Volltext Seite (XML)
und Tageblatt Anzeiger. UMMatl dkS MW. BcMgerichlS md de» RW der Stadt SnpM. X» 17. Sonnabend den 17. Januar. 18K3. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat- Certificate oder an deren Statt die Certificat - Verzeichnisse über die in»der gegenwärtigen Neujahrmesse nach dem Vereins« au-lande, resp. nach anderen vereinSländischen PackhofSpläyen abgesetzten Waarenpostcn längstens den JA. Januar dieses. Jahres bis Abends « Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen find. Leipzig, den 7. Januar 1863. Königliche- Haupt-Zoll-Amt. Keßler, OZ). Verhandlungen der Stadtverordneten am 12. Januar 1863. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Den ersten Gegenstand Per Tagesordnung, zu welcher man nunmehr überging, bildete ein gemeinschaftliches Gutachten der Ausschüsse zum Bau- und Finanzwesen über die Forterhebung des Marktstandgeldes. Bei Prüfung des vorjährigen Budgets hatte die Versammlung aus Anlaß einer Vorstellung der Herren Dolge und Genossen die Befreiung der Einheimischen vom Standgelde beantragt. Der Stadtrath erwiederte darauf Folgendes: „Bei Conto 35 des Budgets ist von den Herren Stadt verordneten aus Anlaß der Petition von Dolge und Genossen bei uns der Antrag gestellt worden, die Leipziger Bürger und Ein wohner vom Marktstandgelde zu befreien." „Wir müssen jedoch Bedenken tragen hierauf einzugehen, und zwar aus folgenden Gründen: „ Daß durch das Standgeld den Hiesigen die Concurrenz mit den Auswärtigen erschwert würde, da letztere nicht auch die Com- munalabgaben u. s. w. zahlten, können wir nicht zugeben, da die Auswärtigen, abgesehen davon, daß sie an ihrem Wohnorte sicherlich von Communallasten nicht frei sind, die Spesen de« Fortkommens und des Transports ihrer Maaren nach und von Leipzig zu über tragen haben. UebrigenS stritte es gegen den Hauptgrundsatz der Gewerbefreiheit, wenn eine Stadtverwaltung es versuchen wollte, eine Anzahl Gewerbtreibender gegen die Concurrenz in Schutz zu nehmen. „Im Allgemeinen hat eS erhebliche Bedenken gegen sich, eine eben erst getroffene Maßregel nach so kurzer Zeit wieder im Princip zu durchlöcheru und wieder Befreiungen von allgemeinen Lasten, privilegrrte Classeu, einzuführev, deren Beseitigung in allen Ge bieten deS öffentlichen Lebens als ein wesentlicher Fortschritt der Neuzeit gilt. „Mit Sicherheit würde die- von den auswärtigen Besuchern unserer Wochenmärkte als eine illiberale Maßregel betrachtet und daraus gefolgert werden, daß die Stadtverwaltung den Verkehr Auswärtiger auf den Wochenmärkte« nicht begünstige. Dies könnte nur nachtheilig auf den Zufluß an Consumtibilien einwirken, wäh rend dadurch dem kaufenden Publicum ein Vortheil nicht zuge- weudet würde, da erfahrungSmäßig der Wegfall von ähnlichen Spesen niemals die Waarenpreise vermindert. „Den einheimischen Verkäufern gegenüber, die auf öffentlichen Plätzen nicht feilhalten, haben wir hervorzuheben, daß da- Stand geld viel billiger ist, als die Kosten irgend eines anderen Locale- in frequenter Lgge, und daß es der Commun nicht angesonnen werde» kann, einzelnen ihrer Mitglieder unentgeltliche VerkaufS- stLtten zu schaffen. - „Der Gtadtcasse selbst würde ein erheblicher Nachtheil erwachsen, denn da- Standgeld der Einheimischen beträgt jährlich circa 3000 Tblr. und e- ist hierbei zu gedenken, daß nach deren Be freiung Umgehungen Seiten Auswärtiger durch Vermittelung Hie siger nicht ausbletben würden." DaS Ausschußgutachten lautet: Es wurde bei der hierüber eröffneten Berathung auf die nicht unansehnlichen Beträge hingewiesen, zu welchen sich die Abgabe für die einzelnen Feilhaltenden erhebt und welche die betheiligten hiesigen Bürger um so härter treffe^ als diesö im Verhältniß zu den hier feilhaltenden Auswärtigen bereits die Gemeindelasten m der verschiedensten Form zu tragen haben. Auf der anderen Seite glaubte man nicht unbeachtet lassen zu dürfen, daß das neue Budgetjahr bereit- angefavgen hat und eS. unräthlich sei, die Erhebung so plötzlich aufzuheben, selbst wenn man die im diesjährigen Budget mit 9000 Thlr. veranschlagte Einnahme schwinden lassen wolle. Allerdings ständen, wie noch besonders hervorgehoben ward, der Stadt gerade in diesem Jahre nicht unerhebliche, aber noch nicht zu veranschlagende EhrenauS- gaben bevor. ES wurden bei der Berathung zwei verschiedene Anträge gestellt: einmal, a) die Forterhebung des Standgeldes noch auf das begonnene Jahr zu verwiegen, dabei aber zu beantragen, daß das Standgeld für die Einheimischen vom 1. Juli d. I. ab auf die Hälfte herabgesetzt werde, und zweiten«: l>) die Abgabe noch auf ein halbes Jahr, vorbehältlich weiterer Erklärung, vorläufig zu verwilligen. Nach Schluß der Debatte erklärten sich beide Ausschüsse ein stimmig für die Forterhebung der Abgabe auf mindestens noch ein halbes Jahr. Der Antrag sud a. wegen Herabsetzung deS Standgeldes für die Einheimischen auf die Hälfte ward in den Ausschüssen mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Herr vr. Stephani übernahm das Referat in der Sache. Herr vr. Heyn er ergriff zuerst das Wort. Er bekannte sich zwar als principieller Gegner der Abgabe, schloß sich aber dem Gutachten an, um den Uebergang nicht so grell fühlbar werden zu lassen. Er gab zu erwägen, wie die Lasten der feilhaltenden Bürger weit drückender und empfindlicher seien, als die der von auswärts hierher zu Markte Kommenden. Denn abgesehen von allem Andere» beanspruchten durchschnittlich die Standplätze der Hiesigen der Natur des Geschäfts nach mehr Raum, hätten also mehr Standgeld zu zahlen, ohne de-halb reichlicheren Ertrag zu liefern. Auch wären die Einheimischen durch die GeschäftSverhält- »ifse gezwungen, an keinem Wochenmarkttage zu fehlen. Herr Advocat Helfer erklärte sich au- volkSwirthschaftlichen Gründen ebenfalls als unbedingter Gegner de- Standgeldes. Letz teres sei nicht- als eine verschleierte indirecte Steuer, volkswirth- schastlrch zu verwerfen, wie alle indirecte Steuern, und hätte folge recht ebenso abgeschafft werden sollen, wie das ehemalige Markt recht. Statt dessen habe man letztere« durch theilweis weit höhere Belastung der Producenten wieder ersetzt und damit den von der Beseitigung des MarktrechtS für die Covsumenten erwarteten Vor theil mehr als illusorisch gemacht. Znm Beleg führte der Sprecher eine vergleichende Uebersicht der Beträge vor, welche die Consum- tibilievhandler mehrerer sogen. Kohlgärtner-Dörfer früher während beS Bestehen- de- Marktrechts zu zahlen gehabt und jetzt als Stand«