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10506 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 214, 15. September 1910. Lublinski, Samuel, Die Entstehung des Christentums aus der antiken Kultur. (Der urchristliche Erdkreis und sein Mythos. I. Band.) 8°. 257 S. Jena 1910, Eugen Diederichs Verlag. 3 geb. 4 .<L. Menger, Anton, Volkspolitik. 8°. VI, 90 S. Jena 1906, Gustav Fischer. 1 Räuberhauptmann Robert Geisler. Heft 6 bis 76. 8". S. 121 bis 774, 834 S. 224 S., sowie die noch erscheinenden Hefte. Neusalza, Hermann Oeser. L 10 H. Schaefer, Oberarzt a. D. Or. H., Jesus in psychiatrischer Be leuchtung. Eine Kontroverse. 8°. 178 S. Berlin 1910, Ernst Hofmann L Co. 2 40 geb. 3 20 H. Schriften-Verzeichnis der Buchhandlung des »Vorwärts« in Berlin. Ausgegeben im April 1910. 16". 168 S. Törnudd, Sigurd, Kosmopolitismus. Übersetzung aus dem Schwedischen. 8°. 276 S. Berlin 1909, Puttkammer L Mühl brecht. 5 ^ 40 L. Teilweise verbotene Bücher. Bernstein, Eduard, Der Revisionismus in der Sozialdemokratie. Ein Vortrag, gehalten in Amsterdam vor Akademikern und Arbeitern. Mit einem Anhang: Leitsätze für ein sozialdemo- kratisches Programm. Lex.-8". 48 S. mit Bildnis. Amsterdam 1909, Verlagsgesellschaft M. G. Cohen Nachf. 75 Mit Ausschnitt der Seiten 23-24. Gädke, Oberst a. D., Japans Krieg und Sieg. Politisch-mili tärische Beschreibung des russisch-japanischen Krieges 1904—1905. Mit 6 mehrfarbigen, 10 doppelseitigen und 19 einseitigen farbigen Vollbildern bzw. Karten, sowie zahlreichen Textbildern. 37x27 em. IV, 347 S. Berlin (1907), A. Schall. Geb. 20 Bei den gebundenen Exemplaren, darstellend einen die Andreasflagge zertretenden russischen Fahnenträger, ist der untere Teil der Darstellung, die Andreasflagge, zu ent fernen. Rosegger, Hans Ludwig, Die blutrote Perle und andere Sonder barkeiten. 8°. 239 S. Köstritz und Leipzig 1910, C. Seifert. 3 geb. 4 ^t. Mit Ausschnitt der Seiten 195 bis 212. Im Inhalts verzeichnis am Anfang des Buches ist die betreffende Stelle zu schwärzen. Seignobus, Prof. CH., Politische Geschichte des modernen Europa. Entwickelung der Parteien und Staatsformen 1814—1896. Preisgekrönt von der ^.eaäeinjs kra.ays,i8s. Deutsch nach der 6. Auflage des Originals. Lex.-8". XVI, 808 S. Leipzig 1910, vr. Werner Klinkhardt. 12 ; geb. 13 20 H. Mit Ausschnitt der Seiten 657—662. 6. Ganz oder teilweise verboten gewesene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher. Christi glorreiche Erscheinung. Eine Auslegung von Matthäus Vierundzwanzig. 8°. 96 S. Hamburg 1896. Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubiläum. — Am heutigen 15. September darf die geachtete Firma Theofil Drexel's Buchhandlung in Cilli (Steiermark) auf fünfzig Jahre gedeihlicher Entwicklung zurück blicken. Das Geschäft wurde am 15. September 1860 von Karl Sochar eröffnet, am 3. September 1873 von Theofil Drexel über nommen und von diesem am 27. Juni 1886 an Herrn Fritz Rasch übergeben, der es seitdem besitzt und mit bestem Erfolge leitet. *Geschäftsjubilärrm. — Die Buchhandlung F. A. Hey de in Lommatzsch, zurzeit im Besitze von Herrn Theodor Max Schuster, blickt heute auf ein halbes Jahrhundert ihres Be stehens zurück. Sie wurde am 15. September 1860 unter der Firma H. Gutte L Wurzel eröffnet und kam am 1. Juli 1863 an den Gesellschafter C. Wurzel, der sie auf eigene Rechnung unter der Firma C. Wurzel weiterführte. Am 24. April 1883 übernahm Friedrich August Heyde in Grimma das Geschäft. Er gab ihm die Firma F. A. Heyde und ließ es durch bevollmächtigte Ge schäftsführer leiten. Am 1. Oktober 1901 übernahm es Rudolf Hachenberger, 1906 kam es an den gegenwärtigen Inhaber. Gegen Schmutz und Schund. — Mit der Frage der Be kämpfung der Schundliteratur beschäftigte sich in einer seiner letzten Sitzungen der Gemeinderat in Schwäb.-Gmünd. Auf Antrag des Gewerbeschulrats wurde beschlossen, diejenigen Ge schäfte und Handlungen aus der Turnusliste für städtische Arbeiten zu streichen, die Schundliteratur zum Verkauf bringen. Dabei wurde auch die Frage erörtert, ob sich nicht die Schaffung einer allgemeinen öffentlichen Bibliothek an Stelle der verschiedenen Vereinsbibliotheken empfehle. Ein bestimmter Beschluß wurde nicht gefaßt, doch soll mit den betreffenden Vereinigungen Fühlung genommen werden. (Staatsanzeiger für Württemberg.) Der 57. Katholikentag in Augsburg 1910 hat in Be kämpfung des Schmutzes in Wort und Bild die folgende Er klärung angenommen, die eine wörtliche Wiederholung des vor jährigen, in Breslau gefaßten Beschlusses ist: Die 67. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands ruft mit Nachdruck die Katholiken Deutschlands zur energischen Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit auf, wie sie sich ins besondere in der Ausstellung und dem Vertrieb unsitt licher Bilder und Drucksachen zeigt. Sie lenkt die Auf merksamkeit der Katholiken auf die Bestrebungen und erfolg reiche Tätigkeit des Verbandes der Männervereine zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit und befürwortet wärmstens für alle, namentlich für alle größeren Städte die Gründung solcher Vereine und deren Anschluß an den Verband. Sie empfiehlt zugleich, daß Vereine mit anderen Zielen zum Beitritt eingeladen werden. Insbesondere weist sie auf die überhandnehmenden skandalösen Bühnenaufführungen und kine- matographischen Darstellungen hin, welche eine überaus große Gefährdung von Sitte und Tugend des ganzen Volkes, nament lich der Jugend, in sich schließen und gegen welche nur ein energischer Zusammenschluß aller Gutgesinnten schützen kann. Sie empfiehlt die Unterstützung und Verbreitung der von dem genannten Verbände gegründeten Monatsschrift »Volkswart«, die als Verbandsorgan sich hauptsächlich die Gründung weiterer Männervereine und die Förderung der Vereinsbestrebungen zur Aufgabe gesetzt hat. * Urheberrechtsschutz in Argentinien. — Aus Buenos Aires wird vom 6. d. M. gemeldet, daß die Kammer die ihr vorgelegten Gesetzentwürfe über den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums einstimmig angenommen hat. Stellenvermittlergesetz. — Das Gesetz- und Verordnungs blatt für das Königreich Sachsen (16. Stück, vom 10. September 1910) veröffentlicht folgende Verordnung zur Ausführung des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 (R.-G.-Bl. S. 860); vom 27. August 1910. § 1. Stellenvermittler im Sinne des § 1 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes sind auch die Gesindevermieter und im Sinne des § 1 Ziffer 2 insbesondere die Herausgeber von sogenannten Stellen- und Vakanzenlisten. Auch für diese sind daher gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes Taxen festzusetzen. Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften, die Anzeigen durch den Druck veröffentlichen, hierfür Druckgebühren erheben, aber nicht behufs Nachweis oder Vermittelung von Stellen zu Arbeitgebern oder Arbeitnehmern in besondere Beziehungen treten, fallen nicht unter die Vor schriften für Stellenvermittler. 8 2. Die Entschließung über die Erteilung der Erlaubnis im Falle des 8 2 des Gesetzes sowie die Festsetzung von Taxen ge mäß 8 6 Absatz 1 steht den unteren Verwaltungsbehörden (8 1 der Ausführungs-Verordnung zur Gewerbeordnung, vom 28. März 1892) zu. Den Kreishauptmannschaften wird jedoch die Be fugnis Vorbehalten, für ihren Bezirk oder größere Teile desselben einheitliche Taxen festzusetzen. In diesem Falle treten besondere örtliche Festsetzungen außer Kraft. Die Bezirks- oder Kreis ausschüsse sind zur Beratung hinzuzuziehen. Die Festsetzung der Gebührentaxen der Stellenvermittler für Bühnenangehörige behält sich das Ministerium des Innern vor. Die Festsetzung der Taxen hat für die Berufe zu erfolgen, in denen eine gewerbsmäßige Stellenvermittelung im Bezirke be trieben wird.