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87, 16. April 1S12. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4703 Nichtamtlicher Teil. Zur Revision der Verkaufsordnung. Wohl infolge der in der Nr. 11 der Mitteilungen des Verbandes erfolgten Besprechung des Verlaufes der Beratungen des Ausschusses für die Revision einer Verkaufsordnung sind uns von verschiedenen Seiten Mitteilungen zugegangen, die der Vorstand des Verbandes an dieser Stelle nach und nach zu veröffentlichen gedenkt. Wir betonen ausdrücklich, daß uns bei diesen Veröffent lichungen nichts ferner liegt, als Angriffe gegen einzelne Personen zu erheben oder aber einzelne Firmen denunzieren zn wollen. Unsere Absicht ist lediglich, die Verhältnisse zu klären »nd namentlich dem Teil des Verlagsbuchhandels, der bisher abseits steht und einer Anzahl größerer Firmen die Leitung seiner Angelegenheiten überläßt, durch Tatsachen den Nachweis zu führen, daß die Verhältnisse nach und nach unhaltbar werden, und daß der Durchbrechung des Laden preises ein energisches Halt geboten werden muß. Dies kann nur durch Fälle nachgewiesen werden, und bei diesen Fällen ist es unbedingt nötig, Namen zu nennen, um eine Nach prüfung zu ermöglichen. Ferner ist es unsere Absicht, immer wieder darauf hin- zuweissn, daß der Ladenpreis der Eck- und Grund stein des Börsenoereins ist, mit dem er steht und fällt. Es muß auch mit dem Gedanken aufgeräumt werden, daß eine solche Durchbrechung des Ladenpreises oder der An satz eines doppelten Ladenpreises zulässig sein soll, wenn nur dem Sortiment der entsprechende Nutzen gewährt wird. Auch dies ist ein Fehlschluß. Es handelt sich nicht darum, daß das Sortiment zufrieden sein soll, wenn es an einem Geschäft, das sonst u. E. als unberechtigt bezeichnet werden muß, verdient, sondern es handelt sich darum, derartige unbe rechtigte Geschäfte unmöglich zu machen, und dies im wohl verstandenen Interesse des Verlags und des Sortiments. Nachdem wir 2S Jahre lang sür die Aufrechterhaltung des Ladespreises durch das Sortiment gekämpft und gelitten haben, muß nunmehr auch der Kampf für die Aufrecht erhaltung des Ladenpreises durch den Verlag ausgenommen werden. Der Verlag muß, soweit er es noch nicht weiß, darauf hingewiescn werden, daß die Durchbrechung des Ladenpreises Folgen nach sich ziehen muß, deren Tragweite noch gar nicht zu übersehen ist. Daß diese Durchbrechung des Ladenpreises den Zerfall des Börsenvcreins und des deutschen Buchhandels nach sich ziehen muß, ist aber heute schon zu erkennen. Noch ist es Zeit, wieder zu den Formen zurück zukehren, die bisher Brauch gewesen sind und die nur einzelne mißachtet haben. Verhindert werden muß, daß auch der Verlag, der sich bis jetzt von diesen Maßnahmen fernge halten hat, geradezu gezwungen wird, ähnliche Bahnen ein- zuschlagen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Daß ein großer Teil des Verlages dies erkennt, geht daraus hervor, daß der größte Teil der Klagen über die mißbräuchliche Aus dehnung der Paragraphen 11 und 12 der VerkaussordNung von dem Verlage ausgsht. Wir bringen nachstehend den ersten Beitrag, einen Ab druck der zweiten Umschlagseite der Nr. 5 des Jahrg. IV der Deutschen Richterzeitung vom 1. März 1912, ohne einen Kommentar daran zu knüpfen, und werden es auch ferner so halten. Berlin, den 28. März 1912. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. MleiluiiW lies KmlisltLsrellg lisz M.") in Lslllmcli (vdsibMn). (Oline Versnlworlllcklceil äsr Hsl^vivßsolrovVsrlaAsbuolid.) LüederliiL^vkis. 2. Bsipriß 1911. VorlaI 6. B. Birsokkslä. kreis xsl). ^ 17.50 (statt ^ 22.—). lässige OrisotioruvS. 2 -1-, ^lntsrioktsr, vis HaktpüioBt dsr RäoBtsl', - — N-solitsaii^välts und Notars, Osriotits- 3. ^0^, gokauunL dsr äurisprudsns. Hannover 1911, BolwivSS Vertag. krois 6.60 (statt 8.—). 1911, BslwivAs Verlag, kreis 6.60 (statt -/v 8.— ). 5 Oarl, Bielitsr in Berlin, vsr vsutsoBs BioBtsr. * 2. Z-uLaxe. Berlin 1910, 6arl Bezkinanns Ver lag. krei8 ^ 2.— (statt 3.—). 6 RuMP?, I^uäriolitsr ln Oläendur^. Ssssts und LcstMlät, ^jolr^orvoräuo. Lmliu ISll, VsrlL/vr.^ kotlisotiilä. kreis X 3. - (statt ^ 3.60). 8 806k'L6i-Rk'3U86 LtrakrsoBts und ^ ' Ltrakprorrsssss. Bä. 6. Bannover 1911, Bel^inxs Verlag, kreis 3.50 (statt ^ 4.60). Erklärungen. Zu dem vorstehenden Aufsatze des Verbandes der Kreis- und Ortsvcreine im deutschen Buchhandel bemerken wir, daß die mitabgedruckte Anzeige der Nummer 5 der in unserem Verlage erscheinenden »Deutschen Richterzeitung« bereits Anlaß zu einer Anfrage des Vorstandes des Börsenvereins sür den Deutschen Buchhandel wurde, welche wir am 13. März d. I. in folgender Form beantworteten: »In Beantwortung Ihres gestrigen Schreibens teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir uns zu der An kündigung, welche in der Nummer 5 der »Deutschen Richterzeitung» auf der zweiten Umschlagseite zum Abdruck kam, auf Grund des Z 12 Absatz 1 der Verkaufs ordnung für den deutschen Buchhandel sür berechtigt halten. Wir bemerken dazu noch ergebenst, daß wir in allen