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^ 46, 2S. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhand«!. 2443 aber vermutlich durch die weitere Entwicklung der Autotypie wieder verdrängt werden. Beide Verfahren werden auf Schnell pressen hergestellt, sind also billiger und können schneller geliefert werden. Ein älteres, auch Raster- oder Kornverfahren, ist die Rembrandt-Photogravüre. Auch dieses ist ein patentiertes Verfahren, wird also nur von einzelnen Firmen ausgeführt. Kleine Mitteilungen. Bon» NeichSgericht. (Nachdruckverboten.) Haftpflicht des (Vgl. Nr. 21 d. Bl.) Nachtrag. — Anläßlich des hier mitge teilten Rechtsstreits der Gold- und Silberscheideanstalt in Frank furt a/M. gegen den Reichspostsiskus führt das Reichsgericht zur Begrüudung seiner Entscheidung folgendes weitere aus: Der ß 6 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 bestimmt, daß die Postverwaltung dem Absender im Falle reglementsmäßig erfolgter Ein lieferung Ersatz leistet für den Verlust der Pakete mit oder ohne Wertangabe. In § 8 ist vorgeschrieben, daß, wenn eine Wertangabe geschehen ist, diese bei der Feststellung des Betrages des von der Postverwaltung zu leistenden Schaden ersatzes zugrunde gelegt wird. Nach § 12 wird eine weitere Entschädigung von der Post nicht geleistet. Das Berufungsgericht hat angenommen, daß ein Post beförderungsvertrag mangels postordnungsmäßiger Einlieferung nicht zustande gekommen sei, ein Anspruch aus dem Vertrage der Klägerin daher nicht zustehe. Es hat dagegen den Anspruch der Klägerin nach 88 831, 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches für be gründet erachtet, weil S. in Ausübung der ihm übertragenen Dienstverrichtung der Paketannahme den Diebstahl begangen habe, und der Beklagte zum Schadenersatz verpflichtet sei, da er nicht be wiesen habe, daß er bei Auswahl des ungetreuen Postgehilfeu die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet habe, oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde, anderseits der Klägerin ein mitwirkendes Verschulden deshalb zur Last falle, weil es ihre Pflicht gewesen sei, einen ihrer Angestellten mit der Bewachung der Pakete zu betrauen, und das für den Schaden ursächliche beiderseitige Verschulden gleich zu bemessen sei. Die Annahme des Berufungsgerichts, daß ein Postbeförde rungsvertrag nicht zustande gekommen sei, beruht auf rechts irrtümlicher Auffassung des Reichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871 und der Postordnung vom 20. März 1900, deren Vorschriften »ach § 50 Absatz 2 des Postgesetzes als Bestandteil des Vertrags zwischen der Postanstalt und dem Absender gelten und die recht liche Natur und Wirksamkeit allgemeiner Rechtsnormen haben (s. Entsch. d. R.-G. in Zivils. Bd. 11, S. 104; Bd. 43, Nr. 25, S. 99, Abs. 5). Die §§ 831, 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auf welche das sinden, weil ein Vertragsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten zustande gekommen ist, daher die Schadenersatzpflicht nur nach den das Vertragsverhältnis beherrschenden Regeln be urteilt werden kann, und ß 12 des Postgesetzes jede weitere Haftung aus dem Vertrage ausschließt. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob den Beamten der Postverwaltung ein Verschulden zur Last fällt oder nicht, und ob das Verschulden in einer unerlaubten Handlung besteht oder nur auf Fahrlässigkeit beruht (vgl. Entsch. d. R.-G. in Zivils. Bd. 19 S. 103, unter 1 S. 104, 105, 106, Bd. 67 S. 151 bis 153, Bd. 67 S. 184). Die in der letztgenannten Entscheidung offen gelassene Frage, ob bei be stehendem Vertragsverhältnis eine andere Beurteilung Platz nicht lediglich in einer auf Vertragsverletzung beruhenden uner laubten Handlung, sondern in einer an sich unerlaubten Hand lung besteht, ist zu verneinen.« (19. Januar 1909. Akt.-Z. III. 117/08.) K. Mi black. Zur Fünfhundertjahrfeier der Universität Leipzig. — Zur Feier des fünfhundertjährigen Bestehens der Universität Leipzig im Sommer 1909 wird in der Zeit vom 15. Juli bis 15. August d. I. in den Repräsentationsräumen des alten Rat hauses eine Universitäts-Jubiläums-Ausstellung veran staltet werden, die die Entwicklung der Universitäten in bildlichen Darstellungen vorführen und einen möglichst geschlossenen Überblick über die im Besitz der Universitäten befindlichen Kunstaltertümer gewähren soll. Daß dabei das Hauptgewicht auf eine voll ständige Darstellung der Leipziger Verhältnisse gelegt wird^ ist wohl als selbstverständlich anzunehmen. Die geplante Ausstellung — in Deutschland die erste derartige — ver spricht bei glücklicher Durchführung ein Hauptanziehungs punkt für die Festteilnehmer zu werden. Das Programm nennt folgende Ausstellungsgebiete: 1. Die baugeschichtliche Ent wicklung der Universität in bildlichen Darstellungen, Modellen, Grund- und Aufrissen (darunter werden sich die Pausen der Wand malereien im Kreuzgang des ehemaligen Dominikanerklosters be finden). 2. Eine Auswahl Abbildungen zur Geschichte anderer deutscher und fremder Universitäten (Außen- und Innenarchitektur, monumentale Malerei). 3. Beispiele von Anlagen und Einrich tungen moderner nordamerikanischer Universitäten (Ansichten und Pläne)). 4. Kunstaltertümer des 15. bis 19. Jahrhunderts aus Universitätsbesitz (profanes und kirchliches Universitätsgerät, Zepter, Amtsketten, Kleinodien, Depositionsgeräte, Siegel, Denk münzen, Stempel, miniierte Matrikelbücher, wertvolle alte Ein bände, auch Gobelins, Gemälde, Miniaturen, Skulpturen in zweck entsprechender Auswahl; Abbildungen von älteren Denk- und Grabmälern von Universitätslehrern). 5. Die Entwicklung der Universitätstrachten und des Studentenlebens bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts (Abbildungen, Stammbücher, Darstellungen von Fechtböden, Kneipen, Karzern usw.). 6. Erinnerungen an Goethes Aufenthalt in Leipzig. Damit im Zusammenhang: 7. Ausstellung von zumeist unveröffentlichten Handzeichnungen Goethes, seiner Lehrer und künstlerischen Mitarbeiter. Während die Aufmachung der erstgenannten Abteilungen eine mehr ausstellungsmäßige sein muß, führen Gruppe 6 und 7 in intimer Ausgestaltung die Leip ziger Kultur und Kunst zur Zeit Goethes vor; den künstlerisch interessantesten Mittelpunkt dieser Abteilung wird die Vorführung von zumeist unveröffentlichten Handzeichnungen Goethes, seiner Lehrer und künstlerischen Mitarbeiter bilden. Es bleibt nur zu wünschen, daß diese Ausstellung, deren Zustandekommen das Wohlwollen der akademischen, staatlichen und städtischen Behörden in ganz besonderer Weise in Anspruch nehmen muß, auch von seiten privater Sammler eine weitgehende Unterstützung erfährt. (Leipziger Zeitung.) * Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 15—45 d. Bl.) - Weiter gemeldete Postscheckkonten: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Gebr. Friedrich (Coblenz) Köln 3394 Herdersche Buchhandlung Karlsruhe 620 Der künstlerische Nachlaß von Wilhelm Busch. — Im Leipziger Kunst verein ist gegenwärtig der künstlerische Nach laß des großen deutschen Maler-Humoristen Wilhelm Busch ausgestellt. Die Arbeiten, die diese Nachlaß-Ausstellung birgt, zerfallen in Naturzeichnungen, Entwürfe für einige seiner zykli schen Darstellungen und Malereien. Die letzterwähnten Arbeiten weisen, bei aller virtuosen Behandlung, die einzelne dieser Bilder besitzen, gar keine persönliche Eigenart auf. Der Ausdruck der farbigen malerischen Erscheinung bewegt sich ausschließlich in dem Malrezept der Münchener Schule, das in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts viele Paletten der Münchener Maler be herrschte und das darin bestand, die Gesamtstimmung eines Ge mäldes aus einem tiefen Braun heraus zu gestalten. Der Kolorismus Makarts und Munkaczys und deren Erfolge mögen hierbei bestimmend gewesen sein, die natürliche Erscheinung in ihrer unendlichen Mannigfaltigkeit durch die damals beliebte sogenannte »braune Sauce« zu übersetzen. Wie gesagt, auch Wilhelm Busch bediente sich diesesMünchener Rezeptes, als er eines Tages den Entschluß gefaßt hatte, in Ol zu malen, und zu diesem Zwecke sich von seinem Freunde Gedon ein mit kostbaren Antiquitäten angefülltes luxuriöses Atelier hatte ein richten lassen. Den weitaus größten Teil jener Arbeiten, die damals entstanden, haben wir jetzt Gelegenheit hier zu sehen. Sie zeigen den Künstler von einer neuen, bisher in weiteren Kreisen nicht gekannten Seite seines Schaffens, das freilich — dies muß offen eingestanden werden — im Vergleich zu seiner zeichnerischen Bedeutung nicht in die Wagschale fällt. Wohl ist manche interessante Figurenstudie, mancher charakteristische 319*