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Wie alljährlich erscheint Ende August — nunmehr bereits im 21. Jahrgang: T Meyers Historisch-Geographischer Kalender für das Jahr 1917 Mit 365 erläuterten, die Geschichte des Weltkrieges 1914/16 chronologisch begleitenden Abbildungen, historisch und geographisch denkwürdigen Landschafts, und Städteanstchten, Bildnissen, interessanten Darstellungen aur dem Gebiete der Literatur-, Natur-, Kultur« und Kunstgeschichte, Gedenktage», Sprüchen, Gedichten und Zitaten, einer Jahresübersicht mit astronomischen Notizen sowie einem Bücherverzeichnir und einem Kalendarium aus der Rückseite Zum Aufhängen als Abreißkalender eingerichtet Ladenpreis 2 Mark Bedingt 25»/, Preisnachlaß, Fest oder bar: einzelne Stücke 1 Mark 35 Pf. und 11/10; 50 Stück mit 45»/„, 100 Stück mit 50°/, Preisnachlaß (ohne Fretstücke). Aus die in Wien bezogenen Stücke erfolgt ein Zoll- zuschlag von je 15 Ps. Bedingt geben wir „Mehers Historisch.Geographischen Kalender- mit Rücksendungsfrist bis 1. Februar 1917 ab, wenn uns gleichzeitig eine feste Bestellung erteilt wird. Falls mindestens 100 Stück auf einmal bezogen werden, liefern wir diese mit Ihrer Firma in Metallaufdruck, die somit dem Besitzer ein ganzes Jahr lang in Erinnerung gebracht wird. Das Vertriebsmatertal ist auf dem Bestellzettel angegeben. Leipzig und Wien, Mai 1916 Bibliographisches Institut. Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung Theoöor weicher, Leipzig, Inselstr. 10 (A In Kürze erscheint: Übermäßiger Gewinn im Sinne von § Z Nr. 1 Ser SÜnSesratsverordnung vom 2Z. Juli 1-IS/23. März Zur Aufklärung für Verbraucher, Sewerbetreibenüe uns Sehöröen von Mols Lobe, Reichsgerichtsrat Der Verfasser sagt in dem Vorwort: ,,wir dürfen uns der Selbsterkenntnis nicht mehr verschließen, daß unser so oielgerühmtes deutsches Organisationstalent auf dem Gebiete der Lebensmittelversorgung und Lebensmittelverteilung durchaus versagt hat. Jedenfalls hat es sich nicht ausreichend betätigt. Oie Gründe hierfür zu erörtern und mit Besserungsvorschlägen hervorzutreten, ist hier nicht der Ort. Soweit jedoch zweckmäßige Maßnahmen ergriffen worden sind, zählen in erster Linie hierunter die Verordnungen gegen übermäßige Preissteigerungen. Nur das ist zu bedauern, daß sie zu spät erlassen wurden und daß jetzt erst angefangen wird, die Zuwiderhandlungen ernstlicher zu verfolgen. Oie übermäßige Preissteigerung kommt für die Strafbarkeit freilich nur in Betracht, wenn in dem gesteigerten Preise ein übermäßiger Gewinn enthalten ist. Vas fällt nicht notwendig zusammen. Weder im Publikum, noch bei den Gewerbetreibenden, noch auch bei den Behörden herrscht nun immer eine richtige Vorstellung darüber, welche Grundsätze bei der Zeststellung des Gewinns anzuwenden sind und woraus sich seine Übermäßigkeit im Sinne der Lundesratsoerordnungen ergibt. Auf der einen Seite werden daher zuweilen den Gewerbetreibenden vom Publikum ungerechte Vorwürfe ge macht, auf der andern Seite wird versäumt, die wirklich Schuldigen zu fassen. Oie Darlegungen wollen der Verständigung und Aufklärung über die Bedeutung des übermäßigen Gewinns dienen und glauben einem Bedürfnis entgegenzukommen. Gerade jetzt niedren sich die be rechtigten Magen über Preiswucher, und es wird namentlich auch Sie Mithilfe Ses Publikums geforüert. Unfehlbare Gültigkeit wollen die Ausführungen natürlich nicht für sich beanspruchen, sie enthalten nur das, was der Verfasser für richtig hält. Mehr als seine Auffassung von der Wahrheit kann eben niemand sagen." SezugsdeSing ungen: M. 1.— Ladenpreis, —.70 no.. —.S5 bar. Partie 11/10. Ich bitte um tätige Verwendung.