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le» «st ß La-t», e. ha«» sei el« ux- M »deite» eizt ,»» der sLP ett et« ende tft, daß er cht. Dü Lage de» > Kraul' >en. find er. Lü» n Mo«» fte fprr- ed t-»e« ntlich i» tte «ine» !N. Hal n «s«e- ft» et» anisatt« rhal»«« olgende» uck «do bat erN , diele» viel slir wrra^» t werde» !trelle«de ae»ü»e»d « -ed»chl »en «»ch ct^eschaffi mi Di» die »tz. 'sie last k» «erist nid v« Ke. Dir )ord »i» lder vo» Pariser e« Di«, »ar beide. > »Schft« der «» Mei»« kensatie» ft immer deriaale». Mariette «». Hier bett, u»d sie dnrch erober» o «»as. ttet halt» Summer e bierllir. Schwester nd ka»> sie all« Mensche», bestechliche der Um» »aar la« trug. >» aber der Lonne t» t spielte» »auberte«. Kitsch ,»r herrliche» i Ettelkett Kenn ihr 1 «Imnal sehen und e wirklich an. daun erldiche» Zedeutu«, mnebme«. der Stelle Mach« al» unangeta- t rechnen, » Gründe mit kri- iem Male r sogleich nktignn«, kichtitadt : verwelk, lern »tIM e da» ge> k da mal» ist ab»» Wonder, » sungen » e» ah« !ch«b: Amt vraotz« Ar. älävr «lasewitz, Loschwitz, Weitzer Hirsch, Vühiau, Stochwitz und Laubegast (II. und III. Verwaltungsbezirk) der Gemein witz, Riederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weitzig und Schönfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. Verl«: Slbga»-»u«dn»ekerm mW Darta-aanM« Hermann Dey«r » «» v«--e»»»l«»ttz. - Venmcho-rltlch Ur Lodü« «»rl vr«ch«, für den a»rt-ea Zntzati a»,<« »erner beide m Ore-»«. Sonnabend/Gonntag, -en 26 /27. Lust ^9S0 Ar. 172 Dieses Blatt enthLtt die amtlichen Bekanntmachungen de» Nates zu Dresden für die Stadtteile Gemeinden Wach- Allene Pettt-Zatle mit LS Soldpfennigen beregnet, Reklamen die 4 gespalten« Zell» n;eiqen u. Reklamen mit playvoNchnften und schwierigen Satzarten werden mit «X Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vorm. 11 Uhr Für das Erschein«, der Anzeigen an bestimmten Taaen »der Plätzen, s»wi« für telephonisch« Aufträge wir» keine Gewähr geleistet. Znsernonsbeträae ^nd sofort bei Erscheinen der Anzeige sällg. Sei späterer Zahlung wirb der am Tage der Zahlung gültige Zeilenpreis in Anre nung gebracht. Rabattanspruch erlischt: b. »erspät. Zahlung, Mage ob. Konkurs d. Auftraggebers täglich mit den Setlag«, - Amti. Fremden, und Kurliste, Agrar-Dart«, Rabio-Zeitung, Rur «in Di«t«l. Anzeigen werden bl« S gesva »I^m lÄh<n,Aus att«r».neu«r Zett, Mobea.Zeitung,Schnittmusterdoaen. Oer Se»ugspreis beträgt frei ins Haus I mit 100 Soldpfennigeo. An, ^N.M.2.10, durch diepost »hne Zustellgebühr monatt M.2.20. Für Me dSH.Gewalt, Redaktion U«d SNXditioN l Streiks usw. hat der Sezieher keinen Anspruch aus Lieferung bzw.Rachlieferung der s Muag ob.Rückzahl b.Lese-eldes. Druck: Clemens Landgraf Rachfl., Dresden-Freital. L mvrrl. etngesanbt. Manuskripten ist Rückporto beizufuq. Für Anzeigen, welch« durch Amspr aufg«geb v«rd«n, ksnn. wir ein« Verantwort, bez. der Richtigkeit nicht übernehm mit Loschwiher Anzeiger « L-Ä Tage-zelkung für das östliche Dresden und seine Vororte. Hindenburgs Dank an die Rheinländer Die die Pressestelle des Oderpräsidirrms k Koblenz mrtteilt, hat Reichspräsident o. Hindenburg anläßlich der Beendigung seiner Me durch das besetzt gewesene rheinische kebiet folgendes Schreiben an den Ober- Wildenten der Rheinprovinz Dr. Fuchs «chtet: „Wieder nach Berkin zurLckgefehrt, möchte H Zhnen persönlich und den Ihnen unter- Men preußischen Behörden von ganzem Herzen danken für die große Müheroattung, der Sie sich aus Anlaß der Befreiung-- se« und meiner Anwesenheit in der Rhein- Mvinz unterzogen haben. Gleichseitig bitte ich Sie, der Bevölkerung der Rheinprovinz. die mich allenthalben so herzlich begrüßt hat, meinen aufrichtigen Dank für alle Zeichen fmmdlicher Gesinnung Mitteilen zu wollen. Die Blichen Tage haben leider einen er- schSttnnden Abschluß gefunden. Aber den- «ch möchte ich nicht unterlassen, allen dsnea, 1!»1hre Treue Staat und Reich »in so stWtttiicher Weise bekundeten und mich so hnzlich begrüßt Habens zu sagen, wie mich dm aller erfreut und meinem alten Herzen «hlgetan hat." , Das Koblenzer Untersuchungsergebnis Der vom Reichsverkehrsministerium »ich Koblenz entsandte Uutersuchunas- kmmiflar zur Feststellung der Ursache« les Brückenunglücks veröffentlicht uu«. »ehr eiiie abschließende Erklärung, die drch eine Znsatzerklärnng des Koblenzer Polizeipräsidiums ergänzt wird. Danach tzte» die bisherigen Ermittlungen z« tm Srgcbis geführt, daß es sich in dem sraglicheu Fall «m einen tragischen Un- all gehandelt hat^ der sich bei der Ver kettung unglücklicher Umstände jeglicher menschlichen Voraussicht eutzog. Die Bergungsarbeiten an der Unglücks- stitte sind bisher nicht vo« einem sicht- stre« Erfolg begleitet gewesen. Der Tan- Her, dem es gelang, zwei Leichen ausz«- snden, glaubt, eine weitere weibliche Stiche im Wasser treibend gesehen zn tzkn. ' ' p Reichsverkchrsminister v. GuLrard wird im Auftrage des Reichspräsidenten und zugleich in Vertretung des Reichskanz ler» und der Reichsregieruna heute in Koblenz an den Betsetzungsfelerlichkeiten teilnehmen, wo er einen Kicanz des Reichspräsidenten und einen Kranz -er Reichsregierung ntederlogen wird. WSWW - «der M Bei einer ans Veranlasiung der Haupt- »meinschast des Deutschen Einzelhandels ^gehaltene» Besprechung der Epitzeu- »erbtinde waren sich alle Wirtschasts- Pippen darin einig, daß Preisfenknngen »ihrend des letzten Jahres bereits in er- üblich weiterem Maße eingetreten find, als us Grund der amtliche« statistischen Be- rechinlngen in der Oefsentlichkeit bekannt m Dine Berichtigung des LebenshaltnngS- »teil «nd der darauf aufbauenden Fest- ^ft«ng des Konjunkturinstitntes ist von brr Himvtgemeinschaft eingeleitet worden. 3» der Be«rteil«ng der künftige« Preis- «twicklnng besteht Einigkeit zwischen de« »ertretenen WirtschaftSgr»»pe«, daß das AftmerhältniS zwischen Produktionsmenge >»d volkseinkomme« wie i« der letzten Bngangenheit so a«ch künftig zu einer xrei»grsinlt««g dränge« wird, die in erster Aie «ms «öalichste FSrderuug des Ab- >»tzes eingerichtet ist. Das Gesetz gegen Wassenmitzbranch bereits in Kraft gesetzt Ile erlle «OemS»W In -er gestern veröffentlichten Ver ordnung -es Reichspräsidenten auf Grun des Artikels 48 der Reichsverfassung gegen Waffemnißbrauch heißt eS: Wer außerhalb seiner Wvhnuna, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Waffe führt, die ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizu bringen sHieb- oder Stoßwaffe), wir- mit Gefängnis bis zu einem Jahre, wenn mildernde Umstande vorltegen, mit Geld strafe bestraft. , Dieses Verbot findet keine Anwendung auf 1 Personen, die " Traft ihre» Dienstver hältnisses zum Kühren von Hiob- oder Stoßwaffen berechtigt sind) 2. Personen, die beruflich Hieb- oder Stoßwaffen zu führen pflegen: 8. Personen, die zum Kühren von Hieb- oder Stoßwaffen behördlich ermächtigt sind: 4. Inhaber von Jagdscheinen eines deut schen Landes auf -er Jag- un- beim Jagdschutz. Wer gemeinsam mit anderen zu poli tischen Zwecken an öffentlichen Orten er scheint und dabei bewaffnet ist, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be straft. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Personen, die kraft ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhält nisses MM Kühren von Waffen berechtigt find, innerhalb.der Grenzen dieser Be- Sofern Rose Veror-nuna nicht vorher aufgehoben wirb, tritt sie mit dem 1. Z^ril 1YZ1 außer Kraft. 4V Jahre deutsche Oberhoheit über Helgolaub In diesen Tagen ist e» 40 Jahr« her, daß Deutschland von der Insel Helgoland, dem roten Kelseneiland in der Nordsee, Besitz ergriffen hat. Am 1. Juli 1890 kam da» Abkom- m«n zwischen Deutschland und England zustande, durch da» Deutschland auf Lem Tausch wege in den Besitz Helgoland» gelangte.- Di« feierlich« Besitzergreifung durch Kaiser Wil- Helm H. fand einige Wochen später, am 10. August 1890 statt. In den verflossenen vierzig fahren ist Helgoland, deften Bevdlkerung mancherlei Sonderrechte genießt, zu einem modernen Seebad geworden, da» alljährlich von vielen Tausenden zur Erholung auf- gesucht wird. Helgoland besitzt k«tn«n geeigneten Hafen; die Besucher der Insel werden ansgebootet, - Illg MW Ml M Die gestrige Sitzung -es Reichskabi- nett», in -er -ie neuen Steuernotver- ovünungen beraten würben, -ehnte sich bis in die späten Nachtstunden aus, ohne schon zu einem Abschluß zu führen. Die Kabinettsberatungen werden heute fort gesetzt. Im Laufe des Nachmittags sollen die neuen Notverordnungen der Oeffent- lichkeit übergeben werden. Es heißt, -aß die Regierung in -er Not verordnung zu einer Senkung -er vorgesehenen Steuersätze deshalb schreiten wolle, um so den Stan- der Parteien, -ie das Deckungsprogramm im letzten Reichs tage vertraten, im Wahlkampf nicht all-« schwer zu machen. WM Kl StlMMW ! . Don ÄmtHgMMEt Dr. Lleb«rb«rft- S« zeigt sich» i« den letzte» Jahren immer mehr »nd mehr fortschreitend, ehre 4lrt Zer setzung der Strafrechtspflege, di«. «Ms» per sonellen Gründen beruhend, nach und nach zu einem materiellen Abbau geführt hat. Aeuherlich hat sich scheinbar nicHs geändert. Aber dieser Schein trügt. Denn die Straf rechtspflege von gestern ist nach Begriff und Forderung etwas anderes als die Straf rechtspflege von heute. Wenn also auch äußerlich alles beim alten geblieben ist. so ist eben doch ein Manko zu verzeichnen, und diese« Manko liegt darin begründet, daß wisree Dichter hmter dem Fortschritt der Anschauungen zurückgeblieben sind. Die moderne Auffassung, der sich kein Derics vor den Augen der Oeffentlichkeit mehr entziehen kann, ist diejenige von der Wichtigkeit gewisser Nebendisziplinen auf dem Gebiete strafrechtlichen Verhandelns und Erkennens. ES ist keine Frage, daß «n Teil der Gerichte sich auch mit dem Studium psychologischer, psychiatrischer, soziologischer, pädagogischer und kriminologischer Tatsachen befaßt und mit der Anwendung- dieser Ge biet« auf die Rechtspflege Ernst macht. Aber die Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir haben Ziviljuristen als Strafrichter. Was bedeutet das? Es bedeutet, daß der Richter noch immer mit den Waffen eine« dreijährigen Studiums der Pandekten, de< modernen bürgerlichen Rechts und des Straf gesetzbuches nebst den einschlägigen Prozeß ordnungen glaubt, den Anforderungen eine« höchste menschliche Differenzierung und Diszi plinierung gebietenden Verfahrens zu ge nügen. Richt der Paragraph ist mehr ti« Haupt sache, sonder» der Mensch «nd sein« Psyche »nd die Form, in welcher die SMordnnng in den soziale« OrgaaiSn«» vo«statte« geht oder fehüt. Kein Wunder, daß andere Stellen sich der Befugnisse und Pflichten der Strafbehörden zu bemächtigen versuchen und sich ihrer zum Teil schon bemächtigt haben. Das nenne ich den Abba« der Justiz. Zwei Symptome sind da vor allem zu beobachten: das Aeberhandnehmen der Tä tigkeit der Kriminalpolizei gegenüber der jenigen von Staatsanwalt und Unter suchungsrichter, sowie der teilweise Ausbau der sozialen GertchtShtlfen als völlig selb ständiger Stellen. Was zunächst die Kriminalpolizei angeht, so hat sie sich aus ihrer früheren Abhän gigkeit von der StaätSanwaltschaft zu einer völlig selbständigen Behörde entwickelt. Si« fragt meist nicht viel nach den Absichten und Meinungen der Staatsanwaltschaft, vielmehr pflegt si« ganz nach eigenem Entschluß vor zugehen. i Kein Wander! Denn ihre 2«M