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auch die Nachträge zum Offiziellen Adreßbuch des iin Übereinstimmung zu bringen mit den modernen Ansorde- Deutschen Buchhandels (einseitig bedruckt) in monatlichen ^ rungen des sich reckenden und streckenden deutschen Buchhandels. !,!» Einzelne mißglückte Versuche, die trotz sorgfältiger Erwägung Heften dem Börsenblatt beigelegt. Diese drei Zugaben, die zu den genannten Terminen als ständige Einrichtungen eingeführt worden sind, ohne daß die geringste Er höhung des Abonnementsprcises stattgefunden hätte, erreichen in ihrem Gesamtwert fast den ganzen Abonnements preis des Börsenblatts, der für Mitglieder bekanntlich >0^B beträgt, denn die Hinrichssche wöchentliche Bibliographie kostet allein jährlich netto 7 ^ 50 die Kunstbibliographie apart netto 1 50 H. Weitere Beilagen sind die täglich beigegebenen weißen und roten Bestellzettelbogen, die am 1. September 1894 zur Bequemlichkeit des Sortiments eingerichtet worden sinh und die seit 1890 erscheinende halbmonatliche »Slüne Liste-, die zur Erleichterung der Remission eine vierzehn tägige Zusammenstellung der (im Laufe de? Jahres) zurück verlangten Neuigkeiten nach dem Alphabet der Verleger gibt. Wennschon vom 1. August 1894 an für die Anzeigen in den Rubriken -Fertige Bücher- ui.d -Künftig erscheinende Bücher- sowie später auch für die -Vermischten Anzeigen mehrspaltiger Satz zugelassen worden ist (wie ver suchsweise schon vorher einmal, 1885—87). so blieben für die Gestaltung der einzelnen Anzeigen doch noch mehrere einschränkende Bestimmungen bestehen, hauptsäch lich um die kleineren und bescheidener anftrelenden Anzeigen in ihrer Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Man war nur darauf bedacht, den Inserenten, die die Ein schränkung einer freieren Entfaltung in ihren Ankündigungen lästig empltndcn. eine Gelegenheit zu schaffen, doch durch das Börsenblatt nach freiem Ermessen aus den Buchhandel wirken zu können. Es wurde daher am I. Oktober >902 der Felbliche Anzeigenumschlag (mit erhöhten Jnsertions- preisen) geschaffen, auf dem Abbildung!!! und jede typo graphische Anordnung gestattet sind. Auf diesem Umschlag werden auch seit 1907 in monatlichen Zusammenstellungen die Bezugsquellen und andere Angebote veröffentlicht, die im vorhergehenden Monat auf dem Umschlag oder unter den »Vermischten Anzeigen- des Börsenblatts bekannt gegeben worden sind. Zur Ergänzung und Berichtigung des Offiziellen Adreß buchs werden seit 1». Februar 190k ferner noch in jeder Mitl- wochsnummer wöchentliche Übersichten über geschäft liche Einrichtungen und Veränderungen, also Firmen änderungen. Besitzwechsel. Prokura-Erteilungen. Kommissions wechsel usw.. abgedruckt. Der Buchhändler kann also jetzt sein Adreßbuch sowohl nach den monatlichen Nachträgen (siehe oben) als auch nach diesen wöchentlichen Übersichten auf dem lausenden erhallen. Die zweite Abteilung dies» wöchentlichen Übersichten besteht aus einer Liste aller im Börsenblatt bekannt gegebenen Verlags- und Preis änderungen. Aufhebungen des Ladenpreises. Verbote die geschaffen wurde, um das besonders für jedes Sortiment wich tige Nachtragen in die Kataloge zu erleichtern. Diese notwendig! Arbeit wird durch das Hinzufügen der Erscheinungsjahr! der Bücher vereinfacht. Von dem Bogen, der diese wöchent lichen Übersichten enthält, werden für Interessenten auch ein seitig bedruckte Abzüge abgegeben. Dieselbe Einrichtung der aparten Abgabe ist auch für die Rubriken »Verkauss- anträge, Kaufgesuche. Teilhaberanträge rc.» und »Stellen angebote und Gesuche« getroffen worden. Überblickt man diese große, eben aufgezählte Reihe der Verbesserungen aus den letzten Jahrzehnten, so steht man daß alle beteiligten Faktoren bemüht waren, das Börsenblatt zu einem Geschäftsblatte auszugestalten, das Sortimentern und Verlegern die nutzbarsten Einrichtungen biete. Es galt, das Börsenblatt bei Wahrung seiner alten Traditionen doch und Vorbereitung nicht den gewünschten Anklang sanken — der Erfolg läßt sich bekanntlich nie vorausbestimmen — haben den Aufschwung des Blattes nicht beeinträchtigen können. Dankbar muß hervorgehoben werden, daß viele Vorschläge, die sich der Redaktion und Expedition bei ihrer täglichen Arbeit aufdrängten, viele Anregungen aus dem tätigen Buchhandel heraus beim Ausschuß für das Börsenblatt und beim Vorstand des Börsenvereins freundliches Gehör und tatkräftige Aussührung fanden, sobald sie als förderlich für das Gemeinwohl des deutschen Buchhandels besunden worden waren. In dem Charakter unseres Blattes, das der Gesamtheit dienen soll, ist es begründet, daß in Rücksicht auf die oft widerstreitenden Bestrebungen der einzelnen Gruppen des vielverzweigten Buchhandels nicht jedes Sonderinteresse strengste Berücksichtigung finden kann, oft muß ein Mittel weg eingeschlagen werden, aus dem die berechtigten Inter essen anderer Geschäftszweige nicht gefährdet werden. Möge das Börsenblatt, auch fernerhin von der Gunst des deutschen Buchhandels getragen und gefördert, ein treuer Berater der bücherhandelnden Welt bleiben und sich zu seinen alten Freunden immer neue gesellen. —>. Kleine Mitteilungen. Spanien. Zollrückerstattnng für Postpakete, die in das Ausland zurückgesandt oder nachgesandt werden. — Durch Verordnung vom 16. November v. I. ist ein Gesuch der Abfertigung der Postpakete an den Bestimmungsorten, Ivo sich ein Zollamt befindet, anstatt an der Grenze, abschlägig beschieden worden. Dagegen ist die Verordnung vom 21. Januar 1907 wie folgt geändert worden: »Der Zoll für Postpakete, die den Empfängern ins Ausland nachgesandt oder in das Ausland zurückgesandt werden, wird zu rückerstattet, sofern bei der Nachsendung oder Rücksendung folgende Umstände Zusammentreffen: ö.. Die Pakete müssen sich, wenn sie nach den Balkarischen Inseln bestimmt sind, von dem Zeitpunkt ihres Eintritts in spanisches Gebiet bis zum Zeitpunkt ihrer Nachsendung oder Rücksendung in das Ausland im Gewahrsam der sie befördernden Eisenbahngesellschast oder der Postverwaltung befunden haben. ti. Die von den Gesellschaften an den Grenzeingangs stationen an den Paketen angebrachten Verschlüsse müssen unver sehrt sein. 0. Die Nachsendung oder Rücksendung kann über das näm- und für die Herküuste aus anderen Ländern innerhalb einer Frist von 8 Monaten. II. Durch die Besichtigung des Inhalts des Pakets, die das Zollamt vorzunehmen hat, muß die Nämlichkeit vollständig nach, gewiesen sein und sich infolgedessen die vollständige Über einstimmung mit dem Befunde der Zollabfertigung ergeben. di. Nach Feststellung der Nämlichkeit des Pakets hat das Zollamt die Wiederausjuhr zu genehmigen, zu welchem Zwecke die Internationale Agencia die zur Wiederausfuhr bestimmten Pakete in dem entsprechenden Ladungsverzcichnisse zusammensaßt, von dem bei dem Ausgangszollamt eine Doppelschrist vorgelegt werden muß, woraus das ausländische Grenzzollamt oder die Postverwaltung von Lissabon oder Porto, je nach Lage des Falles, den Empfang der zu dem entsprechenden Ladungs verzeichnisse gehörigen Pakets zu bescheinigen hat. Ik. Ersolgt die Wiederausfuhr des Pakets oder der Pakete über das nämliche Zollamt, über welches die Einfuhr statt gesunden hat, so soll dieses Zollamt das erforderliche Er-