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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn^ und Feiertage und wird nur an Buch Händler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des BörsenvereinS ein Exemplar lO X, fiir Nichtmitglicdcr 2« .-l. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Lnj«gen: vir orelgespalrene PeMjeile ode. deren Raum so Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Psg.; Mitglieder des Börsen- vercinS zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso iUnchhandlungSgehilsen für Stelle- gcsnche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Beilage zu ^5 275. Montag, 27. November 1899. Amtlicher Teil. WevHclnöl'ungen des außerordentlichen Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Leipzig, den 16. u. 17. Oktober 1899.*) Anwesend waren die Herren: Wilhelm Spemann (Stuttgart), Vorsitzender, Robert Voigtländer (Leipzig), Schriftführer, Alfred von Hölder (Wien), Otto Mühlbrecht (Berlin), vr. Wilhelm Ruprecht (Göttingen), Fritz Schwartz (München) und Nr. Ludwig Strecker (Mainz); außerdem der Vorsitzende des Königl. Preußischen litterarischen und musikalischen Sachberständigenvereins, Herr Geh. Regierungsrat vr. Daude (Berlin). Wilhelm Spemann: Meine Herren! Ich habe die Ehre, Sie als Vorsitzender des außerordenrlichen Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht willkommen zu heißen. Wir haben die große Freude, Herrn Geh. Regierungsrat vr. Daude, den Vor sitzenden des Preußischen litterarischen und musikalischen Sachverständigenbereins, in unserer Mitte zu sehen, und ich darf ihm Wohl für sein Erscheinen Ihren Dank aussprechen. Geheimrat Daude: Meine Herren! Gestatten Sie mir, Ihnen für die Ehre zu danken, die Sie mir und dainit zugleich den Königlich Preußischen Sachverständigenvereinen durch die Aufforderung, an Ihren Beratungen teilzunehmen, erwiesen haben. Ich freue mich, daß ich Ihrer Aufforderung habe Folge leisten können, und was an mir liegt und den Sachverständigenvereinen, so werden wir immer bereit sein, Ihre Bestrebungen, mit denen wir durchaus harmonieren, zu unterstützen. Vorsitzender: Ich möchte zu Beginn unserer Verhandlungen aus der Entstehungsgeschichte des uns vorliegenden Entwurfs denjenigen Herren, die nicht vollständig orientiert sein können, nntteilen, daß aus unseren Vorverhandlungen, die sich bekanntlich auf manche Jahre erstreckt haben, zunächst die »Beiträge zum Urheberrecht«, welche als Publikation des Börsenbereins gedruckt wurden, entsprungen sind. Auf Grund dieses und sonstigen Materials hat dann eine Vorarbeit im Reichsjustizamt stattgcfnnden, und auf Grund wiederum dieser Vorarbeit eine Beratung von Sachverständigen, welcher im Laufe des vorigen Jahres mehrere Herren aus unserm Kreise im Reichsjustizamt beiwohnten. Daraus ist dann der uns heute vorliegende amtliche »Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht« hcrvorgegangen. Dieser Entwurf ist im Juli publiziert und von seiten des Börsenvereins uns zur Begutachtung über wiesen worden. Ich habe veranlaßt, daß der Redakteur des Börsenblattes, Herr Max Evers, möglichst alle Preßstimmen, die ihm über diesen Entwurf zugänglich würden, im Börsenblatt veröffentliche, und daß überhaupt die Redaktion des Börsenblattes sich möglichst viel um diese Dinge bekümmere. Das ist geschehen. — Dann habe ich Herrn Voigtländer ans Veranlassung des Herrn Mühlbrecht gebeten, er möge die Güte haben, uns einen kurzen Handweiser durch die Publikationen des Börsenblattes zusammen- zustellen, was er in dankenswerter Weise gethan hat. So entstand das Material, welches wir heute zu verarbeiten haben werden. Von unserer Geschäftsstelle sind mir hier im Saale noch drei Eingänge übergeben worden, die ich natürlich noch nicht ansehen konnte; sie sind eingelaufen auf Grund einer Bekanntmachung, die der Börsenvereinsvorstand erlassen hatte, und worin unsere Kollegen gebeten wurden, wenn sie zu dem neuen Gesetz etwas vorzubringen hätten, dies beizeiten zu thun. Herr Geschäftsführer Thomälen hat mir gesagt, daß diese Eingaben sich im wesentlichen auf Adreßbücher beziehen. Ich schlage vor, daß wir sie am Schlüsse unserer Beratungen erledigen. Mittlermeile können wir uns darüber informieren, was eigentlich gewünscht wird. Wir haben diese Bekanntmachung, welche die Kollegen zur Beteiligung auffordert, erlassen, damit uns niemand später den Vorwurf machen kann, nichts davon gewußt zu haben. Praktisch hat es keine großen Folgen gehabt. Ich denke, wir wollen jetzt so arbeiten, daß wir einfach den Entwurf des Gesetzes paragraphenweise durchnehmen und zur ") Die Beschlüsse, nebst Begründung, bereits in 249 d. Bl. veröffentlicht, sind hier an den gehörigen Stellen nochmals ein gesetzt worden. ISS«, Nr. 71. 1