solche gefühllose Gesinnung hatte die Strafkammer aus sonstigen Züchtigungen des An- geklagten an seinen Kindern schließen zu müssen geglaubt. Dieselbe Strafkammer aber hatte andererseits festgestellt, daß der Vater bestrebt gewesen war, seine Söhne in christlichem und nationalem Sinne zu erziehen und ihnen eine gute Ausbildung zuteil werden zu lasten, daß er ihnen Reisen ermöglicht und an seinen freien Sonntagen mit ihnen Ausflüge gemacht hat. Das alles ist nach Ansicht des Reichsgerichts mit der Annahme der Gefühllosigkeit gegenüber den Kindern nicht ohne weiteres vereinbar. 3m übrigen könne zur Frage der Roheit der Miß, Das alles spreche für kalte Ueberlegung bei Ausführung der Tat. Der Angeklagte sei daher des Raubmordes schuldig zu sprechen und zum Tode und zum dauernden Verlust der bür gerlichen Ehrenrechte zu verurteilen. Das Gericht entschied, wie eingangs angegeben. Dle Urteilsbegründung. Nach -er Urteilsverkündung gab der Vorsitzende des Ber liner Schwurgerichts eine längere Begründung des Urteils spruches, in der es heißt: Es stehe fest, daß es sich um keine von tanger Hand vorbereitete Tat handele. Der Angeklagte sei viel mehr auf den Gedanken der Ausführung des Verbrechens erst gekommen, als er die bejahrte Geschäftsinhaberin den Laden verlassen und einen Zettei mit der Aufschrift: „Bitte einen Augenblick, ich komme gleich wieder!" an der Ladentür befesti gen sah. Er hat offenbar anfangs auch gehofft, das Geld aus der Ladenkasse In ülbwesenheit dr Geschäftsinhaberin stehlen zu können. Dann aber trat sie plötzlich hinter dem Vorhang aus den Hinteren Räumen hervor, und nun sah er sich plötzlich einer Situation gegenüber, die er zunächst in seine Vorstellungen nicht ausgenommen hatte. Daß er in hohem Grade erregt war, steht für das Gericht fest. Weiter ist zu seinen Gunsten zu be rücksichtige», daß er nach seinem ganzen Vorleben nicht zu Ge walttätigkeiten neigt. Ferner war in Betracht zu ziehen, daß er in den letzten zwei Tagen nichts mehr zu fick genommen hatte. Er befand sich daher in einem Zustande, in -em sich sein Selbsterhaltungstrieb besonders stark regte. Das Geständnis strafmildernd. Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß er ein an sich arbeitsamer Mensch Ist und daß er ein volles Geständnis abgelegt hat. Unter diesen Umständen schied als Sühne für seine Tat auch eine lebenslängliche Zucht- yausstrafe aus. Angesichts der Schwere seines Verbrechens un unter Berücksichtigung des Umstandes, daß er, um in den Be sitz von Geld zu gelangen, ein Menschenleben vernichtet, hielt das Schwurgericht die Strafe von 1b Jahren Zuchthaus für aus reichend. Handlung auch die Erregung über das ungehörige Verhalten de« Sohnes von Bedeutung sein. (RG. 2 0 492/37 „IW." Nr. 51.1 Heiligabend läuten die Glocken des Verdener Doms Verden, 21. Dezember. Im Chor der Glocken, deren Läuten am Heiligabend zwi- lä)en 18 und 19 Uhr im Rundfunk übertragen wird, wird man in diesem Jahre neben den bekannten Glocken des Kölner Doms und anderer berühmter deutscher Kirchen auch die weniger bekannten des ehrwürdigen Domes zu Verden an der Aller ver nehmen, die eines der schönsten Geläute des ganzen Reiches Haven. Zwei dieser Glocken stammen aus dem Jahre 1210. Es sind die kleineren, die zur Beerdigung von Kindern geläutet werden. Die beiden großen Domglocken wurden nm 1500 vor den« bekannten Glockengießer Hinrich Bargmann in Hannover gegossen und haben einen Durchmesser von 1.70 und 1.50 Meter. Verwegener Ausbruch zweier Verbrecher Lichtensels, 21. Dezember. Am Sonntag kurz vor 24 Uhr sind aus dem Amlsgerichtsgesöngnis Lichtenfels zwei Unter- suchungsgefangene entwichen. Es handelt sich dabei um die varbestrasten Häftlinge Rudoli Dueiel und Max Baringer. D. ist wegen Diebstahls im Rückialle und B. wegen schweren Betruges und Diebstahls im Rücksolle angeklagt. Die beiden durchbrachen mit einem Eifenstab die von der Zelle zum Dienst zimmer führende Wand, entwendeten im Dicnstzimmer zwei fchußfertige Pistolen und nahmen ihren Weg über den Trep- vengang, kletterten aus das Dach, ließen sich an der Dachrinne hinabgleiten und kamen so ins Freie. Die Gendarmerie hat die Verfolgung der Flüchtlinge ausgenommen. Fünf Kinder unter den Zug geraten Warschau, 21. Dezember. Füns Kinder wurden in der Nähe von Baranowicze auf dem Heimwege aus der Schule, den sie auf «inem Eisenbahndamm zurücklegten, von einem Personenzug erfaßt und schwer verletzt. Ein Kind starb auf dem Wege in das Krankenhaus in Brest am Bug. Für zwei weitere Kinder besieht kaum eine Hoffnung, daß sie am Leben erhalten werden können. Feuerwehrmänner als Brandstifter? Hadersleben, 21. Dezember. Nachdem am Donnerstag der 31. Brand in Hadersicbcn ausgobrochen ist und alle Bemühungen der Kriminalpolizei au» Kopenhagen und Hadersleben, den oder die Brandstifter zu er mitteln. ohne Erfolg geblieben waren, verhaftete die Polizei am Freitag den Gerätemeister der Freiwilligen Feuerwehr. August Biester, der zu den festangestellten Mannscl>aften der Wehr ge hört und zugleich Leiter der Station ist, unter dem Verdacht, an den Brandstiftungen beteiligt zu sein. Da sich der Festgenommene beim Verhör in Widersprücl)« verwickelte, wurde die polizeilicl>e Verhaftung auch von gericht licher Sette aufrechterhalten. Die Verhaftung des Gcrätemci- sters, der als ordentlicher Mann galt und dem kaum jemand eine solche Tat zugetraut hätte, hat ln der ganzen Stadt große» Aufsehen erregt. Verbrecherischer Leichtsinn Drei Jahre, sechs Monat« Gefängnis für «inen verantwortungs losen Fahrer. Plaue (Havel), 21. Dezember. Ein durch beispiellose» Leichtsinn verursachter folgenschwe rer Verkehrsunfall fand jetzt seine gerichtliche Sühne. Unter Anklage stand der 28jährige Erich Kritschewski, der am 13 No vember -. I. mlt einem fremden Kraftwagen eine Schwarzfahrt nach Brandenburg unternommen hatte. K. hatte mehrere Lo kal« besucht und mit einem anderen Autofahrer um einen Ka sten Bier gewettet, den der erhalten sollte, der zuerst wieder in Plaue sein würde. Auf der Plauer Straßenbrücke überfuhr K. einen ihm entgegenkommenden, vorschriftsmäßig fahrenden Radfahrer, den 87 Jahre alten Arbeiter Rohrlack aus Plaue. Rohrlack wurde bei dem Zusammenstoß getötet. Ohne sich um den Verunglückten zu kümmern, gab K. Gas und fuhr davon. Als er verhaftet wurde, schwindelte er, eine Frau hätte de« Krastwagen gesteuert und wäre nach dem Unfall geflüchtet. Der Staatsanwalt und das Gericht ließen keine Milde walten. K. hatte nicht nur den Wagen unberechtigt aus der Garage geholt, er hatte sich auch ln trunkenem Zustande und ohne im Besitz eine» Führerscheines zu sein, ans Steuer gesetzt und sich nachher der Fahrerflucht schuldig gemacht. Das Urteil lautete aus drei Jahre und sechs Monat« Gefängnis.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)