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Wochenblatt für Reiikkilbmlld. Siegimr. Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevotgtsttaße II), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinsinferate müssen bis Freitag» nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. ^ 40 Sonnabend, den 7. Oktober 1010 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 5. Oktober 1916. Aufruf zur Anmeldung. verwendungsfähigen Wehrpflichtigen ungeordnet. 1 s 9 i ch ch g Hiernach haben sich zunächst die nachfolgend bezcichneten Klassen von Wehrpflichtigen erneut zur Stammrolle anzumelden: 1. Die Mannschaften des Landsturms I. Aufgebots; 2. Die Mannschaften des unausgebtldeten Landsturms II. Aufgebots, das sind die in der Zeit vom 4. Dezember 1869 bis 3t. Dezember 1875 Geborenen; 3. Die unausgcbildeten, sowie auegebildeten Wehrpflichtigen, die im September bez. Oktober bez. November 1915 sich zur Stammrolle bei der Gemeindebehörde oder bei dem Bezirks- Kommando angemeldet haben und daraufhin erneut gemustert worden sind (d. s. die in der Zeit vom 7. September 1870 bis einschließlich 31. Dezember 1895 Geborenen). Und zwar kommen von den vorstehend unter 1—3 Bezcichneten alle die in Frage, die die Entscheidung dauernd untauglich oder ausgemustert oder zurückgestellt erhalten haben. Befreit von dieser Anmeldung sind a. die im. August-September 1916 gemusterten Militärpflichtigen; b. die Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1897 und 1898; c. das zurückgestellte bezw. für unabkömmlich erklärte und im Februar 1916 gemusterte Personal der Eisenbahn und Post (Landsturm I und früher Ausgemusterten der Jahrgänge 1876 bi» 1895). Alle von vorstehendem Aufruf Bettoffenen haben sich auf dem Gemeindeamt ihres Wohnortes ^ in der Zeit vom 6.-9. Oktober 1916 Nichtanmeldung oder verspätete Anmeldung wird nach^den gesetzlichen Bestimmungen besttast. Chemnitz, den 4. Oktober 1916. Der Zivilvorfltzende der Königlichen Ersatz-Kommission Chemnitz-Land. Hanslisten. In den nächsten Tagen werden nach Vorschrift der §8 34 bis 41 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der, 88 35 bis 41 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 25. Juli 1900 an die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter Hauslisten ausgchändigt werden, welche nach den vor gedruckten Anleitungen nach dem Stande vom 12. Oktober d. I. auszufüllen sind. Es wird hierbei besonders darauf hingewiesen, daß die von den Mietsbcwohnern zu entrichtenden Mietzinsen von den Mietern selbst anzugcben sind, und daß sich die letzteren die wegen unrichtiger Angabe des Mietzinses eintretenden Nachteile zuzuschreiben haben. Die ausgefüllten Hauslisten sind bei Vermeidung einer im obengenannten Gesetze vorgesehenen Strafe bis zu 50 Mark binnen 10 Togen, von der Zufertigung derselben an gerechnet, im Gemeindeamt während der üblichen Geschäftsstunden von erwachsenen Personen, die bei der Prüfung der Listen sich etwa notwendig machende Auskünfte erteilen können, abzugeben. Im Kriegsdienste befindliche Personen einschließlich der Untermieter und Schlafstelleninhaber sind in die Hausliste aufzunehmen, wenn sie die Wohnung betvehalten haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Vermerk: »im Kriegs- dienste" oder abgekürzt: „i. K." kenntlich zu machen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 28. September 1916. Die Gemeindevorstande. Bekanntmachung, Lohnlisten bctr. Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1917 werden in den nächsten Tagen Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesandt. Die zur Einreichung solcher Lohn- Nachweise Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der auf den Aufforderungen enthaltenen Er- läuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 6. Oktober 1916. Die Gemeindevorstande. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommen- und Ergänzungssteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen eklaratlonen^uber^ihr^ inkommen bezw. ^,r ^ai^^ ^ nicht zugehcn sollten. - ch Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 6. Oktober 1916. Die Gemeindevorstande. am 5. Oktober 1916. Kleinhandels-Höchstpreise sür Speisekartoffeln im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. 8 i. Für den Bezirk der Amtshauptmannschast Chemnitz einschl. Stadt Limbach werden die Höchstpreise sür Speisekartoffeln im Kleinhandel wie folgt festgesetzt: 4 Pfg. für das Pfund bei Abgabe durch die Erzeuger gegen Kartoffelbezugsschein, 5V- - - - - - - Gemeinden zur Einlagerung. 6 . - . . . . / gegen Kartofselmarke. ^iese Bekanntmachung tritt am 1 Oktober 1916 in Kraft Wer ihr zuwiderhandelt wird nach 1500^^'^^"^bratsooeschriften mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu Bekanntmachungen über die Kleinhandels-Höchstpreise für Speisekartoffeln verlieren mit dem 1. Oktober 1916 ihre Geltung. Nr. 19 L. V. Chemnitz, den 1. Oktober 1916. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Weibliche Jugend — Siegmar. Abfahrt 8 Ilhr mit der Elektr. Haltestelle Post. Rückkehr gegen 6 Uhr. 5. Oktober 1916. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldir. Spindler, 1. Vors. Schornsteinreinigung. 25. Oktober 1916 erfolgen. ^ Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 5. Oktober 1916. Handels- und Gewerbekammer-Beiträge. Mit Genehmigung des König!. Finanzministeriums wird zur Deckung des Aufwandes der Handels kammer und der Gewerbekammer in Chemnitz mit dem zweiten diesjährigen Staatseinkommen- steuer-Termine und zwar am 30. September d. I. von den beteiligten Handeltreibenden ein Betrag von zwei Pfennigen und von den Gewerbetreibenden ein Bettag von drei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach dem Tarife auf das in Spalte ä des diesjährigen Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde, erhoben. Die Beittagspflichtigen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß die Beiträge vom 9. Oktober d. I. ab durch den Schutzmann eingeholt werden. Rottluff, am 30 September 1916. Der Gemeindevorstand. Staats-Cinkommensteuer. Der am 30. September fällig gewesene diesjährige 2. Termin Staats-Einkommensteuer ist bis -um 20. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteuereinnalpne abzuführen. Gegen Säumige muß das mir Kosten verbundene Beitteibungsverfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 12. Oktober 1916. Der Semeindevorstand. Sitzung des Gemeindcrats zu Rabenstein am 19. September 1916. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 19 Mitglieder. I. wird Kenntnis genommen von verschiedenen Ein gängen und Maßnahmen, besonders in der Lebensmittel versorgung; 2. werden einige Unterstützungssachen zur Erledigung gebracht: 3. erfolgt die Festsetzung von Wcrtzuwachssteuern; 4. werden einige Angelegenheiten dem Finanzausschuß zur Erledigung überwiesen; 5. die Versicherung der Lebensmittel gegen Feuersgefahr soll auf ein weiteres Jahr verlängert werden, unter Herab setzung der Versicherungssumme; 6. von dem Bericht des vereidete» Kasscnrevisors über die Prüfung der Gemeinde- rc. Kassenrechnunge» aufs Jahr 1915 wird mit Befriedigung Kenntnis genommen und hiernach die Richtigfprechung beschlossen; 7. in den Sparkassenansschnß werden die Herren: Ge meindeältester Reinhardt, Max Nestler- Hugo Schilling wieder und Uhrmacher Paul Haase, an Stelle des verstorbenen Mitgliedes Franke, neugewählt. 8. für die staatliche Einkommenfteuereinschätzung werden in geheimer Abstimmung Alwin Drechsler, Max Hofmann, Genieinde-Vorstand Wilsdorf als Mitglieder und Arthur Breitfeld, Hermann Arnold, Gemeinde-Aeltcster Johannes Esche als Stellvertreter gewählt; 9. beschließt der Gemeinderat der Gasversorgung im Prin zip stäher zu treten, und ei» eigenes Ortsnetz zu bauen, jedoch den Gasbczug als Großkonsument anzustreben. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 16. Sonntag n. Trin., den 8. Oktober. Dorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Iungfrauenoerein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 16. Sonntag n. Trin., den 8. Oktober. 9 Uhr Predigt gottesdienst: Hilfsgeistlicher Herold. Danach Beichte und heil. Abend mahl: Pfarrer Wetdauer. 8 Uhr eoang Jünglingsverein. (Ablieferung aller Listen.) Mittwoch, den 11. Oktober, 8 Uhr Iungfrauenoerein. Donnerstag, den 12. Oktober. 4—6 Uhr Mädchenhort. Freitag, den 13. Oktober. 8 Uhr Kriegsbetstunde mit Beichte und htzjl. Abendmahl: Hilfsgeistlicher Herold. Wochenamt vom 9. bis 15. Oktober: Hilfsgeistlicher Herold.