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im Auslande yvrb-xeitet und vervollkommnet wurden das Verwebfp Preiss vltltkljähüich 12'/»Ngr. Zu beziehe^ durch alle kgl. Post- Anstalten. Kluthen ruhig weiter rauschen werden weniger unsere Pflicht, jenen Bestrebungen der römischen Hierarchie unausgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen. Fürst Hohenlohe, der bairische Ministerpräsident, hat das Verdienst, zu rechter Zeit tn der Expedi tion, kl. Meißn. Passe Nr. S, , -U h<rbeu. Papstes die u. A. folgende Aussprüche enthält: „Es ist Wahn sinn, wenn in einem wohlgeordneten Staate das Gesetz ^eder- ma»n die Dreiheit deS Gewissens, der Religlonsühung und der Meinungsäußerung durch Wort oder Schnft ge währleistet." Ferner: „Auch in bürgerlichen Angelegenheiten ist die Autorität des apostolischen Stuhles der staatlichen Autorität nicht untergeordnet." Endlich: „Pen Dekreten des apostolischen Stuhles muß auch dann Gehorsam geleistet werden, wenn sie sich auf andere, als Glaubens- und Sitten lehren beziehen." Dem Konzil ist di« Aufgabe Vorbehalten, derartige Grundsätze zu Dogmen zu erheben und obgleich wir erst kürzlich unser Urthnl über die Bedeutung desselben in die Worte zusammenfaßten: „unzweifelhaft ist es nur ein Schlag ins wogende Meer, dessen Politische Weltscha». DaS bevorstehende ökumenische Konzil beginnt auch in Deutschland die Geister mehr und "»ehr m Bewegung zu setzen, und selbst die Staatsregierungen, obwohl bisher j"wUch mdiffe. rent, fangen an den Zurüstungen zum Konzil mit geschärfter Aufmerksamkeit zu folgen. Die Hand am Schwert, des Ge setzes scheinen sie nicht gesonnen zu M, Lehren m 'h«n Län- Hern zuzulassen, welche zwar mit ber päpstlichen Herrsthsucht lm Es läßt sich gegenwärtig mit Bestimmtheit annehmen, daß das von Sr. Heiligkeit dem Papste Pius IX. ausgeschriebene allgemeine Konzilium, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse dazwischen treten, wirklich im December stattfinden wird. Ohne Zweifel wird dasselbe von einer sehr großen Anzahl von Bischöfen aus allen Welttheilen besucht und zahlreicher werden, als irgend ein früheres, und wird also auch in der öffentlichen Meinung der katholischen Welt die hohe Be deutung und das Ansehen, welches einem ökumenischen Konzilium zukvmmt, entschieden für sich und seine Beschlüsse in Anspruch nehmen. Daß das Konzilium sich mit reinen Glaubensfrggen, mit Gegen ständen der reinen Theologie beschäftigen werde, ist nicht zu vermuchen, denn derartige Fragen, welche eine kouziliarische Erledigung erheischen, liegen gegenwärtig nicht vor. Die einzige dogmatische Materie, welche man, wie ich aus sicherer Quelle erfahr-, in Rom durch das Konzilium entschieden sehen möchte und für welche gegenwärtig di- JesirLLen in Italien, wie in Deutschland und anderwärts agitireu, ist die Frage von der Unfehlbarkeit des Papstes. Diese aber reicht weit über daS r«n religiöse Gebiet hinaus und ist hochpolitischer Natur, da hiermit Euch di- Gewalt dec Päpste über alle Fürsten und Völker (auch die --trennten) in weltlichen Dingen entschieden und zum Glquben-sqh Ist nun schon diese höchst wichtige und folgenreiche Frage ganz geeignet- die Aufmerksamkeit aller Regierungen, welche katholische Unter- thanen haben, auf daS Konzil zu lenken, so muß chr Interesse, richtiger ihre Besorgniß, sich noch steigern, wenn sie dle ereus im Gange befindlichen Vorarbeiten und die Gliederung der sur drest ln Rom gebildeten Ausschüsse ins Auge fassen. Unter diesen Ausschüssen ist nämlich einer, welcher sich blos mit den staatSkirchltchen Matenm zu befassen hat. Es ist also ohne Zweifel die bestimmte des römischen Hofe-, durch daS Konzilium wenigstens einige Beschlusse über kirchlich-politische Materien oder Fragen gemischter Natur feststellen zu lassen. Hierzu kommt, daß die von den römischen Jesuiten heraus» gegebene Zeitschrift, die „Oiviltk eatlosseL", welcher PiuS ZX in einem eigenen Breve die Bedeutung eines offiziösen Organs dec Kurie zugesprochen hat, eS erst kürzlich als eine dem Kozilium zugedachte Aufgabe bezeichnet hat, die VerdammungSurtheile des päpstlichen SyllabuS vom S. Dec. 1864 in positive Beschlüsse oder konziliarische Dekrete zu verwandeln. Da diese Artikel deS Syllabus gegen nuhrere wichtige Axiome deS Staatslebens, wie es sich bei allen Kulturvölkern gestaltet hat, gerichtet sind, so entsteht für die Regierungen die ernste Frage: ob und in welcher Form sie theilS die ihnen untergebenen Bischöfe, theilS später das Konzil selbst hinzuweisen hatten auf die bedenklichen Folgen, welche eine solche berechnete und prinzipielle Zerrüttung der bisherigen Beziehungen von Staat und Kirche herbeiführen müßte. Es entsteht ferner die Frage: ob es nicht zweckmäßig erscheine, daß die Regierungen gemeinschaftlich, etwa durch ihre in Rom befindlichen Vertreter, eine Verwahrung oder Protestation gegen solche Beschlüsse einlegten, welche einseitig, ohne Zuziehung der Vertreter der Staats gewalt, ohne jede vorhergehende Mücheilung, über staatSkirchliche Fragen oder Gegenstände gemischter Natur von dem Konzilium gefaßt werden mochten. Es erscheint mir unumgänglich nöthig, daß die betheiligten Re gierungen gegenseitiges Einverständniß über diese ernste Angelegenheit zu erzielen versuchen. Ich habe bisher gewartet, ob nicht von einer oder der andern Seite eine Anregung ausgehen werde; nachdem dieß aber nicht geschehen und die Zeit drängt, sehe ich mich veranlaßt, Ew. . . . zu beauftragen, vorstehende Angelegenheit bei der Regierung, bei welcher Sie beglaubigt sind, zur Sprache zu bringen, um über deren Gesinnungen und Ansichten bezüglich dieser wichtigen Sach- Erkundigung einzuziehen. Deptsckland. Von dem Centtal-Bureau des Zoll vereins ist ein- Uebersicht der Zugeständnisse zusammenaestellt worden, welche während deS Jahres l868 im Zollverein auf Grund deS Zollgeletzes und der Zollordnung wegen Zurück-