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13 Zmi 187«. 1 Sächsische Dochntlmg N0V, u.M«pNs Derantworütch« Redatttur und Verlegen Kerri»»«» Müller in Dresden. i —SM Ba wenn er i » Prellt vierteljährlich iM.bOPf. und in mehreren Punkten abgeändert worden. Bestimmung, wonach der Richter einen Angek drssin Geisteszustand^ 1 beziehen durch 4«I« tais. P-ft. Unstslttll. . Erscheist jedm Dienstag und Freitag früh., JuseruleuHveich: Für ven Rau» einer gespaltenen Aeile 15 Pf.. Unter „Eingesandt" 30 Pf >» » - - > .. —. , > - - ————- Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. digere Haude eine solche Aufgabe nicht gelegt «erden ff-mwn. Man darf die Hoffnung hegest, daß die diplomatischen Ver wicklungen, welche die Oyentfrage begleitest, wenigsten- da- Güte haben werden, die Regierungen davon abzuschrecken, durch Hereinztehung neuer h-ndel-politischer Schwierigkeiten die all gemeine Lage »n verschlimmern. Dir §§ 58 bis 84 der Strafproceßordnung sind neuer dings wieder von der Reichsjustiz-Kommission durchberathen und in mehreren Punkten abaeändert worden. So wurde die sondern dem Gericht zustehen soll, daß vorher der Berthei- diger deS Angeklagten gehört werde, der unter Umstände» amtlich zu bestellen ist, daß die Irrenanstalt eine öffentliche sein muß und die BeobachtungSzeit sechs Wochen nicht über steigen darf. UeberdieS wird dem Angeklagten daS Beschwerde- recht eingeräumt und zwar kann die Beschwerde aufschiebende Wirkung haben. WaS ferner die gerichtliche Leichenschau be trifft, so war in erster Lesung beschlossen, daß zu derselbe» unter allen Umständen ein Arzt hinzuzuziehen sei; hiev, von ist man jetzt abgegaugen und hat dem Richter da- Recht eingeräumt, den Arzt bei Seite zu lasse», wenn ihm derselbe entbehrlich scheine Ebenso war in erster Lesung bestimmt, daß bei der kriminalgerichtlichen Besichtigung eine- aufge* fundenen unbekannten Leichnams oder eines durch gewaltsame» Tod Verstorbenen ein Arzt zugegen sein müsse; auch dies ist jetzt für unnöthig erklärt worden. Ein besonders wichtiges Kapitel der Strafproceßordnung ist weiter daS die Beschlag, nahnne und Durchsuchung betreffende. WaS die erstere betrifft, so sollte dieselbe anfänglich dem Richter, wen» Gefahr im Verzüge auch der Staatsanwaltschaft miß, wie die Kommission hinzugefügt, auch den Beamte» der gerichtlichen Polizei zu- stehen, während der RegierungSentwurf diesekBefugniß rund weg „den Polizei- und Sicherheitsbeamte»" zuwieS. Irr dieser Form der ersten Lesüna w«M Re Bestinunimg auch jetzt angenommen und der früher beschlossene Ansatz ganz gestrichen, wonach die Beschlagnahme, wenn sie ohne richterliche Anord nung und ohne Zustimmung der davon Betroffenen erfolgt sei, außer Kraft treten sollte, sofern nicht binnen drei Tagen die richterliche Genehmigung beantragt werde. Ferner wurde noch beschlossen, daß, wenn es sich um eine Uebertretung handelt, verschlossene Briefe auf der Post und Telegramme auf der Lelegraphenanstalt nicht mit Beschlag belegt werden dürfen. Etwa an die Staatsanwaltschaft au-gelieferte Gegenstände, wie Briefe und Postsendungen, müssen von dieser sofort und zwar uneröffnet dem Richter vorgelegt werden. Der Bc- theiligte ist von allen Maßregeln in Kenntniß zu setzen, sobald die- dem Zweck der Untersuchung nicht zuwiderläuft. Bei einer Haussuchung ohne Beisein deS Richter- sollen, „wenn dies möglich" (wie neu hinzugefiLgt worden)/ ein Gemeinde- beamter oder zwei Gemindeangehörigr zugezogen worden. Die Durchsicht der Papiere steht indeß nar dem Richter zu. Die Verhaftung deS Anaeschuldigte» ist nur zulässig, wenn er der Flucht verdächtig ist oder zu befürchten steht, daß er Zeugen oder Mitschuldige zu falsche» Aussagen oder auch zur Umgehung der Zeugnißpflicht verleiten werde. Der Ver haftete kann auf sein Verlangen, soweit möglich, von Anderen getrennt, keinesfalls aber gegen seinen Willen mit Straf gefangenen in demselben Raum verwahrt werden. > . > Weltscha».- DtAtschS- Reich. Die Fluthen scheinen im Verlaufen. In den maßgebenden Kreisen der Reich-Hauptstadt ist man wenigsten- der Ansicht, daß die Krisis für eine allgemeine Verwickelung in der orientalischen Frage vorüber fci und eine emsthafte, Störung vorläufig nicht zu befürchten stehe. Eng lands Dröhüngeü und vorläufige Rüstungen schweben in der Luft, ^selber ohne Allianzen bleibt; Rußland aber ver- r- wie .»ach bei seiner Politik he- Abwarten- und so defln da- Programm der drei Kaisermächte trotz der chtigungen von französischer und englischer Seite auf- die Oberhand, nachdem auch Serbien infolge eine- von Rußland au-gehinden Drucke- friedlichere Seiten aufgespannt Hai. Dabei haben wir nicht zu vergessen, daß Rußland mit sMen ungünstigen Finanzen und seiner Reorganisation auf ustlitarischem Gebiete im Augenblicke keinen Krieg führen kam», und daß die. fieberhaften Anstrengungen England-, sich K tont pnx HundeSgenossest zu verschaffen, al- verunglückte Spekula tionen Snjusehen find. Inmitten üll der Friedenstauben, welche Vs« Oft uni West dm Kontinent durchflattern, kommt eine Meldung aus Mit? poot kostuw. Danach hätte eine in Sphakia abgehaltene Versammlung beschlössen, eine Petition an Vie Pforte zü richten, in.welchkx um Erfüllung der im Jahre 1868 zugesagten Reformen gebeten wird. Wenn die Bitten fruchtlos auSfallen sollten, seien die Kretenser zum Aeußersten entschlossen. In einem Augenblicke, in welchem der Pforte wieder das Glück zu fächeln beginnt, ist diese Petition vielleicht eine erwünschte Handhabe für die Feinde der Türkei, um das verlo-ettt Terrain wiedtr zu-erobern. Jedenfalls aber zeigt man , mit den rüstenden Vasallen- Bestimmung wonach der Richter einen Angeklagten, üm über dessin Geisteszustand Gewißheit zu erlangen, auf Antrag eines j Sachverständigen in eine Irrenanstalt bringen lassen kann, dahiv abgeändert, daß diese- Recht nicht dem einzelnen Richter, ' AchtxuM^Rt^Hahrßa^ II. MartaU Nach einer vom ReichsoberhandelSgericht abgegeben« Er klärung hat die Bewilligung einer Wechselprolongation de« Acceptanten gegenüber keine wechselrechtliche Wirkung. Vst zur Erhaltung deS Regresse- gegen Aussteller und Bormänner erforderliche Protest hat nichtsdestoweniger innerhalb der durch den ursprünglichen Zahlungstag gegebenen Frist in Gemäßheit des Artikel- 41 der Wechselordnung zu erfolgen und die wechsel- ssch in Konstantinopel entschlosst staate», und zunächst mit Serbien, ein ernste- Wort, wenn auch vorerst noch iy höflicher Form, zu sprechen. Nach, einer von der „Köln. Ztg." gebrachten Notiz ist gegründete Aussicht vorhanden,, daß StaatSminister Delbrück ungeachtet seine- Rücktritt- die bezüglich der noch übzuschließenden Handelsverträge nöthigen Unterhandlungen führen werde. Es wird damit gewiß einem allgemein getheilten Wunsche Ausdruck gegoßen. Schon bei dem Rücktritt des vorherigen Reich--1 ranzleramtspräfideyten verlautete, eS fei * nicht ausgeschlossen,