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7V ^ 270. Anze i g e r. DorruerBtag den 27. September. 1855. Bekanntmachung, -Le N««eldung «euer Schüler Ln -Le vereLnigte SkathS- und Wendler'sche Uretschule, so wie ln -Le Schule de- Arbeit-Haufe- für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältem und Bormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pfleg- befohlenen in die VereLnigte Akaths- und Wendler'sche Kreifchule oder in die Schule de- ArbeitS- haufe- für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an biS spätestens den BV September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder - Einnahme persönlich anzubnngen und die ihnen vorzulegenden Fragen voll ständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über daß Alter des anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schuhpocken mit Erfolg ringeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Roch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden können, welche nächste Ostern das 7. Lebensjahr erreichen und das 8. nicht überschritten haben und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung der Gefache wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaße erfolge». Leipzig, de» 24. Juli 1855 De» Math be» Stadt Leipzig - Verven^ ", Ver « teth « n g. Er soll das in j dem ftchenanntt» alten Waaaegebäude in der Kathannenstraße befindliche, dermalen an Herrn Linne»ann (Bodecher L Eochp.) vermietbare Gewölbe nebst Zimmer darüber von Ostern 1856 ab anderweitig auf drei und nach Befinden auf mehrere Jab« uüttelft MeiLgebots vrrmiethet werden, und ist hierzu der BS. September d. I. terminlich anberannet worden Mietbluftige haben sich daher gedachten Lage- stütz um 11 Uhr bei der Rathßstube anzumelden, ihre Gebote zu tbu» und sich sodann weiterer Resolution , wobei sich der Stadtrath die Auswahl unter den Lrcitanten, so wie jede sonstige freie Beriüauna vorbebält. ru aewärtiaen. kripzig, dm 2V. SrPtemvn I8S»/ De» Rath» der Stadt Leipzig Finanzdepatatio«. - - «1 k »» « Da« Leipziger Waisen- und Torrrclion»ha«s in engster ^ > i Verbindung. (Eiagesendet von eine« Meßstenüm.) Wenn jeder FamSeuvater die Derpflichttmge« -ege« seine Familie genau -mnee UNb sie eben so gewissenhaft ausführte, dann stände eg sicher nicht Mßiü um seine Famltt«, sondern um di« ganz« Wett gut. DaS Vorbild der Aetter» ist die Grundlage zur Erziehung der Mud»/ »ud ist es sicher zu den geößom Settenheiteu zu rechnen, HM Wecht» AlOeou gute Kinder erziehe«) als- da< Beispiel ist es, W» auf das jugendliche Gemülh am «ehosten Einfluß übt, und Wshild' muß es der Aetteru größte Sorge sei», da- Kind vor schloch- «wBesspielen zu hüten; es Ist -lest Aufgabe selbst für gute «el ften schwer. Wen« wir nun für Aeltern diese Pflichten gegen ihr« eigene« Kinda -roß nennen, so «Achten wir die Pflichten derjenigen, wel chen fremde Kinder zur Erziehung anoertrant find, als «och größer bezeichnen. Ob aber diese überall als solch« anerkannt und mir der pfiichtmäßige« Gewlffenhastigkett au-geführt werde«, möchten wir »euiastens theilweise bezweistln. Es ist detz Besuch de- hiesigen Waisenhauses, welcher uns zu diesem Artikel dringttchst veranlaßt, und welcher Wmscheustevnd könnte mit Gleichartigkeit eine ^Anstatt zur Erzlehrmg der Wassm devachom- ueden welcher i« engster Verbind«»- ei» Toweetionshims . sich befindet. Es muß erwartet werbe«, daß Anlagen wie diese mit ganz besonderer Ueberlegung geschehe« sei» müsse«, denn os ist di« eine Anstalt so wichtig als die andere. Es dürste wohl von Werth sein, die gewichtigen Gründe kennen zu lerne», aus welche« »a» eine Anstatt zur Erziehung solcher Kinder mit einer Anstalt zur Bestrafung leichtsinniger und lüderlicher Menschen so enge verbin det, daß beide ei« Local zur Wäsche, also gemeinsam gehalten, be sitze», beide eine Küche habe«, die ebenfalls gleichzeitig benutzt wird und beide, wen« auch jedes einen besonder« großen Hostaum, diese beiden aber doch durch einen großen Gang verbunden und der Hof de- Waisenhauses van den Sträflingen jeder Zeit betreten wird, indem auf diesem Hofe fich Räume befinden, in welche« die Sträf linge aib eiten müssen. Hat man geglaubt, die Jugend vor Verbrechen dadurch zu schütze», daß man ihr die Gesellschaft derselbe« so nahe führte, -Vkt hat man geglaubt, die Sträflinge zu bessern, indem man sie mit dem Bilde der unschuldige» Jugend so nahe 1« Berührung brach-ek Da« hieße aber wahrlich ei» eigene- Bild von der Erziehung der Jugmd und der Besserung der Eozoertiouer sich machen. At es nach unserer Auffassung schon ein Büberd für dag jugendliche Gemüth, wenn Aastätrm znr Erziehung der Kinder fich in den Ringmauern einer große« Stadt befinden, denn diese gehören hinaug in Gottes strie Natur — dort muß Körper und Geist gepflegt Werbin, bis ü« fester Grund gelegt ist, bi- sich ein r«istr VÜsiaNd