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296, 19. Deccmber. Vermischte Anzeigen. 4831 In Erwägung, dag in Anbetracht des infolge der von Lipperhcide schon begangenen Handlungen unredlicher Concurren; geforderten Schaden ersatzes Ebhardt nicht genau den Schadenersatz, den er fordert, angibt; daß also Grund vorliegt, ihm aufzugeben, genauer den Schadenersatz anzugcben, auf welchen er ein Anrecht zu haben behauptet. II. II.) In Betreff der von Ebhardt gegen Lebegue L Eo. durch Antrag vom 2. September 1871 eingestellte^ Klage; ^ L' ' angeführten Gründe widerlegt worden sind, weil das Eigenthum der Zeitung ..1.3 83i80n" dem Lipperhcide gegenüber contractlich dem Ebhardt zugesprochen worden ist, — Veranlassung vorliegt, die Gründe zu prüfen, welche von Lebegue L Co. i nun^drn ^Antrag drS Lcbigue L Co. daß sie als Mandatare des Lipperhcide gehandelt hätten; daß zunächst diese Eigenschaft ohne Einfluß aus den Prozeß ist, weil Lipperhcide den zwischen ihm und Ebhardt abgeschlossenen Vertrag ver letzt hat; daß folglich Lebegue L Co. verantwortlich !!. Besonders: In Erwägung, daß Ebhardt zunächst Lebegue L Co. vorwirst, die Zeitung 83ison" zum Verkauf gestellt zu haben, von welcher er be hauptet, daß sie ihm gehöre: 1. Indem sie in das Schild der Zeitung ihre Anfangsbuchstaben A. N. L. L Co. setzen; 2. Indem sie die Abonnementsbureaus in 3. Indem sie an das Ende der Zeitung die Buchdruckerei Lebegue L Co. setzen; In Erwägung, daß, waö die unredliche Con- currenz anbetrifst, die auö dieser Veröffentlichung der Nummern der Zeitung ..1.3 8ai80n" her geleitel ist, in welchen Lebegue L Co. sich als Verleger ausgeben, und^ die oben erwähnten Hand- gesehen von jedem Kunstgriff des Lebegue L Co., um den Glauben zu erwecken, daß ihre Ver öffentlichung ^ die der ^Zeitung ^ist^ wel^e dem der ist; ^ ^ ^ i' Gesetz vom 25. Januar 1817, modificirt durch das vom 1. Avril 1870, das Eigenthum eines kann; In Erwägung, daß außer der Veröffent- lichung^ icr ^ettunst Ebhaid^ in seinen Anträgen Hardt ohne Recht gegenüber Lebegue L Co.; Aus diesen Gründen verbindet das Gericht die sub 7017, 7550, 603 und 604 eingetragenen Klagen als zusammengehörig und weift die Par teien mit allen entgegenstehenden Gesuchen und Anträgen ab. ä. In Betreff der von Ebhardt gegen Lebegue L Co. gerichteten Klage; Nimmt cS in der Form die Intervention Lipperheioe's an, erklärt die Klage Ebhardt's für zulässig und indem es über die Hauptfrage erkennt, weist es Ebhardt mit seiner Klage ab, verurtheilt ihn in die Kosten gegeniiber dem Lebegue L Co. und dem Intervenienten Lipper- heide mit Inbegriff der Kosten der Garantie berufung, welche von Lebegue L Co. gegen Lipper- crkennen; Verurtheilt Lebegue L Co. gegen Lipper- heide. 0. Was die von Lipperhcide gegen Ebhardt gerichtete Klage und die von diesem in der Wider klage gestellten Anträge betlifft; Erklärt es Lipperhcide als nicht berechtigt zu seiner Klage; Und indem es in der Widerklage be schließt: I. Erkennt es zu Recht, daß Ebhardt, gegenüber Lipperhcide, contractlich der ein zige Eigenthümer der Zeitung ,,I^a Saison" ist, welche er in Paris seit dem Jahre 1867 verlegt und veröffentlicht hat, ebenso wie des Titels ,,I-.a Saison. Journal illustre ciss varnes", des Titelbildes, der Vignette oder Aufschrift, die noch für diese Zeitung verwendet werden; II. Verbietet es dem Lipperhcide, die ,,I^a Saison" betitelte Moden zeitungzuverlegen, zu veröffentlichen, zum Verkauf anzukündigen und zu verkaufen, welche er seit dem Monat December 1870 erscheinen läßt und welche er sortfährt zu verlegen, zu veröffentlichen, zum Kauf an zukündigen und zu verkaufen; ö. Sich des Titels „I^a Saison" zu bedienen; ebenso wie der Aufschrift, oder des Titelbildes, oder der Vignette, welche für diese Zeitung angewendet worden sind oder noch angewendet werden. 0. In französischer Sprache eine Moden zeitung zu veröffentlichen, selbst unter einem andern Titel, aber deren Form, Satz und Arrangement, sowohl in Betreff der Zeich nungen als des Tertcs, eine Verwechselung zwischen dieser Zeitung und der des Ebhardt veranlassen könnten; und erläßt die gedach ten Verbote bei Strafe von 500 Fr. Schadenersatz für jede erwiesene Contraven- tion. III. Es bestimmt demgemäß, daßLipper- heide des Schadenersatzes dem Ebhardt ge genüber schuldig ist, dafür daß er seine Modenzeitung,,I^a Saison" veröffentlicht, verlegt, zum Verkauf gestellt hat. IV. Befiehlt dem Ebhardt genauer den Schadenersatz, den er fordert, anzugeben. V. Verordnet die Unterdrückung der fol genden Stellen aus dem auf Gesuch Lipper- heide's am 7. November 1871 ergangenen Klageantrag: In Erwägung, daß Ebhardt in be trügerischer Absicht die augenblickliche Sus pension der Zeitung,,I^a Saison" in den letzten Monaten des Jahres 1870 durch die Belagerung von Paris benützt hat, um sich die meinem Antragsteller gehörige Veröffent lichung anzueignen; II. daß er im Jahre 1871, nachdem der Betrug bekannt geworden war, eine Moden zeitung unter demselben Titel „I.a Saison" mit dem Titelbilde, welches Lipperhcide ge hört, veröffentlicht hat; 0. daß er, um nach seiner Ansicht den Erfolg seiner betrügerischen Speculationen sicher zu stellen, seinen ehcmaligenPrinzipal und Wohlthäter angegriffen hat, und gegen ihn die gehässigsten und lügnerischesten Be schuldigungen veröffentlicht hat; VI. Ermächtigt es Ebhardt, das vorlie- gendeErkenntniß, die Gründe und den Tenor in 3 belgischen oder auswärtigen Zeitungen nach seiner Wahl und auf Kosten des Lip- perheide veröffentlichen zu lassen; VII. Ermächtigt es gleichfalls Ebhardt, auf Kosten des Lipperheide das Erkenntniß