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Ärscheirn außer Sonntag« taglrL. - früh 9 Uhr eingehrnde Anzeigen ko'nmen in der nächsten Nummer zur Aufnahme für den Bcttkä-' für saZ ääs >- d!» Sieoartton — Anjrlgrn ater an Sk Srveditian se«klbe-r t se-s- Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. M 134 Eigenthum de» vörsenverein» der Deutschen Buchhändler. einzig, Mittwoch den 12. Juni. 1872. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetbeilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor deni Titel — Titelauflagc. ch — wird nur baar gegeben.) Hinricha'sche Buch!,.. V«rl.°E»>. in L«!p,ig. 5602.-j-Fricke. Rede bei Weihung der drei m. dem eisernen Kreuz decorirtcn Fahnen d. königl. 8. Infanterie-Regiment« Prinz Johann Georg Nr. 107. gr. 8. ' 2 Nj§ 5603.1-Neumann, R., Rede u. Gesänge bei dem Äbschud ehemaliger Schüler d. Nicolaigymnasium« zu Leipzig vom alten Schulgebäude, gr. 8. ' 2 Kortkampf in Berlin. 5004.Beaufsichtigung, die, d. Unterrichis- u. GrziehungSwesen«. Gesetz vom 11. März 1872. 8. « 4 N/ 5605. Für u. wider die Jesuiten. 1. Thl. Stenographische Berichte oer Reichs- tags-Verhandlgn. üb. Besetzg. d. Botschafter-Posien« in Rom ». die Petition für u. wider die Jesuiten, gr. 8. ' ^ Menb-l-sohn in L«lpzi,. 5606.1'<>8li,ni«i,1u»», novum, Aravee. Lkiilin critina winorei Vlll. mssai-e üesumpla o,i. 6. ilelisosienclort. 1. llzllte. 8. '1ß4>/»t gusSvlireib- psp. ' 3 Saunier in Elbing. 5607. Neffelmann, R., Pfingsisprache d. heiligen Geiste«. Pfingstpreoigt. 8. " 2-k N^ L-rdeyche BeilagSbuchh. in Leipzig. 5608. Juristen-Kalender, deutscher, Hrsg. v. Kleinschmior. i. Hälfte, g-.. 4. pro cplt. ' 2^ ^ Lhicnrmann in Gotlia. 560S.Ii<-Iir, 0-, ül>. >Ii« Verseliieiienlieit sier rienlüesiea 8eltu!i«iieor- t-onsinsrion. §r. 8. ' 8 Lambeek in Wilna. Oi nuliunii o liinihswe, polite. 8. 12 kl-/ Nichtamtlicher Theil. Zum Remissionswesen der Colportagehandlungen. Die Ausführungen des Hin. S. im Börsenblatt Nr. 126 über die mangelhafte Art und Weise, wie das Remissionsgeschäft seitens vieler Colporlagehandlungen gehandhabt wird, sind allerdings sehr begründet und wird der Verleger durch diese oft beispiellose Noncha lance gewiß sehr geschädigt. Aber, so wünscheuswerth auch eine Acnderung ist, so schwierig ist es auch, dieselbe durchzuführc». Wenn auch der Verleger stricte erklären wollte, daß immer nur die Rücknahme des letzterschienenen Heftes erfolgen könne; wenn er also auf diese Weise seine Abnehmer zwingen wollte, ihm von jeder Continuations-Acnderung sofort Nachricht zu geben, so ist heute der Colportagehändler sowohl als auch jeder andere Sortimenter schon so gerieben, daß deni Verleger die Durchführung seines Prin- zipes außerordentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht würde. Die Leute (ich meine zunächst die Colportagehändler) wissen sich zu helfen; wenn ihnen das Gewissen schlägt und sie sich selbst sagen müssen, daß cs eigentlich eine strafbare Bummelei sei, de» Verleger erst jetzt, beispielsweise gegen Ende eines Quartals, zu benachrichtigen, daß die Continuation »m 50 Eremplarc gesun ken sei, oder erst bei Erscheinen des 20. Heftes, daß man von.Heft 6. an eine größere Anzahl zu viel bezog, die nun zurückgehen müssen, so nehmen sie flugs einen Zettel und schreiben mit mehr Kühnheit, als Verständniß: „Zum 5 Male wiederholt (jedes Wort wird dabei dreimal unterstrichen) nur so und soviel Ercmplare zur Fortsetzung." Und dann kommt in der Regel noch irgend eine Be merkung, die durch ihre gewöhnlich sehr ungehobelte Fassung dem Verleger die ganze Entrüstung des Sortimenters über die Nichtbe achtung seiner Abbestellung tlar mache» soll. Und wenn nun der Verleger auch ganz genau das Manocuvre kennt, wenn er noch so Nmmmddreihigster Jahrgang. gut weiß, daß diese Finte nur dazu dient, die unverzeihliche Nach lässigkeit seines Abnehmers zu verdecken, es bleibt ihm gar nichts Anderes übrig, als die liegen gebliebenen Hefte zurückzunehmen. Es > ntzt dem Verleger gar nichts, sich dagegen zu sträuben; der Sortimenter bleibt ruhig bei seiner Behauptung, daß er durch ümalige Abbestellung gewiß mehr als seine Pflicht gethan habe und er nicht dafür verantwortlich sei, wenn seine Angaben keine Berück sichtigung finden rc. rc.; dann folgen noch ein paar Redensarten in dem jedem Standesgenosscn bekannten blumenreichen Buchhändlcr- styl und das Ende vom Liede ist, daß der Verleger nachgibt. Wollte man solche Vorkommnisse unmöglich machen, so müßte geradezu das ganze Wesen des Buchhandels umgestaltet werden, früher ist es gar nicht thunlich. Mit Strenge erreicht der Verleger in den seltensten Fällen etwas, wen» er auch »och so sehr im Rechte ist; der Colpor- tagehändter sowohl als der Sortimenter sind an die sogenannte Coulanz der Verleger zu sehr gewöhnt, als daß sie sich der gerechten Forderung des Verlegers, Ordnung zu halten, fügen würde». Eine Acnderung halte ich eben für unmöglich, darum ist es Sache des Verlegers, darüber nachzudenken, wie er solchen Uebel- ständcn in anderer Weise begegnet. Er muß gleich bei der Calcnla- tion eines Werkes die Sache mit in Anschlag bringen als unvermeid liches Uebel und wird stets sehr richtig thun, wenn er bei Heft- wcrken von jedem folgende» Hefte ca. 2 — 3HH weniger abziehen läßt, als von dem vorhergehenden, Werden z. B. von Heft 3. 5000 Erpl- gedruckt, so wird man Heft 4. und 5. noch in gleicher Höhe drucken könne», von Heft 6. an aber schon 100 weniger, von Hest 7. an nur 4800 u. s. s. — Schreiber dieses hat dieses Prinzip m einer größer» Eolportage-Verlagshandlung mit sehr vielem Er folg durckgesührt und damit das Resultat erzielt, daß sich auch später 290