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empfindsamer Seelen! Und nun sollte mit der ausge sprochenen Scheidung dieser prächtige Stoff der Verarbeitung der Klatschpresse entzogen werden? Das durfte nicht sein! Ist die Vergangenheit auch abgeschlossen durch den scharfen Schnitt, den auf Antrag des Kronprinzen der Dresdener Gerichtshof zog. so gibt es doch für die Be teiligten noch eine Zukunft, die sich die Phantasie der Schmocks, die ja bekanntlich vielfach von geradezu orien talischer Ueppigkeit ist. ganz nach Gefallen ausmalen kann. Können der Kronprinz und Luise von Toscana noch einmal heiraten? Das ist die Hauptfrage, an deren Beantlvortmig die Klatschpresse ihren Witz übt. Was mm die Prinzes; Luise angeht, so weis; man wohl, das; das dentsche bürgerliche Recht einer geschiedenen Ehebrecherin, die als der schuldige Teil erklärt ist. die Eingehung einer giltigen bürgerlichen Ehe mit ihrem Galan verbietet. Rach deutschem wie nach französischem Recht ist die Eheschließung zwischen einem wegen Ehebruchs geschiedenen Ehegatten und dessen Mitschuldigen nicht erlaubt, in manchen Schweizer Kantonen besteht dieselbe Bestimmung — wie die Verhältnisse in Belgien liegen, entzieht sich unserer Kenntnis; vielleicht wäre dort eine Verehelichung mit Giron möglich; aber auch wohl erst, bis beide die be treffende Staatsangehörigkeit erworben haben; denn sonst wäre die Ehe nach österreichischem und deutschem Rechte nngiltig. Ob die Prinzessin überhaupt eine fremde Staats angehörigkeit erwerben kann, darüber entscheiden noch die Familienhansgesetze, über deren Inhalt nichts bekannt ist. Der Wiederverheiratnng der Prinzessin stehen also noch mancherlei Hindernisse im Wege. Kirchlich giltig kann sie dagegen keine neue Ehe eiu- gehen, solange der erste Gatte lebt. Darum erhob sich die Frage, ob Luise von Toscana, um dieses Hindernis zu beseitige», wohl ans der katholischen Kirche anstreten würde. Die protestantisch-kirchliche Presse verwahrt sich freilich ent schieden gegen den Gedanken, das; ein protestantischer Geistlicher sich finden könnte, der imstande wäre, die Ehe brecherin in sein Bekenntnis anfznnehmen. Was ihre Vermögensfrage betrifft, so hat der.Kronprinz ihr keinerlei Unterhalt zu gewähren; er kann auch nach 8 1?>84 des B. G.-B. alle Schenkungen widerrufen, die er ihr während des Brautstandes und während der Ehe ge macht hat. Luisens Advokaten haben zwar in schlauer Weise eine Geisteskrankheit vorznschützen gesucht, um den vermvgenSrechtlichen Nachteil von ihrem Schützling abzu halten. Selbst die Trennung von Giron und die Unter bringung Luisens in die Nervenheilanstalt Metairie läßt ans einen wohlüberlegten „Advokatenkniff" schließen. TaS Urteil beweist, daß er nicht gelungen ist. Nun wären noch die Kinder als letztes, was die geschiedenen Eheleute beiderseits beanspruchen. Die Sorge für die Kinder steht nach 8 1«i!G den: Kronprinzen zu. Indessen bestimmt 8 1686, daß auch dem Ehegatten, dem diese Sorge nicht znsteht, die Befugnis verbleibt, mit den Kindern persönlich zu verkehren. „Das Vormnndschafts- gericht kann den Verkehr näher regeln." Nach 8 12 des sächsischen Hansgesetzes, Nachtrag vom 6. Juli 1000, ist der König bei der Ausübung der elterlichen Gewalt und der Führung einer Vorimmdschaft nicht an die Mitwirkung des Vornmndschaftsgerichts gebunden, sondern tritt, soweit die Ausübung der elterlichen Gewalt oder die Führung einer Vormundschaft seiner Aufsicht untersteht, selbst an die Stelle des VornnmdschaftsgerichtS. Dein König bleibt auch nach § >8 Vorbehalten, zu bestimmen, wo eine nach den bürger lichen Gesetzen dem Vormnndschaftsgericht znstehende Ge nehmigung oder Ermächtigung zu einer Rechtshandlung einznholen ist. Im Rechtsbewnßlsein des Volkes muß es ungetrübte Befriedigung Hervorrufen, daß die Rechte der Prinzessin sowohl als des Kronprinzen vollkommen durch die Gesetze festgelegt sind. Mit diesen Punkten, die »vir hier erwähnten, ist das öffentliche Interesse erschöpft, das man der ehemaligen Kronprinzessin entgegenbringt. Anders steht es mit dem Kronprinzen, besonders »venu ein Nürnberger Blatt mit der Miene eines Eingeweihten ans das bestimmteste ver sichert. daß „der Kronprinz von Sachsen alle Konsegnenzen der bürgerlichen Ehescheidung ziehen und die Gewissens frage als guter Katholik durch den EhegerichtShos im Vatikan entscheiden lassen werde, um den Kindern eine Mutter, dem Lande eine spätere Königin zu geben". Nun gehört freilich schon ein großes Maß von. sagen »vir, Harmlosigkeit dazu, nm dem Kronprinzen von Sachsen znzntranen, daß er, ein Mann von Ehre und Selbst- bewnßtsein. inmitten des allergrößten FamilienuuglückeS leichtsinnig und gefühllos genug sein könnte, schon wieder an eine neue Ehe zu denken. Gleichwohl druckt die ganze Klatschpresse mit Behagen diesen Kohl ab und „bestätigt" ihn womöglich gar ans eigener Wissenschaft. Hinter dem ganzen Gerede steckt weiter nichts, als das; - wie katholischerseits schon lange mitgeteilt wurde, der Kronprinz vor dem kirchlich eit Gerichtshof den Antrag ans Trennung von Tisch und Bett, aber natürlich nicht ans „Scheidung" oder auch ans „U ngiltigkeitS- erklärnng" der Ehe gestellt hat. Eine Scheidung gibt es im katholischen Kirchenrecht überhaupt nicht. Air nngiltig kann aber eine konsumierte Ehe »nr dann erklärt werden, wenn sich glaubhaft Nachweisen läßt, daß Ehehinder- »risse vorhanden waren, welche die Ehe von Anfang an nngiltig machten, oder daß die Ehe nicht in kirchlich vorgeschriebener Weise, d. h. von dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen worden ist. Aber offenbar liegt keine dieser Voraussetzungen hier vor. Das vielfach angeführte Beispiel der annnllierteu Ehe Napoleons I. mit Iosephine Beanharnais paßt hier gar nicht; denn diese Ehe war tatsächlich nngiltig, da sie nicht vor dem zustän digen Pfarrer geschlossen wurde — und zwar mit Absicht! ES wird also durch den Spruch des kirchlichen Gerichts hofes weiter nichts erfolgen, als die kirchliche Trennung von Tisch und Bett", d. h. die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, die aber nicht gleichbedeutend ist mit der Aufhebung der Ehe selbst und daher auch eine anderwcite Eheschließung keinem der getrennten Gatten erlaubt. Von diesen Grundsätzen, die sich ans dem sakramentalen CharakterderEheergebeu, istdie katholischeKirche, was auch die Skaudalpresse dagegen sagen möge, noch niemals abge gangen. Wie unerschütterlich Rom in Ehesachen war, beweist der Fall Heinrich VII. von England. Mit dein einzigen Zugeständnis der Trennbarkeit dieser königlichen Ehe hätte damals der Vatikan in einer Zeit der schlversten Bedrängnis, inmitten des tosendsten Lärmes der Reformation, »vo die von der Gewinnsncht getriebenen Fürsten scharenweise sich der neuen Lehre anschlossen, einen mächtigen Freund sich erhalten und ein ganzes Land vor dem Abfall bewahren können. Der Vatikan brachte damals nicht das Opfer der Grundsätze zu Liebe der Opportunität, er wird es eben sowenig jetzt bringen. Etwas anderes können nur Leute glauben, die in ihrer eigenen Winzigkeit die Größe des Katholizismus nie zu erfassen vermochten. Eine Zumutung im Sinne jener Klatsch Presse wird das katholische Königshaus vor» Sachsen dem päpstlichen Stuhle auch ganz gewiß nicht stellen. politische Rundschau. Deutschland. — Ter Reichstag soll trotz der nugüustigeu Geschäfts lage am 8. April d. I. seine zehnte Legislaturperiode schließen. Ob der Vorhandeire Stoff bis dahin wird aufgearbeitet werden könne»», kommt einzig und allein auf den Willen der Abgeordneten an, d. h. ob lange oder kurze Reden gehalten werden. Erledigt sind bis jetzt erst zwei Etats (Etats des Reichstags und des Reichskanzlers). ES harren noch zahlreiche wichtige Etats wie Militär-, Marineeat und Etat des Auswärtigen Amts der Er ledigung. In erster Linie wird die zweite und dritte Beratung des Etats, die dritte Beratung des Kinderschutz - gesetzes und eine einmalige Beratung des Entwurfs wegen Aeuderung des NeichstagswahlreglementS behufs Sicher stellung des Wahlgeheimnisses zu erledigen sein. Bis zum !». April hat der Reichstag noch genau 40 Arbeitstage zur Verfügung, dieselben werden vornehmlich zur Erledigung der drei obengenannten Stoffe benutzt werden. Bleibt dann noch Zeit übrig, so will man sich »»och mit der zweiten und dritten Beratung des Phosphorzündwaren gesetzes «steckt zurzeit iu der Kommission) und der Beratung der ersten Krankenkassennovelle beschäftigen. Ob der Ent wurf über die kaufmännischen Schiedsgerichte überhaupt noch erscheint, ist zweifelhaft; jedenfalls könnte auch dieser höchstens noch die erste Lesung passieren. Der preußische Landtag wird seine Pforten vor Ostern nicht schließen, sondern Osterferien eintreten lassen. Die ursprüngliche, auch uns gemeldete Absicht, vor Ostern zu schließen, ist ailfgeg eben angesichts der Geschäftslage. In unter richteten parlamentarischen Kreisen meint man, das; es sogar schwer halten wird, den Etat rechtzeitig fertig zu stellen. Beraten sind bis jetzt drei Etats, sodas; noch 16 Etats, darunter Kultus- und Eisenbahnetat, auSstehen. Sollte tatsächlich der Etat bis Ende März unter Dach und Fach gebracht sein, so sind sämtliche übrigen in der Thron rede augekündigten Vorlagen noch zu erledigen. Ins besondere die Gesetzentwürfe, betreffend die Gebühren der Medizinal beamten und des AusführuugSgesetzes zu dem Reichsgesetz, betreffend die Bekämpfung gemeingefähr licher Krankheiten vom HO. Juni 1000 werden noch eine ganze Menge Arbeit macheu. Abgesehen von einigen anderen kleineren Gesetzen sind noch in dieser Session zu erledigen: l. Ter Gesetzentwurf über die Befähigung znm höheren Verwaltnngsdienst, der Entwurf über die Bildung des AuSgleichSfonds bei der Eisenbahn - verwaltnng, die Sekundärbahnvorlage und die 6 Eisenbahnverstaatlichnilgsgesetze. Diese letzteren müssen auf jeden Fall erledigt werden, vor Osten» ist dies kaum möglich, da erst Anfang Mürz die Generalversammlung der ostprenßischen Südbahn tagt. Aus alledem geht hervor, das; an einen Schluß vor Ostern leider nicht mehr zu denken ist. Will man bis Ende April fertig werden, so mils; man daran denken, Abendsitzungen zu Hilfe zu nehmen. Die augekündigten Vorlagen unter de»» Tisch fallen zu lassen, ist nicht die Absicht der Negierung. — Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte am Montag zunächst ohne größere Debatte den Nest des Jllstizetats und dann die ersten Lesungen der Gesetzent würfe über die Gebühren der Medizinalbeamten und über die Ansführung des Rei chsseuch engesetzes. Beide Vorlagen gingen an eine Kommission von 21 Mitgliedern, die sich mit ihnen eingehend zu beschäftigen haben »vird nach den verschiedenen Bedenke»», denen an» Montag be sonders der Zentrumsabgeordnete Sanitätürat I)r. Ruegen- berg Ausdruck gegeben hat. Das; insbesondere der zweite Entwurf eine neue Belastung der Gemeinden mit sich bringt, bemängelten mit dem Abg. Or. Nnegeuberg dann auch die Abgg. Iderhoff (frk.) und v. Korn-Rudelsdorf (kons.). Abg. v, Savignh (Ztr.) will die Entscheidung über sani täre Anordnungen der Polizeibehörde»» »licht den» Minister, sondern den» Verwaltnngsgerichtshofe in letzter Instanz überweisen. Derselbe Redner wies einen Versuch des frei sinnigen Abg. Laugerhans, die Leicheuverbrcunungsfrage hineiuzuziehen. entschieden zurück. — An» Dienstag »vird der Etat des HandelsminsteriumS in Angriff genommen werden. — Im Herren Hause hofft man, den Etat Ende März überwiesen zu erhalten. Nach Erledigung des Etats »uüßte das Herrenhaus sich alsdann vertagen und den Rest der Gesetze erst nach Ostern aufarbeiten. — Eine zweite Denkschrift über den Streit mit Venezuela ist dem Reichstage zugegarigen. Sie beginnt mit der Verhängung der Blockade nach Ablehnung der Ulti maten Deutschlands und Englands, einer Maßnahme, der sich auch Italien auschloß, und macht weiter Mitteilung voi» den Verhandlungen iu Washington und ihrem Ergebnis. Nach dem in» Abdruck angeschlosseue»» deutschen Protokoll hat die venezolanische Regierung sämtliche von Deutschland erhobenen Forderungen als berechtigt anerkannt. Die nach dem Ultimatum in erster Linie stehenden Reklamationen aus den venezolanischen Bürgerkriegen von 1898—1900, die den Anlaß zu der Aktion gegen Venezuela gegeben haben, werden von der venezolanischen Regierung sofort teils bar, teils in Wechseln mit kurzen Fristen bezahlt; für die Einlösung dieser Wechsel ist besondere Sicherheit geleistet. Die übrigen Reklamationen, die im einzelnen noch nicht ge prüft waren, sollen einer gemischten Kommission zur Feststellung überwiesen werden; ein Mitglied der Kommission wird von der deutschen Regierung ernannt. Für die Be zahlung dieser Rekamationen sind gleichfalls entsprechende Sicherheiten bestellt ; die Frage, inwieweit diese Sicherheiten ausschließlich Deutschland, Großbritannien und Italien oder auch anderen Mächten für ihre Ansprüche gegen Venezuela zu gute kommen, soll in Ermangelung anderweitiger Ver- einbarung durch den ständigen Schiedshof im Haag entschieden werden. Endlich hat sich Venezuela verpflichtet, die zum großen Teile in deutschen Händen befindliche fünf- Prozentige venezolanische Anleihe von 1896 zugleich mit seiner gesamten cmswärtigen Schuld in befriedigender Weile neu zu regeln und dadurch insbesondere auch den Ansprüchen der Deutschen Großen Venezuela-Eisenbahugesellschaft gerecht zu werden. Die drei Mächte habe»» nach diesem Abkommen die Blockade sofort anfgehoben. — Wer trägt denn aber die Kosten der Expedition? In dem Protokoll ist nichts darüber bestimmt. — Zlvei konservative Kandidaten hat der Wahl kreis Frankfurt a. O.-Lebus. Der bisherige Abg. Haake ist dort zu gnnsteu des Vaumeisters Fe lisch abge sägt worden. Er erklärt jedoch, eine auf ihn fallende Wahl wieder annehmen zu »vollen. Nun, man »vird ihn» wohl schon begreiflich »»rächen, daß er der konservativen Partei- leitung parieren muß; er ist ja nicht — der Bund der Landwirte! — Ei»» neuer Pennälerprozeß wegei» Geheim- bündelei steht angeblich bevor. Es handelt sich um 14 ehemalige Schüler polnischer Nationalität des Gym- nasin ms in Gnesen, von denen 9 von der Anstalt ein fernt »vnrden, während 4 zur Zeit die Universität besuchen nud einer noch das Gymnasium besticht. Uns tun nnr die Richter leid, die sich allen Ernstes mit solchen Jugend- eseleien beschäftigen müssen. — Oberpräsident v. Bitter in Posen will de,»» „Tag" zufolge zurücktreten, »veil die Vorgänge der letzten Zeit (Fälle Löhning und Willich) seine „Gesundheit unter graben" haben! Oesterreich-Ungarn. — Vor einigen Wochen wurde die Wehrvorlage voi» den meisten Parteien für unannehmbar gehalten. Man war einig darüber, daß die Regierung bestimmte Zugeständ nisse machen müsse, welche die Forderungen des Volkes bezüglich der Wehrpflicht zu erfüllen versprechen, wenn man die Vorlage annehmen solle. Aber siehe da! Tie Deutschen Volks- und Fortschrittsparteiei» ließen sich durch nichtverbindliche Versprechungen des Landesverteidigungs- Ministers zum „Umfallen" bringen. Die Regierung drohte »nit den» 8 14 und gewisse Parteien krochen znm Kreuze. Ei»» besonders ehrendes Zeichen von Nackensteife in es gerade nicht. Da sind die Ehristlich-Sozialen denn doch ans kräftigeren» Holz geschnitzt. — Ein „alldeutscher" Vauerntag fand an» Sonn- tag in Sobochleben bei Teplitz statt. Eine Anzahl von Wolfianern. die die Versammlung störten, wurdeu von den Schöneriauern unter Rufen: „Pfui, Zucker-Wolf!" aus dem Saale gedrängt. Es sprachen in der Versammlung Abg. Schönerer über das „neueste Schlagwort Realpolitik". Außerdem tischten Abg. Stein und Berger ihre üblichen Gemeinplätze auf. — An» Sonntag begann in St. Völtei» der auf zwei Tage anberanrnte Parteitag der Sozialdemokraten Niederösterreichs. In der Versammlung wurde die Landtags- Wahlreform einer scharfen Kritik unterzogen und die Wehr vorlage eingehend erörtert. Endgültige Beschlüsse über die Formulierung der Parteibeschlüsse »vnrden noch nicht gefaßt. Belgien. — Obstruktion hat es in den letzten Tagen auch in der belgischen Kammer gegeben. Die Linke wollte die von der Regierung ganz uuerwartet vorgebrachteu Steuer vorlagen zu sozialpolitischen Zwecken nicht im Handumdrehen aunehinen, die Regierung aber bestand darauf, »veil sonst »vilde Spekulationei» in Branntwein — der um die Hältte höher belastet werden sollte — zu erwarten waren. mehrereu, ganze Nächte hindurch fortgesetzten Tauer- sitznngen hat die Regierungsmehrheit die Obstruktion niedergerungen, sodaß das Gesetz, das alle jene steuer lichen und sozialpolitische»» Vorschläge enthält, am Sonntag früh gegen 8 Uhr mit 88 gegei» 24 Stimmen zur Annahme gelangte. Damit ist wieder der Aeweis geliefert, daß jede Obstruktion aussichtslos ist, die einer entschlossenen und geschlossenen Mehrheit gegenübersteht. Serbien. — Wie die „Neue Freie Presse" aus Belgrad meldet, zogen nach einer Protestversammlung gegen die Einführung von Reformen in der Nähe von Ipek 8000 Albanesen nach Ipek und besetzten die Stadt, die nun gänzlich abge sperrt ist. Die Albanese»» sollen die Absicht haben, nach Mitrowitza zu ziehen und de»» russischen Konsul zu ver treiben. Marokko. — Die Lage ist keineswegs rosig, trotz des „großen Sieges", de»» der Sultan erfochten haben will. Mit der Gefangennahme des Prätendenten Bu Hainara ist es ern recht nichts; derselbe befindet sich in voller Aktiousfreiheit und fordert sogar die Behörden und Kabble»» von Tanger auf, sich ihm anzuschließen, da sei»» baldiger Sieg sicher sei. Das Heer des Sultans scheint vollständig denwralisiert zu sein. Au» Stabt unb Land. Dresden, 17. Februar 1903. * Im Befinden Sr. König!. Hoheit des Prinzen Friedrich Christian hat sich in den letzten Tagen eine wesentliche Veränderung nicht vollzogen. Obwohl sich der Prinz bereits in der vierten Krankheitswoche befindet, zeigt die Körperwärme noch immer nicht die erwünschten Er mäßigungen. DaS Allgemeinbefinden, der Kräftezustand und Appetit befriedigen. * Se. Majestät der König hat dem »nit der Stell vertretung des Direktors beauftragten Oberlehrer an der