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Die verschiedenen Benennungen der jetzigen Obcrlausitz. 69 Stadt Zittau unter einander ein Bündniß zu gegenseitigem Schutz gegen den räuberischen Adel und zu Aufrechthaltnng von Gesetz und Ordnung. Aehnliche Städtebündnisse waren in jenen Zeiten rohen Faustrechts nicht nur anderswo in Menge entstanden, sondern auch oberlausitzische Städte waren dergleichen kurz vorher bereits mit schlesischen Städten ein gegangen Im Jahre 1355bestätigte Kaiser Karl IV. diesen „Sechsstädtebund" und ertheilte demselben die weit- tragende Befugniß, „schädliche Höfe und Festen von seinet wegen zu brechen oder zu verbrennen", über diejenigen aber, welche sich weigern würden, solche Zufluchtsstätten adeliger Straßenräuber den Städten auszuantworten, „des Königs und der Städte Acht" zu verhängen. Hierdurch wurde die Corporation jener sechs königlichen Städte vom Landesherrn selbst zum obersten Hüter des Rechts und Gesetzes im Lande eingesetzt und erlangte somit eine politische Macht, welche sie in allen Landesangelegenheiten zu einem dem Adel völlig ebenbürtigen „Stande" erhob. „Land (d. h. Ritterschaft) und Städte" wurde und blieb seitdem die übliche Bezeichnung für die beiden politischen Stände im Lande. Infolge dieses Sechsstädtebundes wurde aber auch die Stadt und das Weich bild Zittau in die oberlausitzischen Verhältnisse so eng ver flochten, daß es sich von da an zur Oberlausitz hielt und nach und nach völlig zu derselben gerechnet wurde. Hieraus ergab sich aber nothwendiger Weise auch eine verschiedene Landesbenennung. Wollte man nur die ver schiedenen Weichbilde der erstgenannten fünf Städte, also das Land in seinen bisherigen Grenzen, zusammenfassen, so be diente sich die Prager Kanzlei der bisherigen Ausdrücke „die Länder Budissin und Görlitz"^, oder und zwar besonders im 15 6oä. Ou». 830. r« Lausitzer Magazin 1776. 55. (1348). Oinnes ei singuli Ludissinsnsis st dorliosnsis terrarum — aävoeati. Oberlaus. Urk. Verz. 1. 55 Nr. 270 (wir sehen uns genöthigt, dieses „Urkundenverzeichnis!" hier und fernerhin auch da