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^ 130, 7. Juni 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 6955 hatte der Autor sämtliche Hinweise auf Abbildungen gestrichen. (Diese fielen jedoch nicht fort, sondern wurden durch neue mit anderen Nummern und in anderer Reihenfolge ersetzt.) Die Setzer, ohne Kenntnis dieser Änderung, setzten und »um- brachen« dann den Neusatz. Als die Autorkorrekturen ein trafen, waren die Hinweise auf Abbildungen eingezeichnet wor den, was. bei oft sehr schmalem Format längs den Stöcken, dem Herrn Verleger große Kosten verursachte. Ein kurzer Bescheid (etwa: »Nur die Ziffern ändern sich«, »Die Ziffern einstweilen leerlassen (blockieren)« u. dgl.) hätte zur Orientierung genügt. Sind aber schwierige Korrekturen und Änderungen des Manuskripts nach Fertigstellung einer Arbeit nicht zu umgehen — z. B. infolge nachträglich bekannt gewordener neuer Forschungen und Entdeckungen, Todesfälle usw., die noch berücksichtigt werden sollen und müssen—, so ist es ratsam, den Herrn Autor zu bitten, Lurch geschickte Streichungen und Kürzungen dem Setzer die Ausführung der Korrekturen zu erleichtern. Dies bietet einem gewandten Schriftsteller keine allzu großen Schwierigkeiten; in Wochen- und Monatsschriften, die mit be stimmter Seitenzahl abschließen, werden oft die schwierigsten Sachen möglich gemacht. Oft hilft, z. B. bei Satz ohne Aus gängen, das Einzeichnen eines Absatzes (einer neuen Zeile, a linea). Wird dieser Rat nicht befolgt, so verteuern sich die Kosten, besonders des Maschinensatzes, ganz erheblich. Als dritten heiklen Punkt möchte ich die Orthographie frage anführen. Es ist unerläßlich, daß bei Erteilung eines Druckauftrags vom Verlage bestimmt wird, in welcher Ortho graphie das Werk usw. gesetzt werden soll. Wird nichts hier über verfügt, so nimmt die Druckerei an, daß sich nach dem »Buchdrucker-Duden« gerichtet werden soll. Dies geschieht. Aber der Autor, vielleicht ein älterer Herr, ist damit nicht ein verstanden; er verlangt »alte« Orthographie, und der Verleger, der sich mit dem berühmten Manne nicht Überwerfen will, will fahrt dessen Wunsch. Nun beginnen die Änderungen, die sich nicht nur auf den ersten Bogen beschränken, da inzwischen weiter gesetzt worden ist und das Versenden der Abzüge auch oft — bei weiten Entfernungen — Zeit erfordert. Die Unterlassung der Angabe betreffs Orthographie ist auch hier wieder eine empfind liche Schmälerung des Geldbeutels des Verlegers. — Sofortige, wenn nötig telegraphische Benachrichtigung der Druckerei ver ringert ein wenig den Schaden. Noch will ich zu diesem Punkte bemerken, daß besonders bei Werken über Medizin und Chemie die neue Orthographie nicht besonders beliebt ist; manche Wörter (Cervix z. B.) sucht man im »Duden« vergebens. Da ist es Wohl besser, der Setzer richtet sich nach der Handschrift des Autors. Bei Zeitschriften mit vielen Mitarbeitern tritt aber hierbei ein anderer übelstand zutage: fast jeder schreibt in seiner eigenen Orthographie. Hier ist vonnöten, daß der Verlag oder der Hauptredakteur einen sogenannten Orthographiezettel entwirft, wonach sich die Druckerei zu richten hat. Für die Herren Mitarbeiter muß aber dann das gleiche Gesetz gelten! Letzteren möge auch mitgeteilt werden, daß auf Schreibung der Personennamen und Zahlen rechte Sorgfalt ver wandt werde. Viel, sehr viel entziffert ein intelligenter Setzer — oft mit Hilfe seiner Kollegen oder der Korrektoren —, der Sinn des Satzes läßt manches unleserliche Wort erraten, aber bei undeutlichen Eigennamen hört alles Raten auf. Auch bei ab gekürzten Vornamen (ob I.. «!.?) ist der Setzer oft im ungewissen. Hier wäre es angebracht, den Namen doppelt (vielleicht in Lateinschrift auf den Rand des Manuskripts) zu schreiben. Auch dadurch werden mancher Ärger, manche Arbeit und unnötige Kosten erspart. Die Befolgung obiger Regeln, die namentlich für die mit der Herstellung der Drucksachen betrauten Anfänger geschrieben sind, wird von großem Nutzen für jeden Verlag sein. R. Ettevotto. Kleine Mitteilungen. Internationaler Verleger - Kongreß. 8. Tagung im Mai 1613 in Budapest. — Der Budapefter Vorbereitungs ausschuß hat folgendes Schreiben an die verschiedenen Vereine gesandt: Budapest, am 20. Mai 1912. VII., külröeri üt 54. Sehr geehrter Herr Kollege! Die in Amsterdam den 18.—22. Juli 1910 abgehaltene siebente Tagung des Internationalen Verleger-Kongresses hat beschlösse», die achte Tagung des Kongresses im Jahre 1913 in Budapest abzuhalten. Der ungarische Vorbereitungsausschuß hat die Herren Julius Benkö, Karl Erdösi, Alfred Gürdos, Bela Mery, Victor Ransch- burg, Josef Wolfner und Simon v. Zilahp zu Präsidenten des Kongresses ernannt, und dieses Präsidium hat Herrn Victor Ranschburg mit der Geschäftsleitung des Vorbereitungsausschusses und der achten Kongreß-Tagung betraut. Der nächste Kongreß soll im Mai 1918 stattfinden, und wird der genaue Termin noch zur richtigen Zeit festgestellt und ver öffentlicht werden. In der Beilage (nachstehend abgedruckt) beehren wir uns Ihnen die Geschäftsordnung des Kongresses zu übermitteln. Der Vorbereitungsausschuß bittet Sie zugleich, ihm diejenigen Berichte, welche aus dem Kreise Ihres werten Vereines der nächsten Kongreß-Tagung in Budapest vorgelegt werden sollen, und welche jedenfalls nur neuere Fragen von internationalem Interesse zu behandeln hätten, bis zum 30. November 1912 gef. zukommen zu lassen. Die betreffenden Berichte sollen vom Ver fasser derselben unterzeichnet sein, und sofern sie nicht in fran zösischer Sprache verfaßt sind, bitten wir, jedem Berichte eine französische Übersetzung beifügen zu wollen. Wir bitten Sie, hochgeehrter Herr Kollege, diese unsere Ein- ladung, sowie die Geschäftsordnung den geehrten Mitgliedern Ihres werten Vereins gütigst bekannt zu geben, und zeichnen mit dem Ausdrucke kollegialer Hochachtung Victor Ranschburg, » geschäftsführender Präsident des Vorbereitungs-Ausschusses; Veciderius vonZilahy, Sekretär des Vorbereitungs-Ausschusses. Geschäftsordnung: 1. Nur die Verlagsbuchhändler, Musikalienverleger, Kunst verleger und Verleger von Zeitschriften und anderen periodischen Veröffentlichungen können an dem Kongreß teilnehmen. Der Bei- trag beträgt 25 Kronen für jeden Teilnehmer. 2. Die Verhandlungen werden in deutscher, englischer, fran zösischer und ungarischer Sprache geführt. Bei jeder Sitzung werden Dolmetscher in diesen Sprachen zugegen sein. 3. Der Kongreß wird seine Sitzungen im Monat Mai in Budapest abhalten; das Programm und die Tagesordnung wird der Arbeitsausschuß seinerzeit zur Kenntnis bringen. 4. Behandelt werden ausschließlich Fragen von internationalem Interesse und solche, die das literarische und künstlerische Urheber recht und Verlagsrecht oder die den Buch-, Kunst-, Musikalien oder Zeitschriften.Verlag betreffen. 5. Der Kongreß teilt sich in drei Sektionen: Sektion ä.. Für Urheberrecht und Verlagsrecht. Sektion 6. Für Buchhandel. Sektion 6. Für den Musikalien- und Kunsthandel. 6. Die dem Kongreß vorgelegten Referate werden in fran zösischer Sprache veröffentlicht, während die in diesen Referaten gestellten Anträge in deutscher, englischer, französischer und un garischer Sprache gedruckt und verteilt werden. 7. Den Plenarsitzungen des Kongresses können nur solche Fragen zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden, welche von der bezüglichen Sektion geprüft und von dieser der all gemeinen Versammlung überwiesen worden sind. Prozeß E. W. Ltern in Wien. — Nach dreitägiger Ver handlung wurde am 31. Mai abends der Prozeß gegen den Wiener Buchhändler Carl Wilhelm Stern wegen Verbreitung pornographischer Druckschriften zu Ende geführt. Den Ge schworenen wurden zwei Schuldfragen vorgelegt. Die erste Frage ging dahin, ob Car! Wilhelm Stern durch den Vertrieb von elf in der Anklage namentlich angeführten Werken die Sittlichkeit und Schamhaftigkeit auf gröbliche Art verletzt und dadurch das Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit be gangen habe. Die zweite Frage lautete auf unbefugte Verbreitung 906*