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««d A«r»1g»r Mtblaümtd AttMer). Telegramm-Adreste: KI*Fernsprechstell« „Tageblatt". Riesa. . Nr. so. für die Könlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 205. Mo«tag,4. September 1811, a»e»dS. «4. Jahr«. Da« Atrsarr Lageblatt erscheint setze« Ta- abend» mit Aniwahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher Vez«ß»prti» bet Abholung in der Expedition in Stlesa I Mart bv Pjg., durch unsere Triiger sret in» Hau» 1 Mart LS Pfg„ bei Abholung an» Schalter der kaiserl. Poslanstalten I Mark SS Psg, durch den Briestrtlger ftet in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MouatSabonnenieut» werden angeilonnnen. Auzelgen-Annahme sür die Nummer de» Au»gabeiage« bi» vormittag v Uhr ohne Dewilhr. , NotatlonSbruck und Verlag von Langer L W»>iter'!«t 'n Nie la. — SelErsielle: Goethesirasie SV. — Fiir die Nedaktivn verantwortlich: Arthur HSHnel in Stlesa. Di« Mauls «ud Klauenseuche in Radewitz ist erloschen. Die wegen dieses SeucheufalleS sür Pie Orte Radewitz. Marlfiedlitz, Streumen «it GutSdeztrk Streumen, Peritz, Colmnitz, Vlau-itz «it Sageritz und Lautze«- -erg und GutSbezirk Glaubitz Mittel« der Bekanntmachung vom 28. Juli 1911 — 2339 a L — vorgeschriebenen Sperr- und Gchutzmaßregeln sind aufgehoben. Die Orte Markstedlitz und Peritz gehören nunmehr noch zum BeobachtungSgebiet im Seuchensalle Streumen, der Ort Glaubitz mit Gageritz und Langenberg und GutSbe- -irk Glaubitz zum BeobachtungSgebiet im Seuchenfalle Roda; der Ort Streumen mit Guts bezirk Streumen ist als Sperrbezirk bestimmt. Für die nach vorstehendem noch als Beobachtungsgebiet bez. Sperrbezirk geltenden Orte und SutSbezirke bleiben die mit der Bekanntmachung vom 7. Juli 1911 — 156 de» Riesaer Tageblattes — unter L und 6 bez. L und 6 bekanntgemachten Bestim mungen weiterhin in Geltung. Großenhain, den 2. September 1911. 2339 i L. Königliche Amtshauptmauuschaft. Die Maul- «ud Klauenseuche im Ritterzule Tiefenau ist erlösche«. GS werden deshalb die wegen dieses Sencheufalles sür die Orte Tiefenau Mil GutSbezirk Tiefenau, Spans-erg, Rauwalde, Pulse«, Wülnitz «ud Lichleusee mit Heidehäuser mittels der Bekanntmachung vom 26. Juli 1911 — 2251 d L — sorge- schrtebenen Sperr- und Schutzmaßregeln aufgehoben. Die Orte Wülknitz und Lichtensee mit Heidehiiuser gehören nunmehr noch zum Veob- achtungSgebiet im Seuchenfalle Streumen. Für diese Orte bleiben die mit der Bekannt machung vom 7. Juli 1911 — Nr. 156 deS Riesaer Tageblattes — unter L und 6 bez. L, ö und 0 bekannt gemachten Bestimmungen und Strafandrohungen weiterhin in Geltung. Großenhain, den 2. Sevtember 19Ü. 2253 6 L. Königliche Amtshauptmaunschast. — Auf dem die Firma Fr. Germer in Riesa betreffenden Blatt 260 der hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Inhaber Friedrich Heinrich Germer ausgeschieden und der Kaufmann Georg Paul ASbeck in Riesa Inhaber ist. Riesa, den 2. September 1911. — Königliches Amtsgericht. Freitag, den 8. September 1S11» vorm. 1« Nhr kommen im Auktionslokal hier Möbel, 1 Regulator und 2 Bilder gegen sofortige Bezah lung zur Versteigerung. Riesa, 31. August 1911. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Donnerstag, den 7. September dss. Ihr«., mittag» 12 Uhr sollen im Restaurant zur Hafeuschiknke Gröba — al« Versteigerung»«»» — 1 Kiste mit LS Väudeu Illustrierte Klassiker-Bibliothek, „Minerva", u. 1 Regal gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher beim Köntgl. Amtsgericht Riesa. In GohltS sollen Freitag, den 8. September 1S11, vorm. 11 Ahr 1 Tisch, 1 Karre, 1 Last- und 1 Kastenschlttten, 1 Mühlenwagen mit Plane, 1 Hinter lader, 1 Sack Roggen u. 2 große Läuferschweine gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Sammeln: Gasthof. Riesa, 31. August 1911. Der Gerichtsvollzieher des Köntgl. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Dom 1. Oktober 1911 ab sollen auf 1 Jahr die für den Küchen« und Kantinen betrieb erforderlichen Waren al«: Lo» I Materialwaren, „ II Backwaren, „ III Butter, Milch, Gier, Käse, „ IV Kaffee und Zucker, „ V Kakao verdungen werden. Lieferungsbedingungen, sowie der halbjährliche Verbrauch liegen bei der Zentral- Berkauftsteye unterzeichneten Bataillon« zur Einsichtnahme aus. Offerten mit entsp. Aufschrift und Preisangeboten haben bis 20. September 1911 bei der Zentral-BerkaufSstelle einzugehen. Riesa, den 4. September 1911. 2. Kgl. SSchs. Ptouiersvataillon Nr. 22. Freibank Heyda. Morgen Dienstag von nachmittag 4 Uhr an wird Rindfleisch verkauft. Pfund 40 Psg. Der Gemetndevorstand. für das „Riesaer Tageblatt"^ erbitten wir UN« bis spätesten» vormittags S Nhr de« jeweiligen «urgabetage«. Die Geschäftsstelle» Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, 4. Sepi:mber 1911. —* Heute nachmittag kurz vor 2 Nhr geriet im Eisen werk Gröba der dicht am Walzwerk stehende hölzerne Kühlturm in Bra n d. Tas Walzwerksgebäude war stark in Gefahr, vomi Feuer ergriffen zu werden. Jedoch durch das tatkräftige Eingreifen der Hüttcn-Feuerwehr wurde der Brand auf seinen Herd beschränkt. Am Brandplatze erschien noch als erste die Feuerwehr aus Röderau, die auch mit in Tätigkeit treten konnte. —Die Stadtgemeinde Großenhain hatte den Erlaß eines Ortsgesetzes geplant, durch das sie denk Ein dringen der Neber l andzentrale Oröba in das Stadtgebiet Vorbeugen 'wollte. Dieses Ortsgesetz ist jedoch vom Königl. Ministerium Les Innern nicht genehmigt worden. Herr Stadtverordneten-Vizevvrstcher Markus brachte die Entscheidung des Ministeriums in der letzten Sitzung der Stadtverordneten zur Verlesung. Diese Ent scheidung ist besonders deshalb von größerem Interesse, da sich eine ganze Reihe sächsischer Gemeinden in ähn licher Lage befinden. Das Ministerium teilt mit, daß cs nicht in der Lage sei, den Entwurf dieses Ortsgesetzes zu genehmigen/ da die Bestimmung in 8 2, wonach die gewerbsmäßige Erzeugung und Lieferung elektrischen Stromes an Tritte im Stadtbezirk allgemein unterlagt werde, mit der Reichsgewerbeordnung im Widerspruch stehe. Mehrfach sei von dem Ministerium durch Geneh migung von Berbändssatzungen und Anleihen anerkannt worden, daß die Versorgung des Gemeindebezirkcs mit elektrischer Kraft zu denjenigen Aufgaben gehöre, die eine Gemeinde bei entsprechender Leistungsfähigkeit, sowie beim Vorhandensein des Bedürfnisses aus sich nehmen könne. Tas Ministerium bezweifle nicht, daß Gemeinden mit Elektrizitätswerken im Wege ortsstatutarischer Vor schriften den Gemeindemitgliedern aus Gründen öffent lichen Interesses gewisse Pflichten auferlegen könnten, jedenfalls aber könne eine Gemeinde mit der Begründung der Möglichkeit, bei ihr elektrischen Strom zu entneh me«/ nicht «ine gleichartige Gewerbeausübung Tritten einfach untersagen. Weiter habe aber das Ministerium dem' Vorstände des El'ektrizitätsverbandes Gröba eröffnet, daß das Anwerben von Stromabnehmern in dem ver fassungsmäßigen Gebiete von Gemeinden, in denen be reits Gelegenheit zum Strombeznge bestehe, nicht den: Wesen eines öffentlich-rechtlichen Verbandes entspreche und daher künftig zu unterlassen sei. In Privatunterneh mungen möge ein rücksichtsloser Wettbewerb üblich und durch das Bestehen einer Gewinnabsicht entschuldbar sein, aber Verbände, die aus ihrer öffentlich-rechtlichen Natur in vielen Beziehungen, bei der Aufnahme von Darlehen usw., Vorteil haben, seien sich selber gewisse Rücksichten schuldig. In erster Linie hätten sie dem Interesse der All gemeinheit zu dienen und erst in zweiter Linie ihren Sonderinteressen Rechnung zu tragen. Dem Interesse der Allgemeinheit aber entspräche es nicht, wenn der Gröbaer Verband kleines geldlichen Vorteils'willen andere öffent liche Körperschaften schädige, indem er in ihren Besitz stand eindringe. ' > —* Die Kellnerin Sch., welche in einem hiesigen Restaurant in Stellung war, verließ letzie Nacht ohne Er laubnis das Hau» durch ein zirka drei Meter hoch gelegene» Korridorsenster und brach hierbei das linke Vein. S» machte sich ihre Ueberführung nach dem Krankenhause er forderlich. Der Bruch ist ein komplizierter, weshalb die Heilung längere Zett in Anspruch nehmen dürfte. —* Wie in einer der letzten Nummern diese« Blatte« bereit« bekannt gegeben, sand gestern auf dem Rochlitzer Berg eine vom Deutschnationalen HandlungSgehilfen-Ber- band großzügig angelegte und von mehreren Tausenden besuchte Feier de« Sedantage» statt. Etngelettet wurde diese abend» V-S Uhr durch einen Fanfarenmarsch de« K. v. Garderetterregiment« von der Höhe de« Friedrich AugustturmeS, auf besten Plattform ein mächtige» Feuer lohte. Im Anschluß daran trug der Rochlitzer Gesang, verein „Liedrrkranz" einige patriotische Lieder vor, die mit großem Beifall ausgenommen wurden. Hierauf ergriff Se. Exzellenz Generalleutnant v. Liebrrt da« Wort zu seiner hinreißenden, von echter Vaterlandsliebe getragenen Festrede. Er gedachte derer; die auf dem Boden Frank reich« ihr Leben lasten mußten, wie« hin auf die mancherlei Gefahren, die dem durch die glorreichen Kämpfe von 1870 neuerstandenen Deutschen Reich von innen und außen drohen und ermahnte, doch unseres Deutschtums eingedenk, wachsam und stark zu fein, um jedem Feinde, auch einem verbündeten, die Stirn bieten zu können. Die Versamm lung richtete an Se. Majestät den Kaiser und an Ee. Majestät den König ein HuldigungStelegramm. Mit einem drei fachen Heil auf Kaiser und Reich, auf König und Vater land und dem Gesang des Liede»: „O Deutschland hoch in Ehren" fand die schlichte und doch so erhebende Feier auf dem Rochlitzer Berg ihren Abschluß. Die zahlreichen Teilnehmer stellten sodann vor der Bergwirtschaft zu einem imposant wirkenden Fackelzug nach der Stadt Rochlitz, wo der Vorsteher de» Gaues Sachsen im D. H. B., Herr Martin Dorholz, Leipzig, vor dem Siegekdenkmal die ganze Feier mit einer begeisterten Ansprache schloß. — Am gleichen Tage hielten die „Fahrenden Gesellen", Bund sür Wanderpflege im D. H. D., auf dem Rochlitzer Berge ihren Kreistag ab. Nach gemeinsamem Abkochen bei Wechselburg fand auf dem Berge ein Sängerwettstreit statt. Eine Gruppe nach der anderen trat in den Kreis und man konnte sehen, mit welcher Liebe da» deutsche Volkslied ge pflegt wird. Der noch jungen Riesaer Wandergruppe war eS vergönnt, sich sowohl im Gruppen- als auch im Einzel gesang di« beiden ersten und den vierten Preis zu erringen. Jedem Teilnehmer werden die verlebten Stunden unver geßlich bleiben. —»Gefunden wurde ein Gesangbuch, da» in der Polizeiwache wieder abgeholt werden kann. — Die in Lvanxolieis beauftragten StaatSminister haben beschlossen, die neunte ordentliche Lande»- synode der eoangelisch-lutherlschen Kirche im Königreich Sachsen zum 20. September diese» Jahre» einzuberusen. An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Einladungen au» dem Evangelisch-lutherischen Lande»- konststorium. — Zn der Frage: „Dürfen alle Ausverkäufe behördlich beschränkt werden?" »ahm da» Ober- landeSgertcht in seiner letzten Sitzung Stellung. Da» Gesetz Sonntag, St» H. Sepimbtt i» Gröba großes Künstler-Konzert.