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und Anzeiger. ^ 104. Sonnabend den 14. April. 1855. Bekanntmachung. ES soll die Restauration des Burgkellerß am Naschmarkte nebst der dazu gehörigen im Commungebäude Nr. 31V in der Reichsstraße 2 Treppen hoch befindlichen Wohnung vom 1. September d. I. an auf drei, nach Befinden mehrere Jahre, unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder anderen Verfügung, an den Meistbietenden ver pachtet werden. Pachtlustige haben sich daher. den GO. April d. I. Vormittags 1> Uhr bei der Rathsstube zu melden, ihre Gebote zu thun und weiterer Resolution sich zu gewärtigen. Leipzig, den 4 April 1855. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Landtagsmittheilungen. 34. Sitzung der zweiten Kammer am 12. April. Die zweite. Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Be- rathung deS Ausgabebudget- für da- Departement der Finanzen begönnen. Die heul« zur Erledigung gelangten Positionen desselben sind sämmtlich in der von der Staatsregierung postulirten Höhe, bewilligt worden. Außerdem hat die Kammer u. A. in Hinblick auf die in de« Ministerien der Justiz »nd der Finanzen bestehende Einrichtung, daß gewissen Kategorien von Beamten die StaatS- bienereigenschast nicht mehr ettheilt wird, beschlossen, die StaatS- regdrung zu ersuchen, in sorgfältige Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht bl« Pensionsberechtigung in ähnlichen Kategorien stehender Anterbeamten sämmtlicher Ministerien für die Zukunft, zur Min derung der Pensionslast, zu beschränken sei, und daS Crgebniß der nächsten Ständeversammlung vorzulegen. Kirchliches. Trotz der vielen Stimmen, die sich im letzten Jahr« gegen die neu eingeföhrte Sitte exclusiver, sogenannter „vornehmer" Confir- mationen erhoben, hat, dem Vernehmen nach, wenigstens in der Nicolaikirche, doch auch in diesem Jahre wieder eine solche statt gefunden. ES war aber diesmal durch die zweckmäßige Einrichtung zweier öffentlicher EinsegnungStage selbst der Grund der Ueber- füllung «eggefallen, der in den letzteren Jahren allein eine Tren nung der Kinder, wenigsten- in etwa- entschuldigen mochte. Gegen diesen Uebelstand ist aber jetzt, wie gesagt, vorgebeugt, und wodurch läßt sich nunmehr die standeSmäßige Trennung der Confirmanden rechtfettigen ln einer Religion, die Gleichheit Aller vor Gott von dm Kanzeln predigt? — Wenn auS unS unbekannten Rücksichten die Herren Geistlichen nun einmal, wie eS scheint, an dieser Ein richtung festhatten «olle», so appelliren wir an die verehrte Kirchen - Jnspectio« unserer Stadt, damit diese Sorge tragen möge, daß in solcher Weise ferner kein Lergernlß mehr gegebm werde! —z. Nachschrift. Dieselbe Anaelegenheit ist im verflossenen Jahre um dieselbe Zelt in diesem Blatte zur Sprache gekommen, und auch damals wollte man die Schuld daran, daß Privatconfirmationen stattfänden (wenn hier überhaupt von einer Schuld die Rede sein kann), der Geistlichkeit deimessm. Man wird sich erinnern, da- wir schon damal- Aufklärung in die Sache zu dringm suchten, wa- uns jedoch nickt gelungen zu sein scheint. Darum gehen wir nochmals hierauf em, nachdem wir un- genau davon unterrichtet haben, wa- feitdttu in Betreff der Beibehaltung oder Abstellung der Privat- geschehe« ist. ^ Di« Herren Geistlichen haben schon längst den Wunsch gehakt, die Privatconfirmationen abstellen zu können, einmal, damit sie sich von dem Verdachte befreiten, als verfolgten sie dabei gewinnsüchtige Zwecke, welche ihnm doch von der Verdächtigungssucht untergeschoben werden, und sodann, weil es ihnen lieber sein muß, alle zu Con- firrNtrende ganz gleich behandeln zu können. Weil sie aber nicht im Stande waren, die Uedelßäude, welche bei der zu großen Menge der Eonfirmanden, soll der feierliche Act an einem Tage geschehen, abzustellen, und weil sie in keiner Weise berechtigt waren, die Bitten solcher Aeltern, welche sich mit ihren Kindern nicht in ein so un anständiges Gedränge mischen wollen, als im vorigen Jahre statt gefunden hat, zurückzuweisen, mußten sie Privatconfirmationen stattfinden lassen. . Um sich nun aber nicht wiederholt ähnlichen Redereien auSzu- setzen, welchen sie im verflossenen Jahre preiSgegeben gewesen sind, haben sich die Herren Geistlichen der Nicolaikirche einige Zeit vor Ostern an die Kirchen - Inspektion mit der Bitte gewendet, „e- möge ihnen gestattet werden, die Confirmation an zwei Tagen sPalmarum und TagS darauf am Montaae) vornehmen und die Gesuche um Privatconfirmation ganz abweisen zu dürfen". Darauf hat die Kirchen - Inspektion zwar genehmigt, daß die öffentliche Confirmation an zwei Tagen (den obgenannten) geschehen dürfe, zugleich aber angeordnet, daß Gesuche um Privatconfirmation nicht zurückgewiesen werden dürften, weil zur Zeit ein gesetzliches Verbot dagegen nicht existire. Auf diese Anordnung der Kirchen-Inspektion sind zwei Tage zur öffentlichen Confirmation festgestellt, eS sind aber auch Anträge auf Privatconfirmation angenommen worden. Als die Beschlußfassung der Kirchen - Inspektion zur Kenntniß deS hiesigen Herrn Superintendenten (welcher sich zeitweilig auf dem Landtage in Dresden befunden) gekommen, hat derselbe gegen den Beschluß, daß am Montage nach Palmarum ebenfall- Co»- firmation stattfinden solle, Protest eingelegt, und ist darauf die Entscheidung der Frage der Vorgesetzten oberen kirchlichen Behörde, der hohen KreiSdirection, vorgelegt worden, worauf diese entschieden hat: „daß de-Protestes ungeachtet die Confirmation an zwei auf einander folgenden Taaen erfolgen, daß aber alle Gesuche um Privatconfirmation zurückgewiesen werden sollten". Weil jedoch diese hohe Verordnung erst wenige Tage vor Ostrm elngegangen, und daher die auf die Anordnung der Kirchen-Jnspection bereit- angenommene Privatconfirmation ohne ärgerliche Störung nicht mehr abzustellen gewesen ist, haben die Herren Geistlichen der Nicolaikirche erklärt, daß sie sich zwar gern der Verordnung der hohen KreiSdirection unterwerfen wollten, zumal eS lhnen lieber sek, e- fänden künftig Privatconfirmationen nicht mehr statt, daß sie aber bitte« müßte«, die- Mal noch die auf Anordnung der Kirchen-