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1254 1 Ngr. 3 Pf. berechneten Herstellungskosten de- Dampfheiz- apparats bei den Bädern im Jadodshospital zum Gegenstand hatte. Der vermehrte Kostenaufwand ist durch Lerrainschwierigkeiten entstanden, deren Vorhandensein nach Mittheilung de- Raths bei der in der Nähe des Bauplatzes vorgenommenen Untersuchung der Bodenverhältnisse nicht vorausgesetzt werden konnte. Der Bauausschuß hatte diesen Umstand um so lebhafter zu be klagen, als die nachzuverwilligende Summe im Verhältniß zu den ganzen Baukosten sehr hoch und in neuerer Zeit der Fall wieder holt vorgekommen sei, wo für die Gemeinde wegen nicht genügender Untersuchung de- Baugrundes Nachtheile entstanden sind. Er empfahl: 1) die nachträglich geforderten 582 Thlr. 1 Ngr. 9 Pf. zu ver- willigen, 2) die Bestreitung der ganzen Bausumme aus dem Stamm vermögen de- JacobShoSpitalS nach Vorschlag deS Raths zu genehmigen, dabei aber 3) zu beantragen, daß der Stadtrath darauf Bedacht nehme, bei allen künftig vorzunehmenden Bauten den Baugrund mit besonderer Sorgfalt untersuchen zu lassen. Alle drei Anträge fanden einstimmige Annahme. Ein offenes Wort, das gewerbmäßige Aufmiethen der hiesigen Hand- LungSlocalitäten durch Herrn L. zu Berlin betreffend. Bereit- vor einem Jahrzehnt ließen sich am hiesigen Orte sei tens der Meßfieranten Klagen vernehmen über die enorme Mieth- zin-erhöhung der Handelslocale, welche dadurch herbeigeführt wurde, daß der Kaufmann Herr L. aus Berlin aus hiesigem Platze die in der frequentesten Meßlage befindlichen Gewölbe in ausgedehntem Maßstabe von den Hausbesitzern ermiethete und sodann unter einer enormen Preissteigerung, welche in vielen Fällen auf IVO Pro cent, mitunter noch aus weit höher sich belief, an die auswärtigen Fabrikanten und Kaufleute afterweise wieder vermiethete. Die in Folge solchen Verfahrens zu Tage tretenden Uebelstände veranlaßten daher bereits vor einer Reihe von Jahren die dadurch Bettoffenen, mit einer Eingabe an den Stadtrath sich zu wenden unter der Bitte um Abhülfe ihrer Beschwerden. Jene Eingabe blieb erfolglos und der hiesige KausmannSstand, obgleich in seinen Interessen wesentlich bedroht durch jene Vorgänge, sah thatlos dem Verfahren des genanntm Herrn L. zu. Denn nur ein kleinerer Lheil der sogenannten Meßlage war es, auf welchen Herr L. seine Manipulation ausdehnte und wesentlich nur Meßfieranten waren es, die dadurch betroffen wurden. Seit jenem Zeitpunkte indeß mehren sich jene Klagen von Tage zu Tage. Kein Kündigungstermin vergeht, ohne daß einige Handlung-Häuser durch Herrn L. aus ihren Lokalitäten vertrieben oder zur Zahlung eines Miethzinses genöthigt würden, der außer aller Proportion steht zu dem Maßstabe, nach dem bisher in Leipzig der Werth derartiger Locale bemessen wurde ; nicht blos die Katharinenstraße und die nächstbelegenen Theile der Stadt sind eS, die von Herm L. zum Gebiete seiner Spekulation aus- erwählt worden, vielmehr haben sich gegenwärtig diese Manipu lationen über das gesammte Territorium des Meßverkehr-, wie des lebhafteren Handel- im Allgemeinen ausgedehnt: auf die Reichs straße, die Hainstraße, den Brühl, den Markt, die Grim- maische Straße und die benachbarten Gäßchen. Nicht mehr die fremden, lediglich die hiesige Messe besuchenden Handelshäuser allein sind es, die unter jenem Verfahren zu leiden haben und zu den unerschwinglichsten Geldopfern genöthigt werden, sondern die angesehensten hiesigen Firmen sind dadurch betroffen oder bedroht. Gewölbe, Verkaufsstände, Etagen, alle- unterliegt der Spekulation des Herm L.: er wendet sich mit verlockenden Angeboten an die Hausbesitzer oder die Administratoren, und wo ihm diese nicht zu gängig sind, weiß er durch Herbeiführung einer Miethsteigerung der drohenden Concurrenz zu begegnen. Selbst die höchsten Be hörden im Staate geht er an, um sie aufmerksam zu machen, wie die deren Obwaufflcht untergeordneten Corporationen ihre Ge wölbe nicht hoch gsnug vermiethet haben! Was find nutt^tzie Folgen solcher Vorgänge? Von Jahr zu Jahr wächst dem Htzktn L. die Macht ; weiter und weiter streckt er seine Arme, bisM' zuletzt den Handel der hiesigen Stadt in LMln«brin-ei^z,WMrmung umspannt und dem Machtlosen jede beliebige Bedingung vorschreibt, die ihm das eigme wohlverstandene Interesse als erwünscht und angemessen an die Hand giebt. So bedroht ein Einzelner da- Lebensprinzip unserer Stadt, jene Quelle, von welcher aus in reicher Strömung der Lebensverdienst und Ge winn von Tausenden und aber Tausenden sich ergießt! Wir selbst sind weit entfernt , au- jenem Gewerbe Herrn L. einen Vorwurf zu machen, denn sein Gewinn ist gesetzlich erlaubt und gewiß auch nicht unredlich. Allein wir erheben unsere Stimme zum Vorwurfe gegen unsere Mitbürger, die in selbstsüchtiger Indolenz jenen Vor gängen nicht, wie die Nothwendigkeit erheischt, entgeaentreten; ja gegen die Behörden, die dem Verfahren des Herrn L. eine auf merksamere Beachtung und ernstere Erwägung widmen und die geeigneten Schritte ergreifen mußten, einer drohenden immensen Gefahr für das Wohl unserer Stadt energisch entgegen zu treten. Ein doppelter Gesichtspunkt aber rechtfertigt und gebietet legis lative Schritte gegen jene- Gewerbe: dessen Gemeingefährlichkeit sowohl, wie die durch seine Beschaffenheit und Ausdehnung be dingte Monopol-Aehnlichkeit. Zu allen Zeiten haben die Gemeinwesen sich für verpflichtet wie berechtigt erachtet, denjenigen Handlungen und Geschäften des Einzelnen entgegen zu treten, welche durch ihre nachtheiligen Folgen für die Gesammtheit jenen Charakter der Gemeingefährlichkeit an sich trugen: das Mittelalter erachtete dafür und bestrafte deshalb criminell die Verträge über das Getreide aus dem Halm; Wucher und wucherische Geschäfte sind durch unsere Landesgesetze bedroht; local-statutarische Bestimmungen verponen das Aufkäufen der zu Markte gebrachten Victualien seitens Auswärtiger, wie der Höker, als gemeingefährlich. Die nämliche Rücksicht aber, welche diese Bestimmungen in s Dasein rief, wallet auch jetzt noch ob und erheischt, daß jenem Gewerbe des Herrn L. rasch und energisch ein Damm gesetzt werde. Denn wer mit unbefangenem und klarem Blicke erwägt, zu welchen Conseauenzen und zu welchem endlichen Resultate jene- Verfahren de- Herrn L. führt; wer da erkennt, wie von Jahr zu Jahr dasselbe immer störender in den vielbeweg- ren Verkehr unseres commerclellen Lebens eingreifen muß; wer sich bewußt ist, wie empfindlich der Handel in seiner Totalität gegen über oft scheinbar geringfügigen Einflüssen ist, und wie oft an scheinend unbedeutende Ursachen allmählig zum Verfall und zur Vernichtung de- Welthandels der blühendsten Emporien führe«; wer, sagen wir, diese Voraussetzungen leidenschaftslos erwägt, der wird erkennen, daß wir länast auf dem Punkte angelangt sind, wo die Operationen deS Herrn L. den Charakter wahrer Gemeingefähr- lichkeit annehmen, weil sie den Keim eines gesundheitsstörenden, wenn nicht todtbringenden Einflusses auf unser Lebenselement, dm Handel und Meßverkehr, in sich tragen. Allein auch der monopolartige Charakter jenes Gewerbe- erheischt eine derartige Abhülfe. Denn die enorme Ausdehnung, zu welcher Heer L. jenen Geschäftsbetrieb bereits erweitert hat, macht e- un denkbar, daß auf gleichem Gebiete eine freie Concurrenz ihm er wachsen sollte, vielmehr wird diese von Tag zu Tag unmöglicher. So gelangen nach und nach fast alle Handelslocalitäten der Stadt in seine Gewalt, da der Hausbesitzer kurzsichtig vermeint, daß sein Interesse mit dem deS Herrn L. Hand in Hand gehe. Hierdurch bedingt, wird aber, wie bei jedem Monopol, der durch da- Be- dürfniß und da- tägliche Leben selbst geschaffene Maßstab ver nichtet, der im Verhältnisse zwischen Geber und Nehmer den wahr haft angemessenen und entsprechenden Werth deS Objectes feststellt, vielmehr erlangt dadurch der Verkäufer die Macht, allein und nach seinem eigenen, freibeliebten und willkürlichen Ermessen den Preis der Waare zu bestimmen, deren der Abkäufer unumgänglich noth- wendig bedarf. Ein derartiges Verhältniß ist unvereinbar mit der Gestaltung unserer bürgerlichen Verhältnisse; unerträglich aber ist es, sobald es einen Gegenstand betrifft, der in Wahrheit und in der ausgedehntesten Maße zum unentbehrlichen Bedarfe deS Ver kehres gehört. Wie daher als unvereinbar mit unseren socialen Zuständen die Monopole sich darstellen, und als unvereinbar auch von unserer Gesetzgebung anerkannt sind, indem diese selbst der monopolartigen Ausbeutung der eignen freien Erfindungen einm kurzbemessenen Termin als Gränzr gesetzt hat, so müssen wir gleiche Rücksicht auch als maßgebend bezeichnen gegenüber dem Gewerbe des Herrn L. Die- sind die Gründe, welche eine Maßnahme gegm das in Frage gezogene Verfahren de- Herm L. gebieten, die wir unpar teiisch und leidenschaftslos darzulegen uns bestrebt haben. Dies letztere vermochten wir, weil wir durch jenes Verfahren weder ver letzt noch bedroht sind. Der Zweck dieses Aussatzes ist vielmehr lediglich, im allgemeinen Interesse zu wirken und unsere Behörde^