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8 «0 v Q v V Anzeiger, Znseraten-Beiblattzum Elbedlatt. ÄmlZklalt für die Königliche» Gcrichtsämtcr und Stadträthe z« Riesa und Strehla. — 17. »». «pril 1838 Bekanntmachung. Die Militärverwaltung bedarf eine größere Anzahl von Reit« nnd Zugpferden, welche durch freien Einkauf aus Pferdemärkten vorerst erlangt werden sollen. Diese Märkte werden abgehalten ») in Dresden, in der Neuüädter Reiter-Kaserne, von jetzt an bi» auf wettere Anordnung d) in Pirna, Herrnhut, Großenhain, Chemnitz, Penig, Pegau und Riesar de« L., 3. und 4. Mai, c) in Löbau, Meißen, Mitweida, Rochlitz, Borna und Wurzen: den S., 6. und 7. Mai, ä) in Freiberg: den 6., 7. und 9. Mai, e) in Camenz, Roßwein, LeiSnig, Grimma, Kobren und Leipzig: den 9., 10. und 11. Mai, von früh 8 — 1 Uhr. Die Verkäufer werden aufgesordert, ihre Pferde den zum Einkauf beauftragteu Commissionen vor zustellen. Die zu verkaufenden Pferde müssen zwischen 6 und 10 Jahr alt, mindesten» 11 Viertel 2 Zoll doch, Stuten oder Wallache, fehlerfrei und gesund sein. Kommen in den nächsten Vier Wochen nach der Uebernahme Hauptfehler zum Vorschein, so ist der Verkäufer verbunden, die Pferde gegen Rückgabe de» Kaufgeldes zurückzunehmen. Dresden, den 24. April 1859. Kriegs- Ministerium. von Rabenhorst. Keilpflug. Bekanntmachung. Diejenigen Aerzte, welche gesonnen sind freiwillig in die Armee unter nachstehenden Bedingungen einzutrtten, werden aufgefordert sich bei der Sanitätö-Direktion der Armee anzumelden. 1) Die sich meldenden Aerzte und Wundärzte müssen im Königreich Sachsen zur ärztlichen oder wundärztlichen Praxis legitimirt sein, oder die vorgeschrieben« Prüfung oblegen. 2) Dieselben machen sich verbindlich, während der Dauer eines Feldzug» und wenigsten» eine» Jahres bei den Truppen oder ln Hospitälern jeden ihnen übertragenen ärztlichen Dienst mit Sorgfalt und Pünktlichkeit zu verrichte«. 3) Dieselben haben den Vorschriften gemäß sich zu rquipirrn und erhalten dazu eine Beihülfe von 50 Thaler. 4) Den promovirtey Arrzten wird der Rang und die Stellung eine» wirklichen Assistenz-Arzte» und ein monatlicher Gehalt von 25 Thaler« nebst Feldzulage und Feltzpoestonen zngeflchert. ) 5) De« meäicins« prsoUci» vorerst der Rang eine» Unterarztes 1. klaffe und ein monatlicher Ge halt von 16»/, Tbalern und Feldzülage nebst Feldportionen. , 6) Die Chirurgen erhalten den Rang al» Unterärzte 2. Classe und einen monatlichen Gehalt von 12 Thaler» nebst FettHulage und Feldportionen. 7) Das Kritgs-Ministerium behält eS sich vor nach einem Feldzüge oder beendigter DieuSzeit von 1 Jähre die jetzt sich meldenden Aerzte nach dreimonatlicher Kündigung wieder zu entlassen, öder ihnen >' eine bleibende Anstellung zu gewähren. Dresden, den 25. April 1N9. Krieg» - 'M i n i st » r i u m. von Rabenhorst. Keilpflug. Kirchen«achrichtenvon Riesa. Am Sonntage'Onafiwodogeniti predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittag» 8 Uhr: Herr Pastor ». Richter über Joh. 20, 19—23. Vorher ist um 7 Uhr Privatkommunion. ' - <!IIi l.'ü