Volltext Seite (XML)
Religion und Kriminalität Ein Beitrag zur Moral st ati st ik . . ^ K. K. Unter obigem Titel veröffentlichte Pfarrer D. Schneider vor kurzem in der „Kreuz-Zeitung" kNr. 11d») einen Artikel, der die Ergebnisse der Kriminalstatistik vom konfessionellen Standpunkt zu würdigeil versucht. Wenn der Verfasser, durch Angriffe von religionsfeindlicher oder aed-rs- gläubiger Seite veranlagt, sich darauf beschränkt batte, dich! um griffe zurückzuweiscn, wäre gegen den Artikel nichts emm een- ven. Aber die aus den angeführten Zahlen keineswegs sich er gebende und das katholische Empfinden schwer verletzende Be hauptung des Verfassers, das; der moralische Einfluß der katho lischen Kirche schwächer fei als derjenige der evangelischen, darf nicht unwidersprochen bleibe». Der moralische Einfluß einer Religion auf ihre Anhänger zeigt sich vor allem in den moralisch guten Handlungen, die Ab weichungen von der Norm können nur in beschränktem Umfange und unter bestimmten Kanteten zur Vergleichung herangezogen werden. Die moralisch guten Handlungen entziehen sich über, wenn man von der Teilnahme am religiös-kirchlichen Leben und der caritativen Betätigung absieht, fast ganz der stattstischen Feststellung. Daß hinsichtlich der religiösen und caritativen Be tätigung die Katholiken hinter de» Evangelischen nicht zurnck- stehen, ist eine so offenkundige Tatsache, daß wir von zahlen mäßigen Beweisen bier wobt abschen können. Also nach der wichtigeren positiven Seite ist die Behauptung Schneiders ganz unbewiesen. Bleibt die negative Seite. Das, was man jetzt gewöhnlich Moralstatistik nennt, ist in Wirklichkeit nicht anderes als eine statistische Feststellung einiger weniger Symptome der Jmmoralität. Daß man aus diesen vereinzelten Shinptomen keine zuverlässigen Schlußfolgerungen auf den größeren oder geringeren Einsluß eines Religionsbekenntnisses ziehen kann, liegt auf der Hand. Noch weniger aber ist es angängig, ein einziges derartiges Merkmal, in dem die eigene Konfession aus bestimmten Gründen etwas besser steht, herauszugreifen, die für die eigene Konfession ungünstigen Momente aber zu verschwel, gen. Fünf Gruppen von Merkmalen der Jinnioralität pfiegen in der Moralstatistik als besonders bedeutsam hervorgehoben zu werden: die Selbstmorde, die Ehescheidungen, die iünstEche Ge burtenbeschränkung, die nuehctt>"'n Geburten und die Krimina lität. Hinsichtlich der Selbstmorde. Ehescheidungen und ''er Geburtenbeschränkung sticht der katholische Volksteil in Preußen unvergleichlich viel besser als der evangelische. Auf je 108 880 Katholiken kamen in Preußen (im Jahre 1914» 10,8, auf je 180 000 Evangelische 27,3 Selbstmörder; auf je 1080 rein katho lische Eheschließungen kamen (18l3s 18,1, auf je 1000 real eban- liscbe 40,4 Ehescheidungen; aus je eine rein katholisch« Ehe- schließnng kamen l1911—1914s 5,0, auf je eine :em evangelische ,3,l ehelich Geborene. Die Selbstmord- und EhescheidungSguote der Evangelischen .st also ungefähr 2spinal so groß wie diese,,igs der Katholiken, die Gebnrtcnfreqnenz der Evangelischen beträgt nur drei Fünftel derjenige» der Katholiken. Das sind also außerordentlich große Unterschiede. Auf je 1000 in rein evange lischen Ehen Geborene kamen im Durchschnitt der Jahre 1375 bis 1900 (wir nehmen eine möglichst große Zeitspanne, 105,0 uneheliche Kinder evangelischer Mütter, auf je 1000 in katho lischen Ehen Geborene nur 67,2. Auch das ist eine bedeutende Differenz, auf die wir jedoch wegen der Unvollkommenheit der dabei von der amtlichen preußischen Statistik angcme-.id-tcn Be- SrecbnungSwcise weniger Gewicht legen. Run vergleiche man mit den eben angeführten großen Differenzen die von Scbnnder in seinem Artikel erwähnten Unterschiede bezüglich der Kriminali tät bei de» Evangelischen und Katholiken. Auf je 100 000 siraf- »nünd'ge Personen kamen im Jahre 1911 hei de» Evangetts hen '1189, bei den Katholiken 1453 Verurteilte. Die .Krimiiicst'tä.t der Evangelischen verhielt sich also im genannten Jabre in Preußen zu derjenigen der .Katholiken ungefähr wie 4 : 5. Das ist offenbar eine viel geringere Differenz zugunsten der Evange lischen als sie sich bei den anderen Merkmalen der Jmni-ratt- tät zugunsten der .Katholiken ergibt. Wenn wir also — wnS docü zweifellos das einzig richtige ist — die Symptome der Jm- moralität in ihrer Gesamtheit betrachten, so ist das Ergebnis stir den katholischen Volksteil in Preußen unstreitig erheblich gün stiger als für den evangelische». Nack> Schneider müßt" man demnach die Schlußfolgerung ziehen, daß der moralisch: Einfluß d.r evangelischen Kwch- geringer fei cE«- derjenige 'er katho lischen. Wir ziehen diese Schlußfolgerung nickt, da wir wohl wis sen, daß auf die Zahlen der Moralstnlistik zahlreiche Umstande cinwirkcn. die mit der Religionsverschiedenheit nichts z» tun haben. DaS gilt aber nicht nur von der Gebnrtenbes h' änki »g, den unehelichen Geburten und de» Selbstmorden, sondern auch und zwar in erhöhtem Maße von der Kriminalität. Elan- ab gesehen davon, daß wir die wirkliche Kriminalität der vreiisllichen Bevölkerung gar nicht kennen, sondern nur einen tlei»"i Aus schnitt davon: die entdeckten »nd abaenrteilten Gesetzübertreinn- gen, und daß dementwrechend die Ergebnisie der Krim'nal« stntisiik viel weniger für die moralische Beurteilung eß-e- Be völkerungsgruppe in- Gewicht fallen, als die Ergebnisse anderer Zweige der Moralstatistik, bei denen man die gesamte Bestand» masse oder doch den größten Teil derselben untersuchen ka>m, haben gerade cnst die Kriminalität Staminesunterschiede, B-r»f und soziale Stellung einen so überragenden Einfluß, daß dem gegenüber der Einfluß der Konfessioiisverschiedenhcit ganz zu rücktritt. Das ist jedenfalls die Meinung der in dieser Sache kompetentesten Beurteiler, der amtliche» Bearbeiter der deutschen Kriminalstattftik. (Dieselbe wird bekanntlich vom Statistischen Neichsaint in Verbindung mit dem ReichSjustizaint bea-,l»eitet.l So heißt eS in „Statistik des Deutschen Reiches" N. F. Bd. 140 II. 58: „Im großen und ganzen sind die Abweichungen in der Kriminalität der Evangelischen und Katholiken nicht sehe l>e- trächtlich . . . Daß die Kriminalität der Katholiken stärker ist, ist zum guten Teil auf die Verbreitung des Katholizismus in den kulturell weniger entwickelten, von einer teilweis slawischen Bevölkerung bewohnten östlichen Grenzgebiete» des Reiches zu- rückzuführen, welche die höchsten Verurteiltenziffern mit anf- weisen. Frühere tlntcrsnckungeii, welche für kleiner Be,Etc mit möglichst gleichmäßiger Verteilung der Bevölkerung auf die Be kenntnisse angestellt werden, haben ergeben, daß in nberm-egend katholischen Gegenden einesteils eine Hobe, anderenteils eine ge ringere Kriminalität vorkommt.... So zählt Hohenzoller», das fast ganz katholisch ist, zu den Bezirken geringster Krimina lität — ein Beweis dafür wie wenig der Unterschied der Religion anöschlaggebcnd ist Und ebenda ans Seite 59: „Die wirtschaftliche und soziale Stellung, welche außer durh Ver- mögciiSbesih und sonstiges Einkommen wesentlich durch den Be ruf bedingt sind, üben den cuischcidcnsten Einfluß auf die Kri minalität aus, wie Vereins des öfteren in dieser Statistik hervor- gehoben worden ist." H. A. K. Wann darf das Krankengeld mit dem Gehalt aufgerechnet werden? Von Heinrich Schneider-Leipzig lieber die Frage, wann der Arbeitgeber berechtigt ist, das Krankengeld mit dem Gehalt anfzurcchnen, bestehen noch wesent- iiche Unklarheiten rnnervalb der beteiligten Kreise. Manche Ar beitgeber nehmen ohne weiteres an, daß sie stets zur Aufrech nung berechtigt sind, während wohl die meiste» Angestellten (Arbeitnehmer) der Meinung sind, daß eine Aufrechnung über haupt nicht stattfinden darf. ES muß nun zunächst iinGrschieden werden zwischen lansmännrsche» Angestellten, für die doS Han delsgesetzbuch in Frage kommt und zwischen gewerblichen Ange stellten, für welche die Vorschriften der Gewerbeordnung maß gebend sind. Schließlich kommt noch Z 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Betracht. Für die den, Handelsgesetzbuch unterstehenden kraukenver« sicherungspflichtigen Personen kann eine Aufrechnung des Kran kengeldes mit dem Gehalt überhaupt nicht i» Frage kommen, denn der Z 63 des Handelsgesetzbuches bestimmt: „Wird der Handlungsgehilse durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert, so behält er seinen Anspruch anf Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus. Der Handlungsgehilfe ist nicht verpflichtet, sich den Betrag an rechnen zu las- s e n. der i h m für die Zeit d e r V erb : nd e r n n g a n S einer- K r auken - oder Unfal > versi cb e r u » g z u - k o in m t. Eine V c- r e i n b a r u n g, w e l ch e r d , e s e r Vorschrift z n w i d e r l ä » f t, ist nichtig." ''lach SlanbS .Kommentar sind Vereinbarungen g egen den e rsien ^atz Paragraphen zulässig, n i ch t ahe r gegen d e u ei t Satz. Es kann also vereinbart werden, das; . im 1 U'-' U'.. schilldcie» Unglücks der Prinziva! das Gebali . n i clst N'.E' ter zahle» braucht, oder nur für eine geringere Z>eil ad, 'V I rur Falle bestimmter UnglückSsälle. Es kann aber nicht verein bart werden, daß im Ertrantnngssalle von dem ganz, oder teil weise weitcrznhezieüendcn Gehalt das Krankengeld oder Bezüge aus einer Unfallversicherung in Abzug gebracht werden. Wenn der erkrankte Angestellte freie Station im Hanse des Prinzipals erbält, so besieht vei einer Verpflegung im Krainenlmnll' ans Koste» der .Krankenkasse auch Anspruch ans Ersah der freie,> Station. Fällt d,e Erkrankung in die .Kündigiiiigssc-st, so ve- steht der Anspruch aus Gehall nur bis zum Ende der selben. Wenn also ein Handlungsgehilfe am 15. Mai mm 3". Juni gekündigt bat und er ertrank! an, l8. Inn:, so ba! er nur An- svrnch ans Auszahlung des Gehntte-? bis 38. Juni, n,lu aver auf sechs Wochen (vom >8. Juni an gerechnet',. Für die gewerbüchen AugestelÜen l Bestell bsbeamw. Werk meisier. Techniker, Ebemiter, Zeichner und dergleichen> sind die geselilicben Bestimmungen weniger günsiig. Nacv dem leb!-» Ab- sgtz des 8 133 EGO. M-rblest« diesen Personen der Anst-.' >b aus die vertragsmäßigen Liisinngen für die Dauer von sechs Wochen, wen» die Verrichlnng der Dienste durch nnverschnldew Unglück verhindert worden ist. Jedoch mindern sich die Ansoii'cöe in diesem Falke in» denjenigen Betrag, welcher dem B-u, cbtigten ans einer ans Grnnd gesetzlicher Verpflichtung ve- stehenden Krankenversicherung oder Unfallversicherung zukommt, Die Zeitdauer, während der die vertragsmäßigen Leistungen wei ter gewährt werden »liissen, ist also die gleiche, wie bei een dem Handelsgesetzbuch unterstehenden Angestellten, auch die scnstigen vorhin besprochenen Umstände, wie Beschränkung der Leistungen auf die Kündigungsfrist, Vergütung für freie Staiivu beim Aufenthalt im Kcanlenhanse, Neffen zu. Vvic wcseiillicher Bedeutung jedoch ist die Einschränkung, daß eine Aufrechnung des Krnntcugeldes mit dem Gebait siatt- sinden darf. Durch Vertrag kann aber nicht nur der Anspruch auf die vertragsmäßigen Leistungen aufgehoben oder vrichränst werden, sondern eS kann auch die volle oder teilweise Aufrechnung des Krankengeldes inii dem Gehalt vereinbart werden, was ja 8 63, Absatz 2. des HandelsgesetzvncheS für kaufmännische Angl- stellte nicht znläßl. Ist aber mit den gewervliche» Aoaestellten kein die Bestimmungen des 8 133c, letzter Absatz, austzebenves Abkommen vereinbart worden, so ist die Aiisrechnung des .Kran kengeldes mit dem Gehaßt, d. l>. die Kürzung d.-S Gehn!'? um den Betrag des Krankengeldes, nur dann statthaft. wenn der Prinzipal anf Eirund gesetzlicher Verpflichtung za der bestehende» »rauten- oder ilntaüverstchernng Bei-rn-w ent richten muß. Private oder gewerkschaftliche .Kranken- und Un> falltasse» scheiden also ohne weiteres ans. Wenn nun keine Verpflichtung zur Zahlung des Beitragsanteils mehr besteht, so entfällt für de» Prinzipal auch da:- Recht, das Gehalt um den Betrag des Kranken- oder linsallgeldes zu kürzen. Hat nun Bei spiel ein Werkmeister oder ein Techniker die EinkommenSgren;e zur Pslichiversicyening vei der Kranlenlajse nverllbritten stnehr als Iv'008 M.t. so besteht für den 'Pl.-inzipal keine P > l i cv l mehr zur anteiligen Beitragahii.ng, folglich eg'.-ällr auch da: Recht zur Aufrechnung des .»eankengeldeS inii dem Geball. Daran ändert auch nichts der Umstand, daß der Prinppa! viel leicht freiwillig einen Mil der Kaßenbetträge gibst oder so ar den vollen Betrag. Sobald keine gesetzliche Pflicht zur Beitragszahlung mehr besteht, viel das Recht zur Ansr.chnnng auf, c-S sei denn, daß, durch Vertrag etwas anderes vereinbart wurde. In diesem Sinne haben die Geeichte in ständiger Recht» sprechniig entschieden. Die inneehalb der Grenze der Pjliciü- versicherung enitohnten gewerbiicoen Angestellten tbis eniichließ- lich 15 888 M.> sind also unter ilmständen im Nachteil gegen über ihren höher eiillohnten Kollegen, da bei diese» die Aus rechnung des Krankengeldes siatthast ist. Schon seit langer .'Zeit haben die Organiiaucne» der gewerblichen Angestellten sich leb haft beuiühi. daß die Ansrechnni-g aufgehoben wird und daß, wie K 63 des Handelsgesel'biiches besag» — auch eine gegeiueilige. Versicherung nicht zulässig sein so!!. Mnn rechnet dann!, daß, bei der bevorstehenden Ncuordnnng der Gewerbeordnung diesem Wunsche entsprochen wird. Kürzlich hatte sich das Gcnverliegericht zu Dünetdorf mit der Aufrechnung deS Krankengeldes zu beschäftigen. Einem Vor zeichner, der freiwilliges Mitglied der Beiriebskranke»- kassen war, hatte die Firma das Kraiikcngcld (518 M.) vom Gehalt abgezogen. Die beklagte Firma wandte ein. ihre Be- triebskrankenkasse beruhe auch für die freiwilligen Mitglieder in sofern auf-gesetzliaier Grnndlnge, als diese ausgenommen wer den müßten, wenn jie sich innerhalb der vorgesevenen Frist «drei Wochen nacb Beendigung der Pflicklmitgliedschaft) zur Aus nahme meldeten. Auch könne der Wille der Gesetzgebers ull-p- der gewesen sein, den schon durch die über die verliebeen» w- oslichlige Grenz- lnnausgehende Höbe ihrer Gebalisbe;>!ge den Pflicln»>itglieder-i gegenüber veüer geileluen Angeüeltt.-n nno, »och das .Krankengeld uuoerkürg zu belassen, wäbeend es den Angehörigen der niederen Gehaltsstufen a»gezogen werde. . iese Einwände ließ, das Gericht nicht gellen; es verurteilte die ve klagte Firma zur Zahlung des Betrages von 518 M. In der Begründung wird ». a. ai-sgejührt. das; die Krantenverstcuernn - des Klägers nicm ans Gannd gesetzlicher Verpsttcblnng Vesta, s und daran werde auch nichts geändert, das; die Betrieb 'rauten- belresi- ende A '«iu'ln innriji de? -8 l.l. l E GO. verlange ansd-rn-t üe!?. daß di e V e » s i cN e r n u .'l. nicht env a die Kalle. . nur Griii,'- N i »V blickier Vmost ick'tlNlg besteh. '» mülle. Dir dem Kläger ;u- iraukei r'.kli-.'i ,'si ÜNNIIg habe ibm auf Grund seinec 'sr.- wü: igen -Ibsioe-. nng zuge slai-den. ecbli.- ßlico lvinint noch 8 i lltl de.- B ürgerlicben Gesej-bnche c in Frag-, der vc :>>gl. daß der ;ur Die nstleiiüing Verostichw! - lllnst.'inci'S a> :i di. ' V.rgüu :va nicb! dadurch ee: ctlinig wird. er ioe e:ui' v ecbäl! mäiuu : nichl ech -,'liche ßst-it Vurco einen in i i-iuer P -'rson liege: o.een Grn i'd ebne sein Iden der T i.' nitleiia.: Nil stundc r: wird. Er must - üch jedoch den Beira nnv echnen ! inen. nu-ln er ihm für die Zei i der Verbi- nde,-nng ans einer aur Grand g e > e tz l i cb e r V erpsIi ct> i u n g V hstbenden K-'.uiten- oder Iiniase.-! !i „ - -.»emml. Wie ein V.'.-.tzeich dieses teaw.i Sa,'-es m» d,:n !e: -e : San des Seiiin-gabn-nes de-.- 8 >33 Et'-S. ergibt, denen üNi b.-ld, Sätze «»»gemäß; demnach ist also auch ans Gannd des Bürgerlichen Gesetzbuch-.-e- ,' »e Ans. r-e-.bnnng des s. a.-nagele.--.- mit dem <e.-h,stt nur mläwg. ,oenn sich eine s;; w > oerüch-rnng, ni.tn aver um . ae -r:i> willige >:e. n!en- oder Ni-satlvcciicherung bände!!. Sächsische Volkszeitnng — Nr. 184 — 7. Mai Der Gänsebub Fränkischer Dorfroman von Di na Ernstberger (Nachdruck verbalen.) (6. Fortsetzung.) Strahlend vor Freude stand er da — ganz so war eS einst gewesen, als er noch mit ihr auf dem Anger Gänse hüten dursie Gerade so bog sie sich immer aus dem Fenster, gerade so rief sie einst stets herab. „Ich wollt nur fragen. Fräulein Lore, ob ich Ihnen di-- schön Spazierweg jetzt zeigen darf," rief er verlegen hinauf. „Ei, freilich! Wir habe» ja schon init Sehnsucht -.-nf un seren Ritter gewartet. Komm, Marianne, wollen wir unseren ritterlichen Führer nicht allzulange warten lassen." Ehe sich Joseph recht besann, waren die beiden auch schon unten auf der Straße und nahmen ihn in ihre Mitte. „Seht mer den Flickschusterseppel an, was der für a Glück bm," sagte in der WirtSstube die „Löwen"-Wirtin zu ihren Gästen, die alle neugierig an das Fenster drängten, »in bei, dreien nachzuschauen. Am Küchenfenster lehnte die ttebdürstige HanZmagd und schickte sehnsüchtige Blicke Joseph nach. „Zu mir hat er gewollt und die zwa dürrn Luder tn- eu mir ihn weggefaugt. Doch ihr zwa stecht mich beim Jostpli net nns: do müßten scho »och auder'e komma. Met euch nehm nbs auf," so tröstete sie sich unter wehen Seufzern und lezie dabei die große Hand auf das wild pochende Herz. Joseph fühlte die heißen Blicke und die langen Senf e.r, die ihm vom Kücheiifenstcr ans nachgescndet wurde», ui -:. Schwelgend in Glück, ging er an der Seite seiner beiden Be gleiterinncn dahin, sie all die schönen Wege führend, die er nncvts in seinem Bette ausgewählt und würdig befunden haste, v n Lore betreten zu werden. Anfangs war ihm die Kehse wie -n- geschnürt; er sprach nur „ja" und „nein" und lachte da;n, aver nach und nach schwand die Bangigkcit und er wußte mck LareS Fragen mehr zu antworten wie ja und nein. Die hochdeutsche Sprache machte ihm aber Mühe. Lst brachte er ganze Sähe im schönsten Hochdeutsch zustande, da kam ^nif einmal dann ein Wort, für das er absolut keine andere Be zeichnung als die im Ortsdialekt finden konnte, und da mußte ec oft dann mitten im Satze stille sein oder den Satz iv> Orts- dialekt vollenden. Da Hörle Jas-wb dann immer Lore laut nuslaclic»; ia stlvst um Mariannes Lippen sah er es schon bedenklich zi-nen in sostben Fällen und das -racyle ih» immer in grenzenlose Verlegenheit. Er fühlte dann, das; er sich nur lächerlich gemacht hatte. ..Warum sprechen Sie eigenilich nicht, wie Sie cs gewohnt Joseph !" fragte ivn Lore einmal, als er wieder mi ien -m Satze stecken blieb. Joseph wußte daraus n>c!ics z» anttvorie». >!n evosten lächelte er verlegen vor sich hi». „Sprechen Sie doch, wie Sie dabeim auch reden, nibr Lore fort. „So köre ich Sie am liebsten sprechen; da? hochdeutsche Reden macht T':e mir fremd." ..Seitdem redele Josepb, wie ihm der Schnabel ,i'wao''e>i »rar, und da? erlrichicrie ibm den Umgang mit Lore febr. „WaS treiben Sie eigentlich Sonntags sonst: es muß, '-och hier recht langm'ilig sein7" fragte Lore, als sie sich alle Aei au einem lauschige» Plätzchen gelagert hai:e». „Ich leS da meistens i» der Legend." ..WaS ist das?" „Die Heiligen sind da beschrieben." „Sind Sie so'romm. daß, Sie an diesen Büchern so Gefallen finden?" „Ich leS hall gern." „Warum lese» Sie dann »!chi ein andere? hübsches Bach?" „Ich bcib teinS tonst, als »nr die Genoveva, und die kann ich auswendig." „WaS stc-bi-denn in dem Buch ?" - „In der Genoveva? Des willen S' net. wer da-? is? -DeS weiß docv bei uns jeds .Kind! Vorig? Jabr buben wir die Geno veva sogar allst» Theater gespielt." „WaS, ein Thealer gibt cs hier auch, und Sie haben mil gespielt? Welche Rolle lng denn in Ihrer Hand?" „Ich Hab kei Rollen net halten müssen. Ich war der Gallo und Hub gar nir in der Hand gehalst. Nur an Metzgerl-anui sein Wetzstein Hab ich »mgeyängi gebabt, daß, man gemenir bat, des wäre mei Säbel." Lore und Marianne mußten bei dieser Schilderung B»4 anflackieii. „Aber da »lüne» Sie nett gewesen sei». Josephs Wie schade, daß wir Sie da nicht bewundern konnten!' neckte Lore. ..Der Peter bat gesagt, ich war recht schön und ganz wie der richtig Golko." „Wer ist Pelc-r" „Mein Bruder." „Den «mif-bt icb deck auch kennen lernen. Willen Si' Joseph? — ick werde Sie morgen früh emn:»! i-einch v. I.', es von hier aus noch weil ;u denn Weideanger. wo wir .,?s K, der immer zusammen waren?" sragle ue naco einer st.-.-en Panse weiter. .Kaum bnndert Tchritl. Gleich außerhalb vom Wald ,o, lvo wir immer die Gans aelißn haben " ..Bilie. führen S>e mich bin." Bereitwillig erhob sich Joseph sofort, n-.n Lore .um e nsl.e, , Snieiplatz zu führe». Marianne k-liev solange im Wsitzen, sie wollte hier anf die Rückkehr der ve'den wanen. Ein Liedchen vor sich hiniriliernd, schrill Lore Jose m o,-.- an. Schweigend solgie er ikr. Seine Augen >>iii>'-.,gen u: eine,-: ein ggen, järilicoen Bttcl die voranschreiiende Gei. ist der Jttgeiidsreniidin. Da wendete Lore vlöyttw den Kopt nub be inerklc den träumerischen, fremden Ausdruck in Josephs Aug--,:. „Woran dachte» Sie eben. Joseph? " sragi« sie ihn ga>-, vermii.eli. „Waruin?" „Sie halten einen so s-elisamei'. sinnenden Asts>-- , Bttcl; Sie dachte» wohl au enoa-S rechr Schoee- Wie. ..Ja!" „Au was?" „Au uuß-ce Kinder',eil!" „Wie n-ir noch miieie-aui-er soieliei-?" „Ja!" ..Seltsam! Sei! ich lstec bi», denke :ck- : -l au diese Zeit." .Haben Sie sonst nie an mich deuki?" Joseph stillste, -oll er bei dieser Frage rot wurde, und ärgern- -ich darüber. Einen Moment sah ibn Lore forschend an. „O oon' Icb habe mich daheim öfter meines früheren Anfenibalis -'i. i e-i: wie wäre ich sonst ans den Gedanken gekommen, wieder e mal hierher zu geben?" „Werden Sst- >m unebnen Jabre net wieder stiS D ust ;a- rnckkommen?' eaS komliit gan; daraus an. wie es mir wer g istli. Warum interessiert Cie das?" „Ich inöcht Sie gern nochmal sehen." Wieder sah Lore forschend dem Sprechende» ci»; in den Auge» des junge» Bauern spiegelte sich derselbe sende, -, Ausdruck wider, wie sie ihn schon einmal bemerkt hatte. Täuschte jie sich? Sprach dieser Blick nicht von Liebe und Leid?! (Fortsetzung kolat.l