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Nr. Z24 Seite 2 »Dresdner Nachrichten" — Dienstag. IS. 3uN 1S26 Der „Polen,kii,"-Film endlich verboten. Späte Einsicht. Berlin, 13. Juli. Die Film - OberprüfuiigSstclle hat sich Heine nachmittag auf den Protest hin, der von de» Regie» rungeu Bayerns, Württembergs, Thüringens und Hessens eingebracht worden ist. erneut mit der Aufführung des FilmS -P a l> z e r k r e » z e r Potemki »" beschäftigt und nach fünf stündiger Berliandlnng das Verbot der Anssützrmng für daS ganze Reich ausgesprochen. Ursprünglich hatte sich auch Mecklenburg dem Protest «»geschlossen, dann aber mit dem Regierungswechsel seinen Antrag zurückgezogen. Gegen das Verbot deS Potemkin-Film» trat bei der Ober- filmprüfnugsstelle im RetchSministerium des Innern nur der Beauftragte des preußische» Staatsministerimns ein. Be, merkenswert ist, das, Deutschland bisher das einzige Land, ab gesehen von RusilaiU», war. das diesen Film trog seiner offen sichtlichen Tendenz znließ. Die französische Republik hat vom ersten Augenblick die Aufsührungsanträge abgelelmt. Cs ist übrigens versucht morde», weitere soivjetrnssische Filmiverke ähnlicher Art in Dciilichland einzusühren. ioas aber, wie es Leigt, inzwischen an dem Widerspruch der Oberfilmprüfuilgs- Kelle gescheitert ist. Sin Umweg zur Umgehung -es Verbotes? «Durch gunkspruch.t Berlin, l.3. Juli. Wie verlautet, will die Filmgesellschaft, -ie den Film ..Panzerkreuzer Pvtemkin" vertreibt, den Film n m a r b e i t e n lassen und dann wieder der Film- vbcrprüsstelle vorlegen, um eins Aufhebung des Verbotes lherbeiziisüliren. Derleum-unaen -er „Noten Fahne". Berlin, 13, Juli. Die „Rote Fahne" hat einen Brief ver öffentlicht, der unterschrieben ist: „Reue preußische Kreuz. Teilung", Berlagsdircktion gez, B a r t s cb a t. und der unter dem 23. Juni an de» Geheimen Hofrat und Zchntnllenverwalter llkih in Tempelhof abgesandt sein soll. I» diesem -trief wird behauptet, der Kronprinz habe durch seinen persönlichen Adjutanten, Major v. Müldcner, der „Krenz-Zeiciiilg" 50 000 Mart Wabinnterstühiliigsgelder gegeben. Die „Krenz-Zeitiing" stellt dazu fest, da» ein Herr B a r t s ch a t n l ch t i m B erläge d i e s e S B l a l t e s t ä t i g ist und daß die „Kreuz-Zeitung" in keiner Form weder direkt noch indirekt von dem Krön- Prinzen oder einem gnderen Mitglied des königlichen Hguses Geld crbalieu hal. lieber dle Ablösung der Markanleihen -es Staates und -er Gemeinden enthält daS neueste Gesetzblatt deS Freistaates Sachsen dir Ausführungsverordnungen. Bezüglich -er Markanleihen -e» Freistaates Sachse« wird u. a. bestimmt: Die Ablösung der im Jahre 1033 auSgegebenen acht- zinstgen Markanleihe des Freistaates Sachsen sowie des in demselben Jahre ausgegcbenen und durch Steinpelausdruck mit LandeSschuld bezeichneten Teils der vterztnsigen Mark- anleibc vom Jahre lllio erfolgt vorbehaltlich der Bestim mung in 8 1 durch Barablösung in Höhe von 12)4 Prozent des G v l d in c> r k b e t r a g e s , der nach der in 8 31 Abs. 3 des Reichsgesctzes Uber die Ablösung öffentlicher Anleihen ge regelten Berechnung der VandcShauptkaffe aus der Ausgabe dieser Schuldverpflichtungen zugeslosscn ist. Den Betrag der Ablösung berechnet hiernach das Finanzministerium. Dabei wird der sich sür je 16 600 Mark ergebende Ablösungsbetrag auf volle 5 Pfennige nach oben abgerundet. Die Nummern der als Landcsschuld bezeichneten Anleihe vom Jahre 1010 sind in dem der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher An leihen vom 8. September 1035 iRcichSgesetzblatt I S. 335j an gefügten Verzeichnis unter IV Ziffer 1a angegeben. Die Anträge aus Barablösnng sind in einer Ausschluß- frist vom 1. August bis mit 1. November 1936 unter Vor legung der Schuldverschreibungen mit Ztnsbogen und Er- neuernngsschein bei den EinlösinigSstellen zu stellen. Die E i n l ö s n n g s st e l l e ii bestimmt das Finanzmini- stcrium. Es wird ermächtigt, ans Gründen der Billigkeit in besonderen Fällen die Einlösung auch dann zuznlasscn, wenn die tu Abs. 1 bczeichnete Einlösniigsfrist nicht eingehaltcn worden ist. Tie Barablösnng erfolgt sofort an den EinNefcrcr der Schuldverschreibungen. Alt best her, die an Stelle der Barablösnng einen Anspruch ans llmiansch in AblösuiigSaiileihe und Gewährung von Aiislosungsrechten und im Falle der Bedürskigkeit i8 U) des Rcichsgesetzes Uber die Ablösung öffentlicher Anleihen) au»' Bvrziigsrente gellend machen wollen, haben einen ent sprechenden Antrag unmittelbar bei der Sächsischen Staats- schuldenverivaltuug in Dresden eiiiziireichcn. Umtausch- und Sekmere in einem berliner Ansiwiiiigsanspruche sind i» einer Ansschiußsrist vom i. Aug. ^ Nvvember 1026 anuimelden. Zur Stellung eines Arbeitsnachweis. Berlin, 13. Juli, Zu schweren Ausschreitungen kam es heute mittag auf dem Arbeitsnachweis in der Gormannstraße. Mehrere Personen, die im Hof der Textilabteilnng warteten, sollten wegen ungebührlichen Benehmens entfernt werden, leisteten jedoch der Aufforderung der Beamten nicht Folge. Eo kam schließlich zn einem Zusammenstoß zwilchen Arbeits losen und der Polizei, die das Uebersallkommando alarmieren mußte. Ans den angrenzenden Rettungsstellen sind bisher zehn verleihe Personen cingclicfert worden. Unter den 'Ver letzten befindet sich auch ein Hanptmann der Schupo, der von der Menge zu Boden gerissen und mit Füßen getreten Worden war. sWTB.) Die Provokalionen von Germersheim. Berlin, 13. Juli. An amtlicher Stelle cingcgangcne Nach richten, die allerdings noch der Nachprüfung bedürfen, be stätigen. daß die Borgänge in GermerSheim ans Provokationen sranzösi scher Loldaten zurnckzusühren sind, und daß offenbar eine absichtliche Störung Vorgelegen hat. Dem Bürgcrmcisler war seitens des Kommandanten zugesagt worden, daß das Militär während deS Festes kaserniert werden sollte. DaS ist aber nicht geschehen. Schon am 'Bahnhof hatten sich vier Kompagnien mit Spielleuten amgestellt, angeblich zu einer Uebnng. Fn den Festzng drängte sich eine Abteilung Soldaten, ebenso drängten sich französische Soldaten ans den Festplaß, aus dem sie nichts zu suchen hatten. 23 deutsche Flaggen wurden abgerihcil, ebenso eine Anzahl von Girlanden. Radfahrer wurden umgestvßen und dergleichen mehr. Der stellvertretende Stadtkommandant hat sich wegen der Ausschreitungen beim Bür g e nn e ist er c n ti ch u Id ig t. Der Kan-elsverlrag mit Schweden in Krasl. -lerlin, 13. Juli. Die Ratifikationsurkunden zu dem deutsch-schwedischen Handelsvertrag sind heute ausgetauscht worden. Der Austausch wurde deutscherseits durch Staats- sekrekär von Schubert, schwoöischerscitS durch den hiesigen sch rm di ich ca Gesandten vollzogen. Die Zahl -er Opser am Denmark-See. Dover, 13. Juli. s'New Jersey.) .ach den letzten Fest stellungen wurden bei der ErplosionSkatastrophe von Lake Den- mark zehn Personen getötet und 200 verletzt. 29 Per sonen werden noch vermißt. Der Schaden wird auf 109 Mil lionen Dollar geschätzt. iW. T. B.) Antrages ist berechtigt, wer an den Markanleihen, auf Grund deren die Ansprüche erhoben werden, ein dingliches Recht hat oder diese zu verumlten befugt ist. Anträge auf Gewährung einer Bvrziigsrente können nachträglich nur gestellt werden, wenn der Antrag auf Umtausch innerhalb der vorbezeichneten AnSschliißfrist rechtzeitig gestellt worden ist. Als Tag der Stellung des Antrages gilt der Tag, an dem der Antrag der Sächsischen Staatsschuldenverwaltung zugeht. Die Vorschriften des 8 62 Abs. 2 des Reichsgesctzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden entsprechende An wendung. Dos Finanzministerium wird ermächtigt, aus Gründen der 'Billigkeit in besonderen Fällen von der Ein haltung der Nusschlußfrist zu befreien. In der Anmeldung sind die Tatsachen darzulegcn, auS denen sich ergibt, daß die Markanleihen, aus Grund deren Aiislv'silngSrcchte beantragt werden, alten Besitzes sind, im Falle des 8 11 des Reichsgesctzes über die Ablösung öffent licher Anleihen, also vor dem 1. Juli 1023 ans Grund gesetz lichen oder diesem gleichgestellten Zwanges zur mündelsicheren Anlage erworben sind und dem Erwerber bis zur An meldung ilniinterbrochcn gehört haben. Der BcivciS kann ans jede Weite geführt werde»,- nach Möglichkeit sollen Nr» knndeii, insbesondere von -sanken, Sparkassen, Genossen schaften oder Behörden ausgestellte Nummernvcrzeichnisse, als Beweismittel verwendet werden. Altbesitzer, die gleichzeitig die Gewährung einer Bor- zugsrente beantragen, haben außerdem den Vorschriften der 88 11 und 12 zu genügen. Soweit eine Barablösung nicht stattsindct. hat die Staats- schiildenverilmltung die auf Altbesitz begründeten Ansprüche durch Ausgabe von Ablüsungsanleihe und Auslosungsrechtcn nach den Bestimmungen des Reichsgesctzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen abzulösen. Das Nähere hierüber, ins besondere Form und Inhalt der Mlösuitgsanleihe und der Auslosungsrechte, bestimmt das Finanzministerium. Aber -te Ablösung -er Markanleihen -er Semeinven un- Gemein-eoerbSn-e wird u. a. folgendes angeordnct: 1. Der Umtausch der Markanleihen in die Ablösungsankcihe. a> Der Umtausch der Jnhabcrschulöurkunden. Der Anspruch aus den Umtausch der in Inhaber» s ch u l d u r k u n d e n verbrieften Markanleihen der Gemein den und Gemeindeverbände in die Ablösungsanleihe ist durch Aimieldung innerhalb einer A u s s ch l u ß f r i st gel tend zu machen. Die Ausschlußsrist für die Anmeldung von Markanleihen alten Besitzes beträgt drei Monate. Si« be« ginnt am 3. August und endet am l. November 1920. Dauer und Beginn der Ausschlußfrist kür die Anmeldung von M rk- anleihen neuen Besitze» werden vpn dem Ministerium deS Innern festgesetzt. Die Vorschriften de» 8 K2 AB. 2 d«» Ge setze» über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden ent- sprechende Anwendung. Wird ein Anspruch aus Herausgabe von anSgekosten oder gekündigten Markanleihen der Länder. Gemeinden und Ge meindeverbände, der daraus gestützt w>rd, daß die Mark anleihen bet einer Bank zur Einlösung et »ge reicht worden find und daß sic sich noch im Besitze der Bank befinden, geltend gemacht <8 32 Abs. 3 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so endet die AuSschliißfrist für den Umtausch der Markanleihen, ans die sich der AnGruch bezieht, frühestens einen Monat nach Herausgabe ber Mark- anlethen an die Anleihegläubiger »nd, falls eine Klag« auf Herausgabe der Markanleihen erhoben worden ist, frühestens einen Monat nach rechtskräftiger Entscheidung über den Klage- anspruch. Die Anmeldung ist durch eine Vermittlungsstelle an das Verwaltungsorgan des Anleihelchilldners z» richten. Die Anmeldung kann rechtsgültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen- und Mirovcrband ycranSgegebrnen Vordrucke« vorgeiiommen werden. Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öl' i- lich-rechtlichen Kreditanstalten, die öffentlichen oder u.,cer Staatsaufsicht stehenden, sowie die von der obersten Landes- behürde besonders zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die in daS Handelsregister eingetragenen Kausleiite. die Bankierqeschäfte betreiben, die den ReuistonSverbändeii deS Deutschen GenossenschafiSoerbandes angehörcnden Kredit genossenschaften. die Zcntralkasscn des Reichsocrbandes der Deutschen landwirtschaftliche» Genossenschaften, die Naiss. eisenbank, A.G., Berlin und ihre Zweigstellen oder Haupt, geschättsstellen,- Vermittlungsstellen im Auslände sind die In der Anlage 2 ausgeführten ausländische» Bankanstalten. 2. Die Gewährung der AnSlosnngSrechte. Zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von AuS- losiliigsre,-hten auf Grund von Markanleihen der Geiiieiiidcn und Gemciitdevcrbäiide ist berechtigt, wer an den Mark- anleihen, ans Grnnd deren die AiislvsliiigSrcchte beantragt werde», ein dingliches Recht hat, oder diese zu verwalten be fugt ist. AiitragSbcrcchttgt sind nicht die auSländisciW» ZwangSverwalter deutschen Vermögens. 8. Die Barablösnng von Markanleihen. Soweit Gemctiiden oder Gemelndcverbände den Gläubigern von Markanleihen eine Varabfindung anbieten, soll das An gebot innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Verordnung bekanntgegeben werden. DaS Angebot und die EinlösiingSfrtst ist im „Deutschen Rcichsanzciger" be- kanntzngeben. Die Etnlösungsfrist muß mindestens drei Monate von dieser Bekanntmachung an laufen. Die Be kanntmachung kann durch Mitteilung an die betreffend« Gläubiger ersetzt werden. Die Ablösung -er Markanleihen anderer öffentlich - rechtlicher «örperschaflen. Soweit auf Grund des 8 46 -eS Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Markanleihen der Gemeinden und Gemeindevrrbände aus Markanleihen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften für anwendbar erklärt werden, finden die vorstehenden Vor. schritten sinngemäß Anwendung. Der Lauf der A u S s ch l u ß fri st e n für Geltendmachung von Ansprüchen aus den im Satz 1 bezeichneten Markanleihen beginnt frühestens mit der Bekanntmachung der auf Grun des 8 46 deS Gesetzes zu erlassenden Erklärung. Zuständige Spruch stelle im Sinne des 8 14 Abs. 8 ssl der Krcisallöschnß. Beschwerdestelle im Sinne des §15 ist die nach 8 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und G^metndeverbände vom 28. Januar 1026 gebildete besondere Beschwerdestelle. Ihre Maschinen «s»r»«i> ,».»Iss»»b«N« VeSI»«»»» ,n» pst»,». 2»»»rl-ssl,« P«rs,««l «H,U« SI» »nrch »»» «,b»«»-,ch»»I». Anruf: 25881 u. 24831. Zuryfreie Kunskausflellunqen. Nicht um Polemik dreht sich daS folgende, sondern um eine sachliche Darlegung des Wesens, der Bedeutung, ja der Wichtig, kcit jiirnfreier Kunstausstellungen, Auch soll nicht in das Blaue hinein geredet werden. Es gibt nämlich eine solche „Jurq- sreie", die auf über vier Jahrzehnte dauernden Bestehens znrückblickt. Wenn wir unS ihrer Erfahrungen bedienen, be halten die folgenden Darlegungen festen Boden als Grundlage. Ein kleines Erlebnis ans allerletzter Zeit mag die Ein leitung bilden: Da sagte ein Dresdner Herr, der unausgesetzt mit Malern und Bildern zu tun hat, er sei kürzlich in Paris ge wesen und habe da eine merkwürdige Ausstellung gesehen. Zu nächst sei man in Räume gekommen, angefüllt mit Bildern so dilettantenhafter Art, daß sie bei uns niemals in irgendeiner Kunstausstellung ausgenommen werden würden. Er sei aber doch weiter geschritten, und je mehr er vorbrang In der Flucht ber ineiiiandergehenden Kabinette, um so besser wurden die Bilder, bis er in Räumen anlangte, die nur sehr gute, fa ganz ausgezeichnete Kunstwerke enthielten. Was daS bloß sür eine Ausstellung gewesen sein möge? — Nun, ich konnte ihm sofort erwidern: „Sie waren einfach bei den Pariser Jurysreien." Der Pariser „Verband der Unabhängigen" sSocictL ctes Ft-firicr Incteponcisnt;) ist die älteste derartige Vereinigung in Europa. Sehen wir nnS also einmal an. wie sie. die seit 188g besteht, organisiert ist, was sie für die Malerei Frank reichs geleistet hat »nd sür diese bedeutet. Es lohnt wahrlich der Mühe, denn ohne diese Juryfreien wären beinahe alle modernen Malrichtungen Frankreichs, seit den Impressionisten und diese inbegriffen, nicht vorhanden. Mitglied wird, wer den Jahresbeitrag bezahlt. Was er sonst im Leben treibt und tut. danach fragt kein Mensch. Wenn er jährlich 20 Goldfranken l>6 Goldmark) erlegt, kann er daS, was er mit Farbe auf der Leinwand hervorgcbracht hat, aus dem sür jeden in der Ausstellung festgesetzten Raum lin Quadratmetern gemessen) zwei Monate lang ansstellen. Die Zeit von zwei Monaten gilt für alle Pariser Kunstausstellun gen, also auch die mit Jury, Die französischen Maler wollen ihre Werke nicht womöglich ein halbes Jahr lang für sich un- verfügbar machen. Infolge dieser Organisation stellen natürlich auch Dilettanten mit ans. Die Hängekommission verfährt indessen so, daß sie die offenbar dilettantischen Sachen zirsammenhängt und ebenso anderseits die künstlerischen. sNlso doch so etwa» wie „Jury". Die Schriftleitung,) Wie die Erzählung deS Dresdner Herrn beweist, sind die Pariser Künstler nach wie vor dem Kriege so kollegial gesinnt, daß sie dem eintreicnden Beschauer gegenüber den dilettantischen, aber auch den Werken der Anfänger, den Werken derer, die noch am schwersten um Anerkennung ringen, den Bortritt lassen. Wer zu den auch sonst in der Kunst schon anerkannten Meistern Vordringen will, muß erst an jenen vorbei. Anderseits stärkt diese Organisation den BctriebSfond Auch der Dilettant bezahlt ja den Jahresbeitrag. Außerdem erhöhen sich dank seiner die Einnahmen auS den Eintritts geldern, einen Goldfranken pro Kopf. Nicht nur kommen da alle möglichen Verwandten und Freunde, viele kommen gerade auch, um sich einmal über diese manchmal komischen, fa ver rückten Sachen zu amüsieren, die, wie gesagt, in besonderen Räumen Zusammenhängen. Im Jahre 1068 z. B. brachten di« Beiträge der Aussteller 21660 Goldmark. sUeber 1366 Aussteller.) Dazu kamen noch die Eintrittsgelder und der Erlös aus den verkauften Kata logen. Die Zahl der Aussteller ist seitdem noch gestiegen. So kann die Vereinigung ihre Ausstellungsräume selbst errichten. In ganz einfacher Aufmachung. Aber immer im Zentrum von Paris. Den Platz geben Stadt und Staat. Betreffs der künstlerischen Seite sei Juli«» EliaS zitiert, der einmal slSII) feststellte, »daß in dieser Baumschule der Kunst sich ber Sieg der großen Impressionisten entschied,- daß die Hoffnung Frankreichs sich hier und immer nur hier zu- erst offenbarte,- seit fast drei Jahrzehnten war jede Aechtung bloß eine neue Blamage". In der Tat! WaS von modernen Franzosen tn Deutschland, auch in Dresden, in Galerien hängt, waö davon jetzt in der LennSstraße gefeiert wirb, dessen Schöpfer sind beinahe alle nicht nur auS der Pariser Jury, freien hervorgegangcn. sie sind dank deren Ausstellungen daS geworden, was sie sind. Schon wirtschastlichi Keine Jury nahm sie damals auf. L 6 zanne probiert« e» jahrzehntelang auS. Wie sollten sie also ihre Sacken dem Publikum, d. h. den Käufern, vorführen? — Nur bei den Juryfreien war es mög lich. So konnten sie manchmal etwas verkaufen und da» harte Leben ihres Aufstieges überhaupt erst fristen. Aus der Jury- freien weg verkaufte eu-.mül Rousseau von den Jurymalern tn Parts als cioncmer" verspottet ser war damals ein ganz kleiner Angestellter beim Pariser Zollamt) — ein große» Bild an einen westfälischen Industriellen. DaS wissen die zu Ruhm und Geld Gelangten auch. Sie vergessen eS nicht, selbst dann nicht, wenn eine Jury es zunehmen. In Treue freien ans. Dreiunddreißtg allerbeste französischen Malerei könnten ohne weiteres hierher gesetzt werden. Diese Treue, dieses Wciter-MitauSstellen der auch künstlerisch Großgewordenen ist pädagogisch unendlich wertvoll. Tie Fortbildung des Malers verlangt, daß er seine Sachen von Zeit zu Zeit mitten, unter oder neben anderen sieht. Nur 1Uu/. sPtvft vun» 1 es sich zur Ehre anrechnet, sie auf. stellen sie auch noch dann bei de» Jury- dreißig allerbeste Namen der modernen so kann er mit eigenen Augen vergleichen. Nur so erfährt er selbst, ob sich seine Sachen unter anderen „halten". Wird er von einer Jury abgewiesen, so kann er künstlerisch gar nichis profitieren. Bei der Jurysreien erlegt er seinen Beitrag,- nie- man- redet ihm künstlerisch herein: keiner Jury Stimm»«- kommt in Frage,- er malt, wie er will: er bringt leine Sachen unter allen Umständen unter die anderen. Und da» stille Per- gleichen kann beginnen, das für den strebenden Künstler der einziae Prüfstein bleibt und bleiben wird. Auch das Publikum kann nur dann seinen Geschmack «nd seine Augenkultur verfeinern. Dilettantisches von Künst lerischem unterscheiden lernen, wenn eS Schlechtes. Bessere» und Gutes möglichst direkt nebeneinander steht. Wie oft kann man eS erleben, daß jemand zum ersten Male da» Bild eine» wirklichen Malers in seiner Wohnung aufhängt und nun plötzlich die Drucke und Dilettantenwerke daneben nickt mehr ersehen kann. Nie vorher war Ihm der Unterschieb so zu Be wußtsein gekommen, obwohl er AuSstellnngen besucht hatte. Ohne unmittelbare» Verglelchenkönnen kommt auch da» Publikum nicht vorwärts. Das sind die Lehren einer seit über vier Jahrzehnten be stehenden und bewährten suryfreien Ausstellung, zu deren Ehrenmitgliedern schon vor zwanzig Jahren der franzkiMe ^UnterstaatSsekrctär ber schönen Künste* Deputiert« und acht Pariser Stadträte gehörten. Dr. Johannes Starke. Kunst un- Wissenschaft. f* Mitteilung der Sächsisch«« StaatStheater. Opern. Haus. Donnerstag, den 15. Juli, außer Anrecht, „Die Za über flöte" mit Elaire Born a. G. tPamina). Musika« lische Leitung: Kurt Striegler. Spielleitung: Waldemat Stacgemann. Anfang 7 Uhr. s* Dr«Sb«er K»»stl«, bei« Mnstkfeft «» Donaaeschl«m>< Paul Aron spielt beim Musikiest mit Hindcmith eine »ex« Slavler-Vrattchensulte de» jungen Dresdner Komponisten Johanne« Müller, die er vergangenen Winter tn seinen Abenden „Nene Musik" zum ersten Mal« ausführte. Gcrhart Münch bringt sein neue» Klavierkonzert selbst zu Gehör und steuert außerdem mechanische Musik bet. -s-* A« Grabe Ernst JocstS. Auf dem Leipziger Südi frtedhof fand das feierliche Leichenbegängnis des Universltätßc Professors ObermcdiztnalratS Dr. mcd. h. c.. med. vet. et vhil. Ernst Jocst, Direktor dcö Vetcrinär-Patbol, Instituts statt. Ein« unabsehbare Menge Leidtragender hatte stch eingesiinden. Die ernste würdige Feier wurde elngeleitet durch einen Orgel- und Cellovortrag. Die kirchlich« Feier vollzog