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1. Beilage zum „Riesaer Tageblatt Rolatlonbdruck und verlaa von Langer t Winterlich in Stiel«. — Für di« RedaMan verantwortlich! Arthur Hähne! in RIeia. Toaaabend, 4. März 1911, abeabs. »8. «4. Zahrg. sterer licht. lor „der. iebe, mal, leine lbiid. i die Vor. ichtS- und t der Rich- rnde« 1911 rden. ge- Mit- des )ii » 8, de- nder rden, I bis »eich- >ba. «tag, ;uyr »den Se ieder inge- ;rmit tt ist d. Närz Sall, er. Närz Slv- ÄßliMntk. Infolge Räumung eines Quartiers habe Formobstbämne in diversen Formen, nur edle und beste Sorten, ebenso hochstämmige Aepfels und Btrneubiillme, per Stück Mk. 1.00—1.25 abzugeben r desgleichen 3VVV Stück extra prima Kirschtvildttuge, per Stück 80 Pfg-, bei größeren Posten besondere Preise, Pfirsiche, Aprikose», Schattenmorellen, per Stück 75 Pfg. bis Mk. 1.50, hochstämmige Rosen, Slück 80 P'g. bis Mk. 1.50, halvstiimmige Rosen, Stück 50—80 Pfg., niedere Rosen und Schlingrosen nsw., Stück 25—50 Pfg., Blaufichten und andere edle Coniferen nsw. nsw. in großer Auswahl. varinsn, Lsvm- mä sisrenreiiuim — — IrveWmtsW, KI»«« s. Ki'urße, ke»I«I«»KIvn (kief.u.buch.) Sale» (Hütten- u. GaSkokS) empfiehlt billigst * Emil Steljuer, Döbeln. Zahie für Mchleck His» bedeutend er» n f V höhte Preise. Otto Gundermann, Roßschl. 3ehlk8kIS zurück ML gi*ünv ^InkeRai» nicht tu einigen Tagen Hühner augen u. Warzen beseitigt. Fi 50 Pf. Zu haben bei Rich. Golditz, Friseur, Hauptstr.85. Zur MjOrsMWU hat sick * Peru-AM „Füllhornmarke" seitnahezu50Jahrenbei allen Kulturen vorzüglich icmährt. VLselre Kmöer sie meist scksrlen Qeruck Kat unä Kranbenväscke, auck wenn mit klut unü Liter deksltet, wirrt ßrünrtlick asvcn belreit, ctesinNriert und rasck gereinigt rturck Vascken mit ?vr8i1. VoUIs»»»«» «n«vI>L6IleI> l LrkLIMel» aar Io ttLklliLl. L Co, V088Ll.vOKL. Beibringung eines Leumundszeugnisses abhängig gemacht wird, entspricht nicht mehr den modernen Berkehrsver- hältnissen. Die Bestimmungen des neuen Vertrages ent- sprechen iin allgemeinen denen deS NicderlassungSvcr- träges zwischen dem Deutschen Reich und den Nieder landen, der sich nach den bisher gemachten Erfahrungen in jeder Hinsicht bewährt hat. Der neue Niederlassungs vertrag regelt die Bedingungen für die Niederlassung der Angehörigen der beiden Staaten in Deutschland und der Schweiz sowie ihre Behandlung in Ansehung der Militärpflicht und der Armcnfürsorgc. Ferner wird der Uebernahmeverkehr geregelt, indem die materiellen und formellen Voraussetzungen für die zwangsweise Ueber- führung auszuweisender Personen über die beiderseitigen Landesgrenzen aufgestellt werden. Tie Beibringung eines Leumundszeugnisses als Voraussetzung für das vertrags mäßige Recht auf Niederlassung öder Aufenthalt fällt fort, cS genügt in Zukunft der Besitz eines gültigen Hei matsscheines. Der langjährige Führer der Zentrumspartei inBayern, der päpstliche Hausvrälat Balthasar Ritter v. Daller, ist «gestern mittag im Alter von 76 Jahren in Freising, wo er seit 1886 Rektor des LhzeUms war, ge storben. Seit 1871 war v. Daller Mitglied des bayrischen Landtages. Die an die türkische Regierung verkauften 'Dampfer „Oldenburg", „Darmstadt" und „Roland" des Norddeutschen Lloyd sind kürzlich in Konstantinopel eingetroffen. Ter türkische Marineminister äußerte sich bei Besichtigung der Schiffe außerordentlich anerkennend über ihren Zustand und sprach den Wunsch aus, als Instrukteure für die türkische Besatzung einige Kapitäne und Offiziere des Norddeutschen Lloyd engagieren zu dürfen. Die Direktion des Norddeutschen Lloyd stimmte diesem Wunsche zu. Dementsprechend traten ein Kapi tän, ein erster Offizier und zwei Maschinisten zunächst für ein halbes Jahr in türkische Dienste über. Die Schiffe sollen, wie verlautet, demnächst als Truppentransport schisse nach dem Jemen Verwendung finden. Die Erörterung über die französische Fremden legion geht weiter. In einem Berliner Telegramm der „Köln. Zeitung" über die Rekrutierung der Fremden legion heißt es gegenüber der Aufregung der franzö sischen Presse über die Acußerungen der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung": Der Hauptangriff gegen die Act der Rekrutierung richtete sich dagegen, daß in die Frem denlegion junge Burschen eingestellt werden, die noch Tagesgeschichte. Die «ntzerortzentliche Rückwanderung durch Preutzen hat wiederholt Veranlassung zur Erörterung gegeben. Diese Rückwanderung setzt sich zusammen einmal aus Auswan derern, die aus irgend einem Grunde freiwillig in ihre osteuropStsche Heimat zurückkehren, und sodann aus solchen, die zur Rückkehr dadurch genötigt sind, daß sie zufolge der amerikanischen EinwanderungSgesetzgebung von der Ein wanderung ausgeschlossen werden mußten. Beide Arten Rückwanderer bilden auf ihrem Durchzuge durch Preußen eine gewisse Gefahr für dar Inland, indem sie vielfach mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind und wegen Mittellosigkeit dem Staate oder den Armenoerbänben zur Last zu fallen drohen. Die preußische Regierung hat des halb bestimmt, so schreibt die amtliche „Berl. Korresp.-, daß nur solchen Rückwanderern die Durchreise ohne weiteres gestattet wird, die mit einem Garantieschein einer in Deutschland al« AuSwanderungSunternehmer konzessionierten Schiffahrtsgesellschaft versehen sind, durch den die Gesell schaft verpflichtet wird, für die ununterbrochene und kosten- lose Beförderung des Rückwanderers durch Preußen Sorge zu tragen. Russische Rückwanderer müssen außerdem stets im Besitz ordnungsmäßiger russischer Pässe sein. Rück wanderer, die bei der auf den Grenzeisenbahnstationen stattfindenden polizeilichen Kontrolle die vorstehenden Vor aussetzungen für ihre Durchreise nicht erfüllen, werden als bald über die EintrittSgrenze zurückgesckoben. Der gegen diese Vorschriften, namentlich in der ausländischen Presse, vielfach erhobene Vorwurf, daß sie eine einseitige Bevor zugung der deutschen Schiffahrtsgesellschaften zum Ziele hätten und bedeuteten, ist schon deshalb gänzlich unbe gründet, weil nicht nur diesen Schiffahrtsgesellschaften der erleichterte DurchtranSport der von ihnen beförderten Rück wanderer durch Preußen gestattet ist. sondern auch der er- heülichen Zahl von ausländischen Schiffahrtsgesellschaften, die in Deutschland als AuSwanderungSunternehmer kon zessioniert sind. Deutsches Reich. Ein Niederlassungs-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz und ein Vertrag beider Staa ten, betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen dec beiderseitigen Staatsangehörigen ist dem Reichstage zu gegangen. Der geltende NiederlassungSvertrag hat sich in mehrfacher Hinsicht als revisionsbedürftig erwiesen. Ins besondere die Bestimmung, daß der Aufenthalt von der weit von der Grenze dec Volljährigkeit entfernt sind. Wenn die französischen Bestimmungen bei der Einstel lung so junger Leute in dis Fremdenlegion von der Zu stimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschen, schlagen sic sowohl der deutschen als auch der französischen Rechts - aufsassung ins Gesicht. Für die Fremdenlegionäre sei ein besonderes Statut vorgesehen, welches lediglich auf den Nutzen für die französischen Interessen berechnet sei. Tatsächlich zeigen Hunderte von Eingaben unglücklicher Eltern, welcher Jammer durch dieses Verfahren der sran- zösischen Behörden in deutsche Familien getragen wird. Während bis Anfang 1910 auf die Reklamation der deut schen Regierung wenigstens die Leute wieder losgelasscn wurden, die bei ihrer Anwerbung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, fiel nunmehr auch diese Rück sicht. Soweit Frankreich Deutsche in sein Heer einstcllt, kann uns nicht verwehrt werden, unserer Auffassung Ausdruck zu geben. Die öffentliche Meinung Deutschlands hat kein Interesse daran, die Diskussion jetzt weiterzu führen, sie kann cs der Regierung ruhig überlassen, die Frage zur gegebenen Zeit anfznnchmcn. Um die Durchführung des Rcichsz u w a ch Ssteue r- gesetzcs tunlichst zu erleichtern, beabsichtigt die Reichs verwaltung, amtliche Mitteilungen über die Zuwachs steuer in zwanglosen Heften zu veröffentlichen, in denen fortlaufend Entscheidungen und Erörterungen der bei der Anwendung hervorgetcetencn Zweifelsfragen bekannt ge geben werden. DaS erste Heft wird neben dem Gesetze und den Ausführungen deS Bundesrats Auslegungen der Grundsätze zu den einzelnen Vorschriften des Gesetzes enthalten. Der Bundesrat der Schweiz hat beschlossen, bei den Großmächten Informationen cinzuziehen, ob sie bereit wären, sich an einer diplomatischen Konferenz zur Fest legung des Osterfegcs und zur Vereinfachung des Gregorianischen Kalenders zu beteiligen. Tic schweize rischen Handclskreise dringen darauf, daß der Bundesrat die Sache in Gemäßheit der Beschlüsse des Londoner In ternationalen Handelskammerkongresses vom Juli 1910 in die Hand nehme. DEK. Der „Bayrische Courier" meldet an leitender Stelle, daß von gewisser Seite mit. Hochdruck daran ge arbeitet werde, den Klöstern die Ausbildung ihrer Kan didatinnen zu Lehrerinnen in soweit zu beschränken, als nur noch eine h c stimmte Anzahl zu dieser Seminar tätigkeit zugelassen werden sollen. DaS Blatt ist so er grimmt, daß cs diese selbstverständliche. Maßnahme gegen kaufen Sic prima verzink tes Trahtgefleckt, Ltachcl- dralst, Spnnndrnht, Krampen u. eiserne Zaun- l siiulc» bei IA»» I-emvke, Drahtgeflecht aürikation. Ilir KMSnW! Um Mißverständnisse zu beseitigen, machen wir hiermit be kannt, daß wir der Firma Alwin Blanke, «msir.I den unseres Fabrikates für Riesa über- tragen haben. Dem Herrn Emil Förster, Firma: Max Barthel Nach, folger dort, haben wir die Benützung unserer gesetzlich geschützte» Marken untersagt. Derselbe hat von uns seit 22. Dezember 1W9 keinerlei Waren mehr erhalten. ROM FWkl« U, MWlil Göppingen (Württemberg). Ingvnieui'-Küna L. M. Mich, Leipzig, llniversitätsstraße 14. Langjährige Erfahrung in Erwirkung u. tatkräftiger Verwertung. Vertreter öfters hier. , Auskunft frei. Persil Henkels öleiek-Zoc^s