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"Prinz Zinder hnung chmit» ideneS öge eS testau» > Pul- c legi. legunK orl. meister innen» ne. Kam» »erinie» ireS in Stuben eres in inen zu fragen jetzt an bei i)la. in- i« ftag, — B 0 , - Pf. 10 >4^ Amtsblatt für Vie Königlichen Gerichtsämter und Sladträthe zu Riesa und Strehla. n; e »Scr, 3 n e r a t « n - B e i b l a t t zum E l b r b l « t t. L». Freitag, -en SO. Juli 18S0. Bestellungen werden sowohl in der VxHEtitM -tesea in NViefa, al- auch in Ttrehla -ei Herrn Schuhmachermstr. LWpert jederzeit «ntgegengenommen. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Gerichtsamte ist mebrmals darüber Beschwerde geführt worden, daß da freie Herumlaufenlasscn der Gänse in den Dörfern zum großen Nachtheile der Grundstücksbefitzer sehr überhand genommen habe, oder aber, daß die Aufsicht über Tauben, Gänse und andere» Vieh Kindern übertragen werde, welche selbst noch der Aufsicht bedürftig sind. ES wird daher hierdurch wiederholt darauf hinqewiesen, daß da» unbefugte Behüten fremder Fluren und Laufenlassen von Vieh auf solchen erirnlttell strafbar ist, das freie Herumlaufenlassen der Gänse aber an dem betreffenden Besitzer derselben künftig "Polizeiwegen mit einer angemessenen Geldbuße ge ahndet werden wird. Hierbei wird ferner da« unzulässige Verwenden von schulpflichtigen Kindern zum Hüten der Hau»« tbüre während der Schulzeit unbedingt untersagt, und werden gegen die Uebertreter dieses Verbote? die in tz. 67 de» Schulgesetzes vom S. Juni 1835 in Verbindung mit 8- 145 der dazu gehörigen Ver ordnung angedrohten Strafen unnachsichtig vollstreckt werben. Riesa, den 18. Juli 1860. Königliche- G e r i ch t S a m t: > In interimistischer Verwaltung: Sichß, «et. Bekanntmachung. Nachdem am 13. Juli 1860 auf der Schloßgasse zu Strehla eine mit Gtahlbügel und dergl. Kette versehene, ein Geldtäschchen mit kleiner Münze, ein Paar seidene Handschuh und einen Kamm enthal tende, lederne Tasche gefunden und anher abgeliefert worden ist, so wird Netz hiermit bekannt gemacht und der Eigentbümer dieser Gegenstände «ufgesordert, seine Ansprüche daran binnen 6 Woche» allhier geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser.Frist dm Rechten gemäß damit verfahren werden wird. Strehla, am 16. Juli 1860. > Das Königliche Gerichts» Amt. . H äntzschel. LSitüch. . ! WfaMtmachM Nachdem der vouv Stadtrafhe aufgestellte , von den Stadtverordneten genehnüM erste MgMc»g z» unsereM^Anl-rgcNreMativ'von der KSni-gl.'KreiS-DmMn im CinveestättdnW d«MniglichM Ministerii de» Innern genehmigt .wandet, -K, so wird dieser Nachtrag hiermit zur össentlichen Kenntniß Mracht. Der Stadtrach zu Riesa, am 17. Juli1860. . r - ' Bürgermeister. / , ',,, xn.-em Anlagenregulativ sich i-ft.,Stadt Riesa vom LI. '..AM 1629. - i-u . .. . . .....2)-^«».. Regula twist. . ii S'olche Stavtgemeuidemitglleder, welche nicht wesentlich in Riesa wohneg. jedoch innerhqljlb hes Stadt» gemeindebezirks bürgerliche NchrungMche», .^der.dM ein behucheras-Etablissement, auch wenn es nur eine Eommandite .sein sallte, bPtzeu/ find verbnstdeu,- chtgku tzeSwu» diesem Riesaer Geschäft zu ziehenden «bwerhrnnkMhttWgü den in z. S 1,1. » dr» ANl«se»qig«l«ip- ^dachten Anlagen in der Stadtaemeinde beizutr-age«. :r .a'a.