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296, 19. Deccmbcr. Vermischte Anzeigen. 4829 146853g In dem Inserat, welches Herr Franz Lipperheide in Berlin Brüsseler Handelsgerichte zu seinen Uugunsten ge fällte Urtheil erlassen hat, sind folgende Behaup tungen aufgestellt: Genanntes Gericht, bestehend auö drei Ge schäftsleuten, darunter nicht ein einziger einem Actuar („Grrffier"). erklärte also haupt sächlich auf Grund dessen, daß ich die franzö sische Ausgabe der Modenwelt, „(.a 8ai8on" in einem Briefe an Herrn Franz Ebhardt, meinen früheren Agenten, einmal „Ihr Iour- Der anonyme Inserent vergißt aber dabei, den weiteren Inhalt jenes Urtheils mitzu- theilen, welcher besagt, daß die nach Ausbruch des Krieges durch Herrn Franz Ebhardt beim Ministerium in Brüssel auf seinen Namen ge- schehenc Deponirung des Titels 8si80n" null und nichtig, wie auch ferner, daß Herr Franz Ebhardt mit seiner Klage, gerichtet auf das Verbot der französischen Ausgabe der Modcnwclt, ,.!^s 8ai80n", abgewiesen und in ganzen Umfange, Und übersetzt von einem be eidigten Translator, zur Veröffentlichung bringe, mache ich besonders darauf aufmerksam, daß trotz dem die Herren A. N. Lebögue L Eo. in Brüssel vom Handelsgericht als nicht verantwortlich mir gegenüber erklärt worden sind, dieselben dennoch Werth die Behauptung hat, die französische Aus gabe der Modenwelt, „l^i 8rU80n", sei nicht allein nicht verboten, sondern sogar berechtigt. Berlin, 16. December 1872. Franz Ebhardt. Richterlicher Entscheid, erlassen vom Handelsgericht in Brüssel am 10. October 1872 (Nr. 7017) In Sachen des Franz Ebhardt, Verlegers, wohnhaft zu Brüssel, l'I.ice du Orand-iZssilon k'o. 34. der sein Domicil in Brüssel bei dem Advocaten Sanckc. Ilue knysle Ao. 10, erwählt, Kläger, veitreten durch den obengenannten Advocaten, gegen A. N. Lebegue L Co., Direktoren und Eigen- thümer des Ollle« de pulilieite und Verleger, wohnhaft zu Brüssel, liue de la )I.ideIeine ^io. 46, Verklagte, vertreten durch den Advocaten Edouard De Linge; d b ^0^ In Sachen Advocaten De Linge. gegen Franz Lipperheide, Buchhändler und Verleger, wohnhaft zu Berlin (Preußen), Verklagten auf De Linge; (Nr. 603) und in Sachen des genannten Franz Lipperheide, Klägers auf Intervention, Neununddreißigster Jahrgang. gegen den genannten Franz Ebhardt, Verklagten auf Intervention; (Nr. 604) und in Sachen ^ ' gegen ^ den genannten Franz Lipperheide, Verklagten. E r k e n n t n i ß. Das Gericht hat nach seiner Berathung fol- gung: In Erwägung, daß Ebhardt durch den am 2. September 1871 registrirten Antrag Le- bigue L Eo. hat vorladen lassen : 1. um das geben, und sich der Aufschrift und ^eS an der Spitze der Zeitung befindlichen Titels zu bedienen bei Strafe von 1000 Fr. Schadenersatz für jede In Erwägung^ daß Lebegue L Eo. durch den am 23. September 1871 registrirten Antrag Lipperheide auf Garantie haben vorladen lassen; In Erwägung, daß Lipperheide durch den Antrag vom 7. November 1871 Ebhardt eine Intervention in der von ibm eingeleiteten Klage gegen Lebegue L Eo. notificirt hat; lässig oder allerwcnigstens für nicht berechtigt in dem gegen Lebegue L Co. angestrengten Prozeß erklärt werde; 8i«i80n" und ,.1^68 5!oile8 de !a 8ai80n" forl- zusetze», und sich der Vignette oder deö Titels zu bedienen bei Strafe von 1000 Fr. für jede Lieferung oder Nummer, die er veröffentlichen würde; In Erwägung, daß Ebhardt in Beantwor tung dieser Vorladung gegen Lipperheide in einer Besitzer der Modenzeitung ,.l.a 8-Ü80N" ist, welche er seit 1867 in Paris verlegt und heraus gegeben hatte, sowie des Titels und der Auf schrift; ^ ^ ^ d ' Z' anzuküudigcn oder zu verkaufen; 3. den Lipperheide zu vcrurthcileu. 140,000 Fr. als Schadenersatz zu zahlen^ anzuordnen; 5. die Veröffentlichung und AuShängung des zu erla^scndci^E^m ^ über die Anträge Ebhardt's durch seine die^Nagc einleitende Vorladung beschränkt sind, Anträge, welche im Laufe des Prozesses zu beschränken oder zu erweitern dem Ebhardt nicht zusteht; In Erwägung, daß Lebtgue k Eo. zu die sem Vorbehalt berechtigt sind, weil ihnen gegen über nur ein einziger zwischen Ebhardt und ihnen schwebender Prozeß vorliegt, derjenige, welcher aus dem einleitenden Anträge Ebhardt's vom 2. September 1871 hcrvorgeht; In Erwägung, daß unter diesen Bedingun gen es begründet ist, die verschiedenen sub 7017, 7550, 603, 604 der General - Nolle eingetragenen Klagen als zusammengehörig zu verbinden; Besonders: In Erwägung, daß Ebhardt und Lipper heide alle beide Eigenlhümer^der in sranzösi'cher d«8 Vam68 " oder ..Te8 >Iode8 de !a 8ai5lm" veröffentlichten Zeitung zu sein behaupten; daß die Anträge, welche Lipperheide gegen Ebhardt infolge seiner einleitenden Vorladung vom 7. November 1871 stellt, und die, welche Ebhardt gegen Lipperheide in der Widerklage stellt, auf der Verletzung einer gewissen münd lichen Verabredung beruhen, welche zwischen bei den Parteien getroffen ist. und nicht auf Hand lungen einer unredlichen Eoncurrenz. welche außerhalb aller contractlicheu Verpflichtungen be gangen sind; In Erwägung, daß zwischen Ebhardt und Lebegue L Co. keine kontraktliche Verpflichtung besteht, daß demnach, wenn eine unredliche Con- currenz eristirt, diese Eoncurrenz von Seiten des Lebegue L Co. nur in gewissen Handlungen einer Wörtlichkeit mit sich bringen würden; In Erwägung, daß andrerseits Lipperheide in dem zwischen Ebhardt, als Kläger, und Lebe- guc L Eo. schwebenden Prozesse iinervenirt ist. daß er die Verthcidigung für diese Letzteren über- thumSrechten deckte; In Erwägung, daß cS unbestritten ist, daß, ivenn ^Lipperheide Eigenthümcr der Zeitung „Ts sind, daß folglich unter dieser Voraussetzung Eb hardt oi-ne Klagegrund gegen sie ist; In Erwägung, daß eS nunmehr darauf an kommt, die Forderungen zu prüfen, welche Lip- pcrheide und Ebhardt gegen einander formulirt haben; I. I) Was den von Lipperheide gegen Ebhardt gestellten Hauptautrag und den von Ebhardt gegen Lipperheide in der Widerklage gestellten Antrag betrifst: In Erwägung, daß oie Frage, die nunmehr den Kernpunkt der Verhandlung ausmacht, die ist, zu wissen, welche^ von beiden Parteien die Zeitung ist; In Erwägung, daß die Parteien anciken- nen, daß ihre resp. Rechte durch eine gewisse mündliche Verabredung, die zwischen ihnen am 22. u. 25. November 1867 staitgefunden hat, festgestcllt sind; daß jede von ihnen der andern " Daß eS sich also darum handelt, diese Ver abredung auszulegen; ^ l In Erwägung, daß die Parteien über den 657