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29 kurz Alles das im Auge zu behalten und zu berücksichtigen, was die Sicherstellung und Gewähr des Bahn- eigenthumes gefährden könnte, wozu er durch den häufigen Verkehr mit den Parteien und durch Information in den Gemeinde- und Grundbuchs-Aemtern sich die Eignung erwerben muss. b) Der Dienst im Centrale, Die Leitung des auswärtigen Dienstes im Allgemeinen, sowie die Prüfung und Ratification der auf den Linien durch die Bauabtheilungen getroffenen Abschlüsse, nach ökonomischer und juri stischer Richtung, sodann die Führung der Expropriations-Processe, die Vormerkung und arehivalische Behandlung der erworbenen Grundstücke und Rechtstitel, endlich die Anweisung der Zahlungen, die Evidenzhaltung der aufgeAvendeten Kosten erfolgt durch die betreffende Abtheilung der Baudirection, Avelche aus einem Techniker als Vorstand, aus einem Rechtsconsulenten, einem in Wirthschafts- und Steuer - Angelegenheiten kundigen Referenten, einem Geometer und dem nöthigen Concepts- und Kanzlei-Personale besteht. Nach Beendigung der Abrechnung besorgt die Grundeinlösungs-Abtheilung die gemeindeweise Abschreibung und RückA r ergütung der Steuern des erworbenen Eigenthumes, welche bis dahin A r on den früheren Eigentümern geleistet werden mussten, die Austragung des Bahnbesitzes in den öffentlichen Büchern aus dem früheren Besitz, und gleichzeitig die Anlage eines gesellschaftlichen Grundbuches, die E\idenzhaltung der Steuer-Ergiebigkeiten und die fortlaufende statistische Nach weisung über die erzielten Resultate. Für die Thätigkeit und den Wirkungskreis der einzelnen fachlichen Organe sind ausführliche Instructionen verfasst, welche dem ganzen Apparate einen präcisen, sicher \md ökonomisch wirkenden Gang verleihen sollen. Zur besonderen Pflicht Avar durchaus die rasche Zahlung der contrahirten Grundeinlösungs- Schillinge an die Parteien gemacht, wodurch das Erwerbsgeschäft wesentlich gefördert wurde. Zu diesem Behufe musste aber auf die A-orhandenen gesetzlichen Bedenken gegen Baarzahlungen keine allzugrosse Rücksicht genommen, sondern die Sicherstellung des gesellschaftlich erAvorbenen Besitzes für die Zukunft durch eine vollständige Kenntniss und Vertrautheit mit den contrahirenden Parteien und deren Besitzobjecten gewonnen werden. Desshalb wurde die Eintheilung der ganzen einzulösenden Strecke nach den Bauabtheilungen (von durchschnittlich 6 Meilen Länge) und Uebergabe je eines solchen Bezirkes an einen Commissär zur Regel gemacht, wobei die allgemeine persönliche Eignung des Commissärs als Oekonomen zur Erhebung der wirklichen Werthe und seine für die kurze Strecke in kurzer Zeit erAvorbene Vertrautheit mit den localen Verhältnissen, nicht minder endlich der praktische Blick des bauleitenden Ingenieurs, AA'elcher die ganze Gebahrung begleitete, eine vollkommen ratio nelle Auffassung der Geschäfte und sichere Durchführung im gleichen Sinne ermöglichte. So ist es gelungen, dass der Bau fast niemals auf denVollzug des Grunderwerbes Avarten musste und dass schon 1 Jahr nach der gänzlichen Inbetriebsetzung die Vermarkung vollständig durchge führt ist, die Katasterpläne der Bahn angefertigt und autografisch vervielfältigt sind, und von den nahezu 8000 Parteien, mit denen in Sachen der Grundeinlösung verhandelt worden ist, 90°/ 0 voll ständig befriedigt sind, ausnahmslos aber die Grundtheilung für die ganze Strecke im Zuge ist, ein Theil der bücherlichen Abschreibung schon vollendet und sämmtliclie Besitztitel archiA'alisch geord net und A r erzeichnet sind. Von den für die Dienstzweige der Grundeinlösung geltenden Ausführungs-Instructionen Averden erwähnt: 1. die Instruction, betreffend die zum Behufe der Grundeinlösung durch die techni schen Organe vorzunehmenden Arbeiten; 2. die Instruction, betreffend die Vermessungs- und Vermar kungs-Arbeiten ; 3. die Instruction, betreffend die Behandlung und Vorlage der Grundeinlösungs- Elaborate; 4. Allgemeine Instruction für die Grundeinlösungs-Commissäre. Bei der Grundeinlösung wurden die in nachstehender Tabelle verzeiclmeten Durchschnittspreise erzielt: