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Anzeiger für Riesa, Strehla und deren Umgegend. A. Freitag, den 2S. August 1851. Kirchennachrichten von Riesa. Am 11. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags: Herr Pastor LI. Weither über Ap.-Gesch. 9. 19 — 28. Nachmittags: Herr Rector LI. Richter über Römer 1. 16 — 20. Getaufte vom 15. bis 26. August: Franz Ludwig Emil, Johann Dietrich Ludwig Meißner'«, Schlossers an der Ehemn.-Riesaer Eisenbahn und Einw. in Riesa, S. — Auguste Bertha, Karl August Benedix's, BeutlermstrS. in R-, T. — Ernst, LI. Richard Richters, RectorS und Nachmittagsprediger« in R., S. — Amalie Emilie, Karl Heinrich Graf's, Hammerschmieds im Gräfl. Einfiedtlschen Eisenwerke und Einwohners in R>, T. — Karl Heinrich, Karl Heinrich Naumann's, Tagearb. in R., S. — Marie Rosalie, Friedrich August Quaas's, Slrumpfwirkermstrs. in R., T. — Beerdigte: Marie Therese, Job. Friedrich Oehmichen'S, Handarb. in Wcyda, T., 9 M. 28 T. alt, am Zahn fieber. — Joh. Rosine Axt, Joh. Gotthelf Axt's, Einwohners in R., einzige T., 44 I. 10 M. 14 T. alt, am Schlag. Edictalladung. In Folge angestellter Erörterungen über de» Vermögeiisbestand des abwesenden Weißgerbermeister Earl Eduard Gliemann von Riesa, hat sich dessen Ueberscbuldung ergeben und es ist daher auf Antrag des Abwesenheitsvormunds und mit obervormnndschaftlicher Genehmigung die Eröffnung formellen Con- curses beschlossen, auch in der Person des Herrn Advocar Ackermann in Riesa ein Güter- und Rechts vertreter bestellt worden. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger GliemannS, sowie alle Diejenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgruude Ansprüche zu haben vermeinen, werden daher hierdurch ge laden, bei Strafe des Ausschlusses von gegenwärtigem Concurse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den 29. Januar 1852 als anberaumten Meldungstermin in Person, oder durch zum Abschlüsse eines Hauptvergleichs beauf tragte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu be scheinigen, mit dem bestellten Eoncursvertreter, sowie des Vorzugs halber unter sich rechtlich zu'ver fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 19. März 1852 der Bekanntmachung eines AusschließungSbescheides, welcher rücksichtlich der Nichterschienenen, Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein. Hiernächst werden die Eoncursgläubiger serncrwcit geladen, den II. April 1852 an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, gütliche Verhandlung zu pflegen und wo möglich einen Ver gleich abzuschließen, wobei Diejenigen, welche nicht, oder nicht gehörig erscheinen, oder über den Ver gleich sich nicht, oder nicht deutlich erklären für einwilligcnd werden geachtet werden, dasern aber ein Allgemeinvergleich nicht zu Stande kommt, den 18. April 1852 der Jnrotulation der Acten und den 18. Juli 1852 der Eröffnung eines Locationserkenntuisses, welches hinsichtlich der Außenblcibenden, Mittags 12 Uhr für publicirt geachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Verfügungen, bei 5 Thlr. —- - - Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Königs. Gericht Riesa, am 16. Angust 1851. Otto, Justitiar.