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PS 15S, 8. Juli lSIO, Nichtamtlicher Teil. zum Wort melden, der sonst nicht dazu kommt. Die Ausführungen des Herrn Kommerzialrats Müller waren so vorzüglich, daß ich sie durchaus unterschreiben kann. Ich habe im vorigen Jahre aus der Versammlung im Sachsenhose dringend vor der Gründung eines Sortimentsrbundes gewarnt und freue mich, daß Liese Stimmung auch hier jetzt dis überwiegende ist. Leider werden die Versammlungen der Kreis- und Ortsvereine immer nur von denselben wenigen Mitgliedern besucht; die meisten bleiben sein, weil sie gleichgültig sind. Die einen sagen: es ist zu teuer, die anderen: wir haben keine Zeit, usw. Kommen Sie hin, besuchen Sie möglichst regelmäßig diese Versammlungen, dann werden Sie sehen, daß Sie etwas erreichen. Aber vor der Gründung eines Sortimenterbundes kann nur dringend gewarnt werden. Vorsitzender: Ich möchte die Debatte dahin zusammensassen, daß für die Begründung eines Sortimenterausschusses sich nur ganz wenige Stimmen ausgesprochen haben. Es sind dann zwei Anträge gestellt worden, einer von Herrn Otto Meißner, einer von Herrn Siegismund. Ich bitte, die Anträge schristlich einzureichen, und gebe noch Herrn Meißner zu seinem Anträge das Wort. Herr Otto Meißner: Ich habe zu meiner Freude bemerkt, daß die meisten Redner in dem Vorschläge einer außerordentlichen Delegiertenversammlung die beste Lösung erblicken. Jeder Kreis- und Ortsverein ist in der Lage, geeignete Delegierte zu dieser Ver sammlung zu senden. Der Verbandsvorstand wird natürlich eine Tagesordnung aufstellen, aber es wird jedem Delegierten srei- stehen, im Austrage seines Vereins Wünsche nach irgendeiner Rich tung hin vorzubringen. Ich beantrage also nochmals, daß alljährlich im Herbste eine außerordentliche Delegiertenversammlung unter Leitung des Ver bandsvorstandes stattfinden möge. Vorsitzender: Ter Antrag deckt sich im wesentlichen mit dem Anträge des Herrn Kommerzienrats Siegismund, nur daß dieser noch eine Berichterstattung zur Pflicht macht. Es würde sich das schwer machen lassen, wenn man nicht eine Strafe aus Nicht erfüllung setzt. Herr Kommerzienrat Karl Siegismund: Ich denke, wenn eine Delegiertenversammlung beschlossen hat, daß die Kreis- und Ortsvereinsvorsitzenden verpslichtet sind, alljährlich zweimal einen möglichst umfassenden Bericht an den Verbandsvorstand zu schicken, daß dies doch vielleicht die Veranlassung gibt, die Herren an die übernommenen Pflichten zu erinnern. Es bleibt Ihnen ja über lassen, wie Sie beschließen wollen; es sollte das von mir nur eine Anregung sein, die vielleicht von dem Vorstandstische ausge nommen oder auch unter den Tisch fallen gelassen wird. Vorsitzender: Die Sache hat ihre Schwierigkeiten. Es würde eine Satzungsänderung nötig sein; die Verpflichtungen der Mit glieder sind in § 3 geregelt. Da steht von dieser Verpflichtung nichts. Herr Bernhard Hartman»: Wenn ich Verbandsvorstand wäre, würde ich die Versammlung bitten, zu beschließen: Der Verbandsvorstand wird ausgesordert, an sämtliche Kreis- und Ortsvereine das Ersuchen zu richten, ihm zweimal jährlich Bericht zu erstatten über alle das Sortiment betreffenden Vor kommnisse in seinem Kreisverein. In der Zeit, wo ich Verbands- Vorsitzender war, habe ich derartige Schreiben an die Kreisvereins vorstände gerichtet, und kann berichten, daß mir auch von sämt lichen Kreisvereinen eine Antwort zukam. Warum sollte das dem jetzigen Verbandsvorstande nicht möglich sein? Vorsitzender: Ich halte das sür einen sehr dankenswerten Vorschlag. Wir würden da nicht die Statuten zu ändern haben, sondern eine derartige Ausforderung vom Vorstande aus erlassen. Herr Gerhard Kanssniann: Ich ziehe den Antrag aus Ein setzung eines außerordentlichen Ausschusses, den wir gestellt hatten, zurück. Vorsitzender: Wir haben also eigentlich nur noch mit dem Anträge Meißner zu tun, da der Vorstand, wie ich im Einverständ nisse mit meinen Vorstandskollegen hiermit erkläre, seinen Antrag unter Ziffer 5 der Tagesordnung zurückzieht. Wir haben also jetzt nur noch über den gemeinsamen Antrag der Herren Meißner und Siegismund zu beschließen, den ich nochmals zu verlesen bitte. Herr Nitschmann: Wir möchten den Antrag so formu lieren: Die Versammlung ersucht den Vorstand, alljährlich im Herbste eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, die satzungsgemäß beschickt werden soll. Herr N. N.: Sollte nicht zum Ausdrucke gebracht wer den, daß diese Versammlung tagt zum Zwecke der Besprechung von Sortimenterangelegenheiten? Herr Meißner hak das Wohl im Auge gehabt? Vorsitzender: Ich frage Herrn Meißner, ob er das im Auge gehabt hat. Herr Otto Meißner: Ich halte es für genügend, wenn die Fassung angenommen wird, die Herr Nitschmann eben vorgelesen hat. Ich möchte aber sragen, ob es nicht richtiger hieße: Die Ver sammlung beschließt hiermit, daß usw. Vorsitzender: Das können wir nicht, das würde eine Satzungs änderung einschließen. Sie müssen das dem Vorstande anheim- gebeu; wir haben das absichtlich so formuliert. Ich bringe jetzt den Antrag zur Abstimmung. (Der Antrag wird einstimmig angenommen.) Wir werden uns also bemühen, dem Vertrauen des Verbandes zu entsprechen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Überstunden. — Die »Nordbayerische Zeitung« teilt aus einer Verhandlung des Kaufmannsgerichts Fürth folgendes mit: Der Buchhalter Karl Schneider war vom 1. Juli bis 3t. Dezember 1909 als Buchhalter und Korrespondent gegen einen Monatsgehalt von ISO ckt bei dem Bronzefabrikanten Hermann Krackenberger beschäftigt. Am 15. November wurde ihm von Krackenberger mitgeteilt, daß er, da Schneider als alter Mann nicht mehr so viel leisten könne, beabsichtige, noch einen jungen Mann anzustellen und Schneiders Gehalt aus HO cki reduzieren werde. Schneider erklärte, daß er mit der Gehaltskürzung nicht einverstanden sei, woraus Krackenberger erklärte, er nehme seine Weigerung als Kündigung an. Schneider fordert nun sür Überstunden, die er vom 1. Juli bis 15. November gemacht hatte, 57 Der Beklagte bringt vor, wegen der Arbeitszeit sei zwischen ihm und dem Kläger nichts vereinbart worden, er habe deshalb angenommen, daß er die reguläre Arbeitszeit von 8—12 und von 2—7 Uhr innehalte. Das habe er auch getan. Kläger habe kein Recht, irgend etwas zu verlangen. Es sei Usus in kaufmännischen Geschästen, daß nicht pünktlich geschlossen werde, nachgearbeitet sei hier und da worden, Kläger sei aber dazu nicht ausgefordert worden, er sei immer der erste gewesen, der fortgegangen sei. Es sei kein junger Mann mehr eingestellt worden und die Arbeit geschehe auch. Kläger habe sechsmal sein Salär bekommen, aber sich nie gerührt. Der Kläger bringt noch vor, er sei unter den üblichen Be- dingungen engagiert worden, die Arbeitszeit war von 8—12 und 2—7 Uhr, es sei in der ganzen Welt üblich, daß, wenn länger gearbeitet werde, die Mehrleistung honoriert wird. Beklagter führe sein Geschäft vorzüglich. Aber Buchsührung und Organi sation ließen alles zu wünschen übrig. Auch mache sich ein Mangel an Disziplin bemerkbar. Ihm seien in seiner Arbeit 1032»