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Ar. SS. — 4. Jahr,««,. Frei«««. 1«. AM 1884. ' .« k l und Ktadtlwtk. llv-arterifches Tageblatt fir Chemnitz md die B«r«rte: Altchemnitz AitenSorf, Bemsdsrs. B°rn«. EderSdorf. Furth, Gable«;. Glösa, Helbersdorf, Hilbersdorf. Kappet. Neustadt, SchSmwr stlbonnementsbestellungett, vierteljährl. 12b Pf. (Zutr. 40 Pf.), monatl. 42 Pf. (Zutr. 1b Pf.), nehmen an dieBerlagSexpeditwn u. Ausgabestellen in Chemnitz u. obigen Vororten. Außerhalb dieser Orte kann der An zeiger nur b. d. Postanstalten—PostztgS-Liste 7. Nachtrag Nr. 1059 —(vierteljährl. 150 Pf.) bestellt werden. - Postztgs-Liste 7. Nachtrag "rnsertionSpreiS: die schmal« (Ispaltige) Korpuszeile oder der«, Raum 1b Pfennig«. — — Unter Eingesandt pw Zelle 30 Pfennige. — Auf große «nnonce» und Wiederholungen Rabatt. — Annoucen-Annahme für die nächste Rümmer bi» Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag. Verlags-Expedition: Pklexan-er Wiede, Buckdruckerei, Cheninitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Kasino). Bekannt machun g. Nachdem das bisherige Regulativ, die Fortbildungsschule für Knaben bctr., vom 20. September 1878, einer Revision unterzogen worden ist, bringen wir unter -s- das neue Regulativ vom 8. laufenden Monats zur allgemeinen Kenntniß. Chemnitz, den 15. April 1884. Der Rath der Stadt Chemnitz. Andre, Oberbürgermeister. Regulativ, die Fortbildungsschule für Knaben in Chemnitz betreffend. 8 1. Im Schulbezirke der Stadt Chemnitz (s. 8 1 der Lokalschulordnung) bestehen zwei Fortbildungsschulen für Knaben. Eine Vermehrung derselben bleibt Vorbehalten, sobald sich ein Bedürfnitz hierzu Herausstellen sollte. 8 2. Jede der Fortbildungsschulen steht unter der Leitung eines städtischen Bottsschullehrers. 8 3. Die Fortbildungsschulen bestehen, wie die Bezirksschulen, aus zwei Mtheilungen. In der I. Abtheilung finden Aufnahme 1. diejenigen Knaben, welche aus der I. Klasse der 1. Abtheilung einer städtischen Bezirksschule zur Fortbildungsschule übertreten; 2. von den aus der II. Klasse der I. Abtheilung und der I. Klasse der II. Abtheilung einer Bezirksschule übertretenden Schülern, die besser vorgebildeten; 3. diejenigen Knaben, welche eine auswärtige mittlere Volksschule besucht haben und in ihrer Schulbildung den unter 1 bez. 2 genannten Knaben mindestens gleichstehen. Letzteres ist durch eine Aufnahmeprüfung festzustellen: 4. diejenigen Knaben, welche aus einem Gymnasium, einer Real schule oder einer höheren Volksschule übertreten, so lange nicht für solche Knaben eine besondere Klasse errichtet wird, was bei eintretendem Bedarfnitz Vorbehalten bleibt. Alle übrigen Knaben werden der II. Abtheilung zugewiesen. 8 4. Jeder zum Besuch« der Fortbildungsschule verpflichtete Knabe hat ckieienifle Fortbildungsschule zu besuchen, welcher der Schulde irk zuge- theilt ist, innerhalb dessen er wohnt. Verlegt er innerhalb des Schuljahres seine Wohnung nach einem Schulbezirk, welcher der anderen Fortbildungs schule zugewiesen ist, so hat er auf die Dauer des Schuljahres die bisher -von ihm besucht« Fortbildungsschule weiter zu besuchen. Nur in besonders dringlichen Fällen kann der Dirigent der letzteren eine Ausnahme gestatten. Die Zutheilung der einzelnen Schulbezirke an die bestehenden Fortbildungs schulen erfolgt durch den Schulausschutz. 8 5. Die Aufnahme der mit Beginn eines Schuljahres znm Eintritt in die Fortbildungsschule verpflichteten Knaben erfolgt in der ersten Woche nach dem Osterfeste. Der Ausnahmetermin wird vom Schulausschutz im Amtsblatte des Stadt- rathS noch besonders bekannt gemacht. Diejenigen Knaben, welche sich erst im Laufe des Schuljahres nach hier wenden, haben sich innerhalb 8 Lätzen nach ihrem Eintreffen zur Fortbildungsschule anzumelden. — Bei der An meldung ist ein Schulentlassungszeugnitz, oder wenn der sich Anmeldend« be reits ein« Fortbildungsschule besucht hat, ein Entlassungszeugniß dieser letzteren beizubringen 8 6 Die Eltern der fortbildnngsschulpflichtigen Knaben oder, dafcrn diese auswärts wohnen, deren Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber -sind dafür verantwortlich, datz die Anmeldung zur Schule rechtzeitig erfolgt- Zur Kontrole der Anmeldungen sind von 4 zu 4 Wochen von dem Polizei amte Verzeichnisse der von auswärts zugezogenen, im fortbildungsschul- pflichtigen Alter stehenden Knaben an den Schulausschuß und von diesem an den betreffenden Dirigenten abzugeben. Die Unterlassung rechtzeitiger Anmeldung wird als Schulversäumnitz »betrachtet und behandelt- 8 7. Die Fortbildungsschüler jeder Abtheilung werde» »ach den 3 Jahr- -gängen in 3 JahreSkurse gebracht. Jeder Jahreskurs zerfällt in Klassen. Die Zahl der Schüler in einer Klasse soll zu Anfang« des Schuljahres 40 nicht wesentlich überschreiten. 8 8. Die Errichtung einer Schul- und Disziplinarordnung bleibt dem Schulausschutz überlaffen. 8 9. Der Unterricht in der Fortbildungsschule erstreckt sich in beiden Abtheilungen auf deutsche Sprache, Rechnen mit Formenlehre und Buch führung, Geographie, Geschichte, Naturkunde und Freihand- und Linear zeichnen. Er ist jedoch in der ersten Abtheilung umfassender und tiefer als in der II. Abtheilung. Das Nähere über Stoff, Gang und Ziel des Unter richt- wird durch besonderen Lehrplan festgestellt. ß 19. Jede Klaffe erhält wöchentlich 4 Stunden Unterricht, und zwar je 2 an zwei Tagen der Woche, mit Ausnahme des Sonntags und des Sonnabends, von 5 bis 7 Uhr Nachmittags. 8 N. Die zur Unterrichtsertheilung in den Fortbildungsschulen erforder lichen Lehrkräfte können aus den Lehrerkollegien aller städtischen Volks schulen herbeigezogen werden. Es hat die Annahme derselben durch den Dirigenten nach vorherigem Einvernehmen mit den betreffenden Schuldirek toren zu erfolgen. 8 12. Vor Schluß des Schustahres findet in jeder Fortbildungsschule -unter Leitung und Vorsitz ihres Dirigenten eine öffentliche Prüfung der Klassen de- 3. Jahreskursus statt. Während der Prüfung sind die Hefte und Zeichnungen der Schüler zur Einsichtnahme auszulcgen. Tage-chronik. 18. April. '1516 Papst Julius II. legt den Grundstein zur Peterskirche in Rom. 1521 Luther verweigert in Worms den Widerruf. 1679 Hofmannswaldau, Stifter der zweiten schlesischen Schule, gest. '1797 Schlacht bei Neuwied. 18l t Genua kapitulirt. 1838 Johanna Schopenhauer gest. 1873 Justus Liebia gest. 1874 Die Leich« Lwingstone's in Westminster beigesetzt. Telegramme des Chemnitzer Anzeigers. Vom 16. April. Berlin. Der „Reichsanzeiger'' meldet: Die Kaiserin leidet seit einigen Tagen an einem Erkältungszustande, welcher normal ver läuft, jedoch große Schonung auferlegt. — Es heißt, die Abreise de» Kaisers nach Wiesbaden Werde Sonntag Abend erfolgen. — Laut Aushang in den Königlichen Theatern ist Hans v. Bit low da» Prädikat eines königlichen Hospianisten entzogen worden. Wien. Meldungen über eine Begegnung der Kaiser von Ruß land und Oesterreich sind verfrüht, da bisher nichts in dieser Beziehung geschehen ist. — Die hiesigen Fleischhauer streben ein Kartell gegen de» Biehankauf in Preßburg an. Sie wollen um ein Ausfuhrverbot Deutschland und der Schweiz gegenüber oder doch um strengste Hand habung der bestehenden Vorschriften petitioniren. London. Nach einem Telegramm des „Standard" aus Sua- lkin sind daselbst zwei Scheikhs von Tokkar angekommen und haben «m Verzeihung gebeten; sie seien des Kampfes gegen die Engländer 8 13- Fortbildungsschüler, welche die hiesige Fortbildungsschule zwei Jahre lang regelmäßig und mit gutem Erfolge besucht haben, können auf Ansuchen vom Schulausschutz vom weiteren Besuche der Fortbildungsschule dispensirt werden. 8 >4. Diejenige» Schüler, welche sich durch ihr Verhalten, durch ihren Fleiß und durch ihre Leistungen besonders ausgezeichnet haben, sollen bei - ihrer Entlassung aus der Fortbildungsschule außer dem vorschriftsmäßigen - Entlassungszeugniß Belobigungsdekrete erhalten. Deren Ausstellung erfolgt auf Antrag des Schulausschuffes durch die Bezirksschulinspektion. Die er- wachsenden Kosten trägt die Schulkasse. ... 8 15. Die Fortbildungsschulen haben im Allgemeinen die gleichen Ferien und schulfreien Tage wie die Bezirksschule» (s. die Lokalschulordnung 8 15). Es sollen jedoch die Osterferien bereits mit dem Montag vor dem Gründonnerstag und die Weihnachtsferien bereits mit dem 17. Dezember ihren Anfang nehmen. Außerdem ist schulfrei der Tag, an welchem mit Beginn des Schuljahres die Aufnahme der neuen Schüler erfolgt, und der Tag, an welchem die Jahresprüsung des 3. Jahreskursus stattfindet. 8 16. Das Schulgeld beträgt lährlich 2 Mark für jeden Schüler. Das selbe ist je zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis im Voraus an den Schul geld-Einnehmer zu bezahlen. 8 17. Das Regulativ, die Fortbildungsschule für Knaben zu Chemnitz betreffend, vom 20. September 1878 ist aufgehoben. Chemnitz, den 8. April 1884. Der Rath der Stadt Chemnitz. (I,. 8.) Vetters, Bürgermeister. Die Stadtverordneten daselbst. (I,. 8.) Rechtsanwalt l>r. Enzmann, Borst. Bekanntmachung, die Fortbildungsschule für Knaben betreffend. Unter Bezugnahme auf das oben publizirte Regulativ, die Fortbildungs schule für Knaben in Chemnitz betr, vom 8 April laufenden Jahres, wird Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: ^ 1. Die eine der beiden Fortbildungsschulen wird in dem Schulgebäude an der Waisenstraße (II. Bezirksschule, Knabenabtheilung), die andere in dem Schulgebäude am Bernsbachplatz (III. Bezirksschule, Knabenabtheilung) er richtet Erster« steht unter der Leitung des Bezirksschullehrers Herrn Friedrich Ernst Ranft, letztere unter der Leitung des Bezirksschullehrers Herrn Karl August Krause. 2. Alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Knaben, welche im I., II., V. und VI. Schulbezirke wohnen, haben die Fortbildungsschule an der Waisenstraße, diejenige» aber, welche im III, und IV. Schulbezirke wohnen, die Fortbildungsschule am Bernsbachplatz zu besuchen. 3. Diejenigen Fortbildungsschüler, welche die Fortbildungsschule erst ein Jahr lang besucht haben, haben sich am Montag, den 21. laufänden Monats, diejenigen, welche die Fortbildungsschule bereits zwei Jahre lang besucht haben, am Dienstag, den 22. laufenden Monats, und zwar in den Nach mittagsstunden von 3—7 Uhr, in derjenigen Fortbildungsschule anzumelden, welche sie nach der unter 2 getroffenen Bestimmung fortan zu besuchen haben. 4. Alle diejenigen Knaben, welche erst jetzt in die Fortbildungsschule einzutreten haben, haben sich am Mittwoch, den 23. laufenden Monats, Nach mittags zwischen 3 und 7 Ubr in der betreffenden Fortbildungsschule anzu melden. Verpflichtet zum Eintritt sind: a. alle diejenigen Knaben, welche am Schluffe des abgelaufenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum vollendeten 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben; b solche Knaben, welche vor vollendetem 15. Lebensjahre aus einer höheren Lehranstalt (Gymnasium, Realschule re.) auSgeschieden sind, »der eine solche zwar bis zum vollendeten 15. Lebensjahre besucht, aber nicht die ihrem Alter entsprechende Klaffenstufe erreicht haben. Bei der Anmeldung zur Fortbildungsschule hat jeder das EntlaffungS- jeugnitz »»rzulegen, welches ihm beim Austritt aus der von ihm zuletzt be suchten Schule ausgehändigt worden ist. Chemnitz, den 15. April >884. Der Schul-Ausschuß, Vetters, Bürgermeister. Von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht s»ll den 26 April 1814 das dem Produktenhändler Johann Christian Uhlemann in Chemnitz zuge hörige, an der Leivziaerstraße unter Nr. 105 gelegene Haus- und Garten grundstück Nr. 44 I./VIl des Katasters für Chemnitz, Nr. 179 deS Flurbuchs ;ür Schloßchemnitz und Nr- 39 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schlotz- gasse-Chemnitz, welches Grundstück am 2. Februar 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8500 Mk. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise ver steigert werken, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle anhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Chemnitz, am 4 Februar 1884. Königl. Amtsgericht daselbst, Abtheilung 8. Nohr. Tr. müde. Einige Leute aus Darfur, welche den Weg von Berber hier her benutzt habe», melden, daß auf demselben Ruhe herrscht. Petersburg. Wie verlautet, hätten sich bei der von dem Ministerium über den Kohlenzoll angestellten Enquete die Börsen komitees von Moskau und Charkow, sowie die Handels- und Manu fakturkomitees von Moskau, Jwanowo, Wosnessensk und Warschau für einen Zoll auf ausländische Kohle ausgesprochen und zwar auf die in den Pontushäfen eingeführte Kohle mit 3'/», die über die' Südwestgrenze des Landes eingesührte mit 3, die über die Grenze Polens und an der baltischen Küste eingesührte mit 2°/, Kopeken Gold pro Pud; das Warschauer Komitee habe l'/o Kopeken Pro, Pud vorgeschlagen. Die Börsenkomitees resp. Handels- kund Manu- j fakturkomiteeS von Petersburg, Reval, Riga, Libau und Odessa sollen sich gegen die Zollbesteuerung geäußert haben. ES heißt, daß die in baltischen Häfen eingeführte ausländische Kohle ganz unbesteuert bleiben werde. i Bekanntmachung. Nachdem über di« Arbeiten der internationalen Entschädig» . in Alexandrien weitere Verzeichnisse zur Veröffentlichung gebracht worden s machen wir mit dem Bemerken darauf aufmerksam, datz dieselben «ns unser»» Bureau, Rotzmarkt 2, I, einzusehen sind. Chemnitz, 16. April 1884. Das Präsidium der Handels, und Gewerbekammer. Theodor Peters. Rnppert, S- B ekanntmachung An die hiesige Handels- und Gewerbekammer ist «ine vertrauliche Mit theilung bezüglich der Handelsverhältnisse zu Griechenland gelangt. Indem wir darauf ausmerksam machen, bemerken wir, daß da» gedachte Schriftstück für die sich hiefür Jnteressirenden auf unserem Bureau,.Rotzmarkt Nr. 2, I., zur Einsichtnahme bereit liegt. Chemnitz, 16. April 1884. Das Präsidium der Handels- und Gewerbekammer. Theodor PeterS. Rnppert, S. Konkursverfahren. Da» Konkursverfahren über das Vermögen des KürschnermeisterS Fried rich Eduard Bernhard Hartmann in Chemnitz, wird, nachdem der in de« Bergleichstermine vom 18. März 1884 angenommene Zwang-Vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 18. März 1884 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Chemnitz, den 12. April 1884. Königliches Amtsgericht. Rohr. WohnungSvermiethung. Im kemmunlichen, vormals Schüssner'schen Grundstück, Schloßstraße Nr. 13 d, wird zum 1. Juli dieses Jahres ein Dachgeschoß, bestehend aus - fünf Stuben, Speisekammer und Küche nebst Zubehör, miethfrei. Diejenigen, welche die Absicht haben, diese Wohnung zu ermiethen, wolle» sich an den im Grundstück wohnhaften Hausverwalter, Herrn Registrator Sühnel, wenden. Chemnitz, den 9. April 1884. Der Rath der Stadt Chemnitz. Andrs, Oberbürgermeister.Wtzschl- Bekanntmachung. i in Tbalbeim des ^ . . zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwenduugea hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei der«» Verlust binnen 14 Tagen, v»m Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet» allhier anzubringen. Chemnitz, am 8. April 1884. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schwedler. Beyer- — — —- - - - ------ . Bekanntmachung. Unter dem Rindviehbestande des Gartenbesitzers Christian Friedrich Spindler in Leukersdorf — Brandkataster-Nummer 89 — ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was gesetzlicher Vorschrift gemäß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Chemnitz, den 12. April 1884. Die Königliche Amtshauptmannschaft. F- Schwedler. Bekanntmachung. Die Zimmerarbeiten für den Bau des Scheunengebäudes auf schenkengrundstück in Stelzendorfer Flur sollen durch Submission vergehen werden. Blankette und AuSführungsbedingungen können gegen Erlegung der Schreibgebühren bei der Unterzeichneten Verwaltung entnommen werden, wo selbst auch die Angebote bis zum 22. dsS. M., Mittags 12 Uhr, einzureichen sind. Chemnitz, den 16. April 1884. Die Stadtbauverwaltung. Hechler, Stadtbaurath.T. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen deS Fleischermeisters Carl Julius Graupner in Chemnitz wird, nachdem sämmtliche Gläubiger ihr» Forderungsanmeldung zurückgezogen haben, hierdurch wieder eingestellt. Chemnitz, den 15. April 1884. Königliches Amtsgericht. Nohr. Erledigt hat sich der hier am 6. October 1880 erlassene Steckbrief, de« Brauer Ernst Friedrich Gotthold Müller aus Chemnitz betr. Chemnitz, am 15. April 1884. Der Königliche Staatsanwalt- Böhme. -- Petersburg. Gestern Nachmittag ist die Königin von Griechenland hier eingetroffen Dieselbe war in Gatschina von dem Kaiserpaare am Bahnhofe empfangen und nach dem Palais geleitet worden, wo sie etwa eine Viertelstunde verweilte, rbe sie die Reise nach Petersburg fortsetzle. BreSlau, 17. April, Mittag». Die Schlesische Volkszeitung berichtigt die über die Resignation Ledochowski's gebrachte Meldung dahin, daß Ledochowski die Resignation allerdings eingereicht habe. Dieselbe sei vom Papste jedoch nicht angenommen. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Ueber das Befinden des Kaisers ist z» melden, daß die Unpäßlichkeit, welche denselben kurze Zeit an's Zim mer fesselte, beinahe gänzlich gehoben ist und daß der Hobe Herr, sofern sich das Wetter nur erst günstiger und wärmer gestaltet, da»« seine regelmäßigen Spazierfahrten wieder aufnehmen wird. — Die „Nordd. Allg. Ztg " dementirt die Gerüchte über Ver handlungen mit Herrn Miguel wegen seines Eintritte» in da» preußische Ministerium und bezeichnet auch die sonstigen Mittheilunge» der Zeitungen über Ministerkrisen als erfunden; es sei weder «ine Vakanz noch eine neu zu schaffende Stellung in Aussicht. Allerdings habe Fürst Bismarck gewünscht, Herrn Miquel bei dessen jüngster Anwesenheit in Berlin zu sehen, doch habe letzterer noch vor Empfang dieser Einladung Berlin wieder verlassen. Bismarck könne wegen Miquel's Persönlichkeit, wie auch wegen seiner hervorragenden politi schen Stellung und seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister von Frankfurt das Bedürfniß des Verkehrs mit ihm haben, ohne dast man daraus auf eine Ministerkrise und Verhandlungen über Besetzung, nicht vakanter Stellen schließen dürfe — Der Parteitag der Nationalliberalen Süd- «nd> Südwestdeutschlands am 14. d. M. gestaltete sich zu einer imposanten Kundgebung des gemäßigten Nationalliberalismus, waren doch n»ch einer Mittheilung der „Pfälzer Presse" 4—bOOO Personen daselbst anwesend. In einer mit großem Beifall aufgenommenen Rede erläuterte der Frankfurter Oberbürgermeister Miquel nochmals das bekannte Heidelberger Programm, beleuchtete die Stellung der nationalliberalen. Partei zu den wirthschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben unserer 'W