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L. vaub« » <lo in Leipzig, Zrankfurt a. M.; G. llohl in Nessel»dors; kugo Müchlertn NStzschen. broda, <vtto Vittrich in Reihendorf, Hugo Opitz in Leudnitz.lleuoslra, EmUNoll«, in Nodedeul.r«d. Grimm in vrttden-WSlfnitz, Zriediich leuchen tn Lossebaud«, Uetnh. rvotth« in Moritzburg, Otto Uunath tn Lotto, Max Zeurich tn Loschwttz Telephon : Dresden. Nr. 3416. Nr. 117. Dresden, Sonntag, den 21. Mai 1905. 67. Jahrgang. Das dteueste. Nach dem jetzt ausgegebenen Rechnungswerk haben unsere Sächsischen Staatsbahnen im Jahre 1904 günstig abgeschlossen. Das Kultusministerium bereitet die gesetz- fiche Regelung der Feuerbestattung vor. Prinz und Prinzessin Arisugawa, die vom Kaiser von Japan zu den Vermählungsfeierlichkeiten in Berlin entsandt wurden, werden auf Einladung des Kaisers der Kieler Woche beiwohnen. Zum Gouverneur des deutschen Schutzgebiets Togo wurde der bisherige Kanzler des Gouvernements Togo Graf von Zech auf Neuhofen ernannt. Kapstädter Blätter berichten über eine Prokla mation des Generals von Trotha, in der auf den Kopf Hendrik Witbois ein Preis von 5000 Mark gesetzt wird. Ebenso werden für die Auslieferung anderer Hottentottenführer, ob tot oder lebendig, Prämien ausgesetzt. Durch eine Bombenexplosion in Warschau wurden vier Personen getötet, neunzehn verwundet. In der Nähe von Saigon ist eine große Anzahl von russischen Kohlenschiffen zurückgeblieben, die von französischen Kreuzern bewacht werden. Von der russi schen Flotte sehlen alle Nachrichten. Mißstände im Stellenvermittelungs gewerbe. Verschiedene aufsehenerregende Prozesse der letzten Zeit haben ein grelles Schlaglicht auf die Mißstände geworfen, die im Stellenvermittelungsgewerbe herrschen und zwar hauptsächlich, soweit es sich um das Gesinde und die Gastwirtsgehilfen handelt. Bei objektiver Be trachtung muß man zu der Ueberzeugung kommen, daß die gewerbsmäßige Stellenvermittelung schon an sich ein Uebel ist, denn es muß für durchaus unzweckmäßig erachtet werden, daß die Angehörigen der unteren Volksschichten allein dafür, daß ihnen Arbeit zugewiesen wird, einen nicht unerheblichen Teil ihres kärglichen Verdienstes abgeben müssen. Viel schlimmer aber wird die Sache dadurch, daß die Vermittelungsgebühr heut zutage, ganz besonders bezüglich der Gastwirtsgehilfen, eine schwindelnde Höhe erreicht hat. Beträge von 50, 60, 75, 90 Mark für Vermittelung einer Stelle sind nichts seltenes; gewiß wird zuweilen noch viel mehr verlangt und auch gezahlt werden. Da erscheint dann die Aeußerung eines durch längere Krankheit stellen- und mittellos gewordenen Kellners, daß er zunächst eine bessere Stelle nicht annehmen könne, weil er die Ver mittelungsgebühr aufzubringen nicht imstande sei, durch aus glaubhaft. Der Stellenvermittler hat ferner ein Jntc-esse daran, daß das Personal möglichst oft wechselt, denn bei jeder neuen Vermittelung erhält er seine Gebühr. Dieses Interesse betätigt er in der mannigfachsten Weise. Systematisch wird stellenweise die Sache im Gastwirts- aewerbe betrieben, wo schwindelhafte Vermittler und Gastwirte unter einer Decke stecken und bei dem ständigen Wechsel des Personals durch die hohen Ver mittelungsgebühren beträchtliche Einnahmen haben. Es kommt vor, sagt die „Sor.-polit. Rundsch", daß ein Gastwirt, der eine Gastwirtschaft neu erwirbt, das in derselben angestellte Personal nur unter der Bedingung behält, daß es die übliche Vermittelungsgebühr an den Stellenvermittler zahlt, mit dem er in Verbindung steht. Zuweilen ist der Gastwirt finanziell von dem Stellenvermittler abhängig und deshalb seinen auf ständigen Wechsel des Personals gerichteten Wünschen gefügig. Eine andere Gruppe von Stellenvermittlern schafft das Personal herbei, das um die zu stellende Kaution zeprellt werden soll. Hier ist es gewöhnlich ein chwindelhafter Restaurationsbetrieb in einer Großstadt, )er von den Kautionen der Angestellten lebt. Ein Stellenvermittler aus derselben Stadt oder aber auch vom Lande besorgt unerfahrene, mit einigen Ersparnissen versehene Leute, denen die Stelle, für die eine Kaution zu leisten ist, in den rosigsten Farben geschildert wird, «erst zu spät merkt der Angestellte, daß durch die An stellungsbedingungen die Kaution in kurzer Zeit auf gezehrt wird, oder daß, wenn die Kaution zurückgefordert wird, sich Zahlungsunfähigkeit des Gastwirts herausstellt. Es ist verwunderlich, wie lange sich derartige Existenzen halten können, ehe sie dem rächenden Arme des Staats anwalts verfallen. Die derzeitige Gesetzgebung bietet keine Handhabe, diesen unerwünschten Zuständen vorzubeugen. Zwar ist seit einigen Jahren das Stellenvermittelungsgewerbe konzessionspflichtig, aber die Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes darf nur dann versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in bezug auf den beabsichtigten Gewerbe betrieb dartun. Danach ist es sehr schwer, die Erlaubnis zu versagen, wenn der Nachsuchende nicht schon früher Stellenvermittler gewesen oder wegen Eigentumsvergehens oder Sittlichkeitsverbrechens vorbestraft ist. Außerdem gibt es Wege, um das Gesetz zu umgehen. Ein beliebtes Mittel ist z. B., daß der Stellenvermittler nicht als gewerbsmäßiger Stellenvermittler auftritt, sondern einen Verein gründet, dem die Stellensuchenden beitreten müssen. Die Vermittelungsgebühr wird dann nicht als solche, sondern als Vereinsbeitrag gezahlt und der Vermittler tritt nicht als Gewerbetreibender, sondern als Angestellter des Vereins auf. Im übrigen ist natürlich von einem Bereinsleben nicht die Rede, sondern der Verein ist lediglich ein Deckmantel. Wenn man zur Bekämpfung dieses Unwesens die weitere Errichtung öffentlicher, paritätischer und un entgeltlicher Arbeitsnachweise fordert, so sind wir auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Ansicht, daß es damit allein nichts getan ist. Die Mißstände im Stellenvermittelungsgewerbe bestehen in Orten mit derartigen öffentlichen Arbeitsnachweisen in gleicher Weise wie anderwärts. Insbesondere ist es den letzteren nicht gelungen, im Gastwirtsgewerbe nennenswerte Erfolge zu erzielen. Man wird daher an eine Aenderung des Gesetzes Herangehen müssen und die Erlaubnis von einem nachgewiesenen Bedürfnis abhängig machen. Ein solches wird stets zu verneinen sein, wenn ein gemein nütziger Arbeitsnachweis vorhanden ist. Eine gesetzliche Regelung des Arbeitsnachweises jst übrigens auch deshalb nötig, weil es nach Erstarkung der Arbeitgeberverbände diesen immer mehr gelingt, den Arbeitsnachweis für Fabrik- und Bauarbeiter in ihre Hände zu bekommen und ihn für ihre Interessen auszunützen. Politische Weltschau. Deutsches Reich. Die kaiserlichen Maje stäten begaben sich gestern nachmittag in Wiesbaden zur Villa Acker und unternahmen von dort mit der Königin Margherita eine Spazierfahrt. Im ersten Wagen fuhren der Kaiser und die Königin Margherita, im zweiten Wagen die Kaiserin und die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen. Zur Abendtafel bei den Majestäten waren geladen die Königin-Mutter Margherita von Italien und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen mit ihren Gefolgen. Reichskanzler Graf Bülow ist gestern abend von Wiesbaden nach Berlin abgereist. Der gestern gemeldete Rücktritt der Generale Menges und Keim von der Leitung des deutschen Flottenvereins kommt um so überraschender, als in kurzer Zeit die Jahresversammlung des genannten Vereins in Stuttgart stattfinden soll, für die beide Herren Referate bereits übernommen hatten. Wie ferner zu der Sache mitruteilen ist, ist dieser Rücktritt die Folge einer ernsten Krisis, die vor wenigen Tagen ausgebrochen ist. Aus den Reichstags-Verhandlungen konnte man schon ersehen, daß gewisse Unstimmigkeiten über die Ziele und die Agitation des Vereins zwischen hochgestellten Förderern und der Leitung des Vereins bestehen. Diese latenten Friktionen haben nun dadurch einen akuten Charakter angenommen, daß die Leitung des Vereins die Ueberreugung gewonnen hat, ihre Tätigkeit erfreue sich nicht mehr der Zustimmung hoher und ausschlaggebender Kreise, was ihnen auch zum Ausdruck gebrächt worden ist. Man wird das Richtige treffen, wenn man annimmt, daß maßgebende Kreise die Agitationstätigkeit und die Ziele des Vereins in andere Bahnen lenken wollen, die den Ansichten der genannten leitenden Herren des Flottenvereins nicht zweckdienlich scheinen. Die Konsequenz aus diesen Meinungsverschiedenheiten haben die Generale MengeS und Keim durch ihren Rücktritt gezogen. Es mag be tont werden, daß der Flottenverem durch die Amts niederlegung der beiden Herren, die in jahrelanger selbstloser Arbeit den ihnen opportun scheinenden Zielen des Flottenvereins ihre ganze Kraft gewidmet haben, einen schweren Verlust erleidet. Die Vorlage über die Kamerunbahn wurde gestern von der Budgetkommission des Reichstages ohne erhebliche Aenderungen in zweiter Lesung erledigt. Der Ständige Ausschuß des Deutschen Landwirtschaftsräts ist vom Präsidenten Graf von Schwerin-Löwitz auf den 22. und 23. Mai d. I. nach Stuttgart emberufen. Die Verhandlungen werden sich unter anderem auf folgende Gegenstände erstrecken: 1. Die Zusammenschmelzung der Arbeiterversicherungs gesetzgebung (Kranken-, Unfall- und Invalidenversiche rung». 2. Die Frage der Eisenbahnbetriebsmittel gemeinschaft. 3. Gesetzliche Maßnahmen gegen den Grundstückswucher. 4. Reichsgesetzliche Regelung des Privatversicherungswesens. 5. Die Differenzierung der Mehl- und Getreide-Tarife. 6. Die Erhebung des Deutschen Landwirtschaftsrats über die einheimische Fleischproduktion. 7. Die bisherige Entwicklung der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats. 8. Die Errichtung einer Internationalen Agrarkammer in Rom 9. Reform der Volksversicherung und Er richtung einer Lebensversicherungsanstalt auf neuer Grundlage. Aus Fez war gemeldet, daß dort am 15. d. M. der Sultan den deutschen Gesandten v. Tatten- bach in Privataudienz empfangen hat. Die eigentlichen Verhandlungen werden erst nach den religiösen Festen, etwa am 22. d. M., beginnen. Dieser Tage machen die Mitglieder der Gesandtschaft den Ministern und sonstigen Würdenträgern offizielle Besuche; sie werden dabei die den Notabeln verliehenen Orden überreichen. Die deutsche Flaggenhissung an der chine sischen Küste beunruhigt die englischen Blätter noch immer, wenn man auch längst erkannt hat, daß es sich um einen dreisten Schwindel gehandelt hat. Die „Morning Post" sucht die Situation jetzt dadurch zu retten, daß sie einen anonymen chinesischen Beamten vorführt, und aus Schanghai meldet: Der deutsche Kreuzer .Seeadler" ist nach Vornahme von Vermessungen in Haichong in Schanghai angekommen. Der chinesische Beamte in Haichong erklärte, daß die deutsche Flagge gehißt, aber wieder entfernt worden sei. Nach einer Meldung des „Daily Telegraph" aus Tokio hat die deutsche Regierung erklärt, die Mattosen seien nur zur Vornahme von Vermessungsarbeiten an Land gegangen. Na, also! Dem Cape Argus zufolge erließ General Trotha folgende, in deutscher und Namaqua-Sprache gedruckte Proklamation in Damaraland: „An die kriegführenden Namaquastämme! Der große und mächtige Deutsche Kaiser wird gegen das Namaquavolk nachsichtig sein und hat befohlen, daß das Leben derer, die sich ergeben, geschont werde. Nur die, welche beim Beginn des Krieges Morde begingen, haben sich gesetzmäßig des Todes schuldig gemacht. Dies mache ich Euch bekannt sowie ferner, daß es denen, die sich nicht ergeben, ebenso ergehen wird wie den Hererostämmen, die auch in ihrer Blindheit glaubten, sie könnten einen großen und mächtigen Deutschen Kaiser und ein großes Volk er folgreich bekriegen. Ich frage Euch: Wo ist daS Hererovolk, wo ist ihr Häuptling Samuel Maherero heute, der Tausende Stück Rindvieh besaß? Er ist wie ein wildes Tier über die englische Grenze geflohen, er ist so arm geworden wie der ärmste Veldherero und besitzt nichts. Und so erging es allen anderen Häupt lingen, die Weiße ermordet hatten. Einige verhungerten aus dem Sandveld, andere wurden von deutschen Truppen getötet, andere von Ovambos ermordet, und nicht anders wird es dem Namaquavolk ergehen, falls sie sich nicht ergeben und ihre Waffen niederlegen. Ihr müßt mit der weißen Flagge mit all' Eurem Gefolge kommen, dann wird Euch nichts geschehen. Ihr werdet Beschäf tigung und Nahrung blS zum Ende des Krieges er halten, worauf der große Kaiser eine neue Verwaltung des Landes in Frieden einrichten wird. Falls jemand glaubt, daß ihm nach dieser Ankündigung noch Milde erwiesen werde, soll er lieber das Land verlassen, denn wenn er wieder auf deutschem Gebiet gesehen wird, wird er erschossen werden, und so werden alle Rebellen