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<38 amt, jedoch vorbehältlich der Theilnabme an den Plenar sitzungen deS Raths, und 7) auf Verleihung von Sitz und Stimme im PolizeicoUegium an den bereits angestellten sowohl als an den noch anzu stellenden Assessor für die von denselben zu bearbeitenden An gelegenheiten. Wir sind mit diesen Anträgen allenthalben einverstanden, so daß mit dem Uebergange der Preßpolizei an das Polizeiamt die Bürger- und Schutzsachen von uns übernommen werden sollen. ES bleibt jedoch weiterer Erwägung Vorbehalten, in wie weit letz tere- ohne Vermehrung der dermaligen Zahl der besoldeten Raths mitglieder durchgeführt werden kann. Da übrigens mit dem Eintritt der auf Antrag des Polizei amteS von uns beschlossenen Vermehrung der Arbeitskräfte dcs Erstem nicht nur die Kräfte des PolizeidirectorS, sondern auch die unsere- Deputirten zum Polizeiamte vollständig und ausschließlich für diese- werden in Anspruch genommen werden, so dürfen wir hoffen, daß unsere Bitte, die jährlichen Gehakte deS Dirigenten de- PolizeiamteS mit 2200 Thlr. und unseres Deputirten zur Zeit mit 1600 Thlr. ganz auf das Budget des PolizeiamteS bringen zu dürfen, bei der Staatsregierung Gewährung finden werde. Denn jetzt werden diese Gehalte dem nur gedachten Budget nur mit 1541 Thlr. 20 Ngr., der Stadtcasse aber mit 2258 Thlr. 10 Ngr. zur Last geschrieben. Für die Stadtcasse ist dies in sofern von Wichtigkeit, als der Staat zu den Kosten des PolizeiamteS und des CriminalamreS bekanntlich den eilften Theil beizutragen hat. Endlich dürfen wir nicht unerwähnt lassen, daß mit dem künf tigen Uebergange der Bürger- und Schutzsachen an uns die Über weisung deS dafür mit einem jährlichen Gehalt von 400 Thlr. angestellten Registrator- an unsere Expedition eintreten und mithin um diese Summe da- dermalige Budget des PolizeiamteS sich verringern wird. Auch bemerken wir noch nachträglich, daß unter dem für die CriminalamtSdiener berechneten Aufwande die Beklei dungSkosten eben so wenig begriffen sind, al- dies oben bei den Polizeidienern der Fall ist, diese Kosten aber jährlich für jeden solchen Diener einschließlich der Corporate c» 19 Thlr. betragen. Wir ersuchen nun die Herren Stadtverordneten um Ihre Zu stimmung zu unfern obigen Beschlüssen, so weit sie 1) die Vermehrung der Arbeitskräfte des Polizeiamtes unter Ver leihung von Sitz und Stimme im PolizeicoUegium an den bereits angestellten sowohl als an den noch anzustellenden Assessor für die von denselben zu bearbeitenden Angelegen heiten, so wie den mit jener Vermehrung und einigen Ge haltszulagen verbundenen jährlichen Aufwand von 13,576 Thlr. mit Einschluß der darunter nicht begriffenen Bekleidm.gskosten für die vier neuen Corporate und für die 20 neuen Diener von cires 19 Thlr. jährlich für den Mann, 2) die Verwendung der angegebenen Lokalitäten des vormals Stleglitzschen HauseS für das Landgericht, 3) die Einrichtungskosten für die dem Landgericht und dem Criminalamte bestimmten Lokalitäten im Betrage von rer>p. 3643 Thlr. 22 Ngr. 4 Pf. und 883 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf., 4) die Anstellung drei neuer Diener beim Landgericht und den dadurch bedingten jährlichen Mehraufwand von 506 Thlr., 5) die Ucberlassung freier Wohnung nebst Beleuchtung und Hei zung im vormalS Stieglitzschen Hause an einen mit den Obliegenheiten deS Hausmanns zu betrauenden Diener des Landgericht-, 6) die Anstellung von vier neuen Dienern für das Criminalamt, 7) die veränderte Etatisirung der Wochenlöhne der Criminal amtSdiener durch Feststellung auf 4 Thlr. — Ngr. für 1 Diener und je 3 „ 20 „ „ 2 „ Diener und auf je 5 „ 10 „ für die übrigen Diener, neben den eire» 19 Thlr. jährlich betragenden Bekleidungs kosten für den Mann, 8) die Verwendung der Communalgardenwache für da- Polizei amt, die Einrichtung der Lokalitäten der Chalsenträger für die Communalgarde, so wie die theilweise Verwendung der an die Herren Peter HendrichS und Grah vermletheten Lo kalitäten für die Chaisenträger, nicht minder die dadurch und durch die sonstigen baulichen Einrichtungen für das Polizei amt entstehenden Kosten im Betrage von 2725 Thlr. 5 Ngr. 3 Pf. betreff«, und bitten um die möglichste Beschleunigung Ihrer Erklärung wegen der in Bezug auf den Uebergang der Preßpolizei an da- Polizei amt auf den 1. Januar nächsten Jahre- festgesetzten Frist. Mit vollkommenster Hochachtung unterzeichnet Leipzig, den 30. Oktober 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger." Es war über diese Vorlage folgender Bericht abgcfaßt worden: In Gemäßheit einer Verordnung deS Königlichen MinisteriumS deS Innern, daß der bis jetzt in Leipzig gesetzlich und zwar in Folge der Verordnung vom 15. Mä»z 1851 mit Genehmigung d-S genannten Ministeriums stattsindende Ausnahmezustand in Wegfall komme, nach welchem die Preßpolizei nicht vom Poli zeiamte, sondern vom Stadtrathe verwaltet wird, hat da- Polizeiamt wegen der künftig von ihm zu besorgenden Hand habung der Preßpolizei, weiter aber auch, weit e- auf dem Punkte angekommen sei, wo alle Zweige seiner GefchäftSthätig- keit eine- bedeutenden Zusatz,- von Kräften bedürften, ja einzelne neue Einrichtungen sich nicht länger zmückweisen ließen, wegen Mehrung seiner Arbeitskräfte und wegen G.Währung eines räumlicheren Polizeigcbäudes Vorschläge an den Stadtrath ge bracht. Diese Vorschläge sind von Letzterem geprüft, beziehent lich unter Abänderungen zu Beschlüssen erhoben und in der Mittheilung vom 30. Oktober v. I. zur Kenntniß der Stadt verordneten gebracht worden. Der Umstand, daß die erwähnte Mitteilung des Stadt- rathS sammt Beifugen dem Drucke übergeben wurde, damit sie jedem einzelnen Mitglieds zugänglicher sei, und daß hierüber der Zeitpunkt kam, zu welchem eine theilweise Erneuerung de- Stadt- verordnetenkölpers, so wie ein möglicher Wechsel in den Aus schüssen disselben in Gewißheit stand, verhinderte dis jetzt das Gelangen der betreffenden Mittheilung de-Stadtrathe- zur Be- rathung und Beschlußfassung Seiten der Gesammtheit der Stadt verordneten um so gerechtfertigter, als bei der großen Wichtig keit deS Gegenstandes, um welchen eS sich handelt, eine genaue und gewissenhafte Erwägung und Prüfung der Vorlage nicht nur als räthlich, sondern auch als unbedingt nothwendig sich aufdrängte. Die Ausschüsse zum Verfassungswesen und zum Polizeiamte, welchen die Sache überwiesen wurde, haben sich einer solchen genauen und gewissenhaften Prüfung der Vorlagen de- Stadt- rathS unterzogen, und auf Grund dieser Prüfung den einstim migen Beschluß gefaßt, folgenden Gesammtantrag den Stadtverordneten zu empfehlen: „DaS Stadtverordneten-Collegium verkennt nicht die Noth- wendigkeit einer Erweiterung und Umgestaltung de- Polizei amtes und ist bereit, zu einer solchen die Hand zu bieten, hält jedoch den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet hierzu, da die beabsichtigten Aenderungen für jetzt nur durch eine räumliche Verlegung mehrerer städtischer Gerichtsbe hörden zu ermöglichen sind, die hierdurch für die Stadt casse entstehenden bedeutenden Ausgaben aber wegen be nähe bevorstehenden Uebergange- der gesammten Gerichts barkeit an den Staat völlig nutzlos aufgewendet werden würden. In Erwägung dessen, so wie in fernerer Er wägung, daß der von der Königlichen Staatsregierung ge forderte Uebergang der Preßpolizei auf das Polizeiamt eben falls von Beschaffung neuer Räumlichkeiten abhängt und dies mit der votgeschlagenen Umgestaltung dl- PolizeiamteS überhaupt in engster Verbindung steht; in Erwägung, daß die bisherige Verwaltung der Preßpolizei durch den Stadt rath, so viel dem Stadtverordneten-Collegium bekannt ist, der Staatsregierung zu keinerlei Unzufriedenheit Anlaß ge geben hat, und daß in tz 2 der Verordnung vom 15. Marz 1851 eine ausnahmsweise Ueberlassung diese- Geschäfts zweige- an die Wohlfahrt-polizeibehörde „auS besonderen Gründen", die in Leipzig jedenfalls vorhanden sind, ge stattet ist — beschließt da- Stadtverordneten-Collegium: von einer endgiltigen Genehmigung der in der Mittheilung de- Stadtrathe- vom 30. Oktober 1854 geforderten Ein richtungen und Verwilligungen für jetzt abzusehen, da gegen an den Stadtrath da- Gesuch zu richten. Derselbe möge bei der Königl. StaatSregierung, unter Darlegung aller Verhältnisse und unter Bezugnahme auf den gegenwärtigen Beschluß der Stadtverordneten, anderweite dringende Vorstellung dahin erheben, daß die bisherige Einrichtung de- PolizeiamteS, so wk