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, Sächsische DMlllW ms GWM mit Loschwiher Anzeiger Tageszeitung für das östliche Dresden u. seine Vororte BckE-Kput» r AI«. V«ttsch« «rckttcktnsi-ll, pesstch«chK»«t»: 7lr. »17 Diese» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen de» Bäte» zu Dresden für die Stadtteile Blaservitz, Loschwitz, Weitzer Slrsch. Bühlau, Bochwttz und Laubegast (ll. und M. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Wach witz, Biederpoyritz, -osterwitz, Pillnitz, Weitzig und Schönfeld, sowie der «mtshauplmannfchaften Dresden-V. und Dresden «. Lercktz: und D«ck»ckmftM 0«rm«« Tlep-r » Ls* Vrepöen-Bßchckitz. - Denmiwoetttchr G»,e« M,rn,r Vr««d«n. mit s« -Aarar-Darie^ und AmN. Nm- und Ar«md«ichi. Bezugspreis: Halbmonatlich M 450000 außer Zuftellqebühr, bei den deutschen Postanstalten M.1000000. EiazelderkaufSpnU: M. soooo. Är Ee ddderer Gewalt, Srteg, «tret»« ufto. hat der »e»leh«r feinen Anspruch aus Lieferung de,». Rach- b«^ettu^od«r aufNü-zahkma da« Lesegeld««. Druck: MemeaS Landgraf Rächst., Dresden- Wtil- LÄ ErLngt ttuges^n Manuskripten ist Räätzorto deizufügen. Mr Anzeigen, welch« durch Fernsprecher kann «in« Verantwortung de», der Richtl>s»tt nicht übernommen werden. Anzeigen «erden die Sgespalten« Pestt-Zeile mit M.SM00.- berechnet, Reklamen di« 4ge paltene Zeik« mit M. «2000.- zuzügl. LeuerungSzuschl.-fteldl. Anzeigen u.2ieklam«n mit Platzvorschrift«, u. schwierigen dünnste«, «erden m. Aufschlag berechnet. Schluß b. Anzeigenannahme »arm. 11 Uhr. Mr da« Erscheinen b. Anzeigen au bestimmt. Tagen oder Plätzen, sow. für telephonisch» «ufträqe wird »ein« Gewähr geleistet. Jnserttonsbeträae find sofort bei Erscheinen der Anzeige fällig. Sei späterer Zabinnq wird der am Taqe der Zahlung Mio« Z«il«nvreis in «nre linung gebracht. Rabattanspmch erlischt: bei verspäteter Zahlung, Klag« oder Kontur« de« «ustraggeder«. Nr. 199 Blaskwitz, Mortag, 27. August 1923 85. Jahrgan,-. Oie Notverordnung zur Devisenabgabe Die am eonnobend vollzogene Verordnung über die Ablieferung auoliindiicher Vermögen», gegenstände hat folgenden Wortlaut: Auf «rund de» Artikel» «8 der Verfassung de» Deutschen Reiche» wird folgende, verordnet: 8 1. Für je zehntausend Mark, di« gemäß 8 5 de» Sei,he» zur Sicherung der Vrotverlorgung im «irttckaft»jahr 1923/2« vom Ll. Juli 1923 al» erste Teilabqabe zu entrichten sind, haben Enverbsgesell- lchasten den Gegenwert von zwei Mark Sold, all« übrigen natürlichen und juristischen vertonen. Per- sonmvereinigunoen und vermöa«n»masten den Ge. genwert von einer Mark «old in «»»ländischen Zahlungsmitteln, andren aualändi'chen Werten oder dielen gleichgestellten werten l8 D abzuln fern, soweit ihnen vom 10 bi» 20. August 1923 au», kindische vermägenogegenstäNde oder dielen gleich, gestellte Vermögen-gegenständ« im Sinne de» 8 3 gehärt haben. Vie Ablieferung hat bi« zum 15. Sentember 1923 ,u erfolgen. Ist am 5. September 1923 der Bescheid über die Rwangsankelh« noch nickt zügeltet», w'rd die Abltekerung-^Mcht vor. käufiq nach dem Destbetrage der Brorvettargm,"»- obgode denvsten. dar der Erstänmp über die itmann^»nÜM enllnrickt Var Rast ist innerhalb einer Mocke noch Zustellung de» Iwangoankeih«. befcheid» abzuliefern. Schulden in ausländischer Währung, die am 2V. August 1923 bestanden hoben und zum 1. No. vember 1923 getilgt «erden müssen, können von dem nach Ablett, 1 abiulielernden Betrage insoweit abgezogen werden, al» ste den wert der am 26. Ana,ist 1923 vorbondenen. nick' abzuliefernden ausländischen B,rmSqm»aegenstSnde übersteigen. «ine Abliel-runaspslicht besteht nickt, intern der abzustelernde Betrog von zehn Mark «old nicht übersteigt. 8 2. Für Verton en. Berlonenvereinigunaen »der vermägensmasten die nach diesem Seiet, nicht ablieferung-pflichtig lind, weil ihnen innerhalb der maßgebenden Zeit keine ausländischen und keine dielen gletchn,stellte vermögen »qenenftände im Sinne de» 8 3 gebürten, bleibt ein« Negekung über Art und Nmfana ihrer Heranziehung »arbehalten. Vas gleiche asst lür die Groänzung der Leistungen, soweit die AbNelerunasvsticht au» Mangel an sol chen vermäaen»oeaenvänden hinter dem Betrag von zwei oder einer Mark «old für ie 16666 -K de» Teilbetrages der Brotversorgung-abgabe zurück- bieibt Die Vorschriften de« Absatz«» 16 finden auch Anwendung, soweit Nobstotie oder sonstige Vorräte über da« qewähnliche Matz hinau« angesammelt worden find. 8 3 Ausländisch« Vermögen-gegenstände im Sinn, dieler Verordnung find: 11 Seldsorten vapiergeld. Banknoten und der. gleichen: Ans»odlungen, Anweisungen. Sck-cke, wechsel vnd Forderungen in «»«ländischer Wäh rung: 2) nach näherer Bestimmung der Neich«reaie. runa a) Anteiie an ausländischen Erwerb-aesell. ickasten sowie «esckättsbeteiNgunqen feder Art im Auslände: bk an inländischen »der ausländischen Bör'en gehandelte Wertpapiere. Den vermSaensgeaenftänden de« Absätze, 1 Nr 1 sieben gleich deutsche Netchsgokdmünzen sowie Hld- und Silberbarren. 4. Die Abkieserungopsticht ist durch Hingabe von ausländischen Zabkuna-mlttekn, Wertpapieren der im 8 3 dezeickieien Art oder gleichgestellten Vermöaensgegenständen lh 3 Absatz 2> zu erfüllen. Dabei ünd zunächst die Währungen der Nachfolgen, den Staaten zu verwenden: Argentinien, Belqien, Brasilien tkhike, Dänemark. England, Finnland, Frankreich Holland. J'akien. Java», Kanada Kuba, Meriko, Schweden. Schweiz Spanien. Tschecho slowake», Türkei, vereinigte Staaten von Nord- amerika. Stehen bei Inkrafttreten der Verordnung dem Ablieferungspflichtiaen Zahlungsmittel der im Ab satz 1 bezeichnrten Art nicht zur Verfügung, io ünd an ihrer Stelle die Währungen der nachfosqenden Staaten zu verwenden: Bulgarien China, Deutsch» äst erreich. Estland, «riechenland, Indien, Lettland, Livland. Peru, Polen. Rumänien. Serbien, Ungarn, Uruguay. Die Bestimmungen über di« Verwendung von Wertpapieren sowie der in 8 3 Absatz 2 bezeich- Heien vermögenig^enständ« au, «old und Silber wer Erfüllung der Abllrserung-pslichi trifft di« Reich re 0 i eru iig Di« Reichsregiervng bestimmt ferner, in welchem Umfange die freiwillige Hingabe von Zahkuig»mtt- teln in au»ländischer Währung an da, Reich, die nach dem 1. August 1923 ftattgefunden hat, al» Er füllung der Ablieferungspflicht gilt. 8 5. Bei verspäteter Ablieferung erhöbt sich die »blieferunaspsticht um 5 v. H. de, rückständigen vetrage» für seden angefangene 1 Monat der Säum nis. weist der Säumig« noch, datz seine Säumnis nicht auf verschulden beruht, kann die zuständig« Stelle ganz oder teilweise von der Erhöhung ab sehen oder einen bereit» abgelieserten Mehrbetrag zurückerstatte 1. 8 6. Bei der Ablieferung von «»»ländlichen Zahlungsmitteln wird «in Dollar mst vier Sold- mark zwanzig «oldpfennigen umgerechnet. D'e Grundsätze kür di« Umrechnung der übriaen wäf» runaen in «oldmark. ebenso wie die für di« Kurs- ermliilu.ig bet der Ablieferung von Wertpapieren maßgebenden Grundsätze, «erden ,n den Durchfüh rungsbestimmungen f§ Ich feftgestellt. - 8 7. Der Ablieferungspflichtia« erhält für die »an ihm adqeLefrrten Werte Stücke der wertbestän- digen Anleihe de, Deutschen Resches Mlldänleshch zu einem Kurse, der 5 v H. unter dem Zeichn» ms- kurte liegt, der am Taae der Ablieferung gilt. Der Abkieferung»vMcht1g« kann anstatt besten die Ent- richtung de» Gegenwerte, wählen in: a) Reichsmark zum Dollarkur»« de» der Ablieseruna vorangehen den Berliner Bärfennottztages: bs Gutichrist auf ein weribestä rdiges Steuerkonto. Da» Steuerkantv kann zur Tilgung von Reichssteuern und sonstigen Reichsabgaben nack Wahl de» Steuerpsichttqen oer. wandt werden, werden die ausländischen Zah lungsmittel bi« zum 5. Sevtember 1923 abgeliesert, erfolgt die Gutschrift auf das Steuerkonto mit der Maßgabe, datz kür «ingezahlte se 166 Uk ei le Gut schrift von »e 125 -st erfolgt. Nach näherer Bestimmung de« Reich-Ministers der Finanzen können Steueruflichti"« in Höhe des Betrage« der «uttckrift auf dem Steuerkonto non dem Zuschlag« nach Artikel 3. 8 1 de» Gesetze» über d»e Berücksichtigung der Seldentwertu zg in den Steueraesetzen m der Fällung des Steuerzinsgesetze» vom I1. Aua ist 1923 befreit werden. e) Gut'chrift auf ein wertbeständige« Konto nach näherer Bestimmung der Reichsregierung. Die in Absatz 1k vorgesehenen Vergünstigungen kommen iedem zugute, der über seine Ablieferungs pflicht hinaus oder, ohne abliekerungspAichtiq zu »ein. ausländische Zahlungsmittel der in 8 3 Nr * bezeichneten Art bi» zum 5. September 1923 ab- llefntt. 8 8. wer weniger al« zwei oder ein« Mark «old für se zehatansend Mark de» ersten Teil betrag«, der Brotversorgung«adgab« abliefert, ohne gemätz 8 1 Absatz 3 von der AbNeteru H-psticht be freit zu sein, hat bi, zum 15. September 1923 eine Erklärung darüber abguqeben, welche ausländischen vermög en »geoenftönde flch vom 16. bi» 20. August in seinem vermögen befunden hoben, sowie darüber, wo» er an ausländischen vermöge,». Die sächsische Regierung läßt durch die Rach, rtchtenstelle der Staatkkauzlet folgenden Ausruf an die sächsische Bevölkerung verbreiten: „Die Lchwkerigkeften der Lebensmittelversorgung in oeaenwärtiger Zelt hat in den landwirtschaft lichen Erzeugungvgebieten leider mehr «nd mehr zu der Bestrebung geführt, sich abzuschlietzen und vorerst die BczirkSeinwohner ans den land- wtrtschastl'chcn Erzeugnissen des Bezirkes zu versorgen. — Go verständlich die- an sich er scheinen maq. so mutz da» doch zu einer katastro phalen Notlage der Hauptbcdarsögebiete ohne eigene landwirtschaftliche Erzeugimg, insbeson dere der Großstädte, führen. Zwar geschieht die Abschließung nicht »osort durch nackte Ausfuhr, verböte der örtlichen Behörden, als vielmehr in der Form der freiwilligen Vereinbarung zwi lchen den Organisationen der Verbraucher nnd der Landwirte, wohl aber geschieht die Bekannt, gäbe der Abmachungen zuweilen in einer Form, die den freiwilligen LIefcrvngSvereinbarungen in bedenklicher Weise den Anschein und die Wir. kung eine» behördlichen Ausfuhrverbote» gibt. Wenn da» Land Sachsen al» überwiegende» «e. darf»»ebiet beim «ei» jederzeit im Interesse der gegenständen nach dem 31. Juli 1923 veräutzert hat. Li« von der Reichsregierung bestimmte Stell« kann die ErklSrungspfllchtigen zur Ergänzung ihrer Erklärung vorkaden und von ihne.l jede sür erforder lich erachtet« Auskunft verlangen: ste kann ferner eine Prüfung der Bücher und Betriebe vornehmen oder vornehmen lassen Die Richtigkeit und vollstä idtgkeit der Erklä rung, ibrer Ergänzung und der Auskunft ist an Eide» Statt zu versichern. 8 9. Wer sie nach 8 8 Absatz 1. 2 vovgeschrie- bene Erklärung nicht in der geglichen Frist ab gibt oder auf die in 8 8 Absatz 8 yotqesehene Vorladung nicht erscheint oder die von ihm auf Grund de, 8 8 Ab'atz 3 verlangte Ausku ist ver- weigert, kann zur Erfüllung seiner Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden. Di« Ord nungsstrafe -ftttin bi» zur Höhe des Gegenwerte» von zwei Mark «old für se zehntausend Mark der ersten Teilbeträge der Brotversorgungsabgabe ver- hängt Werber. 8 10. Mit «efäHgps» vicht unter ftch» Monaten und «st Geldstrafe wird bestraft, «er vorsätzlich ts üte imch H ll Absatz 1. ll vorpeschrlebene Srksti- rung verweigert oder nicht in der gesetzten Frist ab- gibt: 2) aus wtederho't« Vorladung (8 8 Ab'atz 3) nicht «scheint: 8) eine aus Grund de» 8 8 Alllatz 3 von ihm verlangte Auskunft verweigert: 4) die Prüfung vo.l Büchern in den Betrieben nicht ge- stattet oder behindert: 5) den Vorschriften de» 8 < zuwiderkandekt. — In besonders schweren Fällen Ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren und da» Höchstmaß der Geldstrafen unbeschränkt. 8 11- Wer in den in 8 8 vovge'ckriebnen Er- klärungen oder Auskünfte 1 wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht wird mit Zucht- kau» bis zu zehn Jabrrrr, bei mildernden Umstän den mit Gefängnis nickt unter einem Jabre bestraft. — Neben der Freiheitsstrafe ist mst Geldstrafe zu er kennen. Das Höchstmaß der Geldstrafe ist unbe schränkt. Für die verbrechen de« Absatzes 1 sind die Strafkammern ak» erkennende Serickte zustän- dta Ist di« in Absatz 1 bezeichnete Handlungkahr. lä'sig beyanaen, so ist auf Gefängnis und ausweld. stvate za erkennen. 8 <12. In den Fällen der Paragraphen 10. 11 kann neben der Strafe auf Einziehung der »er- schwlegenen BermSqensgegenstände erkannt wer den. Soweit ve nickt mehr vorhanden oder nicht mehr zu ermitteln sind, tr-tt ihr Erlös oder ihr Wert an ibre Stelle. Zur Sicherung der Geldstrafe und der Einziehung kann das vermögen des An- s«schuldigten ganz oder teilweise beschlagnahmt wer- den. § 13. Sind vermögen-gegenstände, die gemäß dieser Verordnung abgeliesert sind, unter Verletzung von Vorschriften über den Verkehr mst ausländischen Zahlungsmitteln oder Wertpapieren erworben oder einer gesetzlichen Anordnung zu wider früher nicht angemeldet oder abgeliesert war- den, so ficket wegen dieser Zuwiderhandlungen ein« Strafverfolgung nicht statt. Verlorguna der sächfische« Bevölkerung durch nachdrücklichstes Vorgehen mit allen zu Gebote siebenden Mitteln verhindert hat, daß sich die Heberschukläuder, wie Bayern, Mecklenburg usw. ans dem Gebiet der Lebensmittelversorgung abzuschltcßen versuchten, so kann da» erst recht nicht innerhalb des Lande» selbst geduldet wer den. Von dem Solidaritätszefühl der sächsischen Bevölkerung muß erwartet werden, daß eine auSgleichende Zufuhr von Lebensmitteln aus den Erzengnngögcbieten nach den Bedarf-gebie, ten n ckt unterbunden wird. Auch die Kontroll- auSschüsse müllen flch biete von der Arbeiterschaft stet» verfochtenen Grdankengänge zn eigen ma chen. Unsere gefährdete SrnährungSlage erträgt keinen OrtS- oder BezirkSpartikularlSmu». Die übergeordneten Interessen der allgemeinen Ber- braucherschaft verbieten jede bezirksweise Ab schließnng. GS wirb deshalb von der Bevölke rung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse er- wartet, daß sie im Fnterell« der Bevölkerung der vedaisaebiete Absperrmetboden nicht «ns. kommen läßt, die von der Regieruug keine», weg» geduldet werden können. Wichtige Ereignisse. 2n Prag wurde bsr srm>ere bulgarische Gesandte Deskaloff von einem Bulgaren er mordet. Di« sächii'cke Regierung warnt in emem Aufrufe davor, Lebensmittel von der Zufuhr nack> Bsdarfsdiftrikten abzus^rrrn. Di« Verhandlungen sib«r d< sogen. marklöhn«" haben zu einer Einigung zwischen den Vertretern d*r Arbeitnehmer und d«r Arbeitgeber geführt. Di« Koblenprei'« erfuhren «ine abermalig«! «rh«bliche Heraufsetzung. ' Frankreichs „produktiv:" Operation? Di« französische Propaganda ist dauernd bemüht, sowohl im Innern ms« auch nach auften hin den Eindruck zu -rwecken. al; 08 sich di« Ruhraktron schon längst „rentiere" und di« von Roincarä rorederholt al» ,^ro> dutttve Operation" bezeichnete BeseAvna di« «ewünfchteu ErstebeuHe «rzseie In g-sch^kt-e Morse versteht man «r mit phantasti'che« Berechnungen darzutun, daß di« Kosten >«« Anternehmsnr beute schm lo gut wi« restlos durch die Einnahmen gedeckt nvrden nutz datz dah«r di« Preisgabe «ine« sy ..kostb.iv.nl Pfandes", wie das Rnbrgeb>t, nickst dü^ku« tadel lei. Wi« es in Wabrbe't nm tabckitüt des Ruhrunternebinens dest-l't ist, hsirft« auch hasbm-a^ ernkschtioen fran'L 'i'chm Be^bachorn klar se'n. Im Donabr erhielt Frankreich laut amt- lecher Statistik d»"tlche Rena^ationsV'ie im Mert« von 2 Milliarden Franks. Seit den« Einbruch qelana es den Franzosen bis imst Akstauf des ersten Halbjahres 1923 d'rch knstemotftch« Brscha.-madmun^en auc dni Haldenbeständm Koblenln>enaen im M rte von 0 290 Mstliarden Franke ans dem Ruhr* gebiet nach Frankreich zu schiffen. Danach betrug der Ausfall snnerhast» eines halben! Jahres nickst weniger als 0.710 Milliarden Franks. Nachdem di« HaldrnvorrStr nsch nnd nach zur N^rq« gegangen sind, hat-di» Abfubr von Kable aus dem besetzte. Berg» baugebi«t an der Rudr in letzter Zeit dauern» aba«namm«n. Di« tägliche Leistung ging -m doch berechnet — auf 700 Wagen tgeaatz 750 ftn Juli und 800 im Juni) zurück, nwtt bei noch bemerkt werden mutz, datz die E-stm« dalmwagen binsickstlich ibrer Ladegewichte» durckaus nicht voll zur Ausmltznna komm« und d:« Franzosen, wi« di«s brilvielswefke auf der Streck« Oderhaufen—Duisbura ssti» Fg beobackstet wurde, ihren alten Trick wie derholen, dieselben Kohlenzüge mehrmals aus der gleichen Streck- kabren zu lassen, um etzck grStzere FSrderungsleistimg vrrzutäuschen. - Der tatsächliche Mangel an deutscher Kohle, »u deren Ersatz in d-r letzten Zeit bei einen« Stand« des englischen Mundes zu 79,5 Frk». und des Dollars zu 17,5 Franks Kob!« aus England und Amerika in steigsndell Menge ernqeführt werden mutzten, wird deut lich ersichtlich, menn wir erfahren, datz wegev Ausfalls d«r Reparationskohl« von 60 fran zösischen Hochöfen 50 »um Erlöschen gebracht werden mutzten und allein in Lothringen von 68 Hochöfen vor kurzem nur noch 23 illl Tätigkeit waren. Wi« aus einem „Bulletin der Bangn« Alsac« et Lorraine" dervorgeht, sind die Koksvorräte nahem gänzlich aufge» braucht. Di« Industrie Lothringens, d'e voll dem Ruhreinbruch di« deutsche Reparation»' kohle von 75 Franks pro Tonn« «rhielt, er» klärte sich bei «in«m Kohlenpreis von 180 Franks tam 1. Juni!) als nicht m«hr kon kurrenzfähig. Eleichermatzen ist ein Rückgang der Eisenvroduktion Frankreichs um mehr al« em Fünftel, sonst« der Eisenerzausfuhr vvn 948 000 Tonnen im Dezember 1922 auf 595 000 Tonnen lm März dieses Jahres auf den Mangel an deutscher Kohle zurückzufüh» ren. Mr weite Kreis« der verhängnisvolk Gegen die Absperrung der Lebensmittel