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Dienstag. 18. April 1937 Nummer 88, Seite 8 ^ISNTSN en Xurre ^lockricklsn ner INN ige- am les Zte in kehr kehr reine dieser Frei- cscm ahr- aqcn -um iück- irten tage, cvcr- t, wie Icichcr rrsiche irteii" o. 133. il die sinken, ui- M in- ore acht chs- kall. nein ru »tag aus i in dert ines ) der saus- »cstcn . lln- ndige oder Leser ecken, itivcn ckien- dienst tieren nuten der ner siet die am N°- che. kel Sc ¬ an, zu- »iq en- ps- Iter erklärt, die Christenlehre, wo Immer es möglich isi, am Montagnachmittag im Rahmen des Unterrichts der Dc-Ikssori- bildungsschule erteilen zu lassen. An Orten, wo dies nicht möglich ist, weil ein Geistlicher zwei oder mehrere weit von» einander entfernte Schulen versehen muh, haben die kirchlichen Obcrbchördcn vorgcschlagen, den Unterricht der In Frage kom menden Volksfortblidungsschnlen aus verschiedene Nachmittage zu legen sz. B. In einer Schule am Montag, in der anderen am Dienstag usiv.) oder, wo dies auch nicht durchführbar ist, die sonntägliche Christenlehre ausnahmsweise zu belassen. Da es sich nur um verhälinismästig wenige Orte handelt, bin ich bereit, unter den angegebenen Voraussetzungen aus diese Ausnahmen einzugehen. Die Christenlehre must jedoch au diesen Orten sonntags so rechtzeitig beendet werden, dast die Staats jugend für ihren Dienst spätestens um 1 Uhr mittags zur Ver fügung steht. Die Bestimmung der Schulen, für die eine solche Ausnahmeregelung (Verlegung des Unterrichts der Volksfort bildungsschule aus einen anderen Nachmittag, Belassung der sonntäglichen Christenlehre) in Betracht kommt, behalte ich mir nach Antragstellung durch die kirchlichen Obcrbehörden selbst vor. 3. Die kirchlichen Oberbehörden haben sich schliestlich bereit erklärt, den sonntäglichen Gottesdienst für die Jugend grundsätzlich spätestens um 10.30 Uhr vormittags be endigen zu lassen. Die Orte, an denen dies aus besonderen Gründen ausnahmsnwise nicht möglich ist. werden von mir nach Benehmen mit den kirchlichen Oberbehörden bekannt gegeben. An den letztgenannten Orten wird der Gottesdienst so rechtzeitig beendigt, dast die Fugend spätestens von mittags 1 Uhr an siir den Staatsjugenddienst zur Verfügung steht." cnschule Ausbil- nn) hat llfungs». standen.' trieben seien. Die ihn belastenden Zeugen seien früher mit ihm befreundet gewesen, nun aber mit ihm verfeindet und gingen gehässig darauf aus, seine Eristenz zu untergraben. Ob wohl dieser Verteidigung des Anwalts nach Ansicht des Senats nicht jede Berechtigung nbgesvrocken werden konnte, blieb doch mindestens ein Fall grober Beschimpfung der gesamten Reicks regierung anlästlick eines gegen den Anwalt eingeleiteten Strafverfahrens. Ein Rechtsanwalt, der sich derart in offenem Gegensatz zu der vom deutschen Volk berufenen Regierung stellt und unter Verkennung der ihm als Rechtswahrer obliegenden Pflichien die dieser gebührende Achtung In gröblicher Weise verletzt, kann in den Reihen des Anwaltstandes nicht geduldet werden. Dast der betreffende Anwalt im Kriege mannhaft seine Pflicht gegenüber dem Vaterland erfüllt und im Abwehr kampf gegen den Separatismus In der Pfalz sich Verdienste erwarben hat. kann nichts daran ändern, dast er sich durch sein festgestelltes Verhalten austcrhalb seines Standes gestellt und der Ehre, dem Anwaltstande weiter ainuaebären. unwürdig er wiesen hat. lEhrengerichtsbos der RRAK 2. Senat G 113 36.) zwischen Elternhaus, Hitler-Jugend, Schule und und einheitlich zu regeln, begrüstt und sich bereit Ausführung zu unterstützen. Im einzelnen haben mein Ersuchen bereit crkiärt: Staatsjugend einmal im Monat an einem und dem Ausschluß aus der Anwaltschaft Ein Anwalt hatte noch 1035 auf seinem Büro «inen nicht arischen früheren Referendar beschäftigt. Dieses Verhalten, entschied der Ehrengerichtshof der Reicksrechtsanwaltskämmer, war standeswidrig. Es mar mit den Pflichten eines deutschen Rechtsanwalts nicht zu vereinbaren, dast er in einer Zeit, in der viel deutsche Volksgenossen noch ohne Arbeit waren, einen Nicht arier in dieser Weise in seinem Büro beschäftigte. Dast er durch die Beschäftigung dem in dürftigen Verhältnissen lebenden Njchtarier die Abdeckung einer Darlehnsschuld ermöglichen wollte, lässt die Tat in einem milderen Licht ersännen, vermag ihn aber nicht zu entlasten. Weiter aber hat der Anwalt fort gesetzt an Männern und Massnahmen der nationalsozialistischen Negierung abfällige Kritik geübt, obwohl er mehrfach von Ve- rufsgenosscn ermahnt worden war, dies zu unterlassen. Der An walt verteidigte sich dahin, dast die ihm zugeschriebenen Neuste- rungen teils überhaupt nicht gefallen, teils entstellt und über ¬ erd. csdncr sslicher er mit haltigr ) Hän» angen» > Albe» natür- könnt« seinen ie Zu» n. Hard. cuckner !. Mai, i, Don» '. Mai, Nitwir» Kapelle ruktor: eitung: „Illegale Literatur" und wendet sich der Einstellung Rossaints zum nationalsozialistischen Stack zu. Es kommen politische Gespräche des Angeklagten zur Sprache, in denen u. a. er davon gesprochen hat, dast die Revolution noch we'teraetragen iverden müsse, weil ja die soziale Revolution noch kommen mülle. Auch hat Rassaint cinmai geäustert, dast die jungen Kräfte zusammen- gefastt werden müssten, damit sic in einem bestimmten Falle ein gesetzt werden könnten. Roisaint hat weiter einmal von dem Chaos gesprochen, das der Nationalsozialismus bringen werde. Und er hat auf die Frage eines Gespräcksvartvers. was er vom Kommunismus halte, der doch das Schlimmste dckstclle, was Deutschland treffen könnte, erwidert: In Deutschland werde der Kommunismus im Falle der Machtgewinuung gegenüber der Re ligion eine ganz andere Stellung einnehmen als in Rustland und anderswo. Schliestlich kommt noch zur Sprache dast der Angeklagte Rossaint einen im April 1031 gehaltenen Vortrag des Professors Michel, der nach Nossaints eigener Bekundung in der Voruntersuchung „die iveltankchaulichen Geaenllike zwi schen Katholizismus und Nationalsozialismus in besonders scharfer Form zum Ausdruck brockte", hat vervieiiai''"on und in mehreren hundert Exemnlaren verbreiten lassen. „Sic haben aiso", stellt der Senatsvräsident sehr crnst scst. „das lOegcnteil von dem getan, was Pslicht eines deutschen katholischen Prie sters gewesen wäre. Rist der Vortraa schon eine Kluft auf, lo hat ihre Verbreitung der Rede die Klusi noch erweitert. Sie können sich nicht das geistige Armutszeugnis ausstelleu wollen^ nicht gewustt zu haben, dast die Weiterverbrcitung dieser Rede nicht zu dem inneren Frieden lxülrügt. der »ns so bitter nottat. Sie wollen hier immer glauben machen. Sie hatten 'n Ihrem Verkehr niit den Kommunisten niemals an eine E iiheitssronl gegen den Staat, sondern nur an ihre Gewinnung für die Reli gion gedacht: wollten Sic die Kommunisten auch für den Staat gewinnen? Haben Sie überhaupt Deutschland als Ihr Vaterland empfunden?" In Verfolg einer Zwisckenfrage des Anklagevertreters kommt zur Sprache, dast der Angeklagte Rossaint schon in den Jahren 1930/31 auf Spaziergängen Flugblätter des „Friedens bundes deutscher Katholiken" angeklebt hat. die das Schlag wort „Ni? wieder Krieg!" enthielten und den Satz, dast..sich mit schuldig am Krieg mache, wer für die allgemeine Wehrpflicht ein trete." Der Angeklagte Rossaint erklärt, dast nach seiner dama ligen Ueberzeugung durch die Ausrüstung die Kriegsgefahr er höht worden märe. „Aber nur durch eine Ausrüstung Deutsch lands", stellt der Vorsitzende fest, „die in Wirklichkeit ja keine Ausrüstung, sondern nur ein Nachholen der seit 1920 auf das vertraqsmästig gegebene Abrüstungsversprcchen der anderen Mächte hin vernachlässigten notwendigen lllerteidigungsrüstui g war." Nur für Deutschland stellten die verschiedenen internatio nalen „Friedensbünde" die Forderung der Abrüstung und des Wehrlosblei'-ens auf. Auch deutsche Bünde dieser Richtung be teiligten sich in dieser Einstellung gegen Deutschland. Darum er klärte der Senarspräsident dem Angeklagten Rossaint die Fol gen solchen Verhaltens deutlicher. „Ich habe das nicht gewollt, ich habe nicht gewustt, was das bedeutete", sagt vor Gericht Rossaint Ma» Kan» die Auseiiiattdcrsetzung ül>er ei»e» Pu»kt meltclnschauliclier Beziehung wohl verstehen, bemerkt der Vor sitzende, aber sich gegen Deutschland zu wenden... ? Im Laufe der Erörterung der Frage, ob und inwieweit der Angeklagte Rossaint Buch und Vorwort des „Mnthos des 20. Jahrhunderts" gelesen hat, war von, Präsidenten des Volks- gerichtshossenales Rossaint gefragt worden, ob zu den aus den Index gesetzten Büchern nicht auch die ihm von seinen komm»- nistisäien Freunden zugetragenc Zersetzung--- und Greucllitera- tur gehört hätte. Statt des Angeklagten Rossaint fand in der Montagsverhandlung der Mitangeklagte Kaplan Kremer di« Antwort auf diese wichtige Frage. Er erklärte, dast die katho lische Kirche auf den Index alles setze, was gegen Sitte und Glauben verstostc, ferner aber auch alles, was lügenhaft und unwahrhaftig sei. Propagandaschristen Mr den Kommunis» mus. der für den Katholiken als Irrlehre zu gelten stabe ge« hörten ohne weiteres auf den Index, lügnerische .«Hetzschriften und Sammlungen von Greuelmeldungen aus solchen Quellen fielen austerdcm noch unter den grundsätzlichen Begriff der auf Unwahrheit ausgebauten Schriften. Im weiteren Verlauf der Montagsverhandlung werden dann die Beziehungen des Hauptangeklagten Rossaint zu neuen kommunistischen oder doch staaisfelndlich eingestellten Personen erörtert. Da war zunächst der Mitangeklagte Jülich. I„ der früher mosaischen Glaubens war, hatte vor seinem Ucl-ertritt zum Katholizismus durch Kaplan Rossaint den Vorbereitungs unterricht erhalten. Auch später war Jülich mit Rossaint In Verbindung geblieben. Die beiden hatten sich über politisä)« Dinge unterhalten. Und In diesen Gesprächen hat R. seiner Befürchtung Ans- VolkSgerlchtshosprozeß Aoffalnt Fünfter Verhandlungstag. Wie In der Sonnabendoerhandlung, so wurde in der Ver handlung vom Montag der Hauptangeklagtc Rossaint erneut und vermehrt belastet. Noch sind keine Zeugen vernommen. Aus den Zugeständnissen des Angeklagten Rossaint selbst, aus den Feststellungen des Senatspräsidcnten, aus den ergänzenden Be kundungen Mitangeklagter ergibt sich schon jetzt das Bild eines austerordentiich gefährlichen, unverständlichen Verhaltens des Kaplans infolge seiner Bindungen an kommunistische Funk tionäre in groster Zahl. Diese Kommunisten hatten schon Grund zu der Annahme, dast der Düsseldorfer Betreuer jnngcr katho lischer Männer einem Zusammengehen mit dem staatsfeind lichen, illegalen, gottlosen Kommunismus durchaus nicht ab geneigt sei, da er ja selbst gegen den Staat eingestellt sei und jedem Kommunisten Ken Weg zu den Ohren der Iungkatholikcn bahnte, ohne auf den Ausgleich des Sprechens eines Katholiken zu den Kommunisten zu drängen. Der sich, unbewusst vielleicht zunächst, als ..Anlaufstelle" für kommunistische Zwecke gebrauchen liest, der Hetzliteratur und Sommlungen von Grcuelnachrichien entgegennähm und sogar weitergab. Der einen landllüchtig gewordenen Kommunisten mit Geld unterstützte und ihn mit Situationsberichten aus Deutschland versorgte. Die Verhandlung beginnt mit dem Empfang illegaler Hetz schriften durch den Angelstagten Rossaint. Zu diesen Schriften gehörten das sogenannte „Braunbuch" über den Reichstags brand ein gleichfalls braun broschiertes Hest kleinsten Formats, eine Zusammenstellung erlogener Greuelnachrichten aus Deutsch land, ferner Exemplare der „Weltbühnc" und der „Roten Fahne". Rossaints Lieferanten dieser im Ausland produzier ten, im Interesse des deutschen Ansehens ungeheuer schädlichen Greuel- und Hetzliteratur waren Bertha Kranz die inzwischen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilte Kommunistin. Bezirk Nie derrhein, Heinz Lohkamp, der in der Fühlungnahme mit Ros- taint den Spanier-Gumpcrt abaclöst hatte, und schliestlich der Mitangeklagte Jülich, ein von Rossaint zur Taufe vorbereiteter jüdischer Konvertit. „Hasten Sie denn nicht solche Schritten als eine kolossale Gemeinheit empfunden?" fragte der Vor sitzende. „fühlten Sie sich nicht verpflichtet sie verschwinden zu lassen, statt sic noch dazu weitcrzugeben?" Der Vorsitzende des Senats verlässt zunächst das Kapitel Die Reise Plymouths in die baltischen Staaten London, 13. April. Der Vesuch des parlamentarischen Unterstaatssekrctärs im Austenamt. Lord Plymouth, In Finn land stellt eine Erwiderung des Besuches des finnischen Feld marschalls Mannerheim In London dar. Auf der Rückreise wird Lord Plymouth Reval, Riga und Kowno besuchen. Plymouth will nach Ablauf von 1-1 Tagen wieder in London sein. Freistellen ftir indische Studenten an Moskauer Hochschulen London, 13. April. Der llnterstaatssekretär im Indien-Ministerium, Butler, musste Im Unterhaus auf eine Anfrage des konservativen Ab- geordneten Ramsay bestätige», dast an Moskauer Hochschulen für Indische Studenten Freistellen gesckafsen morden sind, unter der Bedingung, dast diese indischen Studenten als kommu nistische Werber nach Indien zu rück kehren und dort entsprechend wirken. Bundesobergerlcht für Roosevelt Washington, 13. April. Das Bundesabergericht hat am Montag seine, Immer wieder hinausgeschobene und mit Span nung erwartete Entscheidung über das Koalitionsgesetz, das die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, gefällt. Das Gericht bejahte die Frage, ob sich Arbeit- nchmer gewerkschaftlich organisieren dürfen und ob der Arbeit- geber gezwungen ist, mit den Betriebsmitgliedern zu verhau- dein, die ihm von der Mehrheit der Belegschaft als ihre Ver treter genannt worden sind. Der Entscheidung des Bundes obergerichts lagen einige Fälle zugrunde, bei denen Firmen Delegschaftsmitglieder wegen ihrer Betätigung in Berufsorga nisationen entlassen hatten. Das Gericht hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dast die Betreffenden wieder eingestellt werden müssen. — Mit dieser Entscheidung hat das Bundes obergericht einen der wichtigsten und auch umstrittensten Grund sätze des New Deal im Sinne Roosevelts beurteilt. Auf Grund dieser Entscheidung kann der Präsident nunmehr da» Koa- litlonsgesetz durchführen Zwei italienische Bombenflugzeuge zusammengestoßen Acht Tote Rom, 13. April. Am vergangenen Freitag sind in der Nähe von Forili zwei Bomber bei einem Gruppensiug zusammen- Ncsiostcn und abgestürzt. Die Besatzung beider Flugzeuge, be stehend aus je zwei Fliegern, einem Funker und einem Mecha niker. also insgesamt acht Personen, konnten bei der geringen Flughöhe von dem Fallschirm nicht mehr Gebrauch machen und hoben de» Tod gefunden. Schwerer Sturm an der koreanischen Küste 16 Fischer ertrunken London, 13. April. Bei einem schweren Sturm an der koreanischen Küste sind 10 Fischerboote gekentert. 16 Fischer sind ertrunken, 61 werden noch vermistt. Auch von ihnen fürchtet man, dast sie ein Opfer des Sturmes geworden sind. Neuer Segelflugweltrekord 800 Kilometer im Zweisitzer zurückgelegt Mainz, 18. April. Die bekannten schwäbischen Segelflieger Knies und Beck stellten am Montag mit einem doppelsitzigen Segelflugzeug eine neue Weltbestleistung im Langstreckenslug aus. Sie starteten auf dem schwäbischen Flugplatz Hornberg bei Nmünd und landeten in Bingen am Rhein, überbrückten also 200 Kilometer. Der bisherige Weltrekord, in der Krim aus gestellt, stand auf 133 Kilometer. Der belgische Justizmlnlster zurückgetreten Brüssel, 13. April. Justizmlnlster Bovesse ist am Mon tag zurückgetreten. Er ist für den Posten eine» Gouverneur» der Provinz Namur in Aussicht genommen. ftllelsbr«eknuiigen naekprüken! Wenn auch der Mieter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet ist, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten, so kann eine stillschweigende Abänderung des Mietvertrages dennoch darin liegen, daß entgegen der getroffenen Vereinbarung ein höherer und ein niedrigerer Mietzins von den Par teien bei der jeweiligen Zahlung als richtig anerkannt wird. Die Rechtsprechung hat sowohl das Recht auf Rück forderung zuviel gezahlter Miete einerseits, als auch das Recht auf Nachforderung versäumter Mieterhebungen andererseits als verwirkt dann angenommen, wenn die Mietzinszahlungen längere Zeit hindurch auf Grund un richtiger Abrechnungen erfolgt sind. So vertritt das Reichsgericht die Auffassung, daß jede einzelne Mietzahkmg in solchen Fällen neben der ihr eigenen Wirkung, die Mietabrechnungen unter Zugrundelegung eines bestimm ten Zinssatzes für jede Spanne zu erledigen, als Neben folge für das gesamte Mietverhältnis den Anschein ent sprechenden Rechtszustandes erzeuge, der sich im Fort laufen der Kette immer weiter verstärke und zur An nahme eines Vertrages nach 8 157 BGB. schlüssig werde. Solche Folgerungen, die das Recht vielfach aus einer langzeitigen Vertragsdauer ziehen, hätten keine unmittel bare Beziehung zu dem einzelnen Rechtsgeschäft und der diesem eigenen Wirkung. Der Vermieter (wie der Mieter) könne deshalb den Vertrag auch nicht wegen Irrtums gemäh 8 HO BGB. anfechten, denn nach der Recht sprechung des Reichsgerichts unterliege der Irrtum über Rechtsfolgen nur dann der Anfechtung nach 8 119 BGB., wenn ein Rechtsgeschäft infolge der Verkennung seiner rechtlichen Bedeutung erklärt worden ilt. das eine von der gewollten, wesentlich verschiedene Rechtswirknnq er zeugt, nicht aber dann, wenn ein irrtumfrei erklärtes und gewolltes Geschäft außer der erstrebten Wirkung nicht andere, nicht erkannte und nicht gewollte Neben folgen hervorbringt. Wegen der Folgen, die unrichtige Mietabrechnungen auslösen können, ist es notwendig, daß sowohl Vermieter als auch Mieter die einzelnen Miet abrechnungen und Mietzahlungen genau nachprüfen und etwaige Beanstandungen alsbald geltend machen. kluslsnrlsi'elsen sind im allgemeinen aus einen ziemlich engen Kreis von Besitzenden, Kaufleute, Akademiker, Studenten beschränkt. Die Völker schlechthin begegnen sich seltener, — und das ist manchmal gut so. Denn zur Begegnung über die Gren zen hinweg gehört entweder viel Takt und Einsühlungs- vermögen oder eine gewisse soziale und geistige Verwandt- schast. Auf der anderen Seite aber kann gerade der per sönliche Austausch zwischen Menschen verschiedener natio naler Herkunft viele Vorurteile abschleifen und manche wertvolle Erfahrung reifen lassen. Darum ist man seit langem vor allem um den Austausch der Jugend be müht, die unvoreingenommen sehen und lernen soll, und zwischen der Hitler-Jugend und fremden Jugendgruppen gibt es heute ebenso wie unter der Jungakademikerschast rege Wechselreisen in kleineren Gruppen. In seiner Turiner Rede hat Reichsleiter Dr. Ley «»gekündigt, daß in Zukunft zwischen Deutschland und Italien auch an einen Arbeiter austausch gedacht ist, der deutschen und italienischen Werk tätigen Land und Menschen des anderen Staates näher bringen soll. Erleichtert wird ein solcher Austausch zweifel los dadurch, daß auf beiden Seiten eine großzügige Ein richtung besteht, welche sich die Gestaltung der Freizeit der Arbeitsmenschen im weitesten Sinne zum Ziele gesetzt hat. Es kommt aber als ganz wesentlicher Faktor hinzu, daß die nationalsozialistische und faschistische Organisation der Arbeit viel Verwandtes in ihrem Aufbau und in ihrer Zielsetzung aufweisen. Es gibt keine Gewerkschaften oder Parteien mehr, welche die Einheit der arbeitenden Front gefährden könnten es besteht eine Art betriebsgemein schaftlichen bzw. ständigen Aufbaues, der an organische Be dingtheiten anknüpft und den Nrbeitsmenschen enger als im liberalistischen Zeitalter mit den Aufgaben von Volk und Staat verknüpft. Auch das neue Italien besitzt ein Fest der Arbeit, das an die Stelle der marxistischen Revo- lulionsseiern getreten ist, auch im Faschismus haben dis werktätigen Schichten ihren gleichberechtigten Platz in der Gemeinschaft erhallen. Die NS.-Gemeiuschaft „Kraft durch Freude", die den Mit« iedern der Arbeitsfront seit Jahren durch Reisen die deutsche Heimat und die Schönheit d«s Meeres nahebringl, w rd eine neue wertvolle Aufgabe er halten, wenn ein Austausch von Besuchen zwischen KdF.- Fahrern und Dopo-Lavoro-Mitgliedern in Gang gebracht wird. sächsische Volkszeitung Das Verhältnis zwischen Schule und Kirche in Bayern Der sonntägliche Gottesdienst für die Zugend - Die Erteilung der Lhrlstenlehre München, 13. Aprll. Der Staatsminister für Unterricht und Kultus, Adolf Wagner, veröffentlicht zum Vollzüge seines Erlasses Uber Staatsjugenddienst und Schule eine Bekanntmachung, in der es u. a. heißt: „Mit meinem Erlast vom 22. Januar dieses Jahres habe ich die Bereiche der Schule, der Hitler-Jugend, des Elternhauses und der Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten klar ab gegrenzt. Die bisherigen Erfahrungen haben die grundsätzliche Richtigkeit der Regelung erwiesen. Mit den nachfo genden Aus- sührungobestimmungen will ich vom neuen Schul ahr an dem mit der Regelung erstrebten Ziel des Ausgleichs unter den genannten Erziehungsmächten und der Förderung der deutschen Jugend und damit des deutschen Volkes weiter dienen. Die kirchlichen Oberbehörden haben meinen Plan, das Verhältnis Kirche klar erklärt, die sie sich ans 1. die Sam stag nachmittag und dem darauffolgen den Sonntag von allen religiösen Verpflich tungen — ausgenommen die Verpflichtung zum Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes — zu be freien. damit die Staatsjugend In der Lage ist. eineinhalb tägige Fakrien durchzuführen. Die kirchlichen Oberbehörden werden dafür sorgen, dast die Staatsjugend auf diesen Fahrten einen Gottesdienst besuchen kann. 2. die kirchlichen Obcrbehörden haben sich ferner bereit