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HM »»« Wh auch Dereit» in »«schied«»«, Teilen «A »«Itentz. > s« s»w«dis<r«n Retch-t»,« sand vor«-«« 4»b«tte als Darschud für ot« »i«utramat-ra»«n a«aro«t hat«. Rast' Wie gemeldet, halt« brr BudqetauSschuß nur 10 Millionen Kronen bewilligt. In beiden Kammern kam ei zu langen Debatten, von allen Gelten wurde kräftig unterftttchen, daß der Rrl»«tna völlig bereit sei. alle Kredite »u bewilligen, die für di« «ufrecktervaltuna d« «eutrali. tat notwendig feien. Der RegierungSvorlchlag wurde mit 7S gegen 4V Stimmen angenommen, Die U Kammer be willigte bei der Abstimmung nach dem Vorfchlaae de« Aus« Fusses vorläufig 10 Millionen als Vorschuh mit 104 gegen 68 Gtimmen. Der Krieg i« vru »eatfche« rchatzgevirte». «chMH« «ch sich »ach da« Wchern. BezüaNch der Kar- Aicäkartoffel^le^en mdeichen Mrndegstaaten und dem Vesten gestattet sein, bl» g» 6 Ml. »u «ehe«. Dine Erhöhung der Fleisch. r«tk»« könne eedach nicht mehr, wie früher 1» Aufsicht gewällt. »ua«aat werden. Gin« Haupt- kM« sei die Erhaltung der Milchkühe und Förderung der Much- und vuttererzrugung. Ar inlut Hin iie desnnn, ieikn!«n< mf vtmMr. Den Berliner Blättern zufolge ist dem Reichstag di» Vorlage über die Besteuerung de» Personen- und Güter verkehrs -»gegangen. Danach heißt e» u. a. im Z 1: Die Beförderung von Personen und Gütern auf Schienen und Seilbahnen, sowie ans Wasserstraßen unterliegt einer in die Retchskasse fließenden Abgabe. Die Abgabe von der Güterbeförderung wird durch den Frachturkundenstempel erhöbt. Nach h 3 sind von Abgaben befreit: Personenbeför derung im Arbeiter-, Schul- und Milttärversonenverkehr uich Gepäckbeförderung im Militärgepäckverkehr, soweit die Abfertigung in diesem Verkehr zu ermäßigtem Preise er folgt, ferner Beförderung auf öffentlichen Bahnanlagen unter gewissen Bedingungen. S 4. Die Abgabe Ivird von dem Preise berechnet, der für die Beförderung an den BetrtebSunternehmer -u entrichten ist. 8 11 regelt die Höhe der Abgabe. Danach beträgt diese bei der Personenbeförderung der ersten Fahrklasse 1« Pro- »ent, in der -weiten Fahrklasse 14 Prozent, in der dritten 13 Prozent und in der vierten 10 Prozent de» Besör- derungspreises. Werden für die beschleunigte Beför derung besondere Zuschlagkarten auSgegeben, so beträgt die Abgabe der Zuschlagkarten der ersten und zweiten Masse 15 Prozent und für solche der dritten Klass« 12 Prozent des Preises. Bestehen bei einem Unternehmen ivemger als vier Klassen, so bestimmt die Landesregierung, ivelcher Wgabcsatz anzuwenden ist. Ist nur eine Klasse vorhanden, so wird der Abgabesatz der dritten Klasse er hoben. Am Gepäckvcrkehr beträgt die Abgabe 12 Prozent deS Deförderungspreises. 8 12. Bei der Güterbeförderung beträgt die Abgabe sieben Prozent des Befürderungspreises. 8 32. Mit dein Zeitpunkt des Inkrafttretens treten die Vorschriften des Nrichsstompelgesetzes über den Per- sonenfahrknrtenstemvel außer Kraft. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß von einer Besteuerung des überseeischen Verkehrs Abstand genommen werden muß. Im Nahverkehr und Straßen- bahnverkchr wird der Unternehmer sich durch eine an- derwcitige Gestaltung der Tarife anzupassen haben. Er kann durch Kürzung seiner Zonen, durch anderweitige Fest- setzung der Teilstrecken, durch Erhöhung seiner Satze für weitere Strecken seinen Tarif gestalten. Neben dem Dampfschiffverkehr wird künftig auch die Personenbeför derung in Motorfahrzeugen der Mgabe unterworfen, nur für den Fährverkehr ist eine Ausnahme vorgesehen. Die Mchrerträgnisse der Steuer sind unter Zugrundelegung der Vcrkehrsvcrhältnisse des Jahres 1913 auf 313 Mil lionen Mark zu schätzen. Reichsfrel!e für Kohlcnversorgung. Eine Verordnung des Bundesrate« vom 24. Februar ermächtigt den Reichskanzler, durch eine von ihm zu er richtende Stelle die im ganzen Deutschen Reich« vorhandenen Erzeugnisse der Steinkohlen- und Braunkohlenwerk« (Stein kohlen-, Braunkohlenbriketts und Koks) für die Versorgung de« Inlandes sowie für die Ausfuhr in Anspruch zn nehmen. Eie gibt ihm insbesondere die Befugnis, di« Erzeuger und Besitzer der genannten Brennstoff« anznweisen, dies« an von ihm bestimmte Personen »u überlasten und die zur Ueber- aabe erforderlichen Handlungen votzunehmen. Tie Regelung soll den Handel keineswegs ausschalten, sondern lediglich ergänzend dort für rasche und ausreichende Bedarfsdeckung sorgen, wo diese kriegswirtschaftlich notwendig ist und auf dem gewöhnlichen Wege nicht in genügendem Ausmaße oder nicht schnell genug erfolgen kann. Zu diesem Zwecke wird die vom Reichskanzler zu errichtende Stelle, soweit erforderlich, gewisse Mengen der genannten Brennstoffe be schlagnahmen und sie bestimmten Empfängern zutetlen. Die Teilbeschlagnahme kann die völlige nnd die teilweise Aufhebung oder Aenderung bestehender Lieferung-ver« pstichtungen notwendig machen. Darüber, sowie im Streit» fall über die Uebernahmepreise entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung und Verfahren vom Reichskanzler geregelt wird. Die unter der allgemein direkten Äumcht des Reichskanzlers stehende, im übrigen aber selbständige Zentralstelle, die die Regelung durchzusühren bat. wird dem KriegSamt anaegliedert, um in steter Fühlung mit den militärischen Stellen zu bleiben. In den wichtigsten Erzru^nngsgebieten sollen Nebenstellen errichtet werden. Bawcki über den Wirtschaften« fiir 1S17. , Fm ReichStagSauSschutz für Beratung der Ernährung»- frage verwies am Sonnabend Präsident v. Batocki auf die Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan für das kommend« Erntejahr so rechtzeitig festzustellen, daß alle Beteiligten sich danach einrtchten könnten. Die Grundsätze deS Pla ne» sollten spätestens bis 1ö. Mär» veröffentlicht werden. Die Erfassung aller vorhandenen Lebens mittel ist eine Notwendigkeit. Er hoff«, daß alle Beteiligten dafür volles Verständnis haben und die Rationierung willig hinnehmen würden. Ein Hauptaugen merk sei auf die Bereitstellung von Frühgemüse und Früh obst »n richten, das durch die öffentliche Wirtschaft den Verbrauchern zuzuführen sei. Der Anbau von Frühkar toffeln, insbesondere im Rheinland und Westfalen, solle nachdrücklichst gefördert werden, und die öffentliche Be wirtschaftung der Kartoffeln ab 1. Juli erfolgen. Er müsse ferner erklären, baß eine Erhöhung des Wetzen- und RoggenpreiscS ohne gleichzeitige Herabsetzung der Rind vieh- und Schweinepreise unannehmbar sei. Eine Preis erhöhung für Brotgetreide sei bedingt durch die Lage dsS Weltmarktes und die Bedürfnisse der Produktion, die Ler Absetzung der Viehpreise durch die Rücksicht auf die Ver braucher. Schließlich wäre auch möglich, trotz Erhöhung der Dtotgctrcideprcise denBrotpretSaufder g te k- che»Höhe zu halten. Daher müßten die Gemeinden wenigst de« Är treffen gegangen. Nur sieben von ihnen kamen i ISIS in der Schweiz an. Etwa 380 werden Frankreich festgehalten. Lewer lauten die Nachrichten über ihren »usband nnd ihre sonstige Lage, nicht aünsttz Da» mit Frankreich getroffenen Abkoni diesem nicht immer innegehalten worden. die deutsch« Regierung noch einmal den gss stW. KLMO »'Fiele führen, werken deumürsetts >en »u ergreifen sein. Ueber die, den - von > un- iultur eichS- )wer- Dle in di« Form der Liquidation gekleidete Vernich tung deutscher Geschäfte im englischen Logo zusammen mit der zwangsweisen Entfernung der deutschen Kaufleute und Pflanzer war «ine Gewaltmaßregel, die mit Rücksicht auf die bereit« Ende August 1914 abgeschlossenen militärischen Operationen nicht durch militärische Notwendigkeiten l>er- vorgerufen, sondern durch Neid gegen die wirtschaftlich« Stellung der Deutschen in Togo diktiert wurd«. So wurde die schon in Kamerun geübte Politik der Austreibung und Vernichtung de» Deutschtum» auf Togo übertragen. Ob auch die Franzosen in den von ihnen besetzten Teilen Logo» zur Liquidation der schon mit Ende der kriegerischen Operationen geschlossenen deutschen Betriebe geschritten sind, darüber liegen keine bestimmten Nachrich ten vor. Seit der letzten amtlichen Veröffentlichung ist ein ge nauer Bericht über da» «efecht »et Ebra etngegangen. Diese» nahm unter Leitung de» Haupt mann» Man», de» damaligen Führers der Polizeitruppe in Lome, einen für den Gegner blutigen Und verlustreichen Verlauf. Am 20. August wurden die Arbeiten zur Verteidigung fortgesetzt. Die Eisenbahnhrücke und die Wegbrücke über den Cbrafluß wurden zerstört. Tie Absicht deS Feindes war ofsenbar, die Verteidiger in der Front zu binden und unter Umgehung der linken Flanke die Eisenbahnlinie zu gewinnen und aus Kamins abzumarschteren. Seine Stärke von etwa 8800 Mann mit vier Maschinengewehren nnd einer Batterie ermöglichte die Ausführung dieser Absicht. Daher mußte sich Hauptmann Mans, trotzdem der weit überlegene Gegner zweimal abgeschlagen wurde, angesichts seiner geringen Kräfte urid seines Munitions mangel» entschließen, hinter den Amu zurückzugehen. Am 24. August zog sich seine Abteilung auf Befehl des Kom- mandeurs »»ach Kamina zurück. Eigene Verluste bet Ehra waren: gefallen Unteroffi zier Klempp, vermißt Reservist Berke, verwundet Kom- vagnieführer von Raven. Außerdem verloren wir etwa 45 farbige Unteroffiziere und Soldaten, davon tot aufae« funden -Wei Mann, schwer verwundet in ärztlicher Be handlung 10 Mann. Die Verluste beim Gegner waren nicht festzustellen. Aber nach Angabe des englischen Ka pitäns Redfurn waren drei französische und zwei eng- lische Ofsiziere tot, sechs Offiziere schwer verwundet, im ganzen 26 Europäer und 300 bis 400 farbige Soldaten Die Kolonialdeutschen a«S Kamerun und Togo, die seit Oktober 1914 in Dabomey gefangen gehalten wur den, sind Mitte 1915 nach Nordafrika und, soivett es ihr Gesundheitszustand nach französischer Auffassung erheischte, nach Frankreich verbracht worden. .In Nordafrika waren sie, mit Ausnahme der Offiziere und Aerzte, die in Medea (Algier) gefanmmgesetzt wurden, in den Lagern in Casa blanca und Mediouna (Marokko) untergebracht. Die Schweizer Kommission, die in den Monaten Dezember 1915 nnd Januar 1916 die Gefangenenlager besuchte, hielt die Verbringung sämtlicher deutschen Gefangenen nach Frankreich für notwendig, Eine Schweizer Aerztekommis- non, die im März ISIS folgw, erreichte, daß einzelne Ko lonialdeutsche im Laufe der Monate April und Mat 1916 nach Frankreich nnd nach der Schwei» gebracht wurden. Schließlich setzte die deutsch« Regierung Mitte das Jahres 1916 die Räumung aller nordafrikanischen Lager durch, infolgedessen auch die Kolonialdeutschen nach Frankreich verbracht wurden. Währenddessen war »wischen der deutschen und fran zösischen Regierung ein Abkommen getroffen worden, das beim Vorhandensein bestimmter Krankheiten die Lospitaltsierung der gegenseitigen Kriegs- und Zivilge- sangknen in der Schweiz Vorsicht. Gemäß diesem Wb- kommen zvar im Monat November 1916 e»ne Schweizer Aer-tekommifsion in Frankreich tätig, um u. a. sämtliche Kolonialdeutschen in den Gefangenenlagern aus die Not wendigkeit der Hospitalisierung in der Schweiz zu unter suche»». Da so aut wie jeder dieser Gefangenen infolge des langen, der Gefangenschaft voraufgegangenen Tropen- ausenthaltS und der in fast zweijähriger Dropengefangen- ' "-^enen körperlichen und seelischen Leiden tro- "keime tn^jtch tröst, und in seiner Gesund- t, so w«r tze ^Wartung ^gründet, daß größere Teil der Kolonialdeutschen Ende 'N im Dezember eben noch jetzt in m GesundheitS- /.Ig. kommen ist von Trotzdem hat gütlichen Versuch ämtltche noch in Frankreich befindliche»» Kolonialdeutschen m Austausch mit einer entsprechenden Anzahl Kolonial- ranzosen nach xr Schwei- verbracht werden. Sollt» " er Versuch nicht »um Ziele führen, werden deutsch« ander« Maßnahmen »u ergreisen sein. Ueber die, deutschen Kolomalgefanaenen aus Kamerun und Toao den Franzosen in Dahomev zuteil gewordene ganz erhörte, an die Zeiten äußersten Tiefstandes der A gemahnend« Behandlung wird feiten» de» Re Kolontalamte» eine besonder« Denkschrift veröffentlicht den. 4. GiidweWtfetra. Di« kriegerischen Ereignisse in Südwestafrika sind seit langem zum Abschluß gekommen. Sie endeten am 9. Juli 1915 mit der Kapitulation Ker noch etwa 9400 Mann star ke« Schutztrupp, vor der erdrückenden feindlichen Ueber- macht bei Khorab im Norden de» Schutzgebietes. ^SllleS was in früheren veröffentlichten Mitteilungen über den Verlauf des Kriege» in Südwestafrika gesagt werden konnte, beruhte »um wettau» größten Teil auf UWKW.-8KKSMUL richt über den Krieg in Güdwestasrika nach Deutschland gelang ist, der zeigt, welche Schwierigketten sich den schwachen Kräften der Schutztruvve bet ihrem Versuch«. doch LmG gegen Den, «« da» Zehnfache überlegenen Gegner zu halten, entgeKnftzllten Dor Bericht ist un- AAmrUel »Deutsch-Süknxst und der Weltkrieg" in der Kölnischen Leitung erschienen. Nach der Kapitulation wurde ein Offtztergesangenen- lager in Okanjmide, einem in der Nähe der Otawtbahn westlich de« WaterbergeS gelegenen Platz, eingerichtet., Die aktive« Mannschaften per Schutztruppe und der LandeSpolt- sei, insgesamt 14000 Mann, wurden nach Au», an der Bahn Lüderitzbucht — Kretmanshoop im Süden de» Schutzgebiete» überführt und in einem dort er achteten Lager «ntergebracht. Alle Offizier« und Mannschaften des Beurlaubtenstandes wurden nqch ihren bisherigen Wohnsitzen entlassen, um ihren bür- gernchen Berufen wieder nachgehen zu können. Die Unterbringungöverhältntsse im Ofstztergefangenenlager Okanjande, sind, von einigen wünschenswerten Aen- derungen abgesehen, im allgemeinen als befriedigende zu bezeichnen, im Lager AuS bedürfen sie dagegen noch um- sangretcherer Verbesserungen. Die gesundheitlichen Ver hältnisse werden an beiden Orten al» gut bezeichnet. Einen Hauvtklagepunkt bildet jedoch die Art und Weis« der Handhabung deS Postverkehrs der befangenen. Abge sehen davon, daß die Beförderung und Aushändigung der Postsendungen ungewöhnlich lange Zeit in Anspruch nahm, viele Brief- und Paketsendungcn überhaupt nicht, urrd letz tere vielfach ihres Inhalts ganz oder teiüveiie beraubt ankamen, ging die Negierung der Südafrikanischen -Union sogar soweit, die völkerrechtlich für die Kriegsgefangenen sendungen festgesetzte Porto- und Zollfreihekt auszuheben nnd diese Maßnahme ntcht nur ans die in frei geivählten Orten untergebrachten und die nach ihren früheren Wohn sitzen entlassenen, sondern auch auf die in den Gefange nenlagern internierten Offiziere und Mannschaften auszu dehnen. Hier unternommen« Schritte haben bis jetzt die Aufhebung dieser völkerrechtswidrigen Anordnungen der Regierung der Südafrikanischen Union noch nicht durch- -usetzen vermocht. Die deutschen Gesetze und Verord nungen sind im allgemeinen in Geltung geblieben. Im merhin sind auf den verschiedensten Gebieten der öffent lichen Verwaltungstätigkeit zum Teil recht wesentliche und in die Gewohnheiten und das Wirtschaftsleben des Schutz gebietes tief einschneidende Veränderungen eingeführt wor den. Die Bckamitmachnng vom 13. Januar 1916, bestimmt, daß 1 Pfd. engl. — 28 Mark deutscher Währung sein solle. Ilntcrm 20. September 1915 wird bekannt ge macht, daß die englische Negierung nicht beabsichtige, pri vate Gelder nnd Bcinkde>wsiten sich anzueignen. Die Tianiantengesellnpacten erhalten durch die Br- kauiumachuug vom 20. Oktober 1915 die Erlaubnis zur Förderung von monatlich 10 600 Karat. Diele Erlaubnis ist neuerdings auf 20000 Karat monatlich erweitert wor den. Vieh darf laut Bekanntmachung vom 20. September 191.5 nur mit behördlicher Erlaubnis von einer Farin zur anderen getrieben werden. Laut Vekauntmachung vom 15. November 1915 ist die englische Verwaltung bereit, de» Ansiedlern Ovambo-Arbeitcr zu liefern. S. Besitzungen in der Düdsee. Seit der letzten Berichterstattung haben nn Schutz gebiet durchaus friedliche Verhältnisse geherrscht, Hande! und Wandel konnten, wenn auch in gewissem, durch den Kriegszustand beschränkten Umfange, doch im allgemeinen ungestört »veitergehen. Deportationen scheinen inzwischen in größerem Umfange nicht mehr vorgekvmmen zu sein. AuS den vorliegenden Amtsblättern ist nur die Uelc - sührung deS Pflanzers Gustav Thurm von Bu'a nach Australien zu entnehmen. Eine Verordnung ist u. a. ergangen, betreffend den Personenstand der chinesischen, malaiischen und ande-.cn far bigen Rassen, ausgenommen Pie aus dem Schutzgebiet selbst stammenden Eingeborenen (bezcichnenderwe fr sind im Text dieser Verordnung, obgleich sie in der Überschrift nicht genannt sind, auch die Japaner in gewisler Hinsabt den erwähnten Angehörigen farbiger Rassen gleich gestellt). Die inzwischen über das Erdbeben im Januar 1916 noch eingegangenen Nachrichten haben erfreulicher weise die Mitteilungen, daß VeNuste an Menschenleben nicht eingetreten sind, bestätigt. Bezeichnend fiir den mo ralischen Tiefstand der australischen Besatzunss- truppen in Deutsch-Neuguinea ist eine im Amtsblatt Nr. 12 abgedruckte Verordnung vom S7. November UU0, in der nicht nur die Mannschaften, sondern auch die Offi ziere darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie vor ihrer Abreise au« dem Schutzgebiet und desgleichen vor ihrer Ankunft in Australien ecner eingehenden Leibes- und Gc> päckvisitation unterworfen werden und strenge Bestrafung zu erwarten haben, falls irgend welches fremde Eigen tum bei ihnen gefunden wird. Wie bereits erwähnt, ist da» Inselgebiet der Ka rolinen. Marianen und Marschall-Inseln mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der Pyosphatinsel Nauru, von den Japanern besetzt. Die Nachrichten von dort laufen wie bisher nur sehr spärlich ein. Bon wenigen Ausnahmen abgesehen, scheinen die Japaner inzwischen nahezu alle Deutschen von den Inseln wcggebracht zu ha ben. Aus diesem Schutzgebiet lauten die Mitteilungen lei der »venia günstig. Allerdings ist die Rnlx nirgends ge stört worden, dagegen ist auch dieses Schutzgebiet von dem Bernichtungskampf, den England gegen alle deutschen Unternehmungen in Uebersee führt, nicht länger verschont geblieben. Unter dem 24. April 1^16 ist eine Verordnung ergangen, die sich an die britische Proklamation vom S. August 1914, betreffend den .Handel mit dem Feind, an- schließt, und in der auSg führt ist, daß der Administrator des Territorismus berechtigt ist, hinsichtlich de. Eigentums oder aller Unternehmungen feindlicher Untertanen die Schließnng und Liquidation anzuordnen. Auf den Pflan zungen scheint.5er Betrieb vorläufig tvenigstens weiter -u gehen, und die Pflanzer konnten auch bisher ihre Er- -eugmsse absetzen. WMiW auf da» Riesaer Kqeblalt für fMouttt «titrz wolle man sofort beim Post amt, bei allen Zeitungsträgern und in der Geschäftsstelle, Goethestraße 89 (Fernspr. 20) — — bewirken — — »W Brei- monatlich 70 Bf. GWWWWWWI