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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabmstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Avzeigev-Aunahme in dec Expedition bis spätestens Freitags nachmittag« » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinsinferate müssen bis Freitags nachmittags 8 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebm werden. 11 Sonnabend, den 20. März ISIS Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rü, , Sonnabend, den 27. März ISIS, im hiesigen Rathause Zeit vom 29. März bis 25. April 1915 an die Haus- «gäbe der alten Brotmartenreste I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr ^ im Meldeamt 101—200 1—2 201—300 2-3 H. Bezirks 301—400 12—1 t 401—500 nachm. 1—2 : im Meldeamt 501—600 2-3 / m. Bezirks * 601-700 701—800 801—900 mittags nachm. - 12—1 1—2 2-3 j im Sparkassen- IV. Bezirks 901—1000 mittags 12-1 s im Gemeindekassen- 1001—1100 nachm. >« 1—2 „ / zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- fraum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder könnm Brotkarten nicht ausgehändigt werdm. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brottarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werdm ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Reichenbrand. am 20 März 1915. Der Gemelndevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß für die hiesige Gemeindekasse ab 15. Marz 1915 die Geschäftszeit folgende ist: Vormittags 8—12 Uhr, nachmittags 2—5 Uhr und Sonnabends durchgehend von 8—2 Uhr. Reichenbrand, am 13. März 1915.Der Gemeindevorstand. Schule zu Siegmar. Prüfungsordnung für Ostern 1S15. Montag, den 22. März. Vormittags 8—8" Ahr Klasse 4a Katechismus ., g"—9" , „1b Naturgeschichte 9"—9" .. „ 5s Bibl. Geschichte .. 9"—10" „ ., 3b Geschichte .. 10"—10" „ „ 6a Heimatkunde „ 10"—11" .. .. 2 Deutsch Nachmittags 2—2" Uhr Klasse 8a Anschauung. Lesen ., 2"—3" „ „ 7b Anschauung, Lesen .. 3'°—3" .. 7a Anschauung, Lesm „ 3"—4" „ ., 8b Anschauung, Lesen .. ab 4" Uhr Stngm des Schulchores. Dienstag, den SS. März. Vormittags 9—9" Uhr Klasse 3a Bibelkunde „ 9"—10" „ „1s Naturlehre „ 10"—10" „ „6b Heimatkunde „ 10"-11" „ .„ 4b Deutsch .. 11"—11" .. „ 5b Bibl. Geschichte i. V. Herr Wahl. „ Oberl. Krause. .. Seidel. „ Berckmüller. „ Wetzel. « Hunger. Herr Wahl. „ Hunger. „ Härtig. i. D. Direktor Spindler. Herr Wetzel. „ Seidel. .. Berckmüller. „ Wahl. .. Härtig. Anmerkungen: 1. Die Prüfungen werdm im Schulsaale abgehalten. In allen Vottsschulllassen findet Gesang und Hersagen statt. 2. Während der Prüfungstage sind die Nadelarbeiten in Nr. 2, die schriftlichen Arbeiten in Nr. 4, die Zeichnungen in Nr. 5 und 6» die Arbeiten und Versuche im Sinne der sogenanntm Arbeits schule (soweit sie sich dies Jahr durchführen ließen) auf dem Sange de» 1. Obergeschosse« ausgestellt. Die Ausstellung ist auch Dienstag von 3—S Uhr geöffnet. Fremde Kinder habm keinen Zutritt. 3. Die feierliche Entlassung der Konfirmanden findet Freitag, deu 26. Marz vormittag» 10 Uhr in der Turnhalle statt 4. Die Aufnahme der Kinder, die Ostern 1915 schulpflichtig werden, findet Montag, den 12. April nachmittag» 2 Uhr statt. 5. Ostern 1915 in die Fortbildungsschule eintretende Schüler haben sich Montag, den 12. April nachmittags 2" Uhr im Amtszimmer des Direktors anzumeldm. Schulentlassu-mszeugnis ist mitzu- bringen. Zum Besuche der Prüfungen und Ausstellungen, sowie zur Teilnahme an der Entlassungsfeier ladet die p. 1. Behörden, Eltern unserer Schüler und Freunde der Schule zugleich auch im Namm des Lehrerkollegiums ergebmst ein «„mar. 19. MSN ISIS. Schuldirektor Spindler. Siegmar. Weidttche Jugendpflege betreffend. Der Ortsausschuß für Jugendpflege hat beschlossen, sich auch der weiblichen Jugend anzunehmen. Deshalb soll ihr ab 16. d. M. allwöchentlich Dienstag» von 8—Vs 10 Uhr das Lesezimmer zur Der- fügung stehm. Die Besucherinnen dürfm alle vorhandenen Bücher, Spiele und Zeitschriften benutzen. Sie könnm also lesm, spielen, singen, sich unterhalten und arbeiten. Es wird erwartet, daß jedes junge Mädchen eine Handarbeit mitbringt. Damm der Frauenvereine werdm ihnen im Nähen, Stricken und Sticken rc. mit Rat und Tat zur Seite stehm. Wir laden hiermit Siegmars weibliche Fugend aller Stände ein, die Dienstags Abmde fleißig zu besuchen. Siegmar, 10. März 1915. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldir. Spindler. 1. Vors. Ärandvevficherungsbetträge. Am I. Aprll d. I. sind die BraudverficherungsbettrSge auf den 1. Termin 1915 mit 1 Pfg. von jeder Dersicherungseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeiträge und mit 1H Pfg. für maschi- nelle Betriebsgegenstände fällig. Mit diesem Termin wird die Reichsstempelabgabe für denselbm Zeitraum, für den die Brand- versicherungs-Beiträge zu entrichten sind, mit erhoben. Gleichzeitig sind die Brandversicherungs-Beiträge für den nicht erhobmm Oktobertermin 1914 mit Vi Pfg- für die Einheit und die Reichsstempelabgabe auf die Zeit vom 1. Juli bis mit 31. Dezember 1914 nachzuzahlen und werdm mit dem Apriltermin 1916 mit erhoben. Der Gemelndevorstand zu Ravenstein, am 18. März 1916. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Gemeindekassierer Herr Franz Emil Oertel als 3. Stellvertreter des Standesbeamten für dm Standesamtsbezirk Siegmar am 15. d. M. von der Königlichen Amtshauptmannschaft Ehemnitz in Pflicht gmommen wordm ist. Siegmar, am 20. März 1915. Der Gemeindevorftand. Schule zu Rabenstein. Mit Rücksicht auf die durch dm Krieg geschaffenen Verhältnisse sollm dieses Fahr die Oster- Prüfungen ausfallm. Die Erziehungspfltchtigen unserer Schuljugend erhalten jedoch die Erlaubnis zum Besuche des Unterrichts am 23. Marz. Die Besucher habm sich in die in jedem Unterrichts, zimmer ausliegende Liste einzutragm. Die Zeichnungen, Nadel- und Bastelarbetten sind vom 21. bis mit 23. März in der Turn halle ausgestellt — Eingang Ritterstraße. Die feierliche Entlassung der Fortbildungsschüler findet Montag, den 22. März, die der abgehenden Knaben und Mädchen Freitag, dm 26. März, vorm. 9 Uhr statt. Im Namm der Lehrerschaft ladet ergebmst ein Rabenstein, den 8. März 1915. Direktor Steinbrück, Ortsschulinspektor. Einladung. Ach W» ilid BgsiMMlsWMiig für Rabenstein und Rottluff Sonntag Judica, 21. März, nachmittags 4 Uhr im Weißen Adler. Belehrungen und erprobte Ratschläge zur Volksernahrung und Volksküche im Kriege durch Fräulein Trübenbach, Wohnungspflegerin, und Fräulein Schmidt» Leiterin der haushaltschule in Meinersdorf. Alle Frauen und Jungfrauen der Kirchfahrt werden hierzu herzlich und dringend eingeladen. I. A.: Weidauer, Pf. Kriegsfürsorge Rottluff. Die Empfängerinnen von Reichs- und Bezirks-FamilienunterstÜtzungen werdm erneut ersucht, zur Entgegennahme der Unterstützungsbetrage zu dm ihnm durch schriftliche Anweisungen vom 16. Februar d. I. bekannt gegebenen Zetten pünktlich im Gemeindeamte — Kassenzimmer — zu erscheinen. Durch Säumigkeit mtstehmde Nachteile haben sich die Empfängerinnen selbst zuzu schreiben. Ausnahmm sind nach wie vor nur zulässig, wmn sie von dem Unterzeichneten zugestanden find. Die genaue Beachtung dieser erneuten Aufforderung ist wegen geregelter Geschaftsabwicke- lang und Arbeitszeitersparnis bei der Gemeindeverwaltung unbedingt erforderlich. Rottluff, am 19. März 1915.Der Gemeindevorftand. Beamten-Berpstichtung. Herr Georg Arthur Kunze, bisher Gemeindeamtshilfsarbeiter in Wahren, ist heute als Gemeinde-Expedient in Pflicht genommm worden. Rottluff, am 17. März 1915. Der Gemeindevorftand. Revision der Grundstücksschleusen usw. Nach §8 5 und 7 des hiesigen Beschleusungs- usw. Ortsgesetzes sind die Grundstücksbesitzer ver- pflichtet, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Unterhaltung der Sammelgruben, Schlamm- fange und Grundstücksschleusen besorgt zu sein, andernfalls die Gemeindeverwaltung die notwendigen Arbettm und Herstellung auf kosten der Säumigen ausführen lassen kann. Indem die Grundstücksbesitzer an diese ihnm obliegende Verpflichtung besonders erinnert werdm, wird ihnen bekannt gegeben, daß vom 19. April d. I. ab eine Revision der Grundstücksschleufen usw. Rottluff, am 15. März 1915.Der Gemeindevorstand. Gemeindeverwaltungs-Geschäftszeit. Zur allgemeinen Kenntnis wird wiederholt gebracht, daß die Geschäftszeit der hiesigm Gemeinde verwaltung für den öffentlichen Verkehr bis auf weiteres auf werktags vormittags von 8 bis i/zl Uhr festgesetzt wordm ist. In den Nachmittags-Geschäftsstunden werden nur besondersdringliche Angelegenheiten erledigt. Rottluff, am 16. März 1915. Der Gemeindevorftand. Standesamts-Geschäftszeit. Zur allgemeinen Kenntnis wird gebracht, daß die Geschäftszeit des hiesigm Standesamtes bis auf weiteres auf werktags vormittags von »« bis >/,1 Uhr festgesetzt wordm ist. Für Aufgebot-oerhanKIungen wird nach wie oor vorherige Anmeldung empfohlen. Rottluff, am IS. Mär, 1918.Der Standesbeamte. Der Gemeindevorftand. Auskunft und Fürsorge für Lungenleidende. Zur Kenntnis der hiesigm Einwohnerschaft wird wiederholt gebracht, daß auf Grund der Mit- gliedschaft der Gemeinde Rottluff bei dem Vereine zur Bekämpfung der Schwindsucht in Ehemnitz unbemittelte Einwohner berechtigt sind, die von dem genannten Vereine unterhaltene Auskunft»- und Fürsorgeftelle für Lungenkranke in Ehemnitz» Theaterstraße Nr. 9 (Eingang von der Weber- straße) unentgeltlich zu benutzen Dorlselbst werden Dienstags, Freitags und Sonnabends nachmittags von V,5 bis Vr? Uhr Beratungsstunden abgehalten. Rottluff, am 15. März 1915. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 17. März 1915. Die Gemeindevorstände. Getreide-Ausdrusch. Alle Besitzer von Getreide werden hiermit aufgefordert, noch unausgedrwchmes Getreide nun- mehr spätesten- bi- End. März ,9,5 »a-Mdrefch«». Znwtderhandlnngen worden nach 8 44 der Aeich-kanzler-Bekanntmachung oom 28. Januar IglS über dm Verkehr mit Brotgetreide und Mehl mit Gefängnis bi- zu 8 Monaim oder mit Geldstrafe bis zu 1800 Mark bestraft. Chemnitz, dm 18. März 1918. Dir «SnigNehe Amtohanptmannfchaft.