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«r. 35 Siettag, MMlche DorsMung zu haben. Verantwortlicher Redatteur und Verleger: Aerrrmm« MüLer in Dwsde«. Beruhigung entgegengenommen der Reichskanzler m der Sitzw Dresde«, in der Expedi tion, kl. Miß«. Preise »terleljL-rttch 1M.b0Pf. An beziehe« dmch 4 all« lats. Paß. ' Anwälten. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jeden D i e n st a g u«d F r e i t a g früh. J»ser«te»-r«iS: Kür d«n Rau» «imr ««spaltemn Zeit« IS Pf. Mit« so Vf. s M«i 187S. einen Körper. Die „Prov. Korresp." beschäftigt sich in ihrer neuesten Nummer damit, die bemerkenSwertheffen Aeußerungen des Reichs kanzlers Fürsten BiSmarck, des Handel-ministerS Achenbach und des Kinanzministers Camphausen über daS im preußischen Abgeordnetenhause verhandelte Reich- - Eisenbahnprojett . zu sammenzustellen, namentlich aber jene Stellen hervorzuheben, welche von den übrigen Staaten immerhin al- eine gewisse Beruhigung entgegengenommen »erden können. So bemerkte der Reichskanzler m der Sitzung vom 26. d. M.: „Ich bin vielleicht nicht Jurist genug/ aber nach meiner Ueberzeugung wären wir gar nicht in der Möglichkeit, dm anderen Staaten wider ihren Willen ihre Staatsbahnm zu nehmen. Die gesetz- . liche Kompetenz in Artikel 4, daß daS Eisenbahnwesen der Gesetzgebung und Aufsicht der Staaten unterliegt, reicht meine- Erachtens doch so weit nickt. Juristisch unmöglich scheint es mir, daß wir ein Reichsgesetz machen, nach welchem e- hieße, Sachsen soll seine Eisenbahnen,„fein Eigeuthum an denselben an das Reich abgeben. So »eit habe ich die Reichskompetenz nie gusgelegt, ich begreife daher nicht, welche Quelle diese Be fürchtungen, wend sie aufrichtig find, in den einzelnen Staaten haben konnten." In ähnlicher Weise sprach der Minister Achenbach: „Lediglich im bundesfreundlichsten Sinne, so - . » ss fahrtsvertrag abzuschließen. Der Reichskanzler hat deshalb den Bundesrath ersucht, sich damit einverstanden zu erklären, daß daS Präsidium wegen eine- abzuschließenden Vertrages mit der Regierung von San Domingo in Verhandlung trete. Bei den bezüglichen Vertrag-Verhandlungen würde der zwischen Deutschland und Costa Rica am 18. Mai v. I. geschlossene Handels- rc. Vertrag im Allgemeinen zum Anhalt dimm und zugleich der Inhalt der von Hamburg unter dem 12. Mai 1865 und von Preußen schon am 25. Febr. 1861 mit San Do mingo vereinbarten, indessen wegen her bald danach auf der Insel eingetretenen politischen Veränderungen nicht zur Ra tifikation g langten Verträge zu berücksichtigen sein. DaS Reichseisenbahnprojett ist vorläufig irn preußischen Abgeordnetenhause zu Ende gebracht und die darauf beMgliche Vorlage auch in dritter Lesung und diesmal sogar mit 216 gegen nur 160 Stimmen angmommm warben. Zunächst er griff der Abg. Hanel das Wort, mn voi» politischen, Stand punkte auS die Frage zu beleuchten, warum dieses Projett er funden sei, und wie man darauf spekulire, da- Reich selbst nach dieser Richtung hin zu majorifiren, dem gegenüber darM der Abg. v. Sybel bemerkte, daß der Entwurf von Hause aus auf rein volkswirthschaftlicher BafiS beruhte und erst die leidenschaftliche Sprache der Gegner die Angelegenheit zugleich in eine politische verwandelt habe. In einem ähnlichen Sinne sprach der Abg. Löwe. Wenn man behaupte, durch den Bahnbesitz werde die VolkSfreiheit leiden, indem die Reichsre- gieruna eine neue zahlreiche Büreaukratie gewinne, so könne er dem nicht beistimmen, denn nur in kleinen Verhältnissen fei die Büreaukratie gefährlich, nicht aber im Großen. Gegen die Vorlage spreche kein Grund der Volksfreiheit, wohl aber ein wichtiger politischer Grund: die Institution deS Reiches, welche- bisher nur ein Kopf gewesen sei, erhalte dadurch auch VöNtische Weltschau Deutsche- Reich. Die Delbrück-Angelegenheit wird fort gesetzt einer eingehenden Besprechung unterzogen, wobei der Nach folger des ausscheidenden Präsidenten, als welchen man bis auf die Stunde den Minister Hofmann auS Darmstadt bezeichnet, eine nicht immer gm stige Kritik erleidet. DaS „Berliner Lag«- blatt" meint, der Letztere sei ein durchaus elastischer Politiker, der daher, eine besondere Garantie nicht bietet. Nach Mit- theilung der „Nat. Ztg." bleibt übrigen- daS R.ichSkanzleramt al- Central-Abtheilung, oder wenn man so sagen will, alS Abtheilung deS Innern bestehen, an dessen Spitze, zugleich al- „Präfidmt des ReichSkanzleramts" der erwähnte großherzoglich hessische Ministerpräsident Geh. Rath Hofmann tritt. AlS selbstständ^e Abtheilunzm, welche direkt unter dem Reichs kanzler stehen, sollen, rüe jetzt daS ReichSeisenbahnamt, abge- zweigt werden: eine Finanzabtheilung (Finanz-Amt) unter dem preuß. Generaldirektor der direkten Steuern wirtt. Geh. Ober-Finanzrath Burghart; ferner eine selbstständige Justiz- abtheilung (also ein wirkliche- Reichsjustizamt) unter dem Unterstaatösekretär im königl. preuß. Justizministerium vr. Friedberg und endlich ein besondere- Amt für Elsaß- Lothringen, dessen Chef, wie wiederholt angedeutet worden, entweder der Ministerialdirektor Herzog oder der Oberpräsident von Möller werden wird. Der erwähnte General-Steuerdirektor Burghart, der seine amtliche Laufbahn seiner parlamentarischen Wirksamkeit verdankt, gehört zu den hervorragendsten Beamten deS preuß. Finanzministerium-. Dieser Wahl für die Leitung der Finanzabtheilung wird namentlich eine prinzipielle Bedeutung im Sinne der Aufrechthaltung der bisherigen wirthschastlichen Politik zugeschrieben. Das Beste in dieser Richtung muß jedenfalls immer die Reichsvertretung selbst thun. — Wie man vernimmt, hat der Kaiser einen vier Seiten langen Brief an den scheidenden Präsidenten deS Reichskanzleramts gerichtet, in welchem unter Anderem die Hoffnung au-gesprochen wird, daß Delbrück- Ausscheiden auS dem ReichSdienste nur ein zeitweiliges werde. Eine besondere Auszeichnung soll dem Minister Delbrück noch bevorstehen, wenn er von seiner Reise zurückgekehrt ist und die Geschäfte seinem Amtsnachfolger übergiebt. Die Justiz-Kommission des Reichstags trat am 3. dieses Monats zur Wiederaufnahme ihrer Arbeiten in Berlin zusammen. Es war in der ersten Sitzung nur eine Ver ständigung über die geschäftliche Verhandlung der Vorlagen herbeizuführen und zwar über die Frage, ob man sofort in die zweite Lesung der Civilprozeßordnung eintreten soll (weil dßs der Theil der Justizgesetze ist, über den man am leichtesten sich schlüssig machen könne), oder ob man mit den besonders streitigen Punkten der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes sich beschäftigen möchte. In letzterem Falle würde sich die Debatte zuerst der Berufungsfrage und der Kvnstruktiön der mittleren Gerichte zuwenden. L^ie der „Reichs- und StaatS-Anzeiger" mittheilt, hat die Republik San Domingo den Wunsch ausgesprochen, mit dem deutschen Reiche einm Freundschasts-, Handels- und Schiff