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z. 7USl. Inserat« werden^ Abends 8, Tonnt, bis Mittag- 1L U. angenommen in der Expedition: JohanneSallec u> Waisenhausstraße 6. Abonn. vierteljährlich 20 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'S HauS. Durck die K. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne Nummern 1 Ngr. ageötatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. sr« :r »2 Douuerstag, de» 28. November 18«! Dresden, den 28. November'. — Se. Maj. der König und II. kk. HH. der Kronprin und der Prinz Georg haben sich gestern früh halb 8 Uhr nach Jahnishausen begeben. — Der König von Preußen hat dem bekannten Karlsba der Brunnenarzte Herrn l). Gans (welcher während des Win ters gewöhnlich in Dresden seinen Aufenthalt nimmt) den Cha rakter eines Sanitätsraths verliehen. — * Oefsentliche Gerichtsverhandlung am 27. November. — Karl Julius Kotte, geboren 1842 in Dresden, wo sein Vater Copist war, hat sich nach seiner Entlassung aus der Schule gleichfalls diesem Berufe zugewendet und bei meh reren Advocaten, zuletzt — und zwar, nachdem er zuvor wegen ausgezeichneten Betrugs eine Gefängnißstrafe. von 6 Wochen verbüßt — bei Herrn Advocat O. F. Damm als Schreiber fun- girt. Zuerst war Kotte daselbst zweiter Schreiber, hatte also nur abzuschreiben und einige Ausgänge zu besorgen; nach einem halben Jahre aber rückte er als erster Schreiber ein und über nahm somit die Geschäfte eines Registrators, in Abwesenheit sei nes Prinzipals sogar die eines Cassirers. Eine eidliche Ver pflichtung hat hierbei nicht stattgefunden Wenn nun Herr Ad vocat Damm den eben erst aus gefänglicher Strafhaft Entlas senen aus humanster Cvmmiseration in seinen Dienst nahm, ja das auf denselben gesetzte Vertrauen nach so kurzer Frist durch die obengedachte Beförderung noch erhöhte, so scheint es von Kotte um so undankbarer, daß er sich so vieler Unterschlagun gen (in einem Gesammtbetrage von nahe an 200 Thlrn.) und Betrügereien und Fälschungen schuldig machte. Es hat näm lich Kotte — wie er selbst bereitwillig gestand, ja in seinen Geständnissen sogar einige noch nicht actenkundige Posten frei willig kundgab — in jener Zeit in einer ganzen langen Kette von einzelnen größeren und kleineren Unterschlagungen Gelder an sich gebracht und in seinem Nutzen verwendet, welche ihm theils von Clienten zur Ablieferung an seinen Prinzipal, theils von diesem zur Ablieferung an dritte Personen anvertraut wor den waren. Der größte Betrag erreicht die Summe von 50 Thlrn., welche ein anderer Advocat durch seinen Expedienten an Herrn Advocat Damm abgesendet hatte. Als Beweggrund seiner Unterschlagungen giebt Kotte den Umstand an, daß er mit seinem Gehalte nicht ausgekommen sei und Schulden ge macht habe. Sein Gehalt betrug aber Anfangs 4 Thlr., spä ter 8 Thlr. io Ngr. monatlich, die überdem noch zu verdienen den Copialien ungerechnet. Aus Furcht vor einer früher oder- später über ihn hereinbrechenden Untersuchung faßte Kotte nun den Entschluß, nach Frankreich zu entweichen und dort Kriegs dienste zu nehmen, zu diesem Behufs aber noch zusammenzubrin gen, was an Gelde irgend zu erlangen sei. Er machte sich da rum auch der Verbrechen des Betrugs und der Fälschung schul dig, indem er zunächst mit Benutzung des einmal aus Versehen unverschlossen gelassenen Notariatspetschafts und Namensstempels seines Prinzipals, auch unter Nachfälschung der Handschrift des-! selben 19 Thlr. 15 Ngr. 5 Pf. durch Postvorschuß erhob; fer-j ner, indem er von einem in Leipzig existiren sollenden, dort aber nicht aufgefundenen Advocaten Roch (dessen Namen er im Ex peditionskalender gefunden haben will) 12 Thlr. und einige Groschen ebenfalls mit gefälschter Adresse entnehmen wollte, wel chen Betrag ihm jedoch der betreffende Eisenbahnbeamte nicht ausge zahlt. Endlich drittens hat Kotte noch einen Versuch, von Herrn Advocat Scharf in Zwickau auf solche widerrechtliche Weise 21 Thlr. und einige Groschen zu erlangen, wenigstens vorbereitet, indem er die nöthige Adresse dazu bereits angefertigt. Hierauf ist der jugendliche Verbrecher wirklich gegen Mitte August d. I., ohne Urlaub zu nehmen, heimlich nach Paris entkommen; da er jedoch gar bald einsehen mochte, daß er dort nicht fort kam, wie er wohl in seiner Unerfahrenheit geträumt haben mochte, so ist er unvorsichtig genug gewesen, schon im Septem ber freiwillig wieder heimzukehren und sich so selbst die ihm drohende Untersuchung und Bestrafung heraufzubeschwören. Die Staatsanwaltschaft erkennt in der verbrecherischen Thätigkeit des Angeklagten zwei gesonderte Gruppen von Vergehungen; zünächst nämlich eine Reihe von ausgesührten Unterschlagungen, dann aber mehrfache Betrügereien und Fälschungen, beziehendlich Ver such derselben, verfehlte andererseits aber auch nicht, den Um stand, daß ein gewisser jugendlicher Leichtsinn wenigstens zum Theil Motiv der in Frage kommenden Eigenthumsvergehen ge wesen sei, als Strafmildcrungsgrund in die Wagschale zu legen. Das Straferkenntniß lautete auf Arbeitshaus in der Dauer von 2 Jahren 6 Monaten und 1 Woche. — Angekündigte Gerichtsverhandlungen: Mor gen Freitag den 29. d. M. finden folgende Verhandlungster mine statt: Vorm. 9 Uhr Wider Carl Heinrich Thomä hier wegen Diebstahls und Unterschlagung. Halb 10 Uhr Gerichts amt Tharand wider Carl Friedrich Graubner wegen Diebstahls. 0 Uhr Gerichtsamt Radeburg wider den Mühlenbesitzer Fried rich Traugott Venus zu Stölpchen wegen Holzdiebstahls. 11 Uhr Gerichtsamt Döhlen Wider Carl Gottlieb Claußnitzer zu Niederpöbel wegen Unterschlagung. Halb 12 Uhr Gerichtsamt Döhlen wider Carl Friedrich Jäger in Potschappel wegen ge- . Waltsamen Hausfriedensbruchs. >2 Uhr Privatklagsache der Auguste Pauline Sperling in Altfranken wider Johanne Emilie Görschner daselbst. Vors.: Gerichtsrath Glöckner. — Das hiesige k. Gerichtsamt fordert die Gemeindevor stände seines Bezirks auf, die für die Wahlen zu den Handels und Gewerbekammern nöthigen Verzeichnisse behufs der Auf teilung von Wahllisten längstens bis zum 2. Januar 1862 einzusenden. — Das Ministerium des Innern hat mit Rücksicht auf die gegen die Einschleppung und das Umsichgreifen der Rin derpest neuerdings im Königreiche Böhmen selbst getroffenen Maßregeln beschlossen, die Einfuhr ungarischer Schweine aus Böhmen nach Sachsen und die Durchfuhr derselben durch Sach en von jetzt ab unter folgenden Beschränkungen und Beding ungen wieder zu gestatten:, der Transport darf nur auf der Eisenbahn geschehen; — derselbe ist nur für solche inländische