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Nr. 85 29 Hctobn 1872 Mm-ag, M Mlchr DochMmz Verantwortlicher Redatteur und Verleger: -errmnu« Müler in Dresden. partements Ardennen v5 Greis r vierteljährlich 1L Ngr. Zu beziehen durch alle lais. Post- Anstalt«. Genstadt- Dresden, in der Expedi- kUMrißn. Sasse Nr. S, , zu haben. Monnements-Linladuug. Abonnements auf die ^^Asche Dorfzeitmig für die Monate November und Deeember nehinen alle kaiserliche Poftanstalten und Postexpevttioncngcaen W brzahlung von 1» Ngr. entgegen. DAenigen Pranume- ranten in DreSdm und Umgegend, welche ihre Bestellungen direkt bei «ns oder bet den von «nS angestellttn Boten machen, erhalten die Zeitung zu demselben Preise ohne jeden Zuschlag frei ins HaiS geliefert. Me Hstertags -K-pedttio«. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Mr dm Raum «Kur -rspattmm Aelle 14 Ngr. «nttr „rtngrsaude" s Np. Politische Weltscha«. Deutsches Sketch. Kaiser Wilhelm ist bekanntlich vor einiger Zeit von England und Nordamerika ersucht worden, einen Schiedsspruch in der San-Juan-Frage zu thun. Zur Klar stellung deS Sachverhalt- mögen folgende Notizen dienen. Zwi schen der Nordwestküste des amerikanischen Festlandes und der Insel Vancouver, welche den Engländern gehört, liegt unter dem 48. Grade nördlicher Breite der San-Juan- oder Haro- Arch'pel. , Er besteht auS einer Reihe von Inseln, unter denen die größte San Juan heißt, 54 englische Quadratmeilen enthält und einen großen Reichthum an fetten Wiesengründen, frucht barem Ackerland und schönen Wäldern besitzt. DaS Besitzrecht mußte deshalb als einigermaßen streitig gelten, weil der Grenz- vertrag vom Jahre 1846 bestimmt: die Grenze zwischen den englischen und amerikanischen Besitzungen läuft westlich vom 49. Trad nördlicher Breite bis Mitte des Kanals, welcher Van couver vom Festlande trennt. Nun liegen hier aber zwei Ka näle: östlich zwischen Archipel und Festland die Rosariostraße, westlich jwischen Archipel und Vancouver der Haro-Kanal, und eS beanspruchten die Engländer die östliche, die Amerikaner dagegen die westliche Meerenge als Grenze, weil zwischen beiden eben der bestrittene Archipel liegt. Die Amerikaner machten für ihr höheres Recht besonders die völkerrechtlichen Sätze geltend: 1. Daß überall das tiefste Wasser die Grenze bildet und der Harokanal ist an seinen seichtesten Stellen tiefer als der von Rosario an seinen tiefsten; 2) daß Inseln «her zum Festland« gerechntt w«rdt», als zu rio«r anderen Insel. Endlich sei der Archipel für Amerika weit wichtiger als für England, denn hier «erde, die nördliche Pazifikbahn enden, hi«r also der Hauptstapel- Platz de» amerikanischen Handel» werden, der unmöglich den Mündungen der englischen Kanonen offen bleiben könne. Der Strnt begann im Dezember 1853 damit, daß die englische Hud- s°nSba>g«sellschaft 1200 Schafe auf San Juan landete; diese wurden vom amerikanischen Zollinspektor mit Beschlag belegt,, da englische Schafe auf amerikanischen Boden nicht» zu thun hätten. Die Legislative de» Territorium» Washington machte au» dem Archipel nn« amerikanische Grafschaft und schrieb den englischen Ansiedlern nicht bezahlt erschien eine Kompagnie vom 9. am«ri- »um Schutz- ihrer Landsleute auf . I"d»amscht Feindseligkeiten; nun M?nn «ÄaN»^5"!^'sse mit 167 Kanonen und 1940 Krieg gekommen, wenn vtenmddrrißtgster Lahrgaug. IV. Guartal. nicht schließlich der englische Vorschlag von der amerikanischen Regierung angenommen worden wäre: die Insel so lange ge meinsam zu besetzen, bis eine Entscheidung getroffen sei. So nahmen die Briten den Osten ein, die Amerikaner den Westen. Der Schiedsrichterspruch, welchen Kaiser Wilhelm vor einigen Lagen fällte, geht dahin, daß die richtige Auslegung deS Vertrags von 1846 mit den Ansprüchen Amerikas am meisten im Einklang stehe und daß die Grenzlinie zwischen den beiden Gebieten durch den Haro-Kanal laufe. Nachdem dieser Entscheid den betreffenden Kabinetten mitgetheilt war, besuchte der englische Botschafter Lord Odo Russel in Berlin seinen amerikanischen Kollegen Herrn Bancroft. Beide Diplomaten tauschten herzliche Worte aus und beglückwünschten sich, daß durch das kaiserliche Urtheil die letzte Schwierigkeit zwischen England und Amerika beigelegt sei und beide Nationen fortan in Frieden und Freundschaft mit einander leben würden. — Kaiser Wilhelm begab sich am 27. d. M. an den großherzoglichen Hof nach Mecklenburg-Schwerin, woselbst er bis zum 30. d. M. verweilen wird. Ueber dieDislozirungsordnung deS deutschen Besa tzungS- heeres in Frankreich, welche nach Räumung des Departements Marne und Obermarne nunmehr eintritt. berichtet die „K. Z.": Die 2. baiersche Division besetzt die Departements Ardennen, den Bezirk Montm^dy des Maasdepartements und den Bezirk Briey des Departements Meurthe-Mosel; die 6. Division das Maasdepartement, ausschließlich des Bezirks Montm^dy, ferner die Kantone Neufchateau und Couffey deS Vogesendepartements; die 19. Division daS Meurthe-Moseldepartement, ausschließlich des Bezirks Briey; die 4. Division daS Vogesendepartement ohne die Kantone Neufchateau und Coussey, Bezirk Belfort; die Festungsartillerie befindet sich in Belfort, in MöziLres (hier auch die 7. Kompagnie des rheinischen Festungsartillerieregiments Nr. 8), in Loul (worunter die 8. Kompagnie des westfälischen FestungSartlllerieregimentS Nr. 7) und Verdun. Etappenkomman danturen sind in Sedan (Verpflegungsstatiou>, Longuyon, Charle-, ville, Clermont, Bar-le-Duc, Pagny, Nancy, Luneville (Ber- pflegungsstation), BainS und Belfort. — Die Gesammt-Aus-. Prägung von Reichsaoldmünzen stellt sich bis 12^ October auf 332,652,860 Mark, wovon 297,967,440 Mark in Zwauzig- und 34,685,420 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. — Zu der Konferenz über die soziale Frage werden von Wien aus nach Berlin entsendet werden: vom Ministerium deS Aeußeren Hofrath Ritter v. Wolfarth auS der Präfidialsektion; vom cis- leithanischen Ministerium deS Innern Ministerialrat- Schmidt- Zabierow; vom ungarischen Ministerium Sektionsrath Iekelfalussy. DaS preußische Herrenhaus hat der neuen KreiSord- n ung bereits den Todesstoß versetzt, indem. nung bereits den Todesstoß versetzt,.zndem es am vorigen Sonn abende sich für Beibehaltung de- Erb- und Lehaschulzen- ämteS erklärte und somit die feudale Grundlage der bisherigen Zustände von Neuem sanctionirte. Der betreffende § 36 der Kommission lautet im Gegensatz zur Regierungsvorlage, welche die mit dem Besitze gewisser Grundstücke verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwaltung,deS Schulzenamtes aufhebt, folgendermaßen : „Den Landgemeinden, in welchen Lehn- oder Eroschulzengüter befindlich find, steht die Beschlußnahme darüber zu, ob die mit diesen Gütern verbundene Berechtigung und Ber-