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Witwengeld und Waisenaussteuer in der Reichsvet sicherungsordnung. Die Beiträge zur Invaliden- und Hinterbliebenenver- sicherung richten sich nicht nach dein jährlichen Bedarfs, son dern sind durch das Gesetz festgelegt. Sie sind io bemessen, das; alle zukünftigen Aufwendungen der Versicherungsan stalten an Renten, sonstigen Leistungen und Vcrwaltungs- kosten durch das vorhandene Vermögen und die künftig ein gehenden Beiträge gedeckt werden. Jeder Versicherte deckt also durch seine Beiträge einen Teil der Leistungen, die er bei Invalidität oder Erreichung des 70. Lebensjahres erhält oder die im Falle seines Todes seinen Hinterbliebenen zu gewähren sind. Nun kommt es häufig vor, daß Mann und Frau dieselben Leistungen versichern. Eine versicherte Ehe frau eines versicherten Mannes würde im Falle der Er werbsunfähigkeit eine Witwenrente ans grnnd der Bei- traqsleistung des Ehemannes erhalten, aber auch Anspruch auf eine Invalidenrente wegen der eigenen Beitragszahlung ! haben. Tie Kinder dieses Ehepaares würden Waisenrente erhalten, die nach der Invalidenrente ihres verstorbenen Vaters bemessen werden: die Waiscnfürsorge durch die Bei träge der Mutter war also entbehrlich. Die Neichsversiche- rungsordnuug gleicht nun die Mehrleistung im Beitrage der Ehefrau durch Gewährung eines Witwengeldes und einer Waisenausstcuer aus. Diese Ersatzleistungen werden gewährt, wenn die Witwe zur Zeit der Fälligkeit der Be züge selbst die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft aufrechterhalten hat. Witwengeld und Waisenaussteuer sind einmalige Bezüge. Als Witwengeld wird der zwölffache Monatsbetrag der Witwenrente, als Waisenaussteuer der achtfache Monatsbetrag der bezogenen Waisenrente gewährt. Das Witwengeld wird beim Tode des Ehemanns fällig, die Waisenaussteuer bei Vollendung des 15. Lebensjahres der Kinder. Das Reich zahlt znni Witwengelde einen Znschus; von 50 Mark, zu jeder Waisen aussteuer 10-^: Mark. Wie hoch sich die Beträge stellen, soll an einem Beispiele erläutert werden. Angenommen, ein Versicherter habe bis zu seinem Tode -100 Marken der Lohnklasse III und 700 Malten der Lohn klasse V verwendet: seine Witwe habe bereits 350 Marken der Lohnklasse II nachgewiesen und werde regelmäßig weiter vcrsichernngspflichtig beschäftigt oder erhalte ihre Anwartschaft ansrecht: sie ist also zum Bezüge des Witwen geldeS berechtigt. Es sei ferner vorausgesctzt, das; die -100 Marken der Lohnklasse II l und 650 Marken von denen der Lohnklassc V vor dem Inkrafttreten der Hinterbliebenen- versichernng verwendet worden sind, so das; nur -50 Marken der Lohnklasse V für die Steigerung der Witwenrente in Betracht kommen. Für die Berechnung der Witwen- und Waisenrenten würde also eine Invalidenrente mit dein Grundbetrage 100 Mark und einer Steigerung von 50 X 12 Pfennig — 6 Mark maßgebend sein und zwar würde die Witwenrente drei Zehntel von 106 Mark — 31,60 Mark, die Waisenrente für eine Waise drei Zwanzig stel von 106 Mark, das heißt 15,00 Mark betragen. Hierzu käme ein Reichszuschuß von 50 Mark für die Witwenrente und von 25 Mark für die Waisenrente: die Witwenrente beläuft sich sonach auf 81,60 Mark oder monatlich 6,65 Mark, die Waisenrente für eine Waise auf 40,00 Mark oder monatlich 3,45 Mark. Das Witwengeld beträgt nun 12 X 6.65 — 61,60 Mark, die Waisenaussteuer 8 X 3,45 Mark — 27,60 Mark: in diesen Beträgen sind die oben er wähnten Reichsznschüsse enthalten. Eine einmalige Zu wendung beim Tode des Mannes im Betrage von nahezu 100 Mark wird eine wirksame Beihilfe für die 'Mstwe sein, beträgt doch das Sterbegeld, daS zahlreiche kleinere Ver- sichernngsvereine ihren Mitgliedern versichern, nur 50 bis 100 Mark. Auch die Waisenaussteuer wird eine willkom mene Unterstützung sein, da beim Eintritt des schulent lassenen Kindes in eine Berufstätigkeit erfahrungsgemäß bedeutende Ausgaben entstehen, deren Deckung der Mutter schwer fällt. Mit der Einführung des Witwengeldes und der Waisenansstener durch die Reichsversichernngsordnung wird also der Rotstand, der mit dcm Tode des Ernährers häufig eintritt, gemildert werden. Es sei aber nochmals darauf hingewicsen, das; die neuen Leistungen nur gewährt werden, wenn die Witwe die Wartezeit der Invalidenrente bereits erfüllt und ihre Anwartschaft aufrecht erhalten hat. Frauen, die einmal in das Versicherungsverhältnis eingetrete» sind, müsse» also darauf bedacht sein, ihre Ver sicherung fortznsetzen; sie sichern sich dadurch außerdem im Falle der Erwerbsunfähigkeit eine höhere Rente in höherem Betrage, als die Witwenrente, die sie sonst erhallen würden, ansmacht. Kirche und Unterricht. Ic Das Motiiprvpriv über die Feiertage hat in der letz ten Zeit wiederholt die Nitenkongregation beschäftigt. ES wurde von ihr in Erwägung gezogen, das; die Oktav des heiligen Joseph während der privilegierten Tage der Fasten zeit ohne Koinmenioration bleiben würde oder gar wegen der Karwoche eine Feier des Festes überhaupt nicht statt- finden könnte. Eine große Anzahl von Bischöfen hatte sich an den heiligen Stuhl gewendet und zur Förderung der Andacht znni heiligen Joseph darum gebeten, daß der Tag des Heiligen als nicht gebotener Feiertag und ohne Oktav am 10. März, sein Schntzfest aber, wie seither, am dritten Sonntage nach Ostern als Pflichtfeiertag und mit Oktav begangen werde. Dieselben Bischöfe sprachen auch die Bitte ans, das Offizium des Fronleichnamsfestes am Donnerstag nach Dreifaltigkeit z» lasse» und nur die äußere Feier ans den folgende» Sonntag zu verlegen. Ter Papst berief die liturgische Kommission und billigte die Verfügung folgen der Bestimmungen: „1. Das Fest des heiligen Joseph wird am 10. März als nicht gebotener Feiertag und ohne Oktav als Fest tDnpler) erster Klasse unter dem Titel: „Feierliches Ge dächtnis des heiligen Joseph, jnngscänlicher Geniabl der Jungfrau Maria. Bekenner", begangen. Das Schutzfest des heiligen Joseph wird am dritten Sonntag nach Ostern als Fest (Dnpler) erster Klasse mit Oktav mit dem Zusätze der Qualifikation eines Festes höchster Ordnung unter dein Titel begangen: „Feier des heiligen Joseph, jungfräulicher Gemahl der Inngfrau Maria, Bekenner, Patron der gan ze» Kirche." 3. In den Tagen der Oktav der Feier des hei ligen Joseph wird daS Offizium, wie es im Anhang des römischen Oktavarinms enthalten ist, verrichtet. 4. Das Fest der heiligen Dreieinigkeit, das auf de» ersten Sonntag »ach Pfingsten festgesetzt ist, wird als Fest (Duplex) erster Klasse gefeiert. 5. Das Fronleichnamsfest wird als nicht gebotener Feiertag und Fest (Dnpler) erster Klasse mit pri vilegierter Oktav, wie die Oktav von Epiphanie, am Don nerstag nach dem Dreifaltigkeitssonntage unter dem Titel. „Feierliches Gedächtnis des Fronleichnams Jesu Christi" begangen. 6. Am Sonntag in der Okrav dieses Festes kann man in dcn Kathedralen und Filialkirchen nach der Rezita tion des Offiziums und Zelebration einer Mes'e desselben Sonntags eine einzige feierliche Messe wie an den Festen, mit Gloria, einziger Oratio», Sequenz, Credo und Ic>- hannesepangelinin singen. Wo jedoch nur eine Messe ist, wird der Sonntag unter verschiedener Konllnsion komme- moriert und das Evangelium des Sonntags am Schlüsse ge lesen. An diesem Sonntage soll jedoch die feierliche Pro zession mit dem Sanktissimnm nach dem Zereinonial der Bischöfe stattsinde». 7. Am Freitag nach der Oktav wird, wie zuvor, da-S Fest des heiligsten Herzens Jesu als Fest (Dnpler) erster Klasse gefeiert. — Das Dekret, das das Da tum des 24. Juli trägt, gilt auch für die Ordensfamilien und auch für jene Kirchen, die einen vom römischen verschie denen Ritus haben. k Harnack nnd Iatho. Zn dein „Gutachten" HainackS zum Falle Iatho schreibt der Pastor P. Paulse» im „Reichsboten": „Was ist das sstc eine Ja- und Neintheologie, was für eine Schaukelei, der Hainack hier das Wort redet! Mit seinem „Andererseits" nin ml er jedrSnial wieder, was er mit dein „Einerseits" gibt. „Einecstild" bedaueit er das Urteil des Spruchkolleginms. daß er „andererseits" aber doch wieder verstehen kann. „Einer- setis" ist IaKo? Thcologie ibm „unerträglich" nr der evangel scheu Landeekirche, „andcrersetts" aber häite der kiö»er P ediger um der Wirkung willen, die er auf die „Rclig-osi ät" feil er Gemeinde ausübte, ertragen werden müssen. Kar» denn eine „unerträgliche Theologie", eine Theologie ohne Gott und ohne den Glauben an ein Foct- leben nach dun Tode, eine heilsame religiöse Wb. kung ausübend Und muß ein Pastor, der auch nach Harnack «ine „imeriiä-liche Theologie" lehrt, von der Kirche dennoch ertragen werde»? Darin liegen doch unauflösbare Widerspiüche. Harnack bezeichnet doch eben vorher die „zwei Du ge", die nach ihm in der evangelischen Kirche nickt nufgegeben nun den dürfen, und in letzter Zeit wurde in der Presse vielfach ein Woit von ihm zitiert, wonach die Küche sich selbst aufzebe, wenn sie nicht mehr die Macht besitz', ihre Bekcnutnisgrundlagc zu schützen Und Harnack erklärt sich doch oben selbst für daS Spruch- kolle^inm, das die Ausgabe hat. zu konstatieren, ob in dem einzelnen Fall Irrlehre vorli-gt oder nicht? In diesem Fall aber lag ja selbst nach Harnack Irrlehre und „m erträgliche Theologie" vor. Also konnte und durfte das Spruchkollegium ja gar nicht anders enrscheiden. Wir wissen deshalb wi klich nicht, wie Harnack die obigen Widersprüche harmonisieren will." — 60 — „Was sagen Sie?" fuhr Juan fort. „Ter Freiherr hatte so von niciner Schwester gesprochen?" Der Advokat erschrak fast vor dem drohenden Ge- sichtsausdrnck des jungen Mannes und vor der geisterhaften Blässe, die plötz lich dessen Gesicht bedeckte. „Zweifeln Sie daran, das; der Freiherr derartige Aenßerungen ge macht?" fragte Herr Meiner. „Erinnern Sie sich gewisser Andeutungen, Juan, welche der Freiherr Ihren gegenüber ausgesprochen. Sie stimmen vollständig mit dem Plane überein, welchen er sich gemacht haben »ins;. Uebcrdies werde ich Ihnen später den Zeugen für die Wahrheit meiner Aus sagen zusührcn. Doch weiter: Das Mädchen lebte lange Jahre im Hause des Freiherrn unter strenger Obhut. Man nannte es zart nnd leidend, und die Welt bewunderte den Freiherrn, welcher edelmütig genug war, einem .Kinde, das er mit gutem Gewissen dem ersten beste» Waisenhause übergeben konnte, nicht allein eine gute Erziehung zuteil werden ließ sondern dessen zarten Körper er vor jedem rauhen Hauche schützte, wie ein Gärtner eine, tropische Pflanze vor dem Froste. Mit der Zeit vergas; man die Kleine. Der Freiherr hat sie in jener Nacht nach der Notburg gebrach! mit ihrer Pflegerin oder vielmehr ihrer Peinigerin. Diese war ja dazu bestimmt, das entsetzliche Werk durchznfnhren, nnd cs ist ihnen gelungen." „Das wolle Gott nicht," ries Meiner erschreckt ans. „Es ist so. Eleonore v. Minkwitz ist wahnsinnig," sagte Inan Vales- guez mit klangloser Stimme. „Drei Aerzte haben sie untersucht und eine gleichlautende Erklärung abgegeben. Die Kranke sollte gestern abend mit einem französischen Arzte nach Süd-Frankreich abreiscn." .Das darf nicht sein — unter keinen Umstände»'" ries der Advokat aus. „Dann ist sie moralisch tot." „Aber wie es verhindern? Der Freiherr ist Noras nächster Verwandter!" „Gleichviel, wenn es sein muß, mit Gewalt. Sie darf nicht in seinen Händen bleiben. Juan Valcsguez, Sic haben Anhaltspunkte. Ter Freiherr hat die Existenz des Kindes abgelcugnet, ja mehr als das. Nur ein paar Worte, Sie werden klar sehen — Sie müssen Nechcnscl>aft von dem Manne fordern. Bedenken Sic, das; der Freiherr beim Tode Walters tief verschuldet, daß es ihm unmöglich war, die glänzende Lebensweise, welche er gewohnt und die ihm gleichsam Lebensbedingnng war, fortznsetzen. Ter Tod seines Bruders machte allen seinen Verlegenheiten auf einmal und für immer ein Ende — wenn nicht die Waise gewesen wäre. Aber sie war da: ein zartes, kleines, schwaches Geschöpf, wie aus Luft gewoben, und cs bedurfte vielleicht nur eines kleinen Zufalls, diesem Leben ein Ende zu mache». Ter Freiherr war nicht der Mann, das zu tun, er war zu einem Morde zu feige, er schrak zurück vor dem tatsächlichen Verbrechen, ab-w er war der Mann, der einen moralischen Mord ohne Gewissensbisse begehen konnte. Sie sagen, Juan, es ist ihm gelungen, und wenn cs so ist. wie Sie sagen, dann — ich gestehe, ich habe schlimme Befürchtungen. Alles, was ich gehört habe, deutet darauf, daß cr daS Ansehen des Gesetzes bewahrt hat. Und dennoch. Ich bleibe dabei, das Kind darf nicht in den Händen seiner Kreaturen bleiben. Jedenfalls können Sic von dem Freiherrn Rechenschaft fordern oder ihn anklagcn, wumn Sie erst bestimmte Anhaltspunkte habe«, und dafür lassen Sie mich Sorge tragen. Ich sage Ihnen, ich befürchte alles, aber ich glaube nichts." — 57 — Mit raschen Schritten durcheilte cr den Park: daS Tor war unver- schlosst'n. Fräulein Erdmanns Stimme erscholl nur noch aus sehr weiter Ferne; aber binhorchend, war es ihm, als vermischte sic sich mit einer anderen. Das veranlaßtc ihn, seine Schritte zu verdoppeln, und als eben die Sonne hiat'r dem Walde verschwunden war, hatte cr das Mädchen im schattigen Dunkel vorläufig in Sicherheit. Mittlerweile war ans Schloß Notbnrg alles in größter Aufregung und Verwirrung. Fräulein Erdman» war in Noras Gemach znrückgekehrt und hatte ihren Pflegling nicht vorgefnndcn. In demselben Momente ergriff sie eine unheimliche Ahnung. Ihr erster Weg war in den Garten, nnd als sie auch hier Nora nicbt fand, eilte sie sofort zu dem Freiherr» und Dr. IuleS, uni dieselben sehr unsanft ans ihren angenehmen Betrachtungen anfznrütteln. Der Freiherr überschüttete Fräulein Erdniann zwar zunächst mit einer Flut von Vorwürfen über ihre Achtlvsigleit, aber das Nutzlose eines solchen Be- gn'.n.'ns einsehend, schickte er sich dann selbst an. Befehle zu erteilen, die Flüch tige oder vielmehr Verschwundene, zu suchen. Eine ernsthafte Furcht, daß Nora in der Tat verschwunden sein könne, hatte sich des Freiherrn vorläufig noch nicht bemächtigt. Es wäre ja auch lächerlich gewesen, derartiges zu befürchten. Wohin konnte Nora ihre Schritte lenke» daß er sie nicht Wiedersand! Tie Gegend war ihr durchaus unbekannt, sie selbst ein zartes, schwaches Mädchen, das weder »»gewohnte Anstrengungen er'rage» »och seine» eigenen Weg finden konnte. Dennoch war dem Frei herr» die ganze Angelegenheit sehr peinlich. Unzweifelhaft war Nora klüger, als e:- geglaubt; nnd hatte seine Absichten durchschaut. Sie konnte sprechen nnd :lm doch in unliebsamen Verdacht bringen. Die Nacht brach ein. Ein Diener nach dem anderen kehrte zurück, ohne Nachricht von Nora zu bringen. Niemand hatte sie gesehen, niemand eine Spur von ihr entdeckt. Nur Lenhardt fehlte noch, und voll Ungeduld stand der Freiherr unter dem Portal des Hauses und erwartete dessen Rückkehr. Er brauchte nicht mehr lange zu warten. Eben kam Lenbardt eiligst dcn Kiesweg entlang — in der Hand trug er ein seidenes buntfarbencs Tuch, nie es Nora zu tragen Pflegte. „Nun?" fragte der Freiherr stirnrunzelnd. „Auch du hast sie nicht ge funden? Sie wird doch nicht von der Erde verschlungen worden sein?" „Von der Erde nicht, gnädiger Herr, aber vielleicht vom Wasser. Ich fand dieses Tuch oberhalb der Brücke beim Waldbache." Er wollte dem Freiherrn das Tuch übergeben, aber dieser wich scheu davor zurück: cs schien, als ob er eine Berührung desselben fürchte. „Ober halb der Brücke?" fragte er. „Du willst doch nicht sagen, daß die Unglückliche —" „Ihren Tod in dcn düsteren Fluten gefunden, gnädiger Herr," vervoll ständigte Lenhardt „Es bleibt wohl kein Zweifel mehr übrig. Wo sollte das Fräulein hingekoinmen sein? Sie ist in der Gegend durchaus fremd, und wir baden alles durchsucht." Ter Freiherr sah zum Erschrecken bleich ans. Ein Schauer durchrieselte seinen Körper. Das hatte er nicht gewollt. Er fürchtete das Verbrechen nicht, aber die Strafe des Gewissens, einen Mord auf der Seele zu haben. „Ich will das nicht hoffen, Lenhardt. Wir werden morgen unsere Nach forschungen fortsctzen. Doktor Inles," wandte »r sich dann an diesen, aber Ein Kind des Südens. 18