Volltext Seite (XML)
50. — 4. Jahrgang. Mül KIMbole. tlnparteiisches Tageblatt für Chemnitz und die Vororte: Altchemnitz, Altendorf, Bernsdorf, Borna, Furth, Gablenz, Glösa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt, Abonnement: vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. (Zutrageu 40 Pf.), sowie monatlich 42 Pf. (Zutragen 15 Pf.) »rbmen entgegen die Berlagsexpedifion und die Ausgabestellen des Chemnitzer Anzeiger- in Chemnitz und »byen --- - - ^nlertionspreis: die schmale (Ispaltige) Korpuszeile oder deren Raum 1b Pf- — (Lokal-Anzeige» 10 Pf.) — Unter Eingesandt pro Zell« 30 Pf. — Auf große Annoncen und Wiederholungen Rabatt. - Annoncen-Annahme für die nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag obige« Vororten, sowie sämmtliche Postanstalten. (PostzeitungS-Preisverzeichnis für 1884 Nr. 1059. Verlags-Expedition: Alexander Wiede, Buchdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Kasino). Bekanntmachung Herrn Hilarius Anton Schumann hier ist von uns auf Grund der Ver ordnung vom 3. Januar 1853 Genehmigung zur Errichtung einer Auswan derungsagentur am hiesigen Platze erthetlt worven. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Chemnitz, den 13. Februar >884. Der Rath der Stadt Chemnitz- Vetters, Bürgermeister. F. Bor dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll / den 5. April 1«84 das der Marie Emilie verehel. Finsterbusch geb. Richter in Markersdorf zu gehörige, daselbst gelegene Haus- und Gartengrundstück Nr 4M des Katasters, Nr. 466L des Flurbuchs und Folium Nr. 120 des Grund- und Hypotheken buchs sür Markersdorf, welches Grundstück am 11. Januar 1884 ohne Be rücksichtigung der Oblasten auf 7500 M. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Ge richtsstelle aushSngenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Chemnitz, den 18. Januar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung S. Nohr. Tr- Im Auktionssaale des Justizgebäudes hier soll Freitag, den 29. Februar 1884, von Borm. 9 Uhr ab eine große Partie Pfandstücke, worunter namentlich 2 Pianinos, bessere Möbel, 2 Milchtransportwagen mit 14, bez. 5 St. zinnernen Einsatzgefäßen, 1 großes Butterfaß, 1 Butterknetmaschine, Böttcher- und Blechaefäße, 2 Brückenwagen, Käseformen, ca. 16 Schock Limburger und Sahnenkäse, 2 Blasebälge, 2 Ambose, 2 Schraubstöcke, 1 Stauchmaschine, 2 Bohrmaschinen, 1 Reifenbiegmaschine, Bestellungen ans den „Chemnitzer Anzeiger" für den Monat zum Preise von 4S R'ljL. (Zutragen IS Pf.) werden von allen Postanstalten, Ausgabestellen, sowie auch von der Verlags-Expedition, Chemnitz, Theaterftraste 48, entgegengenommen. Am 1. März beginnen wir mit der Kriminal-Novelle von I. Piorkowska: 8k Ein geheimnißvolles Reise-Abenteuer. HK 1 Reifenrichtplatte, 1 Lochplatte, 153 St. neu aufg-hauene Feilen, l Oxhoft, Nordhäuser, Weine, 10,000 St- Cigarren, Theatergarderobe, Wäsche, Photo graphien, Regulateure, Taschenuhren, s. v. A. befindlich, zur öffentlichen Ver steigerung gelangen. Der Gerichtsvollzieher bei demKönigl- Amtsgericht Chemnitz. > Aktuar Berger. Gutsverkauf. ErbtheilungShalber soll das zum Nachlaße Carl Friedrich Stopp's in Oberhermersdors gehörige Bauergut, Nr. 32 des Brand-Katasters, Fol- 12 des Grund- und hypvthekenbuchs daselbst, welches aus 33,000 M- gewürdert worden ist 20 Hect. 50 Ar oder 37 Acker 12 Quadrat-Ruthen hält, mit 613,94 Steuereinveitcn belegt ist, Freitags, den 21. März 1884, Mittags 12 Uhr, an GerichtSstellc versteigert, das tobte und lebende Inventar Donnerstag, den 27. März 1884, von Vormittags 9 Uhr a», im Nachlaßgute verauctionirt werden. Beschreibung und Kaufbedingungen hängen im Gasthofe zu Oberhermers dors aus. König!. Amtsgericht Chemnitz, Abtheilung L., 25. Februar 1884. I- A.: Graupner, Ass. 1533. Montaigne geb. Tageschronik. 28. Februar. II- in Kamenz überfallen. Kaiser Leopold II. gest. Allianz zu Kalisch. Wilhelm I. wird König von Holland. 174t. 1792. 1818. 1815. „ 1869. Lamartine gest. Telegramme des Chemnitzer Anzeigers. Vom 26. Februar. Bielefeld. Bei der in Bielefeld-Wiedenbrück stattgehabten Reichstagswahl an Stelle des verstorbenen Marcard sind für von Ungern-Sternberg (konsero.) 6382, sür Rechtsanwalt Windthorst (Fonschr.) 3159 und für den Schreiner Hegemann (Sozialdem.) 2173 Stimmen gezählt. Die noch fehlenden Stimmen dürsten voraussicht lich fast sämmtlich dem konservativen Kandidaten zuzuzählen sein. Wien. Gerüchtweise verlautet, daß aus London, Berlin und Zürich vertrauliche Mittheilungen in Petersburg eingetrofsen seien, wonach Massenmorde durch Dynamit in nahe Aussicht gestellt würden London. Nach einer Mittheilung der „Daily News" aus Kairo wird General Graham in Trinkitat 5' 00 Mann unter seinem Kommando haben. Die Behauptung, daß die Expedition sich ledig lich darauf beschränken werde, die in der Metzelei bei Teb Gefallenen zu beerdigen, wird offiziell dementirt. — Zwei Bataillone egyptische Truppen haben Befehl erhalten, sich morgen mit zwei Gatling-Kanonen und 20 Tons Munitionen nach Assuan zu begeben. — Aus Khartum meldet man der „Times", daß die aus Fellahen bestehenden Truppen gefahrlos nach Omdurman (nördlich von Khartum, am Nil) übergesührt worden sind. Futter und Gemüse, welche reichlich zu Markte gebracht werden, sind im Preise um die Hälfte gefallen. Kasan. Gestern Abend feuerte in einem Chambre garni der Student Michailow zwei Revolverschüsse auf den früheren stellver tretenden Prokureurgehilfen des Bezirksgerichts von Jekaterincnburg, Balutin, ab, wobei dieser an der Hand und an der Seite verwundet wurde. Das Motiv der That soll kein politisches, sondern Privat rache sein. Kairo. Meldung des „Reuter'schen Büreaus" aus Suakim von heute: Die Sachlage hier ist höchst kritisch. Die türkischen Offi ziere der etwa 1000 Mann starken nubischen Truppen, welche ihre Einschiffung nach Trinkitat verweigerten, haben um Enthebung von ihren Posten nachgesucht. Stuttgart, 27. Februar, Mittags. Bei der Beerdigung des ermordeten Pfandleihers Reinhardt ist als der Ermordung dringend verdächtig der frühere Kutscherknecht Dottling verhaftet worden. Der Fleischer und Cigarrenmacher Bruno Alexander Otto von hier hat sich auf eine wider ihn erstattete Anzeige zu verantworten und wird daher zeladen, sich baldigst zu seiner Vernehmung hier einzufinden oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Chemnitz, den 21. Februar 1884. Die Königliche Staatsanwaltschaft. Prgr. Der Schuhmacher Friedrich Wilhelm König aus Königstein, gegen wel chen Hauptverhandlung vor dem Königlichen Schöffengerichte hier stattfinden nchneten soll, wird aufgefordert, dem Unterzeichneten ungesäumt seinen derzeitigen Aufenthalt anzuzeigen- Chemnitz, an, 23. Februar 1884. Der Königliche AmtSanwalt- I. A.: von Schnorr. Der zuletzt in Brand bei Frciberg in Arbeit gewesene, z. Z. auf der Wanderschaft begriffene 32jährige Fleischergeselle Carl Friedrich Richter aus Neukirchen, welcher in einer hier anhängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vemehmen ist, wird hierdurch aufgefordert, von seinem derzeitigen Auf enthaltsorte ungesäumt Nachricht anher zu geben. Die Polizeibehörden ersuche ich, Richter'», falls derselbe betroffen werden sollte, aus vorstehende Aufforderung aufmerksam zu machen und mir Solches anzuzeigen. Chemnitz, am 25. Februar 1884. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht Jrmer, L -G.-Rath. Die englische Politik in EgtzD-n und Asien Wie es oft vorkommt, daß im Eiser ner Handlungen, um es Prägnanter auszudrücken: im Thatendrang, das Endziel desselben ver dunkelt oder vergessen wird, so scheint man an vielen Stellen, wo die Aorgimge im Sudan und in Egypten erörtert werden, allzu oft zu übersehen, daß eS sich bei all' diesen Vorgängen in letzter Reihe keineS- um die genannten Landschaften handelt. Wäre dem so, so würde allerdings kein Tadel gerechtfertigter sein, als derjenige, welcher vem englischen Premier, Herrn Gladstone, wegen seiner zaudernden und anscheinend schwankenden Haltung betreffs Egyptens, zu Theil wird, sowie der andere Tadel, mit welchem man General Gordon bedenkt, weil er eine Proklamation in Khartum erlaffen hat, durch welche der Sklavenhandel wieder freigegeben wird. Wer da weiß, wie groß die Anstrengungen und die Opfer sind, welche England angewandt hat, um die Sklaverei zu bekämpfen, wer sich erinnert, wie feierlich 'dm' Versprechungen lauteten, welche Mr. Gladstone be treffs der Sicherheit und Selbständigkeit Egyptens abgegeben hat, der kann sich zugleich buch vorstellen, wie groß der Zwiespalt ist, welchen die in der. letzteneit nothwendm gewordenen Maßregeln in der britischen Nation geweckt haben? "Davofi Var däS im Parlament be antragte Tadelsvotum gegen Mr. Gladstone nur eine sehr gelinde Aeußerung, — und selbst der Umstand, daß das Tadelsvotum mit einer nicht ansehnlichen Majorität abgelehnt wurde, spricht dafür, wie unzufrieden man in England über die politische Lage ist, in welche die Politik des heutigen Kabinets das Land gebracht hat. Es ist eine Frage, welche nur die an dem Gang der Angelegen heit betheiligten Staatsmänner beantworten können, ob die Regierung Mr.. Gladstone's nicht von Anfang an eine so energische Haltung hätte einnehmen können, daß Egypten und der Sudan sich heute im Besitz Ihrer Majestät der Königin von England befinden würden. Unter zehn Personen, an welche diese Frage gestellt wird, sind acht geneigt, mit Ja zu antworten. Dieselben sind überzeugt, daß es nur der energischen Willenserklärung Englands bedurft hätte, um alle Einwendungen zum Schweigen zu bringen, alle Hindernisse zu besiegen. Leute, welche dieser Ansicht sind, haben in der letzten Woche noch einen neuen Grund entdecken können, welcher vielleicht geeignet erscheinen könnte, ihre Ansicht zu unterstützen. Haben, so könnten sie fragen, die Russen nicht auch Merw erobert, wenigstens in Besitz ge nommen, obgleich die russische Regierung und, wenn wir nicht irren, auch Se. Majestät der Kaiser von Rußland, vor nicht gar langer Zeit das feierliche Versprechen abgegeben hatte, daß Rußland nicht im entferntesten daran denke, Merw zu erobern und die russischen Grenzen den Grenzen des ostindischen Reiches näher zu bringen? Warum sollten die Engländer, wir wollen nicht sagen: gewissenhafter, aber doch: weniger entschieden und fest im Handeln sein? Warum nehmen sie nicht Egypten und, so weit es geht, den Sudan, wie die Russen Merw genommen haben? Wir wollen diese Ansicht nicht auf ibren zutreffenden Inhalt prüfen. Sie ist vielleicht falsch, und höchst wahrscheinlich würde man sie sogar dort verleugnen, wo man am ehesten an ihre Wahrschein lichkeit geglaubt. Allein sie hat mindestens ebensoviel Berechtigung, wie jede andere Politische Konjektur, welche täglich und ohne bean standet zu werden, die politischen Erörterungen bereichert. Der zu früh sür sein Land verstorbene Earl of Beaconsfield hat vor vielen Jahren ein politisches Buch geschrieben, das in den Jahren seines Erscheinens großes Aufsehen erregte und selbst noch heute werthvolle und vollgiltige Gesichtspunkte enthält. Das Buch heißt: „Vierzig Jahre auswärtiger Politik" und wendet sich in der Hauptsache gegen die Politik des Kaisers von Rußland, damals Kaiser Nikolaus. Es ist fraglich, ob Mr. Gladstone den Ausführungen dieses Buches jemals zugestimmt hat; ja, wir möchten es sogar als gewiß betrachten, daß er sie verleugnet. Allein so groß ist die schon oft bemerkte Annähe rung der Wege Gladstones an jene, welche der von ihm zeitlebens bekämpfte Earl vs Beaconsfield als die nothwendigen bezeichnet hat, daß die Ausführungen jenes Buches, soweit sie in veränderter Art und Form auf die heutigen Verhältnisse Paffen, auch für seine Politik maßgebend geworden sind. Für England handelt es sich nicht um Egypten, nicht um den Sudan, sondern um nichts geringeres, als um das Ostindische Reich. Egypten und der Sudan sind die Vorposten, welche dieses Reich schützen, und dieselben werden heute angegriffen, dem Anschein nach nur von einem fanatischen Propheten der Moslems, in Wirklichkeit aber von viel mächtigeren Feinden des britischen Weltreiches. Glad stone ist der Ansicht, daß man England in Egypten und dem Sudan beschäftigen will, um sich seiner Hauptstellung zu nähern und dieselbe unvermuihet zu überfallen. Er weiß, daß Rußland auf Ostindien marschirt, und will sich deshalb die Hände) an anderen Orten frei halten und vor allen Dingen jedes Zerwürfniß mit Frankreich ver meiden. Er wittert allenthalben Fallen. Der Bäckergeselle Friedrich Moritz Löbel aus Oberlungwitz, zuletzt in Mühlau bei Burgstädt, wird hiermit vorgeladen, behufs seiner Vernehmung über eine gegen ihn erstattete Anzeige an der Bureaustelle des Unterzeichneten sich einznstndcn. Man bittet, Löbel'n im Betretungsfalle auf diese Vorladung ansmerksam zu machen. Chemnitz, den 20. Februar 1884. Der Königliche Staatsanwalt. Dr. Knaebel- Sollte diese Politik so ganz und gar ungerechtferi Sollte man sich nicht fragen dürfen, wie hoch die Russen d einer Unterstützung veranschlagen, welche ihnen den Weg indien freimacht? Bon diesen Gesichtsquellen aus erörtert» die englische Politik ein ganz anderes Gesicht. Vom sächsischen Landtage Die Zweite Kammer beschäftigte sich am Dienstag mit ledigung von Petitionen. Zunächst gelangte diejenige Joseph Haus- waldS zu Dresden zur Berathuug, welcher im Austrage der dortigen Bäckerinnung und des Verbandes sächsischer Bäckerinnungen um Her beiführung einheitlicher Bestimmungen und Grundsätze für Ausübung polizeilicher Kontrole beim Verkauf von Brod nachsucht und sich darüber beschwert, daß die Gewichtskontrole auch auf unverkaufte Backwaaren ausgedehnt werde, während doch die Gewerbeordnung ausdrücklich nur ein Nachwiegen der verkauften, nicht aber der unver kauften Backwaare gestatte. Die Deputation jedoch ist der Ansicht, daß es bedenklich sei, einheitliche Bestimmungen für die Ausübung dieser Kontrole zu erlassen, da bei der Verschiedenheit der Verhältnisse leicht Mißstän e daraus entstehen könnten, und daß ferner die Polizei behörde, wenn überhaupt die von ihr zu treffenden Konirolemaßregeln von Wirksamkeit sein sollen, befugt sei, auch noch nicht verkauftes, im Verkaufslokale liegendes Brod zu wiegen. Sie beantragt demnach, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Ohne Debatte wird dieser Antrag angenommen. Bei der Beschwerde der Inspektion des Ehrlich, schen Schul- und Armenstifts zu Dresden über die oberbehördlich an geordnete Verwendung von Stempel zu den chei der Stiftskasse ein gereichten und von derselben ausgestellten Quittungen, über welche Abg. v. Polenz referirt, entspinnt sich eine längere Debatte, welche sich in der Hauptsache um die Auslegung eines Artikels des Gesetzes über den Urkundenstempel dreht, in dem es heißt, daß die Stempel- pflichtigkeit eintritt, wenn die Urkunden von einer öffentlichen Behörde oder von einem Notar ausgenommen oder ausgefertigt worden sind, oder bei einer öffentlichen Behörde oder bei einem Notar vorgelegt oder eingereicht werden. Abg. Bönisch weist darauf hin, daß bei der Anwendung der Stenipel ein nicht gerechtfertigter Unterschied zwischen Privaten und juristischen Personen zu Ungunsten der letzteren statt- sinde, denn letztere müßten bei Ausstellung von Quittungen Stempel gebühren zahlen, erstere nicht. Gerade bei milden Stiftungen aber und dergl. sei dies nicht angebracht. Abg. Kirbach ist ganz mit den Aus führungen seines Vorredners einverstanden und beantragt deshalb, die Beschwerde der Regierung zur Berücksichtigung zu übergeben, während die Deputation empfiehlt, dieselbe auf sich beruhen zu lassen. Er. glaubt, daß es nicht in den Intentionen des Gesetzes liege, daß man, wie es die Regierung thue, die Vertretung eines Stiftes oder einer juristischen Person als eine öffentliche Behörde ansehe. Nach längerer Debatte, in der sich noch Vizepräsident Streit für den Kirbach'schen Antrag verwendet, 'Ref. v. Polenz dagegen und Finanzminister v. Könneritz die Auffassung der Regierung vertreten, wird der Antrag Kirbach mit 32 gegen 29 Stimmen abgelehnt und der Dep.-Antrag gegen 25 Stimmen angenommen. In der Ersten Kammer gab die Petition der Gemeinde Lindenau und 15 anderer, in der Nähe größerer Städte gelegener Landgemeinden um Anwendung einiger Bestimmungen der rcvidirten Städteordnung auf die größeren Landgemeinden, Anlaß zu längerer Debatte. Die Deputation beantragt, die Petitionen der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen, zugleich aber, in Berücksichtigung, daß die Bestimmungen der rev. Landgemeindeordnung sich für die volkreichen und industriellen Landgemeinden nicht allenthalben als aus reichend und zweckentsprechend erwiesen haben, an die Kgt. Staais- regierung das Ersuchen zu richten, in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Weise die zu Tage getretenen Uebelstände durch Erlaß besonderer Vorschriften für die Landgemeinden der gedachten Art, sei es im Wege der Gesetzgebung oder sonst zu heben seien und der Ständeversammlung am nächsten Landtag über den Erfolg davon Miltheilung zu machen, eventuell aber der Ständever sammlung eine Gesetzvorlage in dieser Richtung zugehen zu lassen. Staatsminister von Nosfitz-Wallwitz bittet die Kammer, in Erwägung zu ziehen, ob sie nicht die Regierung ermächtigen wolle, auf Antrag der Bezirks- oder Kreisausschüffe zu genehmigen, daß Landgemeinden von gewisser Einwohnerzahl ihre Verfassung nach den Bestimmungen