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Riesaer O Tageblatt «ud Anretsrv tzMtdlatt mld Amckaer). Freitag, 83. Juni ISSS, abends. F- 144 75. Jahrg. Grünfutter (Haferverpachtung). Morgen Sonnabend nachmittag 8 Uhr auf Bauplatz Siedelung. Parzellemveis», gegen Meiftgebot, sofortige Bezahlung. Weida bet Nies«, am 23. Juni 1922. Der Gemeiudrvorftanb. In da» hiesige Giitexrechttregtster ist heute eingetragen worden: Seite ISO, den Mastwirt Otto Fran» Hentschel in Kleinrügeln und dessen Ehefrau Lina Anna geb. Klihne betr.: Die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ist durch Eheoertrag vom 2. April 1922 ausgeschlossen worden. Amtsgericht Riesa, den 19. Juni 1922. Das Niesaec Taaeblatt erscheint jede« Tag abends '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. vezutspret», gegen Vorauszahlung, monatlich 24.— Mark ohne Bringerlohn. Einzelnummer l.SÜ Mark Anzeige« für di» Nummer de» Ausgabetage» sind bi» S Uhr vormittag» auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten säen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« VS nun breite, - mm hohe GrundArift-Zeile (ü Silben) 4.80 Mark; sträubender und tabellarischer Satz bi)"/, Aufschlag. Nach- isungS- und VermitteluNgSgebühr 1 Mark, Fest« Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« ÜnterhaltungSbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten ober brr BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und «erlag; Langer 4 Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «vetheftratze 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzrigent-il: Wilhelm Dittrich, Riesa. rrnd Anzeiger Medlatt mir MM«-. ^'22' Dieses Blatt enthalt die amttlchen Belanatmachungen M.»«sb«n i« " ' -er «mtShauptmaunschaft Großenhain, -eS Amtsgericht», -er Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte, und -es " ' ,Rate» der Stadt Rieka, -e» Finanzamts Riesa und des HanvtzollamtS Meißen, sowie -e» SemeinderateS Gröba. Tagen wes der Druckerei, der Lieferanten ober der BesörderüngSeinrlchtungen —"ha Rotationsdruck und «erlag; Langer 4 Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goeti ^mmer l.vo Mark A«i«s,e» und Plätzen wird nicht üb« steuer veranlagten steuerbaren betrieb zu erheben. Für Bei len zu keiner dieser Steuern ver kommen aus Gewerbebetrieb der die sog. Ertrags- I des Gewerbes. «gen i Hs die Zuge- ,stabenden t Mindest- . «fordert, roßen, da ¬ nach dem v«r- ährend bisher irblichen Ein- lskammer, bei » al» M M. OertlicheS m>d Sächsisches. Mies", dm LZ. Juni I»2S. — * Bericht aus der Kirchgemetndever- tretersitzuna am 19. Juni 1922. Der Ehrenmal ausschuß der 82er und 68er Artillerie möchte nunmehr, da das Denkmal nicht am Kaiser-Wilhelm-Dlatz zur Aufstelluna kommen soll, eS in den Anlagen an der Trinitatiskirche ans- stellen. Die Zustimmung dazu wird ihm in Aussicht gestellt, doch sollen zunächst die Zeichnungen und Bläue vorgelegt werden. Die Arbeiten an den schadhaften Dächern der Trinitatiskirche haben begonnen. Der Turm erhält Schiefer belag, in altdeutscher Art gedeckt, die Nebendäcker werden mit den vorhandenen grünen Dachziegeln «mgedeckt. Die Rüstarbeiten bat die Firma Zäncker, die Dachdeckerarbeiten Dachdeckermeister Fiedler übernommen. AuS Gesundheits rücksichten ist Herr Organist Scheffler gezwungen, zum 1. Oktober sein Amt als Organist, das er über 25 Jahre verwaltet hat, aufzugebe». Am 2. Juli sind 25 Jahre seit der Weihe der Trinitatiskirche vergangen. Durch einen Festgottcsdienst soll der Tag aefeiert werden. Der Kloster« kirchcngottcsdienst an diesem Tag fällt aus. —* Kirchliches. Wie schon im vorigen Jahre so findet auch in diesem Jahre am Johannistage (Sonnabend, 24. Juni) abends V°8 Uhr auf dem Friedhöfe eine gottes dienstliche Andacht statt. Die an ihr Teilnehmenden werden gebeten, das Gesangbuch mitzubringen. —"Beförderung. Der Steuerinspektor Müller ist zum Obersteuerinspektor beim hiesigen Finanzamt er nannt worden. —"Chorverein Riesa. Sonntag, den 25.Jnni1922, wird der Choroerein Riesa nach einer Waldwanderung nachmittag 3 Uhr ans der Schloßterrasse zu Moritzburg Gesänge, sowie alte und neuere Volkslieder zum Vortrag bringen. (Siebe Inserat.) —* Der Sächsische MilitärvereinS-Bund hält am Sonntag, den 9. Juli, vormittags 11 Uhr im „Roß" in Freiberg die 49. ordentliche Bundesversammlung ab. —»Im Bereich der Reichspoftverwaltung sind die Umrechnungen der BersoräungSgebührnlsse für Pensionäre und Hinterbliebene nach dem Stande vom 1. April und 1. Mai 1922 zum größten Teile beendigt und die fälligen Beträge bereits gezahlt. Soweit in ein« zelnen zweifelhaften Fällen noch nicht die Vollbetriige an gewiesen werden konnten, sind einstweilen diejenigen Be« träge gezahlt worden, auf welche die Beteiligten zweifel los Anspruch haben. —"Persönliche Mitnahme von Zahlungs mitteln im kleinen Grenzverkehr. Ans Grund des Artikels 1 des Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 22. März 1922 (Reichsgesetz- blatt Seite 282) wird beim jedesmaligen Ueberschreiten der Grenze ein Betrag von 1000 Mark oder der nach dem Tages kurs zu berechnende Wert dieses Betrages in ausländischer Währung mit der Maßgabe zugelassen, daß im kleinen Grenzverkehr innerhalb eines Monats höchstens der Betrag von 3000Mark oder der nach dem Tageskurs»» berechnende Wert dieses Betrages in ausländischer Währung mit genommen werden darf. —* Wetterlage. Für die nächsten Tage haben wir. nach den Mitteilungen des amtlichen BerlinerWetterbüroS, bei wenigen, zwischen Südwest und Nordwest schwankenden Winden, ziemlich warmes, vielfach heiteres, aber sehr ver änderliches Wetter, an den meisten Orten öfter etwas Regen und im Binnenlands verschiedentlich Gewitter zu erwarten. —* Die Handels- und Gewerbekammern. Das Gesamtministerium hat beschlossen, dem Landtage den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Handels, und Gewerbekammern vom Jahre 1900 vor zulegen. Der Entwurf verfolgt im wesentlichen nur den Zweck, dieses Gesetz init der veränderten Rechtslage auf dem Gebiete der Einkommensteuer in Einklang zu bringen und zugleich einige Vorschriften, die infolge unserer Geld entwertung nicht mehr aufrechterhalten werden können, den jetzigen Verhältnissen anzupaffen. In Verfolgung des ersten Zweckes bestimmt der Entwurf, daß die Handels und die Gewerbekammern berechtigt sein sollen, die zur Er- jiillung ihrer Aufgaben erforderlichen Beiträge der Wahl- berechtigten.von dem in Sachsen zur Reichseinkommen steuer oder zur Körperschaftssteuer " ' - - Einkommen aus Gewerbebetrieb " tragSpflichtige, die in Sachs« anlagt sind, gilt als Einto nach dem sächsischen Gewerbetteuerges« anlage ermittelte abgabepflichtige L Diese Aenderunaen macken sich erford Gesetz noch vorschrelbt, daß die K« lebnung an das nach dem säckfischen eingeschätzte Einkommen aus Gewerbebetrd Im übrigen ändert der Entwurf im wesen Voraussetzungen über die Zugehörigkeit oder den Gewerbekammern, d anlagten gewerblichen Ginko« die kaufmännischen Betriebe kommen von mehr al» S100 geringerem Einkommen av«, betrug, zur Gewerbrkammer ; diese Sätze in Rücksicht aus dt« und beziehentlich SOOO M- Hörigkeit der Handl zur Gewerbekamm« etnkommens von SV Durch Uebugang» nicht lediglich deshalb, weil das Gesetz diese Einkommen- grenzen ändert, bisherige Angehörige einer Handels- oder einer Gewerbrkammer ans ihrer Kammer ausscheiden müssen. Der jetzige Besitzstand der beiden Arten von Kammern soll möglichst gewahrt werde». Diese Neuregelung ist nur eine vorläufige. Die Frage der Zugehörigkeit von Industrie, Handel, Handwerk und sonstigen Gewerbezweigen zu den HandelSgewerbekaminern oder Handwerkskammern bedarf einer grundsätzlichen Neuregelung in den meisten deutschen Ländern. Einheitliche Richtlinien, die durch ein Reichsgesetz aufzustellen sein würden, sind für eine solche Neuabgrenzung unerläßlich. Im Zusammenhang damit wird auch das Wahlrecht selbst, das den modernen Anschauungen nicht mehr entspricht, grundlegend neu zu ordnen sein. Um der einheitlichen Regelung für das gesamte Reichsgebiet nicht vorzugreifen, beschränkt sich der jetzige Gesetzentwurf im wesentlichen auf die vorstehend bervorgehobenen Fragen, deren Neuordnung besonders dringend ist. —* Der sächsische Ministerpräsident Buck wird nächsten Montag dem bayrischen Ministerpräsidenten Grafen Lerchenfeld seinen offiziellen Gegenbesuch abstatten. Für den Nachmittag ist eine Besichtigung der Münchener Gewerbeschau geplant. Abends gibt Gras Lerchenfeld im engsten Kreise einen Bierabend im Hofbräuhaus. Am Dienstag wird der sächsische Ministerpräsident die Anlagen der mittleren Isar besichtigen und ohne nach München zurückzukehren, von Mühldorf Weiterreisen. —* Ministerpräsident Buck zur Schul- dtrektorenfrage. Auf den Offenen Brief der Schul direktoren an den Ministerpräsidenten Buck hat dieser in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Vereins Sächst- scher Schuldirektoren geantwortet, daß dem Wunsche der Schuldirektoren nur auf dem Wege der Gesetzgebung Rech nung getragen werben könnte. Im übrigen hat der Mi nisterpräsident die Auffassung, baß bet den nunmehr vor zunehmenden Wahlen Ser Schulleiter wohl restlos die bis herigen Direktoren gewählt werben würden; denn das ob jektive Urteil der Wahlberechtigten über Sachlichkeit, Fach kenntnisse und kollegiale Eignung würde dieses erhoffte Resultat zeitigen. —* Der Reichswtrtschaftsminister Schmidt besichtigte Mittwoch in Begleitung des Ge heimen Regierungsrats Dr. v. Raven und des Vorsitzenden der Deutschen Jahresschau Fritz Brehmer die Lippolbschen Glashütten in Pirna, wo mit der pneumatischen Pfeife gearbeitet wird, und Copitz, sowie der Aktiengesellschaft für Glasindustrie vvrm. Fried. Siemens in Dresden, wo ibn die Owenssche Flaschenmaschine besonders interessierte. Er nahm darauf das Frühstück im städtischen Ausstellungs palast und verließ abends Dresden. —* Die Allgem. ev.°lüth. Konferenz gibt durch ihr Organ „Die Allgem. ev.-luth. Kirchenzeitnng" be kannt, daß der von Amerika ausgehende Vorschlag, einen großen luth. Konvent für die ganze luth. Welt auszu schreiben, nunmehr vom Arbeitsausschuß der Allgem. luth. Konferenz nach eingehender Erörterung der zu behandeln den Vorfragen einmütig und freudig angenommen worben ist. Im August 1923 hofft man bis für bas gesamte Luther tum hochwichtige Versammlung abhalten zu können. Eisenach bezw. Wartburg sind von Deutschland als Versammlungsort vorgeschlagen. Besonders erfreulich ist hierbei, daß weder politisch-nationale Gesichtspunkte, noch äußere, Verfassung und dergleichen betreffende Gesichtspunkte, sondern lediglich bas Bedürfnis maßgebend war und ist, die AugSburgischen Konfessionsverwandten aller Länder auf Grund einer un- erschüttHten Glaubensüberzeugung enger miteinander zu verbinden. DaS luth. Eintaungswerk, welches die Luth. Konferenz seit mehr als 50 Jahren betreibt, wird dadurch seinem Ziel wesentlich näher geführt! —* Abstoßung der unproduktiven Ge- metndeschulden. DaS sächsische Ministerium beS Innern hat jetzt eine Verordnung erlassen, in der die Ge meinden aufgefordert werden, etwaige Mehrerträge aus der Reichseinkommensteuer für 1920 in erster Linie zur Ab stoßung der für unproduktive Zwecke aufgenommenen Schul den zu verwenden, oder, wenn dies auS technischen Gründen nicht möglich sei» sollte, die Mehrerträge bis zur Höhe der betreffenden Anleihe in einem Tilgungsstock anzulegen. Dadurch werbe wenigstens erreicht, daß die Zinsen des Ttl- gungSstockS für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe berettstehen und der laufende Haushalt der Gemeinden inso weit entlastet wird. Die Kreis- und Amtshauptmannschaften sind angewiesen worden, entsprechend auf die Gemeinden einzuwirren. —* Beckmkenwobnungen. Das Gesetzblatt bringt eine Verordnung de» Ministeriums des Innern, worin die Bestinnmmgen über die Zuweisung von Wohnungen an versetzte Beamte in 8 19 der LanbeSverordnung über Maß- nahmen gegen WohnungSmangel abgeänbert werden. Wie in -en Eingangsworten angedeutet wird, erfordern eS die Belange des Staates gebieterisch, daß versetzte Beamte am Dienftorte möglichst bald eine Wohnung finden, weil andern« MS dem regelmäßigen Fortgang des DtenstvetriebeS starke Hindernisse bereitet werden und die Staatskasse erheblich be lastet wird. Die bisherigen Bestimmungen haben sich als unzureichend erwiesen. SS erschien bringend erwünscht, sie dahin zu erweitern, daß ein fester Stamm von Wohnungen für die Unterbringung von Beamtenfamtlien dauernd er halten wird. Bor allem muß man in Fällem wo k«tn Dtenstnachfolger vorhanden ist oder «in Dienstnachtz folger nicht sofort ernannt werden kann, Vorsorge dafür ge troffen werden, baß die Wohnung keinem anderen Beamten «geWefeit «erde- kann. Die» soll in der W»"e aesckiven. daß in erster Linie die Anstellungsbehörde das Recht hat einen anderen Beamten, und zwar ihres DienstzweigeS zu bezeichnen, dem die Wohnung anzubieten ist. Macht die An- stellungsbehörbe keinen Gebrauch, so soll eine staatliche Ver- mittelungsstelle befugt sein, einen Beamten eines anderen Dienstzweiges zu bezeichnen. Auch Beamte, die wegen Aus scheidens aus dem Dienste ihre Dienstwohnung verlieren, oder Familienangehörige verstorbener Beamter, die eine Dienstwohnung räumen müssen, sollen unter Umständen be zeichnet werden können, damit die Dienstwohnung sobald wie möglich für den Nachfolger sreigesrellt wird. AuS dem selben Grunde soll bestimmt werden, daß die Familien angehörigen des verstorbenen Tienstwohnungsinhabers be vorzugt unterzubringen sind. Im übrigen erscheint es er wünscht, gewisse Bestimmungen festzulegen, die die Woh nungsämter jetzt schon tatsächlich anzuwenden pflegen. Ueber die staatliche Vermittelungsstelle soll noch näheres bekannt gegeben werden. Auch ist, wie bas Landeswohnungsamt mit teilt, die Ausstellung von Grundsätzen über die Abgabe von Wohnräumen in Staatsgebäuden geplant, wobei den Wün schen der Wohnungsämter, soweit dies die Rücksicht auf die Belange der Staatsverwaltungen irgend gestattet, entgegen- gekommen werden soll. —* Ter Verband sächsischer Polrzeibe- amter nimmt in einer längeren Auslassung Stellung zu der durch Ablehnung des Polizeietaks im Landtage für die Polizelbeamten geschaffenen Lage, in der es am Schlüsse heißt: Die berufene Vertretung der Polizeibeamten Sachsens hält es deshalb für ihre Pslichr, aus Grund fach- und fachgemäßer Erwägungen, aus dis schweren Ge fahren hinzuweilen, in welche Volk und Polizei durch Ab lehnung des Polizeietats gebricht worden sind. Autzer- und innerpolitische Verhältnisse erfordern gebieterisch einen entschlossenen Um- und Aufbau des Pvlizeikörpers des ge samten Landes, die gegenwärtige Situation drängt ge radezu auf die Neuorganisation der Polizei. Es ist aller- höchste Zeit, daß auf polizeiorganisatorischem Gebiete nun mehr etwas Durchgreifendes geschieht. Die hierfür not wendigen Mittel müssen unbedingt sofort zur Verfügung gestellt werden, wenn die öffentliche Rude und Ordnung um> Sicherheit wenigstens in dem bisherigen Umfange gewahrt bleiben soll. Wenn .ruch die Polizeibeamten ihrer Pflichttreue entsprechend bemüht «ein werden, in den kommenden schweren Zeiten ihr Möglichstes zum Wohle des Volksganzen zu tun, müssen sie doch diejenige Ver antwortung für solche Ergebnisse und Vorkommnisse ab lehnen, die ihren Urwrung in dem mangelnden organi satorischen und fachlich» Einrichtungen haben, für die die staatsnotwendigen Mittel durch die ablehnende, poli- tischen Motiven entspringende Haltung des Landtages nickt beschafft werden konnten. —"Geb' nicht ins Gras! An einem Abkürzungs wege ist auf einer Warnungstafel des Besitzers folgend» sanft« Mahnung zu lesen: Lieber Leser merk' dir das: Geh' auf dem Weg und nicht ins GraS; Damit man leicht und ohne Müh' Dich unterscheiden kann vom Vieh! ES dürfte sich empfehlen, diese sanfte Mahnung auch an anderen Stellen anzubringen, denn die Klagen darüber, daß das GraS zertreten wird, kehren in jedem Jahre wieder. —"Kann man schlechten Wuchs verhüten? Dem Telunion Sachsendienst wird geschrieben: Wie viel« Mütter grämen sich, wenn ihr« Kinder herangewachsen und nicht so gediehen sind, wie sie es gern gesehen hätten. Hier steht die Schuller ab, dort hängt sie herunter, die Beine sind krumm, die Knöchel »u dick, das ganze Kind ist im Wachstum zurückgeblieben, garnicht zu reden von den nur viel zu Zahlreichen, die richtigen Mißwuchs aufwrisen und in ihrem Lebensglück behindert sind! Und doch: wie viel könnten die Mütter dazu beitragen, solche traurigen Folgen zu ver hüten. Denn die meisten solcher Entstellungen sind znrück- zufübren auf eine mehr oder minder deutliche Rhachitis in der Jugend, die so oft nicht beachtet oder mit einem gleich, gültigen „das wird schon wieder" vernachlässigt wird. Unendlich viel Elend und besonders für das weibliche Geschlecht auch Gefahren werden so heraufbeschworen. Sind doch in Großstädten und teilweise auch auf dem Lande bi» zu 80 ja 90 Prozent der Kinder irgend einmal von Rhachitis beimgesucht worden. Dieses Elend kann aber hintan ge halten werden. Denn Rhachitis ist vermeidbar! Und zwar durch verhältnismäßig sehr einfache Maßnahmen, über die das soeben erschienene Rbachitismerkblatt des „Landes- aNSschuffeS für hygienische Volksbelehrung" Ausschluß gibt. Die Sommerzeit ist für die Verhütung besonders geeignet. Es wird deshalb empfohlen sich baldigst das Merkblatt zu versorgen (zu beziehen daS Stück zu 80 Pfg. und Porto, bei größerem Bezug billiger, vom LandrsauSschuß f. h. V„ DreSden-A.. Schloßstraße 25). —SEK. Evangelisch-lutherische Kirchen steuern 1921. Das Evangelisch-lutherische Landeskon- siftorium teilt uns mit: Wie wir vernehmen, wird mit Rück sicht auf die teilweise verspätete Zustellung -er Kirchen steuerbescheide und daS dadurch bedingte Aneinanderrücken der Zahlungstermine für die endgültige Kirchensteuer 1920 uick die vorläufige Kirchensteuer 1921 allen Steuerpflichtigen, denen hierdurch die Bezahlung der Kirchensteuern schwer wirb, nachgelassen, die an sich am 15. Mat 1922 bereits fällig gewesenen Kirchensteuern für 1921 noch bis zum 15. Auguft 1992 za »ahlen. Erst dann werben die Gteucreinhebestellen mahne«. Gleichzeitig werden j»doch alle Steuerpflichtigen, die in -er Lage find, ihren steuerlichen Verpflichtung»- gegenüber -er Kirche sosqrt nach,»kommen, mit Rückst«